„Dark patterns“: So muss der DSA-Entwurf zu Plattformdesign verbessert werden

Julian Jaursch
Julian Jaursch ist Projektleiter bei der gemeinnützigen Think-Tank Stiftung Neue Verantwortung in Berlin. Er analysiert und entwickelt dort Policyvorschläge in den Bereichen Plattformregulierung und Umgang mit Desinformation. Kürzlich veröffentlichte er ein Papier zu den Fragen des Plattformdesigns (Dark Patterns) im Digital Services Act.
Julian Jaursch ist Projektleiter bei der gemeinnützigen Think-Tank Stiftung Neue Verantwortung in Berlin. Er analysiert und entwickelt dort Policyvorschläge in den Bereichen Plattformregulierung und Umgang mit Desinformation. Kürzlich veröffentlichte er ein Papier zu den Fragen des Plattformdesigns im DSA.

Der Nachrichtenfeed in den sozialen Netzwerken, der nicht endet. Das Pop-up auf der Buchungsseite, das den Nutzenden „74 Menschen gucken dies auch an! Es gibt nur noch 3 Angebote!“ entgegenschreit. Die Seite mit den Datenschutzeinstellungen oder zur Löschung des Kontos, die nur nach einem Klickmarathon zu finden ist: All das sind unternehmerische Designentscheidungen, die den Onlinealltag von Millionen Menschen bestimmen. Im besten Fall sind solche Designpraktiken nur lästig. Im schlimmsten Fall sind es Eingriffe in die Entscheidungsfreiheit der Menschen im Namen der Aufmerksamkeits- und Profitmaximierung. Deshalb muss das europäische Digitale-Dienste-Gesetz („Digital Services Act“, DSA) für Tech-Plattformen ausdrücklich Designfragen in den Blick nehmen.

Eines der erklärten Ziele des DSA ist es, EU-weit für ein „transparentes und sicheres Online-Umfeld“ zu sorgen. Dabei sollen neue Regeln für Onlineplattformen helfen, die auch Tech-Giganten wie Facebook, Google und TikTok einschließen. Erstmals geht es nicht nur darum, Vorgaben für die Moderation und Löschung einzelner Inhalte zu machen. Vielmehr handelt es sich beim DSA um eine Art verpflichtendes Handbuch mit Verhaltensregeln für Tech-Unternehmen, etwa dazu, wie sie über ihre Geschäftspraktiken berichten müssen. Was im Kommissionsentwurf aber fehlte: Überlegungen zu Plattformdesign.

Wenn der DSA das zukunftsweisende Regelwerk sein soll, das die EU-Gesetzgeber seit Jahren herbeireden und viele Menschen sich erhoffen, muss er einen eigenständigen Artikel zu Plattformdesign mit klaren Definitionen, Transparenzvorschriften und auch Verboten enthalten. Vorschläge für einen solchen Design-Artikel gibt es mittlerweile, allerdings haben sich Kommission, Mitgliedstaaten und Europäisches Parlament (EP) bislang nicht auf einen Kompromiss einigen können. Die EU-Länder hatten ein Verbot von irreführendem Design ins Spiel gebracht, jedoch nur für Onlinemarktplätze.

Das EP geht weiter und möchte solche Praktiken auf allen Onlineplattformen untersagen. Das ist der richtige Ansatz, denn irreführendes Design kommt nicht nur beim Onlineshopping vor, sondern auch in sozialen Netzwerken oder Video-Apps, wo Menschen sich informieren und ihre Meinungen bilden.

Ergebnisse offenlegen

Doch auch die EP-Vorschläge sind verbesserungswürdig. Eine sinnvolle Regelung von Plattformdesign sollte nicht nur auf Verbote setzen. Vielmehr sollte sie Einblicke in Designprozesse ermöglichen, zum Beispiel durch verpflichtende Designberichte. Denn Design kann nicht nur dafür genutzt werden, Menschen in die Irre zu führen.

Es gibt viele Wissenschaftler:innen sowie Praktiker:innen aus den Bereichen User-Interface- und User-Experience-Design (UI-/UX-Design), die sich mit der ethischen oder „prosozialen“ Gestaltung von Plattformen befassen. So haben etwa Forschende herausgefunden, dass Pop-ups mit gesicherten Fakten Menschen dabei helfen können, mit Desinformation im Netz umzugehen. Der DSA sollte Plattformen dazu ermuntern, solche Designmaßnahmen zu erproben und neue Ansätze und ihre Ergebnisse offenzulegen. Doch weder EP noch Rat haben Vorschläge dieser Art gemacht. Deshalb sieht es momentan nicht danach aus, als würden derlei Vorgaben in den DSA aufgenommen.

Umso wichtiger ist es daher, dass die Regeln, die am Ende als Kompromiss im DSA festgeschrieben werden, auch konsequent durchgesetzt werden. Es sind also gut durchdachte Aufsichtsstrukturen nötig. Die zuständigen Behörden müssen nicht nur ausreichend eigene Expertise und Ressourcen haben, sondern müssen im Austausch mit externen Fachleuten stehen, wie eben UX/UI-Expert:innen. Auch hierzu sind Verbesserungen im Entwurf nötig. Bislang ist die Einbindung externer Expertise kein Muss, eher eine Option. Das muss sich dringend ändern.

Begriff „dark patterns“ hat ausgedient

Die EU-Länder machen den Aufbau von Fachwissen zur Pflicht für die Kommission, die laut dem Vorschlag der Mitgliedstaaten eine wichtige Rolle bei der Plattformaufsicht spielen soll. Das ist sinnvoll, sollte aber auch ausdrücklich das Hinzuziehen von externen Fachleuten umfassen. Der Ratsvorschlag, der die Kommission für große Player zentral für zuständig erklären will, würde am ehesten eine starke Aufsicht sicherstellen. Langfristig sollte eine eigene EU-Agentur für Plattformaufsicht aufgebaut werden, die sich noch besser als die Kommission spezialisieren kann und zudem unabhängig ist.

Die EU könnte mit dem DSA unterstreichen, wie wichtig der Umgang mit nervigen Pop-ups und irreführenden Buttons ist. Solche Designpraktiken wurden bisher oft als „dark patterns“ bezeichnet, auch im DSA. Es mag nur als Nebensache erscheinen, aber es wäre ein wichtiges Signal der EU, diesen Begriff nicht mehr zu nutzen. Er hat seinen Zweck erfüllt, Aufmerksamkeit auf das Thema Plattformdesign zu lenken. Jetzt ist ein präziserer Begriff wie „irreführende Designpraktiken“ nötig. Außerdem verstetigt „dark patterns“, wie die Designexpertin Kat Zhou sagt, den problematischen Dualismus zwischen hell/gut und dunkel/böse.

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