Table.Briefing: Research

Forschungszulage: Bald wachgeküsst + Fraunhofer: Senat lässt grüßen + Juristen: Endlich Reformen + Horizon: UK drängt zurück

Liebe Leserin, lieber Leser,

in einer unserer ersten Ausgaben berichteten wir über Probleme beim Start der Forschungszulage. Das war im Januar. Heute ist die Politik nicht viel weiter gekommen, wie Tim Gabel in seiner Analyse berichtet. Nach einem halben Jahr gibt es Evaluationen statt Fortschritt. Immerhin, ein Anstieg bei Bekanntheit und Anträgen ist zu verzeichnen. Und das Instrument könnte bei schrumpfenden Fördertöpfen an Bedeutung gewinnen – droht dem BMBF offenbar doch eine Sparauflage von 533 Millionen Euro.

Hildegard Müller, Senatsvorsitzende der Fraunhofer-Gesellschaft, hat nach dem Abgang des umstrittenen Präsidenten Reimund Neugebauer intern einen Neustart versprochen. Bisher hat Müller jedoch jegliche öffentliche Statements vermieden. Jetzt scheint Müller ihre Strategie geändert zu haben.

Juristen gelten an sich nicht als besonders rebellisch, schreibt Stefan Ulrich in seiner Analyse. Doch unter Studierenden, Referendaren und auch bei Professoren, Anwälten und Richtern ist der Unmut groß. Seit Einführung der zweistufigen Juristenausbildung im Jahr 1869 in Preußen wurde die Ausbildung kaum reformiert – das muss und soll nun anders werden.

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Nicola Kuhrt
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Analyse

Forschungszulage: Evaluation statt Evolution

Anna Christmann (Grüne) ist im Zuge ihrer Mitgliedschaft im Forschungsausschuss mit der Forschungszulage betraut.

Vor rund einem halben Jahr waren erste aussagekräftige Evaluierungen zur 2020 eingeführten steuerlichen Forschungsförderung von den Verbänden VDMA und DIHK vorgelegt worden. Die Diagnose damals: Deutlich weniger als zehn Prozent der budgetierten Mittel von immerhin 2,5 Milliarden Euro pro Jahr werden bislang abgerufen. Die Werte für Bekanntheit und Antragszahlen werden zwar – wie bei einem neuen Förderinstrument erwartbar – jedes Jahr besser, allerdings auf einem insgesamt niedrigen Niveau.

Auch vonseiten des BMBF wurde offiziell ein “zögerlicher Start” eingeräumt. Eine gewisse Enttäuschung war das, weil sowohl die Wirtschaft als auch die EFI und große Teile der Politik die steuerliche Forschungsförderung über Jahre und Jahrzehnte gefordert und auf eine Einführung hingearbeitet hatten. Gründe und Handlungsempfehlungen lieferten die Experten der Verbände aber gleich mit: Im Raum stehen seitdem die drei großen “B”: Bekanntheit erhöhen, Bürokratie abbauen und mehr Beratung ermöglichen.

Bestandsaufnahme statt Umsetzung der drei großen “B”

Diese Vorhaben beinhalten genügend Hausaufgaben für Politik und Wirtschaftsverbände auf Arbeitsebene. Bisher ist allerdings nichts davon in Angriff genommen. Etwas eigentümlich wirkte deshalb der Titel der Veranstaltung, zu der Unternehmens- und Start-up-Verbände Ende der vergangenen Woche eingeladen waren: “Bestandsaufnahme Forschungszulage”. Anna Christmann hatte dazu in den virtuellen Raum geladen. Allerdings nicht als Beauftragte der Bundesregierung für Start-ups und Raumfahrt, sondern in ihrer Funktion als Mitglied im Forschungsausschuss. Dort fällt das Thema Forschungszulage in ihren Verantwortungsbereich.

“Mir ist es ein Anliegen, eng mit den Verbänden, Start-ups und der Innovationsszene im Austausch zu sein, um möglichen Weiterentwicklungsbedarf früh zu identifizieren”, sagte sie Table.Media. Man sei immer noch in einer frühen Phase der Etablierung der Forschungszulage und es sei der richtige Zeitpunkt, um Feedback und Erfahrungen der Unternehmen und Verbände einzuholen. “Gerade auch individuelle Fälle, wie besondere Bedürfnisse von Start-ups oder bestimmten Branchen müssen zunehmend in den Blick genommen werden”, sagte Christmann.

Das vierte B steht für Bemessungsgrundlage – Forderung: erhöhen

In dem Online-Event fassten Christian Rammer (ZEW) im Auftrag des VDMA und Susanne Gewinnus für die DIHK ihre bekannten Studienergebnisse noch einmal zusammen. Anschließend durften die Verbandsvertreter ihre Beobachtungen loswerden. Neben einigen Problemen für Start-ups (Stichworte: “Nachrang-Darlehen” und “Unternehmen in Schwierigkeiten”) kristallisierte sich dabei lediglich ein weiteres “B” heraus, das Anfang des Jahres noch nicht im Vordergrund gestanden hatte: die Erhöhung der Bemessungsgrundlage.

Derzeit liegt diese bei vier Millionen Euro. 25 Prozent sind davon erstattungsfähig, sodass Unternehmen bis zu eine Million Euro steuerliche Forschungsförderung pro Jahr erhalten können. Dieser Forderung schlossen sich zahlreiche Verbandsvertreter an, etwa Dominic Doll vom ZVEI: “Damit unsere Unternehmen die Forschungszulage sinnvoll nutzen können, müsste die Bemessungsgrundlage verdoppelt und die Zulage auf 30 Prozent erhöht werden.” Das entspräche einer jährlichen Forschungszulage von 2,4 Millionen Euro.

Die Forderung erscheint im ersten Augenblick logisch: Wenn nicht so viele Unternehmen wie gedacht die Forschungszulage nutzen, sollen doch die, die sie nutzen, einen größeren Schluck aus der Pulle bekommen. Zudem beklagen viele Unternehmen in den Befragungen, der Aufwand zur Beantragung stehe nicht im Verhältnis zum Ertrag.

Hauptproblem der Forschungszulage ist die Bekanntheit bei KMU

Allerdings ist das Hauptproblem der Forschungszulage immer noch vor allem die mangelnde Bekanntheit und Nutzung der eigentlichen Zielgruppe: die kleinen und mittleren Unternehmen. Das zeigt auch eine weitere Evaluation, die der Stifterverband am Samstag im Auftrag des Bundesforschungsministeriums veröffentlichte. Demnach legten Bekanntheit und Nutzung der Forschungszulage im untersuchten Zeitraum von 2020 bis 2022 stetig zu – was ein gutes Signal ist – und bereits rund 75 Prozent der Anträge kommen von KMU.

Allerdings geben die Verfasser zu bedenken, dass “KMU in Deutschland rund 99 Prozent der wirtschaftsaktiven Unternehmen ausmachen” und die Forschungszulage gerade bei den kleinen Unternehmen weiterhin “unterdurchschnittlich bekannt” ist.(siehe Grafik). Womit man wieder bei “B” Nummer 1 angelangt wäre: die Bekanntheit erhöhen. Hier war schon im Januar aus dem Umfeld der Bescheinigungsstelle die Bitte laut geworden, die kommunikative Verschränkung von Projektförderung, Förderberatung des Bundes und Forschungszulage voranzutreiben. Aus dem BMBF hatte es dazu nur geheißen, dass dies aufgrund der “unterschiedlichen Förderregime” nicht vorgesehen sei. Seitdem ist nichts passiert.

Angst vor der Bürokratie ist eventuell größer als Bürokratie selbst

Und auch die anderen beiden B, Bürokratie und Beratung, hängen damit und miteinander zusammen. Bislang – das ergaben sowohl die Aussagen der Verbandsvertreter am Freitag als auch die Studienergebnisse am Montag – profitieren große Unternehmen noch überdurchschnittlich von der Forschungszulage, weil es hier genügend Personal und Strukturen gibt, sich mit Forschungsförderung professionell zu beschäftigen. “Unter den Großunternehmen hat bereits gut jedes zweite einen Antrag gestellt, bei kleinen und mittleren Unternehmen nur jedes vierte”, heißt es in der Stifterverband-Studie.

Gerade kleine Unternehmen, bei denen mitunter Personalmangel herrscht, würden mutmaßlich besonders von einer proaktiveren Beratung durch die Bescheinigungsstelle, ihre Verbände oder Steuerberater profitieren. Dafür spricht auch eine interne Untersuchung der BSFZ, von der Table.Media Kenntnis hat. Demnach haben von rund 1.300 Unternehmen, die bereits einen Antrag gestellt haben, 88 Prozent das Verfahren als positiv eingeschätzt. Was die Interpretation zulässt, dass die Angst vor einem bürokratischen Monster im Vorfeld vielleicht größer ist als der eigentliche bürokratische Aufwand für den Antrag.

Schicksalsgemeinschaft von Wirtschaft und Politik

Bei der Bestandsaufnahme der Beteiligten wurde man am Freitag allerdings den Eindruck nicht los, dass in Sachen Forschungszulage eine Schicksalsgemeinschaft entstanden ist. Viele Verbände schlossen sich der Bitte von Pablo Serrano aus der Geschäftsführung des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie e.V. an, die Forschungszulage nach der anfänglichen Enttäuschung nicht mit einem Schnellschuss wieder einzustampfen. Die Bundesregierung ihrerseits braucht das Instrument angesichts schrumpfender Projektfördertöpfe allerdings auch dringender als je zuvor.

Und so wollte auch Anna Christmann nichts von einem Ende der Forschungszulage wissen: “Wir sind am Anfang der politischen Debatte, wie wir Forschung und Entwicklung in Deutschland durch die steuerliche Forschungsförderung noch weiter stärken und die Maßnahme zu einem noch wirkungsvolleren Instrument ausgestalten.” Genügend Hinweise und Handlungsempfehlungen sollten dazu nun vorliegen.

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Nach Neugebauer: Hildegard Müller übt Aufarbeitung  

Reimund Neugebauer, langjähriger und umstrittener Präsident der Fraunhofer-Gesellschaft, ist Ende Mai zurückgetreten, der neue – Holger Hanselka vom KIT – wird bald seine Nachfolge antreten. Der Senat hat all dies entschieden, viele in der Wissenschaftsszene zeigten sich erleichtert. In einer Mail an die Mitarbeiter rief die Senatsvorsitzende Hildegard Müller sogleich zu einer aktiven Mitarbeit am Neustart auf.  

Das Ausmaß des durch den Prüfbericht des Bundesrechnungshofs im Februar 2023 bekannt gewordenen Skandals sei allerdings erst damals deutlich geworden – man habe “umgehend Sofortmaßnahmen” ergriffen und eine “Überprüfung und Veränderung von Prozessen eingeleitet, um Schaden von der Fraunhofer-Gesellschaft abzuwenden”. Kritiker weisen darauf hin, dass die Ermittlungen von BMBF und Bundesrechnungshof sehr viel früher begonnen hatten und es immer wieder Medienberichte gegeben hatte. Die Vorwürfe hätte der Senat wohl ernster nehmen sollen.  

Müller: Ein wenig weniger Schweigen  

Bisher hat Müller, seit Januar im Amt, jegliche öffentliche Statements vermieden und auch keine Distanzierung gegenüber Reimund Neugebauer erkennen lassen. Trotz der Ermittlungen des Bundesrechnungshofs und der Staatsanwaltschaft gegen Unbekannt bei Fraunhofer, ging Müller auf die Rücktrittsforderungen, etwa von Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger, nicht ein. Der Senat, dessen Vorsitzende sie sei, nehme als oberstes Aufsichtsgremium der Forschungsgesellschaft die Aussagen der Ministerin zur Kenntnis, erklärte damals Müller, die im Hauptberuf Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie (VDA) ist. Mögliche Entscheidungen in diesen Fragen seien “Aufgabe des zuständigen Gremiums der Fraunhofer-Gesellschaft.”

Noch im März war Reimund Neugebauer willkommener Eröffnungsredner auf einer wichtigen Konferenz des von Müller geleiteten Verbandes der Automobilindustrie. 

Was die Senatsvorsitzende Müller plant 

Jetzt scheint Müller ihre Strategie geändert zu haben. Zwar will sie sich weiterhin nicht öffentlich äußern, doch über eine Berliner Agentur werden Schritte bekannt, die Hildegard Müller bereits veranlasst hat oder plant:  

Organisatorische Veränderungen 

  • Das Compliance-Management-System wird überarbeitet und erweitert (teilweise unter externer Beratung):  Das Compliance-Office wandert in das Direktorat Recht und bekommt eine direkte Berichtslinie zum Senat.  
  • Relevante Organisationsanweisungen wurden und werden aktuell – teils intensiv – überarbeitet und sind teilweise schon umgesetzt. 
  • Zusätzlich gibt es ein Hinweisgebersystem, in dem entsprechende Hinweise auch anonym abgegeben werden können, gemeldete Compliance-Verstöße landen beim Compliance-Office. 

Prüfung der Vorwürfe wegen des unangemessenen Einsatzes von Steuergeldern  

  • Der seit August 2022 bestehende Auftrag an eine Kanzlei zur Prüfung von Rückerstattungsansprüchen in Bezug auf Reisekosten von Vorstandsmitgliedern wurde nach Vorlage des Rechnungshofberichts im Februar 2023 auf Anweisung von Hildegard Müller auf weitere Sachverhalte ausgeweitet und umfasst nunmehr insgesamt Zeiträume seit 2012/2013
  • Die FhG hat sich unmittelbar nach Eingang des Schreibens der Staatsanwaltschaft (am 3.4.2023), bereits am 4. April 2023, mit einem externen Compliance-Spezialisten in Verbindung gesetzt, um über weitere Maßnahmen zu beraten.  
  • Daraufhin wurde die vergaberechtlich notwendige Ausschreibung in die Wege geleitet und zwei Kanzleien mit der Durchführung einer internen Untersuchung beauftragt.
  • Vorstand und Senat haben beschlossen, die interne Untersuchung vollumfänglich zu unterstützen und zu kooperieren. Dieser Beschluss wurde am 25. April 2023 gefasst. Er beinhaltet unter anderem auch die Festlegung, dass eine interne Projektgruppe, welche die von den Kanzleien durchgeführte Untersuchung unterstützt, nicht dem Vorstand, sondern ausschließlich des Senates bzw. einem Senatsausschuss berichtspflichtig ist. 
  • Die Senatsvorsitzende hat eine Sondersitzung des Senats einberufen, die am 28. April 2023 stattfand. In dieser wurden die Sofortmaßnahmen bestätigt und es wurde zur Koordination ein Senatsausschuss unter Vorsitz der Senatsvorsitzenden gebildet. Dieser übernimmt seither die Steuerung der Maßnahmen auf Senatsseite. 
  • Datensicherungen, die unter anderem Daten von bereits ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern betreffen, werden derzeit vorgenommen.  

In ihrem Brief an die Mitarbeitenden schrieb Hildegard Müller nach der Abwahl Neugebauers, die Entscheidung für Holger Hanselka habe man als Senat bewusst getroffen, “um auch intern einen Neuanfang für die Fraunhofer-Gesellschaft” zu ermöglichen. Dazu gehöre auch eine “transparente und klare Aufarbeitung problematischer Vorgänge aus der Vergangenheit”. Hildegard Müller wird zeigen müssen, wie ernst sie dies meint.  

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Juristenausbildung: Reformbündnis schlägt Sofortprogramm vor

Als die Justizministerinnen und -justizminister der Bundesländer Ende Mai in Berlin zu ihrer Frühjahrs-Konferenz zusammenkamen, erwartete sie ein aufgebrachter Haufen von Studierenden und Referendaren. Die Nachwuchsjuristen skandierten “Wir sind hier, wir sind laut, weil Ihr uns die Bildung klaut!” und reckten Plakate hoch mit Aufschriften wie “Depressionen = Gratis”. Der mitdemonstrierende Professor Alexander Thiele von der BSP Business & Law School sagte, man wolle “zu mündigen, kritischen Juristinnen und Juristen ausbilden und nicht zu langweiligen Subsumtionsmaschinen”.

Nun gelten Juristen an sich nicht als besonders rebellisch. Doch der Unmut ist groß, und das nicht nur unter Studierenden und Referendaren, sondern auch bei Professoren, Anwälten und Richtern. Denn seit Einführung der zweistufigen Juristenausbildung durch Studium und Referendarzeit mit jeweils anschließendem Staatsexamen im Jahr 1869 in Preußen wurde die Ausbildung kaum reformiert. Vieles ist nicht mehr zeitgemäß. Um den Stillstand zu überwinden, hat ein Bündnis zur Reform der juristischen Ausbildung kürzlich eine Studie vorgestellt, für die fast 12.000 Juristen in Ausbildung, Lehrende, Praktiker und Mitarbeiterinnen der Prüfungsämter befragt wurden. Das Ergebnis: 52 Prozent der Befragten sind insgesamt unzufrieden mit der Ausbildung; und auch die übrigen 48 Prozent sehen in vielen einzelnen Punkten Änderungsbedarf.

Studie beleuchtet 43 Reformthesen

Zusammengefasst kritisieren die Befragten einen zu großen Lernstoff, zu viel Stress, zu wenig Professoren an den Unis und überholte Ausbildungs- und Prüfungsbedingungen, die eine Juristenausbildung unattraktiv machten. Die Organisatoren bilanzieren: “Es ist Zeit für eine neue juristische Ausbildung.” Justizminister und Hochschulen müssten sich unverzüglich an die Reform machen. Die heutigen Bedingungen schreckten junge Menschen davon ab, Juristen zu werden. Dabei herrsche schon jetzt ein großer Juristenmangel. Jonathan Franz, der Vorsitzende des Bundesverbandes rechtswissenschaftlicher Fachschaften, sagte bei der Studienvorstellung: “Die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats in den nächsten Jahrzehnten hängt von einer modernen und attraktiven Ausbildung ab.”

Die rechtspolitische Sprecherin der SPD Sonja Eichwede erklärt auf Anfrage von Table.Media, die Studie habe noch einmal verdeutlicht, dass das juristische Studium reformbedürftig ist. “Jedem Jurastudenten und jeder Jurastudentin würden aus eigener Erfahrung sofort Verbesserungen einfallen, um das Studium auf die Höhe der Zeit zu bringen – auch mir.” Man beschäftige sich bereits mit den Ergebnissen, beispielsweise mit dem Bachelor vor der ersten juristischen Prüfung und der notwendigen Digitalisierung. Ziel müsse es sein, den stetig gewachsenen Druck auf die Studierenden abzumildern. Das gelte auch für die praktische Studienzeit, bei der es während der Pandemie zu Problemen gekommen ist. “Wir wollen zeitnah weitere Gespräche führen, insbesondere mit den Ländern, Universitäten und Studierenden, um Verbesserungen zu erreichen.” 

Insgesamt nimmt die Studie zu 43 Reformthesen Stellung. Um schnell voranzukommen, haben die Initiatoren daraus ein Sofortprogramm mit Änderungen zusammengestellt, für die sich in allen befragten Gruppen eine absolute Mehrheit ausgesprochen hat.

  • Die körperliche Belastung soll durch die Einführung eines E-Examens in allen Bundesländern verringert werden. Bisher müssen die fünfstündigen Examensklausuren fast überall per Hand geschrieben werden. Künftig sollten die Prüfungsämter Computer mit Examenssoftware zur Verfügung stellen.
  • Mehr Professorinnen und Professoren an den Hochschulen: Während in den USA sieben bis zehn Jurastudenten auf einen Professor kommen, sind es in Deutschland im Schnitt 66. Dadurch können die Nachwuchsjuristen kaum individuell betreut werden. Dies schlägt sich auch in der Examensvorbereitung nieder. Etwa 90 Prozent der Examenskandidaten besuchen teure, private Repetitorien, weil sie sich von den Hochschulen ungenügend auf die Prüfungen vorbereitet fühlen.
  • Neuer Lern- und Prüfungsstoff sollte nur dann zugelassen werden, wenn dafür alter Stoff im gleichen Umfang gestrichen wird. Denn durch Unmengen neuer Gesetze und höchstrichterlicher Urteile wächst die Prüfungsmaterie immer weiter an. Dies führt oft zu stupidem Auswendiglernen der Stoffmassen, unter Vernachlässigung von juristischer Systematik, Methodik und Kreativität.

Weitgehend einig sind sich die 12.000 Befragten, dass die Grundstruktur aus Studium, Referendarzeit und Staatsexamen beibehalten werden soll. Eine Übernahme des sogenannten Bologna-Prozesses mit Bachelor und Master, wie er für sehr viele andere akademische Ausbildungen gilt, wird für die Juristerei abgelehnt. Allerdings fordern viele Befragte, den Studierenden vor dem ersten Staatsexamen einen ins Studium integrierten Bachelor zu ermöglichen. Genau hierüber wollen auch die Dekaninnen und Dekane des Deutschen Juristen-Fakultätentags (DJFT) am Freitag auf der Jahrestagung in Saarbrücken diskutieren.

Genannte Vorteile des Bachelors: Es gebe weniger Studienabbrecher; und Kandidaten, die nach jahrelangem Jurastudium das Examen nicht schafften, hätten so immerhin einen akademischen Abschluss. “Die juristischen Staatsexamina gehören seit jeher zu den anspruchsvollsten akademischen Prüfungen in unserem Land”, sagt der rechtspolitische Sprecher der CDU, Günter Krings. Sie begründen aber zugleich auch den qualitativ guten Ruf der deutschen Juristenausbildung, daher müssen das erste und zweite Staatsexamen in ihrer grundlegenden Bedeutung für die Ausbildung erhalten werden.

Ergänzend sei aber die Einführung eines Bachelors sinnvoll, damit sich auch der Wert des universitären juristischen Studiums, das ja auch nicht-examensrelevante Inhalte umfasst, in einem zusätzlichen Abschluss widerspiegelt, sagt Krings.

Appell: Die juristische Ausbildung darf nicht mehr krank machen

Das Reformbündnis fordert alle in Ausbildung und Praxis vertretenen Gruppen auf, die Juristenausbildung über das Sofortprogramm hinaus umfassend zu reformieren. “Die juristische Ausbildung muss fairer werden und darf Studierende und Referendar:innen nicht mehr krank machen.” Das liege im Interesse der gesamten Gesellschaft. “Der Juristenmangel ist alarmierend”, warnt Martin Suchrow-Köster vom Reformbündnis. “Bis 2030 werden 70.000 Juristenstellen im öffentlichen Dienst nicht mehr besetzt werden können.” Wobei zur Alterung der Gesellschaft, die auch andere Berufe treffe, die für viele junge Menschen besonders abschreckende Juristenausbildung hinzukomme. “Daher müssen wir die Situation an den Unis und bei den Referendariaten verbessern.”

Die Chancen, zumindest einen Teil ihrer Forderungen durchzusetzen, sehen die Reformer als gut an. “Wir erleben eine totale Offenheit bei fast allen Justizministerien der Länder“, sagt Suchrow-Köster. Das war auch bei der Demo Ende Mai in Berlin zu spüren. Dort gingen mehrere Ressortchefs aus den Ländern demonstrativ auf die protestierenden Nachwuchsjuristen zu. So forderte die sächsische Justizministerin Katja Meier (Grüne), die Studien- und Prüfungsbedingungen müssten so ausgestaltet sein, dass sich junge Leute gerne für die Juristerei entscheiden.

Der hessische Justizminister Roman Poseck sieht hingegen zwar keinen grundsätzlichen Reformbedarf, da sich die Juristenausbildung bewährt habe, aber in Detailfragen können man viel tun, um das Studium noch attraktiver zu machen. Auch arbeite sein Haus “mit Hochdruck daran, die Attraktivität der Justiz als Arbeitgeber weiter zu erhöhen.” Die deutlichen Besoldungsverbesserungen in der R-Besoldung seit 1. April seien eine von vielen Maßnahmen. Eingeführt wurde etwa eine sogenannte “Assessorbrücke”: Volljuristinnen und Volljuristen können damit bereits vor der Einstellung in den Richter- und Staatsanwaltsdienst mit einem befristeten Arbeitsvertrag beim Land Hessen tätig sein.

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Termine

14.-17. Juni 2023, BBAW, Berlin
Festtage Wandel durch Aufklärung. 30 Jahre Neukonstitution der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften Mehr

15. Juni 2023, 20:00 Uhr bis 21:30 Uhr, Kulturzentrum Nirgendwo, Berlin-Friedrichshain
Wissenschaftsvarieté Wissenschaftsvarieté Astrophysik und unsere Vorstellung davon Mehr

19./20. Juni 2023, Berlin und online
Tag der Industrie des BDI #TDI23 – Zukunftswende Mehr

19./20. Juni 2023, Berlin und Online
Weizenbaum Conference AI, Big Data, Social Media, and people on the move Mehr

7. Juli 2023, 21:00 Uhr, Vortragssaal der Leopoldina, Jägerberg 1, 06108 Halle (Saale)
Unterhausdebatte Alles Wasserstoff! Oder was? Mehr

News

Großbritannien verlängert Übergangslösung für Horizon Europe

Die britische Regierung hat in einer Pressemitteilung die Verlängerung der Regelung zur Unterstützung von Horizon Europe-Antragstellern bekannt gegeben. Bis Ende September können britische Wissenschaftler nun weiter am EU-Forschungsprogramm partizipieren. Die Briten möchten eine Assoziierung mit Horizon Europe erreichen und verhandeln derzeit mit der EU über die Konditionen. Dabei geht es insbesondere um die Summe, die das UK für das Budget von Horizon Europe zahlen soll. 

Harte Verhandlungen über das britische Budget für Horizon Europe 

Die britische Regierung strebt eine Einigung nur dann an, wenn der investierte Betrag sich entsprechend amortisiert. Zwar hat die Europäische Kommission erklärt, dass das Vereinigte Königreich für die Jahre 2021 und 2022 nicht zahlen muss. Jedoch ist die britische Regierung der Meinung, dass es auch nach einer Einigung einige Zeit dauern wird, bis die Forscher wieder auf dem neuesten Stand sind und sich Forschungskonsortien anschließen können. Dadurch entstünden Nachteile in den kommenden Jahren, die finanziell ausgeglichen werden sollten. Für die EU ist jedoch klar, dass die Briten maximal die Bedingungen bekommen können, die auch für andere assoziierte Staaten gelten. Optimistisch bleibt man dennoch: Es wäre “ziemlich außergewöhnlich”, wenn keine Einigung mit der EU zustande käme, sagte der britische Wissenschaftsminister George Freeman. Er gilt als einer der deutlichsten Befürworter einer Assoziierung in der britischen Regierung. 

Scientific Community drängt auf Assoziierung 

Im November 2021 wurde das Unterstützungsprogramm ins Leben gerufen, um im Vereinigten Königreich ansässige Wissenschaftler zu finanzieren, die bei Horizon Europe-Ausschreibungen erfolgreich sind. Bis heute wurden 1,05 Milliarden Pfund in Form von 2.000 Zuschüssen vergeben. Nach der Einigung in der Nordirlandfrage im Februar drängte die britische Wissenschaftscommunity auf eine schnelle Assoziierung. Klar ist: Je länger sich die Verhandlungen ziehen, desto weniger lohnt sich für sie die Beteiligung an dem 95-Milliarden-Euro-Forschungsprogramm. 

Die Alternative – Pioneer 

Als Backup hat Freeman den Grundstein für ein alternatives britisches Forschungsförderungsprogramm, Pioneer, gelegt. Erste Details dazu wurden im April bekannt gegeben. Wann der Zeitpunkt für einen Abbruch der Gespräche mit der EU erreicht sein könnte und dieses 14,6 Milliarden Pfund teure britische Go-it-alone-Programm starten würde, ist allerdings unklar. mw

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Wirkung der Exzellenzstrategie lässt nach

Die Exzellenzstrategie scheint in zentralen Punkten die von der Politik gewünschte Wirkung zu entfalten. Das zeigt eine Analyse des Hochschul-Barometers aus den Jahren 2011 bis 2022, für das jährlich Hochschulleitungen befragt werden. Demnach stärkt vor allem der Status als Exzellenzuniversität die Wettbewerbsfähigkeit in der Forschung und erleichtert internationale Kooperationen. Auch auf die Personalsituation hat die Förderung positive Effekte, zeigt die Analyse zu der Fragestellung “Macht Exzellenz zufrieden?”, die der Stifterverband und die Heinz Nixdorf Stiftung heute in einem Policy Paper veröffentlichen.

Allerdings schätzen Hochschulleitungen von Universitäten mit Exzellenzförderung seit zwei Jahren die Lage und Perspektiven ihrer Institution zunehmend etwas schlechter ein als in Vorjahren. Das werfe die Frage auf, wie die Exzellenzstrategie gegebenenfalls eine gewisse Sättigung überwinden und eine neue Dynamik im Hochschulsystem entfachen könne, heißt es in dem Papier. Mehr Interdisziplinarität, mehr Innovationsorientierung und mehr Kooperation lauten die Vorschläge.

Keine Verbesserung der Autonomie und Lehre

Die Analyse zeigt darüber hinaus Wirkungslücken auf: Bereiche wie die Autonomie und die Lehre verbessert die Exzellenzstrategie demnach nicht merklich.

  • Die Politik hatte erwartet, dass zusätzliches wissenschaftliches Personal mit einem größeren Lehrangebot für Studierende einhergeht und somit zur Attraktivität der Hochschule auch in der Lehre beiträgt. Diesen Effekt scheint es nicht zu geben, oder er wird von den Hochschulleitungen nicht wahrgenommen. Die Empfehlung der Autoren: “Zur weiteren Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Lehre gilt es politisch daher eher, sich auf die Programme zu konzentrieren, deren explizites Ziel die Förderung der Bedingungen in der Lehre darstellt.” Als Beispiele genannt werden der Zukunftsvertrag Studium und Lehre und Programme der Stiftung Innovation in der Hochschullehre.
  • Auf die Bewertung der Hochschulautonomie hat das Förderprogramm den Ergebnissen zufolge ebenfalls keinen Einfluss. Dabei können insbesondere Exzellenzuniversitäten freier über Fördermittel verfügen. Die Empfehlung: “Eine Weiterentwicklung der Exzellenzstrategie könnte deshalb darin bestehen, mehr Autonomieräume zu schaffen, die im Rahmen der Förderung getestet und dann auf andere Hochschulen übertragen werden können.”

Exzellenzförderung fällt finanziell nicht groß ins Gewicht

Ein eher überraschendes Ergebnis: Auch bei der Finanzierungsituation fanden sich keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen geförderten und nicht geförderten Universitäten. Dies sei vor allem auf die niedrigere Bewertung in der jüngsten Erhebung zurückzuführen, erläutert das Autorenteam. Außerdem sei zu bedenken, dass die Förderung als Exzellenzuniversität durchschnittlich nur zwei Prozent des Gesamtbudgets der Hochschulen ausmache. abg

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Europe.Table. AI Act: Kompromiss erneut in Gefahr. Vor dem entscheidenden Votum im Plenum des EU-Parlaments sieht es erneut so aus, als könnte der erzielte Kompromiss platzen. Hauptstreitpunkt ist das Verbot der biometrischen Gesichtserkennung in Echtzeit im öffentlichen Raum. Die Abstimmung ist für Mittwoch angesetzt. Mehr

Europe.Table. EU-Parlament: Diese Gesetzesvorhaben haben Priorität. In einem Jahr wird das Europaparlament neu gewählt. Nun wird nun diskutiert, welche der rund 200 laufenden Gesetzesvorhaben unbedingt noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden sollen. Priorität dürften unter anderem der Net-Zero Industry Act und Critical Raw Materials Act sowie die Reform des Strommarktes haben. Mehr

Climate.Table. “Ein Akt des Ökoterrorismus durch Russland.” Die Katastrophe am Khakovka-Staudamm sei eine Bedrohung für die ganze Region, sagt Vadym Sydiachenk vom ukrainischen Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Ukraine. Im Wasser befänden sich eine Menge gefährlicher Stoffe, mehr als 160.000 Vögel und mehr als 20.000 Wildtiere seien durch die Katastrophe bedroht. Mehr

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Rigorosum

Forschungszulage zum ersten, zweiten und …

Anna Christmann ist die Hansa Dampf des BMWK in allen Gassen. Am 9. Juni widmete sich die Beauftragte der Bundesregierung nicht wie sonst den Start-ups oder der Luft- und Raumfahrt, sondern befasste sich für den Forschungsausschuss mit der Forschungszulage. Natürlich wie immer allein, ohne Co-Leitung durch das eigentlich zuständige Forschungsministerium und erst recht natürlich ohne die operativ tätige und äußerst kompetente Bescheinigungsstelle (BSFZ). Warum auch? Ersteres hätte die Zusammenarbeitsunkultur zwischen beiden Häusern verringert und zweites die Praxiskompetenz der Runde gestärkt.

 Die Story der Zulage und ihrer zahlreichen Evaluierungen 

 Für die jüngeren Leser dieser Kolumne ein Wort zur Geschichte der Forschungszulage: Die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) hat unter ihrem damaligen Vorsitzenden Dietmar Harhoff fast ein Jahrzehnt lang gefordert, es vielen anderen Staaten dieser Welt gleichzutun und eine steuerlich begünstigte Forschungsförderung einzuführen. In der Opposition habe ich seitens der FDP das Thema federführend vorangetrieben und auch tatsächlich beschleunigen können. 

Am 14. Dezember 2019 wurde die Forschungszulage tatsächlich in der Zuständigkeit des Forschungsministeriums eingeführt, quasi komplementär zur breit gefächerten Projekt-Förderlandschaft etwa von ZIM im BMWK oder von KMU innovativ im BMBF. Wirtschaftsverbände wie der VDMA veröffentlichten ihre wissenschaftlich basierte Evaluierung 2021 und in aktualisierter Form im Januar 2023. Der DIHK veröffentlichte seine Evaluierung im August 2022. Im Gesetz ist zudem vorgesehen, nach vier Jahren eine Evaluierung vorzunehmen. Im begleitenden Text des BMF heißt es dazu: 

Hansa Dampf, warum jetzt? 

“Gegenstand des Projekts ist eine begleitende inklusive ex-post Evaluierung der Wirkung der steuerlichen Förderung im Hinblick auf die mit dem Gesetz verbundenen Ziele. Sie wird im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen auf der Grundlage des von der Europäischen Kommission genehmigten Evaluierungsplanes im Zeitraum von 2022 bis 2025 durchgeführt”.  

Anna Christmann prescht jetzt in eigener Regie voran. Natürlich könnte man ob dieses kühnen Alleingangs fragen, warum nicht schon im Januar 2023 zum Erscheinen der aktualisierten VDMA-Studie. In Anlehnung an den Spruch des St. Gallener Wirtschaftswissenschaftlers Fredmund Malik von “Showmanship statt Craftsmanship” kann man da nur sagen: Showwomanship. Dann wäre die Aufmerksamkeit der Community relativ gering gewesen. Kürzer vor der allemal fälligen gesetzlich vorgesehenen Evaluierung kann man sich besser in Szene setzen.         

 Wo bleiben Kommunikations- und Innovationskraft? 

Als Staatssekretär hatte ich schon kurz nach Amtsantritt im Winter 2021/2022 das zuständige Referat aufgefordert, die VDMA-Kritik zu kommentieren und Lösungen zu entwickeln. Einer der Kernpunkte der Kritik ist die aus Sicht der Verbände unzureichende Kommunikation und damit der mangelnde Bekanntheitsgrad der Forschungszulage. Was mir schon damals nicht einleuchtete, warum gut geführte Wirtschaftsvereinigungen nicht auch selbst die Power haben, um ihre Mitgliedschaft breit zu erreichen. Ist das möglicherweise Ausdruck ihrer eigenen Kommunikationsarmut?  

Die Verbände haben doch über Legislaturperioden hinweg gefordert, dass die Politik die Forschungszulage endlich einführt! Oder liegt es gar an der zunehmenden Innovationsarmut der KMUs, wie die Analysen des ZEW Jahr um Jahr bestätigen. Beides wären hausgemachte Gründe oder Gründe mit anderen Ursachen als die der Forschungszulage. Auch das gehört zu einer sorgfältigen Evaluierung. Wirtschaftsverbände, ran an den Speck! Das habe ich damals auch offen kommuniziert.

Ministerieller Taylorismus & Bürokratie 

An zwei Punkten müssen sich die Ministerien selbst an die Nase fassen. Warum gibt es erstens keine kommunikative Verschränkung zwischen Projektförderung, Förderberatung des Bundes und Forschungszulage? Warum erhalten beispielsweise abgelehnte Förderanträge nicht automatisch den Hinweis auf die Forschungszulage? Hier sind ein sofortiges Umdenken und Handeln gefragt. Ran an den Speck, BMBF und BMWK!  One face to the customer statt Ab-Teilungsdenke.

Zum Zweiten gibt es die unsinnige und international meist unübliche Voranmeldung des Vorhabens, welches die Flexibilität zu Art und Zeitpunkt des Ressourceneinsatzes von Unternehmen bürokratisch einengt. Auch hier ist dringender Handlungsbedarf.

Innovating Innovation: Eine Metastudie, veröffentlicht vom Münchner ifo-Institut kommt zu dem Ergebnis, dass gute steuerliche Forschungsförderung mindestens so gute Ergebnisse zeigt wie projektorientierte Förderung. Überlegenswert: die Forschungszulage entbürokratisiert ausweiten und die ministerial-bürokratisch gesteuerten Förderprogramme reduzieren, also eher unspezifische Förderprogramme überflüssig machen. Wollte Anna Christmann davon ablenken?

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Research.Table Redaktion

RESEARCH.TABLE REDAKTION

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    Hildegard Müller, Senatsvorsitzende der Fraunhofer-Gesellschaft, hat nach dem Abgang des umstrittenen Präsidenten Reimund Neugebauer intern einen Neustart versprochen. Bisher hat Müller jedoch jegliche öffentliche Statements vermieden. Jetzt scheint Müller ihre Strategie geändert zu haben.

    Juristen gelten an sich nicht als besonders rebellisch, schreibt Stefan Ulrich in seiner Analyse. Doch unter Studierenden, Referendaren und auch bei Professoren, Anwälten und Richtern ist der Unmut groß. Seit Einführung der zweistufigen Juristenausbildung im Jahr 1869 in Preußen wurde die Ausbildung kaum reformiert – das muss und soll nun anders werden.

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    Forschungszulage: Evaluation statt Evolution

    Anna Christmann (Grüne) ist im Zuge ihrer Mitgliedschaft im Forschungsausschuss mit der Forschungszulage betraut.

    Vor rund einem halben Jahr waren erste aussagekräftige Evaluierungen zur 2020 eingeführten steuerlichen Forschungsförderung von den Verbänden VDMA und DIHK vorgelegt worden. Die Diagnose damals: Deutlich weniger als zehn Prozent der budgetierten Mittel von immerhin 2,5 Milliarden Euro pro Jahr werden bislang abgerufen. Die Werte für Bekanntheit und Antragszahlen werden zwar – wie bei einem neuen Förderinstrument erwartbar – jedes Jahr besser, allerdings auf einem insgesamt niedrigen Niveau.

    Auch vonseiten des BMBF wurde offiziell ein “zögerlicher Start” eingeräumt. Eine gewisse Enttäuschung war das, weil sowohl die Wirtschaft als auch die EFI und große Teile der Politik die steuerliche Forschungsförderung über Jahre und Jahrzehnte gefordert und auf eine Einführung hingearbeitet hatten. Gründe und Handlungsempfehlungen lieferten die Experten der Verbände aber gleich mit: Im Raum stehen seitdem die drei großen “B”: Bekanntheit erhöhen, Bürokratie abbauen und mehr Beratung ermöglichen.

    Bestandsaufnahme statt Umsetzung der drei großen “B”

    Diese Vorhaben beinhalten genügend Hausaufgaben für Politik und Wirtschaftsverbände auf Arbeitsebene. Bisher ist allerdings nichts davon in Angriff genommen. Etwas eigentümlich wirkte deshalb der Titel der Veranstaltung, zu der Unternehmens- und Start-up-Verbände Ende der vergangenen Woche eingeladen waren: “Bestandsaufnahme Forschungszulage”. Anna Christmann hatte dazu in den virtuellen Raum geladen. Allerdings nicht als Beauftragte der Bundesregierung für Start-ups und Raumfahrt, sondern in ihrer Funktion als Mitglied im Forschungsausschuss. Dort fällt das Thema Forschungszulage in ihren Verantwortungsbereich.

    “Mir ist es ein Anliegen, eng mit den Verbänden, Start-ups und der Innovationsszene im Austausch zu sein, um möglichen Weiterentwicklungsbedarf früh zu identifizieren”, sagte sie Table.Media. Man sei immer noch in einer frühen Phase der Etablierung der Forschungszulage und es sei der richtige Zeitpunkt, um Feedback und Erfahrungen der Unternehmen und Verbände einzuholen. “Gerade auch individuelle Fälle, wie besondere Bedürfnisse von Start-ups oder bestimmten Branchen müssen zunehmend in den Blick genommen werden”, sagte Christmann.

    Das vierte B steht für Bemessungsgrundlage – Forderung: erhöhen

    In dem Online-Event fassten Christian Rammer (ZEW) im Auftrag des VDMA und Susanne Gewinnus für die DIHK ihre bekannten Studienergebnisse noch einmal zusammen. Anschließend durften die Verbandsvertreter ihre Beobachtungen loswerden. Neben einigen Problemen für Start-ups (Stichworte: “Nachrang-Darlehen” und “Unternehmen in Schwierigkeiten”) kristallisierte sich dabei lediglich ein weiteres “B” heraus, das Anfang des Jahres noch nicht im Vordergrund gestanden hatte: die Erhöhung der Bemessungsgrundlage.

    Derzeit liegt diese bei vier Millionen Euro. 25 Prozent sind davon erstattungsfähig, sodass Unternehmen bis zu eine Million Euro steuerliche Forschungsförderung pro Jahr erhalten können. Dieser Forderung schlossen sich zahlreiche Verbandsvertreter an, etwa Dominic Doll vom ZVEI: “Damit unsere Unternehmen die Forschungszulage sinnvoll nutzen können, müsste die Bemessungsgrundlage verdoppelt und die Zulage auf 30 Prozent erhöht werden.” Das entspräche einer jährlichen Forschungszulage von 2,4 Millionen Euro.

    Die Forderung erscheint im ersten Augenblick logisch: Wenn nicht so viele Unternehmen wie gedacht die Forschungszulage nutzen, sollen doch die, die sie nutzen, einen größeren Schluck aus der Pulle bekommen. Zudem beklagen viele Unternehmen in den Befragungen, der Aufwand zur Beantragung stehe nicht im Verhältnis zum Ertrag.

    Hauptproblem der Forschungszulage ist die Bekanntheit bei KMU

    Allerdings ist das Hauptproblem der Forschungszulage immer noch vor allem die mangelnde Bekanntheit und Nutzung der eigentlichen Zielgruppe: die kleinen und mittleren Unternehmen. Das zeigt auch eine weitere Evaluation, die der Stifterverband am Samstag im Auftrag des Bundesforschungsministeriums veröffentlichte. Demnach legten Bekanntheit und Nutzung der Forschungszulage im untersuchten Zeitraum von 2020 bis 2022 stetig zu – was ein gutes Signal ist – und bereits rund 75 Prozent der Anträge kommen von KMU.

    Allerdings geben die Verfasser zu bedenken, dass “KMU in Deutschland rund 99 Prozent der wirtschaftsaktiven Unternehmen ausmachen” und die Forschungszulage gerade bei den kleinen Unternehmen weiterhin “unterdurchschnittlich bekannt” ist.(siehe Grafik). Womit man wieder bei “B” Nummer 1 angelangt wäre: die Bekanntheit erhöhen. Hier war schon im Januar aus dem Umfeld der Bescheinigungsstelle die Bitte laut geworden, die kommunikative Verschränkung von Projektförderung, Förderberatung des Bundes und Forschungszulage voranzutreiben. Aus dem BMBF hatte es dazu nur geheißen, dass dies aufgrund der “unterschiedlichen Förderregime” nicht vorgesehen sei. Seitdem ist nichts passiert.

    Angst vor der Bürokratie ist eventuell größer als Bürokratie selbst

    Und auch die anderen beiden B, Bürokratie und Beratung, hängen damit und miteinander zusammen. Bislang – das ergaben sowohl die Aussagen der Verbandsvertreter am Freitag als auch die Studienergebnisse am Montag – profitieren große Unternehmen noch überdurchschnittlich von der Forschungszulage, weil es hier genügend Personal und Strukturen gibt, sich mit Forschungsförderung professionell zu beschäftigen. “Unter den Großunternehmen hat bereits gut jedes zweite einen Antrag gestellt, bei kleinen und mittleren Unternehmen nur jedes vierte”, heißt es in der Stifterverband-Studie.

    Gerade kleine Unternehmen, bei denen mitunter Personalmangel herrscht, würden mutmaßlich besonders von einer proaktiveren Beratung durch die Bescheinigungsstelle, ihre Verbände oder Steuerberater profitieren. Dafür spricht auch eine interne Untersuchung der BSFZ, von der Table.Media Kenntnis hat. Demnach haben von rund 1.300 Unternehmen, die bereits einen Antrag gestellt haben, 88 Prozent das Verfahren als positiv eingeschätzt. Was die Interpretation zulässt, dass die Angst vor einem bürokratischen Monster im Vorfeld vielleicht größer ist als der eigentliche bürokratische Aufwand für den Antrag.

    Schicksalsgemeinschaft von Wirtschaft und Politik

    Bei der Bestandsaufnahme der Beteiligten wurde man am Freitag allerdings den Eindruck nicht los, dass in Sachen Forschungszulage eine Schicksalsgemeinschaft entstanden ist. Viele Verbände schlossen sich der Bitte von Pablo Serrano aus der Geschäftsführung des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie e.V. an, die Forschungszulage nach der anfänglichen Enttäuschung nicht mit einem Schnellschuss wieder einzustampfen. Die Bundesregierung ihrerseits braucht das Instrument angesichts schrumpfender Projektfördertöpfe allerdings auch dringender als je zuvor.

    Und so wollte auch Anna Christmann nichts von einem Ende der Forschungszulage wissen: “Wir sind am Anfang der politischen Debatte, wie wir Forschung und Entwicklung in Deutschland durch die steuerliche Forschungsförderung noch weiter stärken und die Maßnahme zu einem noch wirkungsvolleren Instrument ausgestalten.” Genügend Hinweise und Handlungsempfehlungen sollten dazu nun vorliegen.

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    Nach Neugebauer: Hildegard Müller übt Aufarbeitung  

    Reimund Neugebauer, langjähriger und umstrittener Präsident der Fraunhofer-Gesellschaft, ist Ende Mai zurückgetreten, der neue – Holger Hanselka vom KIT – wird bald seine Nachfolge antreten. Der Senat hat all dies entschieden, viele in der Wissenschaftsszene zeigten sich erleichtert. In einer Mail an die Mitarbeiter rief die Senatsvorsitzende Hildegard Müller sogleich zu einer aktiven Mitarbeit am Neustart auf.  

    Das Ausmaß des durch den Prüfbericht des Bundesrechnungshofs im Februar 2023 bekannt gewordenen Skandals sei allerdings erst damals deutlich geworden – man habe “umgehend Sofortmaßnahmen” ergriffen und eine “Überprüfung und Veränderung von Prozessen eingeleitet, um Schaden von der Fraunhofer-Gesellschaft abzuwenden”. Kritiker weisen darauf hin, dass die Ermittlungen von BMBF und Bundesrechnungshof sehr viel früher begonnen hatten und es immer wieder Medienberichte gegeben hatte. Die Vorwürfe hätte der Senat wohl ernster nehmen sollen.  

    Müller: Ein wenig weniger Schweigen  

    Bisher hat Müller, seit Januar im Amt, jegliche öffentliche Statements vermieden und auch keine Distanzierung gegenüber Reimund Neugebauer erkennen lassen. Trotz der Ermittlungen des Bundesrechnungshofs und der Staatsanwaltschaft gegen Unbekannt bei Fraunhofer, ging Müller auf die Rücktrittsforderungen, etwa von Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger, nicht ein. Der Senat, dessen Vorsitzende sie sei, nehme als oberstes Aufsichtsgremium der Forschungsgesellschaft die Aussagen der Ministerin zur Kenntnis, erklärte damals Müller, die im Hauptberuf Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie (VDA) ist. Mögliche Entscheidungen in diesen Fragen seien “Aufgabe des zuständigen Gremiums der Fraunhofer-Gesellschaft.”

    Noch im März war Reimund Neugebauer willkommener Eröffnungsredner auf einer wichtigen Konferenz des von Müller geleiteten Verbandes der Automobilindustrie. 

    Was die Senatsvorsitzende Müller plant 

    Jetzt scheint Müller ihre Strategie geändert zu haben. Zwar will sie sich weiterhin nicht öffentlich äußern, doch über eine Berliner Agentur werden Schritte bekannt, die Hildegard Müller bereits veranlasst hat oder plant:  

    Organisatorische Veränderungen 

    • Das Compliance-Management-System wird überarbeitet und erweitert (teilweise unter externer Beratung):  Das Compliance-Office wandert in das Direktorat Recht und bekommt eine direkte Berichtslinie zum Senat.  
    • Relevante Organisationsanweisungen wurden und werden aktuell – teils intensiv – überarbeitet und sind teilweise schon umgesetzt. 
    • Zusätzlich gibt es ein Hinweisgebersystem, in dem entsprechende Hinweise auch anonym abgegeben werden können, gemeldete Compliance-Verstöße landen beim Compliance-Office. 

    Prüfung der Vorwürfe wegen des unangemessenen Einsatzes von Steuergeldern  

    • Der seit August 2022 bestehende Auftrag an eine Kanzlei zur Prüfung von Rückerstattungsansprüchen in Bezug auf Reisekosten von Vorstandsmitgliedern wurde nach Vorlage des Rechnungshofberichts im Februar 2023 auf Anweisung von Hildegard Müller auf weitere Sachverhalte ausgeweitet und umfasst nunmehr insgesamt Zeiträume seit 2012/2013
    • Die FhG hat sich unmittelbar nach Eingang des Schreibens der Staatsanwaltschaft (am 3.4.2023), bereits am 4. April 2023, mit einem externen Compliance-Spezialisten in Verbindung gesetzt, um über weitere Maßnahmen zu beraten.  
    • Daraufhin wurde die vergaberechtlich notwendige Ausschreibung in die Wege geleitet und zwei Kanzleien mit der Durchführung einer internen Untersuchung beauftragt.
    • Vorstand und Senat haben beschlossen, die interne Untersuchung vollumfänglich zu unterstützen und zu kooperieren. Dieser Beschluss wurde am 25. April 2023 gefasst. Er beinhaltet unter anderem auch die Festlegung, dass eine interne Projektgruppe, welche die von den Kanzleien durchgeführte Untersuchung unterstützt, nicht dem Vorstand, sondern ausschließlich des Senates bzw. einem Senatsausschuss berichtspflichtig ist. 
    • Die Senatsvorsitzende hat eine Sondersitzung des Senats einberufen, die am 28. April 2023 stattfand. In dieser wurden die Sofortmaßnahmen bestätigt und es wurde zur Koordination ein Senatsausschuss unter Vorsitz der Senatsvorsitzenden gebildet. Dieser übernimmt seither die Steuerung der Maßnahmen auf Senatsseite. 
    • Datensicherungen, die unter anderem Daten von bereits ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern betreffen, werden derzeit vorgenommen.  

    In ihrem Brief an die Mitarbeitenden schrieb Hildegard Müller nach der Abwahl Neugebauers, die Entscheidung für Holger Hanselka habe man als Senat bewusst getroffen, “um auch intern einen Neuanfang für die Fraunhofer-Gesellschaft” zu ermöglichen. Dazu gehöre auch eine “transparente und klare Aufarbeitung problematischer Vorgänge aus der Vergangenheit”. Hildegard Müller wird zeigen müssen, wie ernst sie dies meint.  

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    Juristenausbildung: Reformbündnis schlägt Sofortprogramm vor

    Als die Justizministerinnen und -justizminister der Bundesländer Ende Mai in Berlin zu ihrer Frühjahrs-Konferenz zusammenkamen, erwartete sie ein aufgebrachter Haufen von Studierenden und Referendaren. Die Nachwuchsjuristen skandierten “Wir sind hier, wir sind laut, weil Ihr uns die Bildung klaut!” und reckten Plakate hoch mit Aufschriften wie “Depressionen = Gratis”. Der mitdemonstrierende Professor Alexander Thiele von der BSP Business & Law School sagte, man wolle “zu mündigen, kritischen Juristinnen und Juristen ausbilden und nicht zu langweiligen Subsumtionsmaschinen”.

    Nun gelten Juristen an sich nicht als besonders rebellisch. Doch der Unmut ist groß, und das nicht nur unter Studierenden und Referendaren, sondern auch bei Professoren, Anwälten und Richtern. Denn seit Einführung der zweistufigen Juristenausbildung durch Studium und Referendarzeit mit jeweils anschließendem Staatsexamen im Jahr 1869 in Preußen wurde die Ausbildung kaum reformiert. Vieles ist nicht mehr zeitgemäß. Um den Stillstand zu überwinden, hat ein Bündnis zur Reform der juristischen Ausbildung kürzlich eine Studie vorgestellt, für die fast 12.000 Juristen in Ausbildung, Lehrende, Praktiker und Mitarbeiterinnen der Prüfungsämter befragt wurden. Das Ergebnis: 52 Prozent der Befragten sind insgesamt unzufrieden mit der Ausbildung; und auch die übrigen 48 Prozent sehen in vielen einzelnen Punkten Änderungsbedarf.

    Studie beleuchtet 43 Reformthesen

    Zusammengefasst kritisieren die Befragten einen zu großen Lernstoff, zu viel Stress, zu wenig Professoren an den Unis und überholte Ausbildungs- und Prüfungsbedingungen, die eine Juristenausbildung unattraktiv machten. Die Organisatoren bilanzieren: “Es ist Zeit für eine neue juristische Ausbildung.” Justizminister und Hochschulen müssten sich unverzüglich an die Reform machen. Die heutigen Bedingungen schreckten junge Menschen davon ab, Juristen zu werden. Dabei herrsche schon jetzt ein großer Juristenmangel. Jonathan Franz, der Vorsitzende des Bundesverbandes rechtswissenschaftlicher Fachschaften, sagte bei der Studienvorstellung: “Die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats in den nächsten Jahrzehnten hängt von einer modernen und attraktiven Ausbildung ab.”

    Die rechtspolitische Sprecherin der SPD Sonja Eichwede erklärt auf Anfrage von Table.Media, die Studie habe noch einmal verdeutlicht, dass das juristische Studium reformbedürftig ist. “Jedem Jurastudenten und jeder Jurastudentin würden aus eigener Erfahrung sofort Verbesserungen einfallen, um das Studium auf die Höhe der Zeit zu bringen – auch mir.” Man beschäftige sich bereits mit den Ergebnissen, beispielsweise mit dem Bachelor vor der ersten juristischen Prüfung und der notwendigen Digitalisierung. Ziel müsse es sein, den stetig gewachsenen Druck auf die Studierenden abzumildern. Das gelte auch für die praktische Studienzeit, bei der es während der Pandemie zu Problemen gekommen ist. “Wir wollen zeitnah weitere Gespräche führen, insbesondere mit den Ländern, Universitäten und Studierenden, um Verbesserungen zu erreichen.” 

    Insgesamt nimmt die Studie zu 43 Reformthesen Stellung. Um schnell voranzukommen, haben die Initiatoren daraus ein Sofortprogramm mit Änderungen zusammengestellt, für die sich in allen befragten Gruppen eine absolute Mehrheit ausgesprochen hat.

    • Die körperliche Belastung soll durch die Einführung eines E-Examens in allen Bundesländern verringert werden. Bisher müssen die fünfstündigen Examensklausuren fast überall per Hand geschrieben werden. Künftig sollten die Prüfungsämter Computer mit Examenssoftware zur Verfügung stellen.
    • Mehr Professorinnen und Professoren an den Hochschulen: Während in den USA sieben bis zehn Jurastudenten auf einen Professor kommen, sind es in Deutschland im Schnitt 66. Dadurch können die Nachwuchsjuristen kaum individuell betreut werden. Dies schlägt sich auch in der Examensvorbereitung nieder. Etwa 90 Prozent der Examenskandidaten besuchen teure, private Repetitorien, weil sie sich von den Hochschulen ungenügend auf die Prüfungen vorbereitet fühlen.
    • Neuer Lern- und Prüfungsstoff sollte nur dann zugelassen werden, wenn dafür alter Stoff im gleichen Umfang gestrichen wird. Denn durch Unmengen neuer Gesetze und höchstrichterlicher Urteile wächst die Prüfungsmaterie immer weiter an. Dies führt oft zu stupidem Auswendiglernen der Stoffmassen, unter Vernachlässigung von juristischer Systematik, Methodik und Kreativität.

    Weitgehend einig sind sich die 12.000 Befragten, dass die Grundstruktur aus Studium, Referendarzeit und Staatsexamen beibehalten werden soll. Eine Übernahme des sogenannten Bologna-Prozesses mit Bachelor und Master, wie er für sehr viele andere akademische Ausbildungen gilt, wird für die Juristerei abgelehnt. Allerdings fordern viele Befragte, den Studierenden vor dem ersten Staatsexamen einen ins Studium integrierten Bachelor zu ermöglichen. Genau hierüber wollen auch die Dekaninnen und Dekane des Deutschen Juristen-Fakultätentags (DJFT) am Freitag auf der Jahrestagung in Saarbrücken diskutieren.

    Genannte Vorteile des Bachelors: Es gebe weniger Studienabbrecher; und Kandidaten, die nach jahrelangem Jurastudium das Examen nicht schafften, hätten so immerhin einen akademischen Abschluss. “Die juristischen Staatsexamina gehören seit jeher zu den anspruchsvollsten akademischen Prüfungen in unserem Land”, sagt der rechtspolitische Sprecher der CDU, Günter Krings. Sie begründen aber zugleich auch den qualitativ guten Ruf der deutschen Juristenausbildung, daher müssen das erste und zweite Staatsexamen in ihrer grundlegenden Bedeutung für die Ausbildung erhalten werden.

    Ergänzend sei aber die Einführung eines Bachelors sinnvoll, damit sich auch der Wert des universitären juristischen Studiums, das ja auch nicht-examensrelevante Inhalte umfasst, in einem zusätzlichen Abschluss widerspiegelt, sagt Krings.

    Appell: Die juristische Ausbildung darf nicht mehr krank machen

    Das Reformbündnis fordert alle in Ausbildung und Praxis vertretenen Gruppen auf, die Juristenausbildung über das Sofortprogramm hinaus umfassend zu reformieren. “Die juristische Ausbildung muss fairer werden und darf Studierende und Referendar:innen nicht mehr krank machen.” Das liege im Interesse der gesamten Gesellschaft. “Der Juristenmangel ist alarmierend”, warnt Martin Suchrow-Köster vom Reformbündnis. “Bis 2030 werden 70.000 Juristenstellen im öffentlichen Dienst nicht mehr besetzt werden können.” Wobei zur Alterung der Gesellschaft, die auch andere Berufe treffe, die für viele junge Menschen besonders abschreckende Juristenausbildung hinzukomme. “Daher müssen wir die Situation an den Unis und bei den Referendariaten verbessern.”

    Die Chancen, zumindest einen Teil ihrer Forderungen durchzusetzen, sehen die Reformer als gut an. “Wir erleben eine totale Offenheit bei fast allen Justizministerien der Länder“, sagt Suchrow-Köster. Das war auch bei der Demo Ende Mai in Berlin zu spüren. Dort gingen mehrere Ressortchefs aus den Ländern demonstrativ auf die protestierenden Nachwuchsjuristen zu. So forderte die sächsische Justizministerin Katja Meier (Grüne), die Studien- und Prüfungsbedingungen müssten so ausgestaltet sein, dass sich junge Leute gerne für die Juristerei entscheiden.

    Der hessische Justizminister Roman Poseck sieht hingegen zwar keinen grundsätzlichen Reformbedarf, da sich die Juristenausbildung bewährt habe, aber in Detailfragen können man viel tun, um das Studium noch attraktiver zu machen. Auch arbeite sein Haus “mit Hochdruck daran, die Attraktivität der Justiz als Arbeitgeber weiter zu erhöhen.” Die deutlichen Besoldungsverbesserungen in der R-Besoldung seit 1. April seien eine von vielen Maßnahmen. Eingeführt wurde etwa eine sogenannte “Assessorbrücke”: Volljuristinnen und Volljuristen können damit bereits vor der Einstellung in den Richter- und Staatsanwaltsdienst mit einem befristeten Arbeitsvertrag beim Land Hessen tätig sein.

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    Termine

    14.-17. Juni 2023, BBAW, Berlin
    Festtage Wandel durch Aufklärung. 30 Jahre Neukonstitution der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften Mehr

    15. Juni 2023, 20:00 Uhr bis 21:30 Uhr, Kulturzentrum Nirgendwo, Berlin-Friedrichshain
    Wissenschaftsvarieté Wissenschaftsvarieté Astrophysik und unsere Vorstellung davon Mehr

    19./20. Juni 2023, Berlin und online
    Tag der Industrie des BDI #TDI23 – Zukunftswende Mehr

    19./20. Juni 2023, Berlin und Online
    Weizenbaum Conference AI, Big Data, Social Media, and people on the move Mehr

    7. Juli 2023, 21:00 Uhr, Vortragssaal der Leopoldina, Jägerberg 1, 06108 Halle (Saale)
    Unterhausdebatte Alles Wasserstoff! Oder was? Mehr

    News

    Großbritannien verlängert Übergangslösung für Horizon Europe

    Die britische Regierung hat in einer Pressemitteilung die Verlängerung der Regelung zur Unterstützung von Horizon Europe-Antragstellern bekannt gegeben. Bis Ende September können britische Wissenschaftler nun weiter am EU-Forschungsprogramm partizipieren. Die Briten möchten eine Assoziierung mit Horizon Europe erreichen und verhandeln derzeit mit der EU über die Konditionen. Dabei geht es insbesondere um die Summe, die das UK für das Budget von Horizon Europe zahlen soll. 

    Harte Verhandlungen über das britische Budget für Horizon Europe 

    Die britische Regierung strebt eine Einigung nur dann an, wenn der investierte Betrag sich entsprechend amortisiert. Zwar hat die Europäische Kommission erklärt, dass das Vereinigte Königreich für die Jahre 2021 und 2022 nicht zahlen muss. Jedoch ist die britische Regierung der Meinung, dass es auch nach einer Einigung einige Zeit dauern wird, bis die Forscher wieder auf dem neuesten Stand sind und sich Forschungskonsortien anschließen können. Dadurch entstünden Nachteile in den kommenden Jahren, die finanziell ausgeglichen werden sollten. Für die EU ist jedoch klar, dass die Briten maximal die Bedingungen bekommen können, die auch für andere assoziierte Staaten gelten. Optimistisch bleibt man dennoch: Es wäre “ziemlich außergewöhnlich”, wenn keine Einigung mit der EU zustande käme, sagte der britische Wissenschaftsminister George Freeman. Er gilt als einer der deutlichsten Befürworter einer Assoziierung in der britischen Regierung. 

    Scientific Community drängt auf Assoziierung 

    Im November 2021 wurde das Unterstützungsprogramm ins Leben gerufen, um im Vereinigten Königreich ansässige Wissenschaftler zu finanzieren, die bei Horizon Europe-Ausschreibungen erfolgreich sind. Bis heute wurden 1,05 Milliarden Pfund in Form von 2.000 Zuschüssen vergeben. Nach der Einigung in der Nordirlandfrage im Februar drängte die britische Wissenschaftscommunity auf eine schnelle Assoziierung. Klar ist: Je länger sich die Verhandlungen ziehen, desto weniger lohnt sich für sie die Beteiligung an dem 95-Milliarden-Euro-Forschungsprogramm. 

    Die Alternative – Pioneer 

    Als Backup hat Freeman den Grundstein für ein alternatives britisches Forschungsförderungsprogramm, Pioneer, gelegt. Erste Details dazu wurden im April bekannt gegeben. Wann der Zeitpunkt für einen Abbruch der Gespräche mit der EU erreicht sein könnte und dieses 14,6 Milliarden Pfund teure britische Go-it-alone-Programm starten würde, ist allerdings unklar. mw

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    Wirkung der Exzellenzstrategie lässt nach

    Die Exzellenzstrategie scheint in zentralen Punkten die von der Politik gewünschte Wirkung zu entfalten. Das zeigt eine Analyse des Hochschul-Barometers aus den Jahren 2011 bis 2022, für das jährlich Hochschulleitungen befragt werden. Demnach stärkt vor allem der Status als Exzellenzuniversität die Wettbewerbsfähigkeit in der Forschung und erleichtert internationale Kooperationen. Auch auf die Personalsituation hat die Förderung positive Effekte, zeigt die Analyse zu der Fragestellung “Macht Exzellenz zufrieden?”, die der Stifterverband und die Heinz Nixdorf Stiftung heute in einem Policy Paper veröffentlichen.

    Allerdings schätzen Hochschulleitungen von Universitäten mit Exzellenzförderung seit zwei Jahren die Lage und Perspektiven ihrer Institution zunehmend etwas schlechter ein als in Vorjahren. Das werfe die Frage auf, wie die Exzellenzstrategie gegebenenfalls eine gewisse Sättigung überwinden und eine neue Dynamik im Hochschulsystem entfachen könne, heißt es in dem Papier. Mehr Interdisziplinarität, mehr Innovationsorientierung und mehr Kooperation lauten die Vorschläge.

    Keine Verbesserung der Autonomie und Lehre

    Die Analyse zeigt darüber hinaus Wirkungslücken auf: Bereiche wie die Autonomie und die Lehre verbessert die Exzellenzstrategie demnach nicht merklich.

    • Die Politik hatte erwartet, dass zusätzliches wissenschaftliches Personal mit einem größeren Lehrangebot für Studierende einhergeht und somit zur Attraktivität der Hochschule auch in der Lehre beiträgt. Diesen Effekt scheint es nicht zu geben, oder er wird von den Hochschulleitungen nicht wahrgenommen. Die Empfehlung der Autoren: “Zur weiteren Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Lehre gilt es politisch daher eher, sich auf die Programme zu konzentrieren, deren explizites Ziel die Förderung der Bedingungen in der Lehre darstellt.” Als Beispiele genannt werden der Zukunftsvertrag Studium und Lehre und Programme der Stiftung Innovation in der Hochschullehre.
    • Auf die Bewertung der Hochschulautonomie hat das Förderprogramm den Ergebnissen zufolge ebenfalls keinen Einfluss. Dabei können insbesondere Exzellenzuniversitäten freier über Fördermittel verfügen. Die Empfehlung: “Eine Weiterentwicklung der Exzellenzstrategie könnte deshalb darin bestehen, mehr Autonomieräume zu schaffen, die im Rahmen der Förderung getestet und dann auf andere Hochschulen übertragen werden können.”

    Exzellenzförderung fällt finanziell nicht groß ins Gewicht

    Ein eher überraschendes Ergebnis: Auch bei der Finanzierungsituation fanden sich keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen geförderten und nicht geförderten Universitäten. Dies sei vor allem auf die niedrigere Bewertung in der jüngsten Erhebung zurückzuführen, erläutert das Autorenteam. Außerdem sei zu bedenken, dass die Förderung als Exzellenzuniversität durchschnittlich nur zwei Prozent des Gesamtbudgets der Hochschulen ausmache. abg

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    Mehr von Table.Media

    Europe.Table. AI Act: Kompromiss erneut in Gefahr. Vor dem entscheidenden Votum im Plenum des EU-Parlaments sieht es erneut so aus, als könnte der erzielte Kompromiss platzen. Hauptstreitpunkt ist das Verbot der biometrischen Gesichtserkennung in Echtzeit im öffentlichen Raum. Die Abstimmung ist für Mittwoch angesetzt. Mehr

    Europe.Table. EU-Parlament: Diese Gesetzesvorhaben haben Priorität. In einem Jahr wird das Europaparlament neu gewählt. Nun wird nun diskutiert, welche der rund 200 laufenden Gesetzesvorhaben unbedingt noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden sollen. Priorität dürften unter anderem der Net-Zero Industry Act und Critical Raw Materials Act sowie die Reform des Strommarktes haben. Mehr

    Climate.Table. “Ein Akt des Ökoterrorismus durch Russland.” Die Katastrophe am Khakovka-Staudamm sei eine Bedrohung für die ganze Region, sagt Vadym Sydiachenk vom ukrainischen Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Ukraine. Im Wasser befänden sich eine Menge gefährlicher Stoffe, mehr als 160.000 Vögel und mehr als 20.000 Wildtiere seien durch die Katastrophe bedroht. Mehr

    Climate.Table. WMO will Messung von globalen Emissionsdaten revolutionieren. Die UN-Weltorganisation für Meteorologie (WMO) hat für exaktere Treibhausgasemissionsdaten das neue Instrument Global Greenhouse Gas Watch vorgestellt. Damit sollen Emissionen künftig durch Messstationen und Satelliten zentral ausgewertet werden. Mehr

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    Forschungszulage zum ersten, zweiten und …

    Anna Christmann ist die Hansa Dampf des BMWK in allen Gassen. Am 9. Juni widmete sich die Beauftragte der Bundesregierung nicht wie sonst den Start-ups oder der Luft- und Raumfahrt, sondern befasste sich für den Forschungsausschuss mit der Forschungszulage. Natürlich wie immer allein, ohne Co-Leitung durch das eigentlich zuständige Forschungsministerium und erst recht natürlich ohne die operativ tätige und äußerst kompetente Bescheinigungsstelle (BSFZ). Warum auch? Ersteres hätte die Zusammenarbeitsunkultur zwischen beiden Häusern verringert und zweites die Praxiskompetenz der Runde gestärkt.

     Die Story der Zulage und ihrer zahlreichen Evaluierungen 

     Für die jüngeren Leser dieser Kolumne ein Wort zur Geschichte der Forschungszulage: Die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) hat unter ihrem damaligen Vorsitzenden Dietmar Harhoff fast ein Jahrzehnt lang gefordert, es vielen anderen Staaten dieser Welt gleichzutun und eine steuerlich begünstigte Forschungsförderung einzuführen. In der Opposition habe ich seitens der FDP das Thema federführend vorangetrieben und auch tatsächlich beschleunigen können. 

    Am 14. Dezember 2019 wurde die Forschungszulage tatsächlich in der Zuständigkeit des Forschungsministeriums eingeführt, quasi komplementär zur breit gefächerten Projekt-Förderlandschaft etwa von ZIM im BMWK oder von KMU innovativ im BMBF. Wirtschaftsverbände wie der VDMA veröffentlichten ihre wissenschaftlich basierte Evaluierung 2021 und in aktualisierter Form im Januar 2023. Der DIHK veröffentlichte seine Evaluierung im August 2022. Im Gesetz ist zudem vorgesehen, nach vier Jahren eine Evaluierung vorzunehmen. Im begleitenden Text des BMF heißt es dazu: 

    Hansa Dampf, warum jetzt? 

    “Gegenstand des Projekts ist eine begleitende inklusive ex-post Evaluierung der Wirkung der steuerlichen Förderung im Hinblick auf die mit dem Gesetz verbundenen Ziele. Sie wird im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen auf der Grundlage des von der Europäischen Kommission genehmigten Evaluierungsplanes im Zeitraum von 2022 bis 2025 durchgeführt”.  

    Anna Christmann prescht jetzt in eigener Regie voran. Natürlich könnte man ob dieses kühnen Alleingangs fragen, warum nicht schon im Januar 2023 zum Erscheinen der aktualisierten VDMA-Studie. In Anlehnung an den Spruch des St. Gallener Wirtschaftswissenschaftlers Fredmund Malik von “Showmanship statt Craftsmanship” kann man da nur sagen: Showwomanship. Dann wäre die Aufmerksamkeit der Community relativ gering gewesen. Kürzer vor der allemal fälligen gesetzlich vorgesehenen Evaluierung kann man sich besser in Szene setzen.         

     Wo bleiben Kommunikations- und Innovationskraft? 

    Als Staatssekretär hatte ich schon kurz nach Amtsantritt im Winter 2021/2022 das zuständige Referat aufgefordert, die VDMA-Kritik zu kommentieren und Lösungen zu entwickeln. Einer der Kernpunkte der Kritik ist die aus Sicht der Verbände unzureichende Kommunikation und damit der mangelnde Bekanntheitsgrad der Forschungszulage. Was mir schon damals nicht einleuchtete, warum gut geführte Wirtschaftsvereinigungen nicht auch selbst die Power haben, um ihre Mitgliedschaft breit zu erreichen. Ist das möglicherweise Ausdruck ihrer eigenen Kommunikationsarmut?  

    Die Verbände haben doch über Legislaturperioden hinweg gefordert, dass die Politik die Forschungszulage endlich einführt! Oder liegt es gar an der zunehmenden Innovationsarmut der KMUs, wie die Analysen des ZEW Jahr um Jahr bestätigen. Beides wären hausgemachte Gründe oder Gründe mit anderen Ursachen als die der Forschungszulage. Auch das gehört zu einer sorgfältigen Evaluierung. Wirtschaftsverbände, ran an den Speck! Das habe ich damals auch offen kommuniziert.

    Ministerieller Taylorismus & Bürokratie 

    An zwei Punkten müssen sich die Ministerien selbst an die Nase fassen. Warum gibt es erstens keine kommunikative Verschränkung zwischen Projektförderung, Förderberatung des Bundes und Forschungszulage? Warum erhalten beispielsweise abgelehnte Förderanträge nicht automatisch den Hinweis auf die Forschungszulage? Hier sind ein sofortiges Umdenken und Handeln gefragt. Ran an den Speck, BMBF und BMWK!  One face to the customer statt Ab-Teilungsdenke.

    Zum Zweiten gibt es die unsinnige und international meist unübliche Voranmeldung des Vorhabens, welches die Flexibilität zu Art und Zeitpunkt des Ressourceneinsatzes von Unternehmen bürokratisch einengt. Auch hier ist dringender Handlungsbedarf.

    Innovating Innovation: Eine Metastudie, veröffentlicht vom Münchner ifo-Institut kommt zu dem Ergebnis, dass gute steuerliche Forschungsförderung mindestens so gute Ergebnisse zeigt wie projektorientierte Förderung. Überlegenswert: die Forschungszulage entbürokratisiert ausweiten und die ministerial-bürokratisch gesteuerten Förderprogramme reduzieren, also eher unspezifische Förderprogramme überflüssig machen. Wollte Anna Christmann davon ablenken?

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