Neues Heizungsgesetz: Zweifel an Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit

25. Februar 2026
Schornsteine im Siegerland (picture alliance/Rene Traut Fotografie)

Neues Heizungsgesetz: Zweifel an Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit. Die von den Regierungskoalitionen am Dienstagabend vorgestellten Eckpunkte für das künftige Gebäudeenergiegesetzes sind in Fachkreisen auf starke Vorbehalte gestoßen. Dass die geplante Grüngasquote dabei hilft, die Klimaziele trotz des weiterhin erlaubten Einbaus neuer Öl- und Gasheizungen zu erreichen, wird vielfach bezweifelt. Auch für eine sich transformierende Industrie seien Wasserstoff und Biomethan „unabdingbare Rohstoffe“, sagte Matthias Belitz, Leiter des Bereichs Nachhaltigkeit, Energie und Klimaschutz im VCI, Table.Briefings. „Durch einen großflächigen Einsatz im Gebäudesektor würde der Industrie weniger davon zur Verfügung stehen und die Preise könnten steigen.“ Auch Veit Bürger vom Öko-Institut warnt: Wer grüne Gase „breit im Wärmemarkt einsetzt, bindet knappe Ressourcen dort, wo ihr systemischer Nutzen gering ist“.

Auch für Verbraucher kann die geplante Quote zum Problem werden. Sozialverbände und Wirtschaftsfachleute warnen vor steigenden Heizkosten. Vor allem Menschen mit niedrigem Einkommen würden durch die Grüngasquote belastet – das besagt eine Prognos-Kurzstudie im Auftrag des Deutschen Caritasverbandes und der European Climate Foundation, die Table.Briefings vorliegt. Wer mit Gas heizt und zu den ärmsten zehn Prozent der Bevölkerung gehört, muss demnach 2029 mit rund 103 Euro mehr Kosten im Jahr rechnen, was einem Prozent des Jahreseinkommens entspricht. Mehr zu den Auswirkungen der Grüngasquote lesen Sie im Climate.Table.

Auch juristisch wirft die Novelle Fragen auf. „Die geplante Reform verstößt gegen Verfassungs-, Europa- und Völkerrecht“, sagt der Nachhaltigkeitsforscher Felix Ekardt, der eine der anhängigen Klima-Verfassungsbeschwerden anwaltlich vertritt. „Sie unterläuft die EU-Gebäuderichtlinie und das Klimaschutz-Verschlechterungsverbot im Verfassungsrecht“ und sei zudem unvereinbar mit völkerrechtlichen Vorgaben. Remo Klinger, der als Anwalt im Auftrag der DUH verschiedene Klimaklagen verantwortet, kündigt an, „entsprechende rechtliche Schritte zu prüfen“. Nach den bisher bekannten Eckpunkten „können wir eine Verfassungswidrigkeit nicht ausschließen“. Worauf sich die Klagen stützen könnten und warum das neue Gesetz auch in Konflikt mit EU-Gebäuderichtlinie geraten könnte, lesen Sie in einer weiteren Analyse im Climate.Table. Nico Beckert, Alexandra Endres

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Letzte Aktualisierung: 25. Februar 2026