Es ist eins der zentralen Projekte des Umweltministeriums für 2023: Am Mittwoch wird das Kabinett die Nationale Wasserstrategie verabschieden. Mit dieser verfolge die Regierung „ein klares Ziel“, so Ministerin Steffi Lemke : „Sauberes Wasser muss immer und überall in Deutschland ausreichend verfügbar sein.“ Tatsächlich enthält die Strategie viele neue Vorgaben zum Wasserschutz. Doch diese fallen schwächer aus als ursprünglich geplant. Das zeigt ein Vergleich der finalen Strategie, die Table.Media vorliegt, mit Entwürfen des Umweltminsteriums von Juli und November vergangenen Jahres.
Für die Landwirtschaft wurden etwa Vorgaben zu Tierbeständen gestrichen. Während im Entwurf noch gefordert wurde, dass auch aus Gründen des Gewässerschutzes maximal zwei Großvieheinheiten pro Hektar zulässig sein sollen, wenn Stallumbauten gefördert werden, ist diese Vorgabe im finalen Text nicht mehr zu finden. Ebenfalls gestrichen wurde die Ankündigung, gewässerschonend arbeitende landwirtschaftliche Betriebe bei der öffentlichen Beschaffung besonders zu berücksichtigen. Auch die Forderung, Verbraucher darüber aufzuklären, dass die Erzeugung tierischer Produkte „aufgrund des Futtermittelanbaus einen großen Anteil am Wasser-Fußabdruck“ habe, überstand die Abstimmung innerhalb der Ampel nicht.
Auch für die Industrie sind mehr Rechte und weniger Pflichten vorgesehen als zunächst geplant. In den Entwürfen stand noch die Forderung, dass Hersteller wasserverschmutzender Produkte „an der Vermeidung und Beseitigung der schädlichen Spurenstoffe beteiligt werden“ sollten. Explizit genannt wurde die Finanzierung einer zusätzlichen Reinigungsstufe in Kläranlagen. In der finalen Strategie wird das Verursacherprinzip zwar weiterhin erwähnt, aber in deutlich abgeschwächter Form – und umgesetzt werden soll es anders als im früheren Entwurf nicht innerhalb des deutschen Gewässerrechts, sondern auf EU-Ebene.
Zudem wurde die „Getränke- und Lebensmittelproduktion“ zusätzlich als Stakeholder bei Beteiligungsprozessen aufgenommen. Und in eine zu schaffende Leitlinie für den Fall von Wasserknappheit sollen nun neben der Trinkwasserversorgung auch „andere prioritäre Nutzungen“ aufgenommen werden.
Die zahlreichen, teils kostenlose Grundwasserentnahmen durch Unternehmen sollen künftig in einem öffentlichen Register dokumentiert und die Ausnahmen von der Gebührenpflicht überprüft werden. Der NGO Campact, die unter dem Motto „Hände weg von unserem Wasser“ kürzlich nahezu eine halbe Million Unterschriften gegen den Aufkauf von Brunnen und Pumpwerken durch Konzerne gesammelt hatte, reicht das nicht. „Die Wasserstrategie trägt die Handschrift durstiger Konzerne wie Aldi oder Red Bull“, kritisiert Campaignerin Luise Neumann-Cosel. „Die Regierung darf sie keinesfalls in dieser Form beschließen.“