es ist mal wieder Crunchtime für den Green Deal in Straßburg in dieser Woche, mit Trilogen, Abstimmungen und der nächsten klimapolitischen Zukunftsvision für Europa.
Heute Nachmittag wird die EU-Kommission ihr Klimaziel für 2040 vorstellen. Ein Vorschlag mit 90 Prozent CO₂-Reduktion im Vergleich zum Stand von 1990 gilt als sicher. Klimakommissar Wopke Hoekstra hatte dies vorab versprochen. Unklar ist noch, welche Rolle technologische CO₂-Abscheidung (CCSU) beim Erreichen des Ziels spielen wird. Anders als bislang verkündet, sieht es so aus, als könnte die Kommission CCS nicht nur für Rest-Emissionen bestimmter Industriesektoren vorsehen, sondern auch für fossile Kraftwerke. Außerdem wird die Kommission eine Industrieallianz für kleine und modulare Kernkraftwerke gründen, um alle Beteiligten an einen Tisch zu bringen und die Entwicklung von SME zu beschleunigen.
Die Unterhändler zum Net-Zero Industry Act kommen am Dienstagvormittag zum dritten Trilog zusammen. Das vorige Treffen war noch weitgehend ergebnislos geblieben, aber inzwischen zeichnen sich die Umrisse einer Einigung ab: Die Mitgliedstaaten sind in einem der Hauptstreitpunkte auf das Europaparlament zugegangen und bereit, eine einheitliche Liste von förderfähigen “Netto-Null-Technologien” zu akzeptieren. Bislang hatten sie auf eine zweite Liste mit “strategischen” Projekten gepocht, die in den Genuss weiterer Vorteile etwa beim Finanzierungszugang kommen sollten. Kompromissbereit zeigt sich der Rat zuletzt auch dabei, die Fristen für Genehmigungsverfahren etwa für neue Fabriken von Solarmodulen zu verkürzen.
Über seine Position zur Novellierung des EU-Gentechnikrechts stimmt das EU-Parlament am Mittwochmittag ab. Die vorausgehende Debatte am Dienstag dürfte intensiv werden. Befürworter wie Gegner des Projekts haben noch einmal eine ganze Reihe Änderungsanträge eingebracht. Trotzdem wird – selbst unter Kritikern – erwartet, dass das Plenum für die Lockerung der Regeln zu neuen Züchtungstechniken stimmt, nachdem bereits der Umweltausschuss Ende Januar so entschieden hatte.
Viel los diese Woche in Straßburg. Wir behalten für Sie den Überblick.
Die fraktionslose Europaabgeordnete Ždanoka war bereits als offene Unterstützerin Russlands bekannt. Sie widmete einen Großteil ihrer Karriere der angeblichen Verfolgung der russischsprachigen Minderheit in den baltischen Staaten. Nach dem Einmarsch Russlands auf der Krim reiste sie in das Gebiet, um das Referendum zu beobachten, das von den meisten Ländern nicht anerkannt wurde. Im Jahr 2016 reiste sie nach Syrien, um Baschar al-Assad zu treffen, der damals bereits unter EU-Sanktionen stand.
Diese Aktionen, so zweifelhaft sie auch gewesen sein mögen, waren nie ausreichend, um zu beweisen, dass Ždanoka eine russische Agentin ist – bis jetzt. Durchgesickerte E-Mails enthüllen, dass sie sich mit mutmaßlichen russischen Offizieren in Brüssel traf. Journalisten, unter anderem des Portals “The Insider” fanden heraus, dass sie Informationen mit Russland austauschte und um Geld für politische Veranstaltungen bat.
Baltische Europaabgeordnete sagen nun, dass sie immer vermutet hätten, dass Ždanoka für Russland arbeitet. Pro-russische Aktivisten wie Ždanoka würden von der russischen Propaganda benutzt, sagt Sandra Kalniete (EVP). Ždanoka wurde in den russischen Medien als Beweis dafür dargestellt, dass Russland im Westen Unterstützung habe und dass Europa eine Bedrohung für die Menschenrechte sei.
Doch Ždanoka, die seit 2004 im Europaparlament sitzt, hatte in Brüssel kaum Einfluss. “Ihre Aktivitäten im EP hatten keine Auswirkungen. Sie waren hauptsächlich für den internen Gebrauch in Russland bestimmt”, sagt Kalniete. Alle ihre Aktivitäten im Parlament, alle Veranstaltungen seien gefilmt worden, um sie in Russland in den sozialen Medien und im Fernsehen zu übertragen und einen Beleg dafür zu präsentieren, dass das EP Russland unterstütze.
Die Abgeordnete Rasa Juknevičienė, ehemals litauische Verteidigungsministerin, sagt, Ždanoka habe schon 2014, als Russland die Krim annektierte, Verdacht erregt. “Die Tatsache, dass eine Europaabgeordnete nach Moskau reist, in Fernsehsendungen auftritt und Botschaften verbreitet, die dem Kreml nützen, reicht aus. Wir alle, die sich für den russische Informationskrieg interessieren, wissen schon seit Langem von ihren Aktivitäten”, sagt Juknevičienė.
Die baltischen Vertreter im Europäischen Parlament weisen darauf hin, dass Ždanoka nicht der einzige Fall sei, in dem sie eine russische Einflussnahme vermuten. Sie weigerten sich jedoch, Namen zu nennen. Es sei Sache der Geheimdienste, diese aufzudecken. In Irland richten sich die Augen auf die Europaabgeordneten Clare Daly und Mick Wallace, enge Verbündete von Ždanoka, die sie auf einigen Reisen begleitet haben.
Sandra Kalniete regt an, einen Blick auf die Abstimmung über die EP-Resolution zur Verurteilung der russischen Aggression gegen die Ukraine im Jahr 2022 zu werfen. Ždanoka war eines von 13 Mitgliedern, die dagegen stimmten.
“Diese Leute nehmen aktiv eine pro-russische Haltung ein”, sagt Kalniete. Sie verweist darauf, dass mehrere Fraktionen im EP ihre Unterstützung für die Untersuchung von Ždanokas Aktivitäten zum Ausdruck gebracht haben, da sie erwarten, mehr über den russischen Einfluss in EU-Ländern herauszufinden. Direkt nach Bekanntwerden der Vorwürfe hat das EU-Parlament eine Untersuchung gegen Ždanoka eingeleitet. Parlamentspräsidentin Roberta Metsola nehme die in einem Medienbericht erhobenen Vorwürfe “sehr ernst”, teilte das Parlament am Dienstag mit.
Die Abgeordnete Juknevičienė warnt, dass die belgischen Geheimdienste nicht in der Lage seien, ausländische Agenten in Brüssel zu identifizieren. Sie weist auf mehrere Fälle hin, in denen Russland sich möglicherweise in die Politik anderer Länder eingemischt hat. In diesem Zusammenhang erwähnt sie auch die deutsche AfD. Deren Vertreter hatten, genau wie Ždanoka, die von Russland besetzte Krim besucht und damit deren Annexion gerechtfertigt.
Russland beeinflusse europäische Politiker über Geschäfte oder, wie im Fall von Ždanoka, über die Kultur. Ziel sei es, Misstrauen zu säen, die Unterstützung für die rechten Parteien zu erhöhen und separatistische Stimmungen zu schüren. Juknevičienė zufolge sind in Brüssel nicht nur Russland, sondern auch China, der Iran und die Türkei dafür bekannt, Einfluss zu nehmen, wobei Russland seine Bemühungen am systematischsten betreibe.
Für Ždanoka sei es nicht darum gegangen, Geheimnisse zu verraten: “Das Europäische Parlament hat keine Geheimnisse”, sagt Juknevičienė. Ihre Aufgabe war eine andere – nicht Geheimnisse zu sammeln, sondern Verbindungen herzustellen, zu beeinflussen, Narrative zu verbreiten, von denen der Kreml profitiert. So nutzt Russland die Möglichkeiten der Demokratie, um sie zu zerstören.”
Das EU-Parlament stimmt heute über das Trilogergebnis für eine Änderung der Richtlinie über Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE-Richtlinie) ab. Damit soll das Gesetz an ein EuGH-Urteil angepasst werden. Teil der Einigung ist auch eine Neubewertung der Richtlinie durch die EU-Kommission, die bereits angelaufen ist.
Die WEEE-Richtlinie legt Vorgaben für die Entsorgung dieser Geräte fest. In Deutschland wurde diese durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) umgesetzt. Das grundlegende Prinzip ist die Produktverantwortung der Hersteller: Diese tragen die abfallwirtschaftliche Verantwortung für ihre Produkte während der gesamten Lebensdauer.
Elf Kilogramm Elektroschrott pro EU-Einwohner wurden im Jahr 2021 gesammelt. Das entspricht einem Laptop, einem Staubsauger und einem Smartphone, die jede EU-Bürgerin innerhalb eines Jahres entsorgt hat – eine gigantische Menge an Altgeräten, die immer weiter zunimmt. Elektro- und Elektronikschrott ist einer der am schnellsten wachsenden Abfallströme.
Elektronik enthält teils seltene und teure Rohstoffe. Daher ist es nicht nur im Sinne der Kreislaufwirtschaft und einer größeren Versorgungssicherheit wichtig, Elektroschrott zu sammeln, zu recyceln und wiederzuverwenden. Er enthält darüber hinaus Materialien, die gefährlich sind und erhebliche Umwelt- und Gesundheitsprobleme verursachen können, wenn die Geräte nicht ordnungsgemäß entsorgt werden.
Auch Photovoltaikmodule fallen in diesen Abfallstrom. Seit 2012 fallen die Module unter die WEEE-Richtlinie. Darin wird eine Sammelquote von 85 Prozent vorgeschrieben; 80 Prozent müssen in den Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden. Hersteller und Inverkehrbringer müssen PV-Module seitdem registrieren, zurücknehmen und sind auch für die Entsorgung verantwortlich. Aufgrund ihrer recht langen Lebensdauer von mindestens 25 Jahren halten sich die Rücklaufmengen nach Einschätzung des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW) noch in Grenzen. Seit 2023 gelten auch auf Grundlage der Ökodesign-Richtlinie Anforderungen an die Rezyklierbarkeit von PV-Modulen.
Ende November haben sich Rat und Parlament auf Änderungen geeinigt, welche die Richtlinie zunächst mit einem Gerichtsurteil in Einklang bringen sollen: Darin hatte der Europäische Gerichtshof einige Teile der Richtlinie wegen ungerechtfertigter Rückwirkung für ungültig erklärt. Am 11. Januar hat bereits der Umweltausschuss im EU-Parlament die Einigung angenommen, heute folgt nun die Abstimmung im Plenum.
Der Hintergrund: 2012 wurden mit dem Inkrafttreten der neuen WEEE-Richtlinie Photovoltaikmodule in den Geltungsbereich der vorherigen Richtlinie aufgenommen. Außerdem wurde ab dem 15. August 2018 ein “offener Anwendungsbereich” eingeführt: Alle Elektro- und Elektronikgeräte fielen nun unter die Richtlinie, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen waren. Der EuGH hatte festgestellt, dass in der Konsequenz die erweiterte Herstellerverantwortung (also die Finanzierung der Kosten für die Abfallbewirtschaftung) nach der neuen Richtlinie auch rückwirkend für PV-Module gelten würde, die zwischen 2005 und 2018 in Verkehr gebracht wurden. Laut dem Urteil verstoße dies gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit.
Die Einigung von Rat und Parlament führt darüber hinaus eine Überprüfungsklausel ein, nach der die Kommission bis spätestens 2026 prüfen muss, ob eine Überarbeitung der Richtlinie erforderlich ist. Gegebenenfalls muss die Kommission einen Legislativvorschlag vorlegen, der von einer sozioökonomischen und ökologischen Folgenabschätzung begleitet wird. Laut der Einigung soll die Kommission zudem sicherstellen, dass die Kosten für die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten nicht unverhältnismäßig auf die Verbraucher oder Bürger abgewälzt werden. Die Umsetzungsfrist für die Änderung der Richtlinie soll von zwölf (wie von der Kommission vorgeschlagen) auf 18 Monate verlängert werden.
Zurzeit läuft in der Kommission bereits eine Bewertung der WEEE-Richtlinie. Sie will feststellen, ob die Richtlinie noch zweckmäßig ist, welche Möglichkeiten zur Vereinfachung bestehen und ob eine Überarbeitung erforderlich ist. Die entsprechende öffentliche Konsultation ist bereits abgeschlossen; parallel wurde eine Studie erstellt. Den Abschlussbericht will die Kommission bis September 2024 veröffentlichen.
07.02.2024 – 10:30-12:30 Uhr, Brüssel (Belgien)/online
ERCST, Discussion Hydrogen Bank: A Game Changer?
The European Roundtable on Climate Change and Sustainable Transition (ERCST) aims at fuelling and informing the discussion on the different Hydrogen Bank’s instruments. INFOS & REGISTRATION
07.02.2024 – 12:30-13:30 Uhr, online
FES, Vortrag Politik am Mittag: Die nordischen Länder – Vorzeigemodelle für ein soziales, gerechtes und nachhaltiges Europa?
Die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) beschäftigt sich mit dem aktuellen politischen Klima in den skandinavischen Ländern. INFOS & ANMELDUNG
07.02.2024 – 13:00-15:30 Uhr, Brüssel (Belgien)/online
ERCST, Presentation ‘Climate Change Policy Priorities in the Next EU Political Cycle’ Report
The European Roundtable on Climate Change and Sustainable Transition (ERCST) focusses on the qualitative analysis of the initiative “Climate Change Policy Priorities in the Next EU Political Cycle”. INFOS & REGISTRATION
07.02.2024 – 14:00-15:30 Uhr, online
MDZ, Vortrag Digital-Werkstatt: Circular Economy
Das Mittelstand-Digital Zentrum (MDZ) Bau geht der Frage nach, wo aktuell Grenzen für die Implementierung kreislauffähiger Prozesse liegen. INFOS & ANMELDUNG
07.02.2024 – 16:30-18:00 Uhr, online
Eurogas, Conference Union Database: Is the EU Ready?
Eurogas addresses the challenges related to the Union Database’s implementation timeline and its impact on imports from third countries. INFOS & REGISTRATION
08.02.2024 – 12:30-13:30 Uhr, online
DGAP, Panel Discussion IPQ Debate on Europe’s Geostrategic Turn
The German Council on Foreign Relations (DGAP) discusses strategies for the EU to live up to its geopolitical aspirations and to strengthen Europe’s security. INFOS & REGISTRATION
08.02.2024 – 14:00 Uhr, online
EBD, Diskussion EWSA im Fokus zum EU-Demokratiepaket
Die Europäische Bewegung Deutschland (EBD) diskutiert das EU-Demokratiepaket, das im Dezember 2023 von der Europäischen Kommission veröffentlicht wurde. INFOS & ANMELDUNG
08.02.2024 – 16:30-17:30 Uhr, online
HBS, Seminar Back on track to Paris? Stock-taking of EU climate and energy targets beyond 2030
The Heinrich-Böll-Stiftung (HBS) discusses what needs to be the level of the EU’s climate and energy ambitions until 2040. INFOS & REGISTRATION
Die EU-Kommission hat dem Hilferuf der europäischen Solarbranche gegen Preisdruck aus China zunächst eine Absage erteilt. Die EU müsse für den grünen Wandel weiterhin Zugriff auf erschwingliche Solarmodule haben, erklärte Finanzkommissarin Mairead McGuinness am Montag im Plenum des Europaparlaments in Straßburg “Jede mögliche Maßnahme muss gegen die Ziele abgewogen werden, die wir uns bei der Energiewende gesetzt haben”, sagte McGuinness.
Die Versorgung des EU-Marktes sei stark von Importen abhängig, räumte die EU-Kommissarin ein. Es werde vor allem aus China importiert. Der Preisverfall sei “eine Chance für Bürger und Solarmodul-Installateure”, und eine “Herausforderung für EU-Solarmodul-Hersteller”, sagte McGuinness. Gegen unfaire Handelspraktiken wie Dumping verfüge die EU über Instrumente.
Die EU-Parlamentarier reagierten unzufrieden auf die Rede der EU-Kommissarin und warnten vor einer chinesischen Dominanz in der Solarbranche. Einige der EU-Abgeordneten wie Engin Eroglu (Freie Wähler) warfen der Kommission vor, das Problem zu unterschätzen. Grünen-Europapolitikerin Henrike Hahn forderte, dass sich die EU-Kommission an die Seite europäischer Firmen stellen müsse.
Europäische Hersteller von Solarmodulen hatten die EU vergangene Woche zu Sofortmaßnahmen aufgefordert, damit lokale Firmen nicht unter dem Preisdruck chinesischer Importe schließen müssen. “In den nächsten vier bis acht Wochen werden die wichtigsten EU-Hersteller von PV-Modulen und ihre europäischen Zulieferer ihre Produktionslinien stilllegen, wenn nicht umgehend substanzielle Notfallmaßnahmen ergriffen werden”, heißt es in dem Schreiben des Branchenverbandes European Solar Manufacturing Council (ESMC) an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Ohne schnelle Hilfe laufe die EU Gefahr, in kürzester Zeit mehr als die Hälfte ihrer Produktionskapazitäten für Photovoltaikmodule zu verlieren.
Die europäische Solarindustrie ist seit dem Sommer durch einen Preissturz stark unter Druck geraten, ausgelöst vor allem durch eine Flut günstiger Solarmodule aus China. ari
Mit ihrem Vorstoß zur Kraftwerksstrategie lässt die Bundesregierung eine neue europarechtliche Beschleunigungsmöglichkeit zur Ausschreibung von gesicherter Leistung außer Acht. Die gewünschte Technologieneutralität hätte die FDP statt über die Einführung eines Kapazitätsmechanismus bis möglichst 2028 auch über einen anderen Weg sicherstellen können.
In der neuen Strommarktverordnung sind nämlich sogenannte Flexibilitätsförderregelungen vorgesehen. Im Prinzip ist das nichts anderes als ein schlanker Kapazitätsmechanismus speziell für Stromspeicher, Lastmanagement in der Industrie und andere technologische Alternativen zu Kraftwerken.
Eingeführt haben die EU-Staaten die neuen Förderregelungen als Turbo-Option, um das langwierige Genehmigungsverfahren für allumfassende Kapazitätsmechanismen zu umgehen. In die Hände spielen könnte der Bundesregierung allerdings, dass die Mitgliedstaaten auch Kapazitätsmechanismen selbst schneller einführen wollen.
Gemäß der neuen Strommarktverordnung muss die EU-Kommission um den Jahreswechsel herum Vorschläge machen, wie sich deren Einführung vereinfachen lässt. Abgeschafft wurde bereits die Voraussetzung, dass Kapazitätsmärkte nur als letztes Mittel zulässig sind.
Derzeit stellt die Verordnung an die Einführung von Kapazitätsmechanismen noch immer hohe Anforderungen – wobei die Definition solcher Finanzspritzen sehr weit gefasst ist und eigentlich kaum Umgehungsmöglichkeiten zulässt. Der Mitgliedstaat muss zum Beispiel im Detail ein Marktversagen am Strommarkt feststellen.
Nötig ist auch eine “umfassende Studie zu den möglichen Auswirkungen dieser Mechanismen auf die benachbarten Mitgliedstaaten” und eine Konsultation der europäischen Nachbarn. Die Interpretation im Regierungslager, dass das neue EU-Strommarktdesign die Hürden für Kapazitätsmechanismen grundlegend geschliffen hätte, ist also höchst fraglich. ber
Eigentlich sollten die EU-Staaten am gestrigen Montag über den Vorschlag der Kommission abstimmen, für dieses Jahr erneut Ausnahmen von der Brachflächenregelung (GLÖZ 8) innerhalb der GAP zuzulassen. Die Abstimmung wurde aber verschoben, wie eine Kommissionssprecherin bestätigte. Bis zum morgigen Mittwoch sollen sich die Mitgliedstaaten nun schriftlich zu dem Vorschlag äußern.
Dass die EU-Länder grünes Licht geben, gilt als wahrscheinlich. Hintergrund der Verzögerung ist, dass die Kommission noch einmal Änderungen an ihrem Vorschlag von vergangener Woche vorgenommen hat.
Dabei geht es um die Vereinbarkeit mit den Ökoregelungen. Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass für 2024 als Alternative zu vier Prozent Brachflächen der GLÖZ 8-Standard auch erfüllt werden kann, indem stattdessen auf sieben Prozent der Fläche Leguminosen oder Zwischenfrüchte angebaut werden können. Dies würde jedoch in einigen Mitgliedstaaten mit Ökoregelungen kollidieren, die auf GLÖZ 8 aufbauen.
So auch in Deutschland: Unter anderem die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) hatte gewarnt, dass die Nutzung der Ausnahme im Widerspruch zur Förderung des Anbaus von Leguminosen über die Ökoregelungen stehe. Der geänderte Entwurf der Kommission (abrufbar auf Englisch hier) sieht vor, die betreffenden Ökoregelungen übergangsweise anzupassen.
Fällt das Votum der Mitgliedstaaten am Mittwoch positiv aus, hat die Bundesregierung im Anschluss 15 Tage Zeit, der Kommission mitzuteilen, ob sie die Ausnahme umsetzen will. Diese träte dann rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft. Trotz seiner früheren Kritik an Lockerungen bei der Flächenstilllegung hat sich Bundesagrarminister Cem Özdemir für die Ausnahmeregelung für 2024 ausgesprochen und will innerhalb der Koalition dafür werben, dass Deutschland in Brüssel zustimmt. In der Vergangenheit hatte Özdemir immer wieder davor gewarnt, Ziele wie Klima- und Artenschutz einerseits und die Ernährungssicherung andererseits gegeneinander auszuspielen.
Auch die EU-Kommission hatte noch vor wenigen Monaten eine Ausnahme bei GLÖZ 8 für 2024 abgelehnt – dass sie diese nun doch vorschlägt, kann als Reaktion auf die Bauernproteste gewertet werden, die zuletzt auch Brüssel erreichten. Allerdings ist die Ausnahme für 2024 enger gefasst als jene, die es bereits im vergangenen Jahr gab.
2023 konnten die Mitgliedstaaten noch den Anbau von Getreide auf den eigentlichen Brachflächen erlauben. Auch das Ziel sei jetzt ein anderes, heißt es von hochrangigen Kommissionsbeamten: Ging es zuvor darum, angesichts hoher Getreidepreise durch den Ukraine-Krieg die heimische Agrarproduktion hochzufahren, stehe jetzt die wirtschaftliche Entlastung der Betriebe im Vordergrund. jd
Nach dem Debakel um die Agrardieselkürzungen will Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir den Landwirten Zugeständnisse machen. Um den Tierhaltern beim Stallumbau finanziell unter die Arme zu greifen, plant er einen “Tierwohl-Cent” einzuführen. Wie Table.Media nun exklusiv erfuhr, hat das BMEL den Fraktionen von SPD, Grünen und FDP vergangene Woche Eckpunkte dafür vorgelegt. Es gibt jedoch Zweifel, ob das Konzept mit europäischem Recht vereinbar ist.
Aus Fraktionskreisen heißt es, das BMEL schlage eine sogenannte nicht-harmonisierte Verbrauchssteuer auf bestimmte tierische Produkte vor. Die Vereinbarkeit mit europäischem Recht will das BMEL gewährleisten. Dem Vernehmen nach soll die Abgabe – ähnlich wie die in Deutschland geltende Kaffeesteuer – von der EU-Harmonisierung ausgenommen werden. Genaue europarechtliche Vorgaben, wie es sie zum Beispiel bei der Kraftstoffsteuer gibt, würden in dem Fall nicht gelten.
Steuerrechtler Till Valentin Meickmann von der Universität Passau bezweifelt, dass das Finanzierungskonzept des Tierwohl-Cents europarechtlich wasserdicht ist. “Erhebliche europarechtliche Risiken” sieht er vor allem darin, dass die zusätzlichen Einnahmen aus der Steuer für die Umgestaltung der Nutztierhaltung hin zu mehr Tierwohl eingesetzt werden soll.
“Eine Steuer, bei der die zusätzliche Belastung wirtschaftlich für inländische Produzenten zumindest teilweise ausgeglichen wird, würde voraussichtlich gegen das europarechtliche Verbot diskriminierender Abgaben verstoßen“, sagt Meickmann. EU-Staaten dürften das Aufkommen einer auf in- und ausländische Produkte erhobenen Steuer grundsätzlich nicht dafür einsetzen, die inländische Produktion dieser Produkte zu fördern.
Rechtssicher wäre dieses Problem nur dadurch zu lösen, dass die Steuer allein auf Produkte aus dem Inland erhoben wird, sagt Meickmann. Er bezweifelt aber, dass die Tierwohlsteuer dann auf den Endverbraucher abgewälzt werden kann. “Letztlich könnte eine Tierwohlsteuer allein auf inländische Produkte dazu führen, dass die inländischen Tierhalter wirtschaftlich auf der zusätzlichen Steuerlast sitzen bleiben.” Damit würde ein “Tierwohl-Cent” seinen eigentlichen Zweck aber verfehlen.
Auch politisch dürfte es schwierig werden, die Koalitionspartner für das Finanzierungsinstrument zu begeistern. Denn: Steuererhöhungen, wie sie das BMEL in dem Papier skizziert, sind mit der FDP nicht zu machen. Erst im Dezember hatte Bundesfinanzminister Lindner Steuererhöhungen zur roten Linie in der Ampel erklärt. heu
Für die AfD ist die EU “ein undemokratisches und reformunfähiges Konstrukt”. Für das neue Bündnis Sahra Wagenknecht befindet sich “der europäische Einigungsprozess in einer Sackgasse”. Beide Parteien ziehen also mit reichlich EU-kritischen Botschaften in den anlaufenden Europawahlkampf.
Wie sehr verfangen solche Botschaften in der deutschen Wählerschaft? Nicht allzu sehr, wenn man einer neuen Studie der Konrad-Adenauer-Stiftung glaubt. Die KAS hat im vergangenen Sommer 4000 Wahlberechtigte in einer repräsentativen Umfrage nach ihren Einstellungen zur EU befragen lassen. Das Ergebnis: 17 Prozent zählt Autor Jochen Roose zur Gruppe der “resignierten Populistischen”, die Politiker auf europäischer Ebene als bürgerfern und desinteressiert am Gemeinwohl betrachten. Zu dieser Gruppe gehört demnach die klare Mehrheit der befragten AfD-Anhänger.
Der Gegenpol der “begeisterten Europafans” ist demnach mit 34 Prozent doppelt so groß, darunter befinden sich die meisten Grünen-Wähler. Dazwischen gibt es noch die “kritischen Europafans” (24 Prozent) und die “unaufgeregt Pragmatischen” (22 Prozent). In den beiden Gruppen bezweifelt nur jeder Sechste, dass es Deutschland in der EU besser geht. Aber der Teil der Unentschlossenen ist groß. Viele in den beiden Gruppen halten die EU für kompliziert und wissen nach eigener Aussage oft wenig über “Brüssel”, manche zweifeln auch an der Aufrichtigkeit der EU-Politiker. Anknüpfungspunkte finden die EU-Kritiker hier also durchaus. Till Hoppe
es ist mal wieder Crunchtime für den Green Deal in Straßburg in dieser Woche, mit Trilogen, Abstimmungen und der nächsten klimapolitischen Zukunftsvision für Europa.
Heute Nachmittag wird die EU-Kommission ihr Klimaziel für 2040 vorstellen. Ein Vorschlag mit 90 Prozent CO₂-Reduktion im Vergleich zum Stand von 1990 gilt als sicher. Klimakommissar Wopke Hoekstra hatte dies vorab versprochen. Unklar ist noch, welche Rolle technologische CO₂-Abscheidung (CCSU) beim Erreichen des Ziels spielen wird. Anders als bislang verkündet, sieht es so aus, als könnte die Kommission CCS nicht nur für Rest-Emissionen bestimmter Industriesektoren vorsehen, sondern auch für fossile Kraftwerke. Außerdem wird die Kommission eine Industrieallianz für kleine und modulare Kernkraftwerke gründen, um alle Beteiligten an einen Tisch zu bringen und die Entwicklung von SME zu beschleunigen.
Die Unterhändler zum Net-Zero Industry Act kommen am Dienstagvormittag zum dritten Trilog zusammen. Das vorige Treffen war noch weitgehend ergebnislos geblieben, aber inzwischen zeichnen sich die Umrisse einer Einigung ab: Die Mitgliedstaaten sind in einem der Hauptstreitpunkte auf das Europaparlament zugegangen und bereit, eine einheitliche Liste von förderfähigen “Netto-Null-Technologien” zu akzeptieren. Bislang hatten sie auf eine zweite Liste mit “strategischen” Projekten gepocht, die in den Genuss weiterer Vorteile etwa beim Finanzierungszugang kommen sollten. Kompromissbereit zeigt sich der Rat zuletzt auch dabei, die Fristen für Genehmigungsverfahren etwa für neue Fabriken von Solarmodulen zu verkürzen.
Über seine Position zur Novellierung des EU-Gentechnikrechts stimmt das EU-Parlament am Mittwochmittag ab. Die vorausgehende Debatte am Dienstag dürfte intensiv werden. Befürworter wie Gegner des Projekts haben noch einmal eine ganze Reihe Änderungsanträge eingebracht. Trotzdem wird – selbst unter Kritikern – erwartet, dass das Plenum für die Lockerung der Regeln zu neuen Züchtungstechniken stimmt, nachdem bereits der Umweltausschuss Ende Januar so entschieden hatte.
Viel los diese Woche in Straßburg. Wir behalten für Sie den Überblick.
Die fraktionslose Europaabgeordnete Ždanoka war bereits als offene Unterstützerin Russlands bekannt. Sie widmete einen Großteil ihrer Karriere der angeblichen Verfolgung der russischsprachigen Minderheit in den baltischen Staaten. Nach dem Einmarsch Russlands auf der Krim reiste sie in das Gebiet, um das Referendum zu beobachten, das von den meisten Ländern nicht anerkannt wurde. Im Jahr 2016 reiste sie nach Syrien, um Baschar al-Assad zu treffen, der damals bereits unter EU-Sanktionen stand.
Diese Aktionen, so zweifelhaft sie auch gewesen sein mögen, waren nie ausreichend, um zu beweisen, dass Ždanoka eine russische Agentin ist – bis jetzt. Durchgesickerte E-Mails enthüllen, dass sie sich mit mutmaßlichen russischen Offizieren in Brüssel traf. Journalisten, unter anderem des Portals “The Insider” fanden heraus, dass sie Informationen mit Russland austauschte und um Geld für politische Veranstaltungen bat.
Baltische Europaabgeordnete sagen nun, dass sie immer vermutet hätten, dass Ždanoka für Russland arbeitet. Pro-russische Aktivisten wie Ždanoka würden von der russischen Propaganda benutzt, sagt Sandra Kalniete (EVP). Ždanoka wurde in den russischen Medien als Beweis dafür dargestellt, dass Russland im Westen Unterstützung habe und dass Europa eine Bedrohung für die Menschenrechte sei.
Doch Ždanoka, die seit 2004 im Europaparlament sitzt, hatte in Brüssel kaum Einfluss. “Ihre Aktivitäten im EP hatten keine Auswirkungen. Sie waren hauptsächlich für den internen Gebrauch in Russland bestimmt”, sagt Kalniete. Alle ihre Aktivitäten im Parlament, alle Veranstaltungen seien gefilmt worden, um sie in Russland in den sozialen Medien und im Fernsehen zu übertragen und einen Beleg dafür zu präsentieren, dass das EP Russland unterstütze.
Die Abgeordnete Rasa Juknevičienė, ehemals litauische Verteidigungsministerin, sagt, Ždanoka habe schon 2014, als Russland die Krim annektierte, Verdacht erregt. “Die Tatsache, dass eine Europaabgeordnete nach Moskau reist, in Fernsehsendungen auftritt und Botschaften verbreitet, die dem Kreml nützen, reicht aus. Wir alle, die sich für den russische Informationskrieg interessieren, wissen schon seit Langem von ihren Aktivitäten”, sagt Juknevičienė.
Die baltischen Vertreter im Europäischen Parlament weisen darauf hin, dass Ždanoka nicht der einzige Fall sei, in dem sie eine russische Einflussnahme vermuten. Sie weigerten sich jedoch, Namen zu nennen. Es sei Sache der Geheimdienste, diese aufzudecken. In Irland richten sich die Augen auf die Europaabgeordneten Clare Daly und Mick Wallace, enge Verbündete von Ždanoka, die sie auf einigen Reisen begleitet haben.
Sandra Kalniete regt an, einen Blick auf die Abstimmung über die EP-Resolution zur Verurteilung der russischen Aggression gegen die Ukraine im Jahr 2022 zu werfen. Ždanoka war eines von 13 Mitgliedern, die dagegen stimmten.
“Diese Leute nehmen aktiv eine pro-russische Haltung ein”, sagt Kalniete. Sie verweist darauf, dass mehrere Fraktionen im EP ihre Unterstützung für die Untersuchung von Ždanokas Aktivitäten zum Ausdruck gebracht haben, da sie erwarten, mehr über den russischen Einfluss in EU-Ländern herauszufinden. Direkt nach Bekanntwerden der Vorwürfe hat das EU-Parlament eine Untersuchung gegen Ždanoka eingeleitet. Parlamentspräsidentin Roberta Metsola nehme die in einem Medienbericht erhobenen Vorwürfe “sehr ernst”, teilte das Parlament am Dienstag mit.
Die Abgeordnete Juknevičienė warnt, dass die belgischen Geheimdienste nicht in der Lage seien, ausländische Agenten in Brüssel zu identifizieren. Sie weist auf mehrere Fälle hin, in denen Russland sich möglicherweise in die Politik anderer Länder eingemischt hat. In diesem Zusammenhang erwähnt sie auch die deutsche AfD. Deren Vertreter hatten, genau wie Ždanoka, die von Russland besetzte Krim besucht und damit deren Annexion gerechtfertigt.
Russland beeinflusse europäische Politiker über Geschäfte oder, wie im Fall von Ždanoka, über die Kultur. Ziel sei es, Misstrauen zu säen, die Unterstützung für die rechten Parteien zu erhöhen und separatistische Stimmungen zu schüren. Juknevičienė zufolge sind in Brüssel nicht nur Russland, sondern auch China, der Iran und die Türkei dafür bekannt, Einfluss zu nehmen, wobei Russland seine Bemühungen am systematischsten betreibe.
Für Ždanoka sei es nicht darum gegangen, Geheimnisse zu verraten: “Das Europäische Parlament hat keine Geheimnisse”, sagt Juknevičienė. Ihre Aufgabe war eine andere – nicht Geheimnisse zu sammeln, sondern Verbindungen herzustellen, zu beeinflussen, Narrative zu verbreiten, von denen der Kreml profitiert. So nutzt Russland die Möglichkeiten der Demokratie, um sie zu zerstören.”
Das EU-Parlament stimmt heute über das Trilogergebnis für eine Änderung der Richtlinie über Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE-Richtlinie) ab. Damit soll das Gesetz an ein EuGH-Urteil angepasst werden. Teil der Einigung ist auch eine Neubewertung der Richtlinie durch die EU-Kommission, die bereits angelaufen ist.
Die WEEE-Richtlinie legt Vorgaben für die Entsorgung dieser Geräte fest. In Deutschland wurde diese durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) umgesetzt. Das grundlegende Prinzip ist die Produktverantwortung der Hersteller: Diese tragen die abfallwirtschaftliche Verantwortung für ihre Produkte während der gesamten Lebensdauer.
Elf Kilogramm Elektroschrott pro EU-Einwohner wurden im Jahr 2021 gesammelt. Das entspricht einem Laptop, einem Staubsauger und einem Smartphone, die jede EU-Bürgerin innerhalb eines Jahres entsorgt hat – eine gigantische Menge an Altgeräten, die immer weiter zunimmt. Elektro- und Elektronikschrott ist einer der am schnellsten wachsenden Abfallströme.
Elektronik enthält teils seltene und teure Rohstoffe. Daher ist es nicht nur im Sinne der Kreislaufwirtschaft und einer größeren Versorgungssicherheit wichtig, Elektroschrott zu sammeln, zu recyceln und wiederzuverwenden. Er enthält darüber hinaus Materialien, die gefährlich sind und erhebliche Umwelt- und Gesundheitsprobleme verursachen können, wenn die Geräte nicht ordnungsgemäß entsorgt werden.
Auch Photovoltaikmodule fallen in diesen Abfallstrom. Seit 2012 fallen die Module unter die WEEE-Richtlinie. Darin wird eine Sammelquote von 85 Prozent vorgeschrieben; 80 Prozent müssen in den Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden. Hersteller und Inverkehrbringer müssen PV-Module seitdem registrieren, zurücknehmen und sind auch für die Entsorgung verantwortlich. Aufgrund ihrer recht langen Lebensdauer von mindestens 25 Jahren halten sich die Rücklaufmengen nach Einschätzung des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW) noch in Grenzen. Seit 2023 gelten auch auf Grundlage der Ökodesign-Richtlinie Anforderungen an die Rezyklierbarkeit von PV-Modulen.
Ende November haben sich Rat und Parlament auf Änderungen geeinigt, welche die Richtlinie zunächst mit einem Gerichtsurteil in Einklang bringen sollen: Darin hatte der Europäische Gerichtshof einige Teile der Richtlinie wegen ungerechtfertigter Rückwirkung für ungültig erklärt. Am 11. Januar hat bereits der Umweltausschuss im EU-Parlament die Einigung angenommen, heute folgt nun die Abstimmung im Plenum.
Der Hintergrund: 2012 wurden mit dem Inkrafttreten der neuen WEEE-Richtlinie Photovoltaikmodule in den Geltungsbereich der vorherigen Richtlinie aufgenommen. Außerdem wurde ab dem 15. August 2018 ein “offener Anwendungsbereich” eingeführt: Alle Elektro- und Elektronikgeräte fielen nun unter die Richtlinie, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen waren. Der EuGH hatte festgestellt, dass in der Konsequenz die erweiterte Herstellerverantwortung (also die Finanzierung der Kosten für die Abfallbewirtschaftung) nach der neuen Richtlinie auch rückwirkend für PV-Module gelten würde, die zwischen 2005 und 2018 in Verkehr gebracht wurden. Laut dem Urteil verstoße dies gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit.
Die Einigung von Rat und Parlament führt darüber hinaus eine Überprüfungsklausel ein, nach der die Kommission bis spätestens 2026 prüfen muss, ob eine Überarbeitung der Richtlinie erforderlich ist. Gegebenenfalls muss die Kommission einen Legislativvorschlag vorlegen, der von einer sozioökonomischen und ökologischen Folgenabschätzung begleitet wird. Laut der Einigung soll die Kommission zudem sicherstellen, dass die Kosten für die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten nicht unverhältnismäßig auf die Verbraucher oder Bürger abgewälzt werden. Die Umsetzungsfrist für die Änderung der Richtlinie soll von zwölf (wie von der Kommission vorgeschlagen) auf 18 Monate verlängert werden.
Zurzeit läuft in der Kommission bereits eine Bewertung der WEEE-Richtlinie. Sie will feststellen, ob die Richtlinie noch zweckmäßig ist, welche Möglichkeiten zur Vereinfachung bestehen und ob eine Überarbeitung erforderlich ist. Die entsprechende öffentliche Konsultation ist bereits abgeschlossen; parallel wurde eine Studie erstellt. Den Abschlussbericht will die Kommission bis September 2024 veröffentlichen.
07.02.2024 – 10:30-12:30 Uhr, Brüssel (Belgien)/online
ERCST, Discussion Hydrogen Bank: A Game Changer?
The European Roundtable on Climate Change and Sustainable Transition (ERCST) aims at fuelling and informing the discussion on the different Hydrogen Bank’s instruments. INFOS & REGISTRATION
07.02.2024 – 12:30-13:30 Uhr, online
FES, Vortrag Politik am Mittag: Die nordischen Länder – Vorzeigemodelle für ein soziales, gerechtes und nachhaltiges Europa?
Die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) beschäftigt sich mit dem aktuellen politischen Klima in den skandinavischen Ländern. INFOS & ANMELDUNG
07.02.2024 – 13:00-15:30 Uhr, Brüssel (Belgien)/online
ERCST, Presentation ‘Climate Change Policy Priorities in the Next EU Political Cycle’ Report
The European Roundtable on Climate Change and Sustainable Transition (ERCST) focusses on the qualitative analysis of the initiative “Climate Change Policy Priorities in the Next EU Political Cycle”. INFOS & REGISTRATION
07.02.2024 – 14:00-15:30 Uhr, online
MDZ, Vortrag Digital-Werkstatt: Circular Economy
Das Mittelstand-Digital Zentrum (MDZ) Bau geht der Frage nach, wo aktuell Grenzen für die Implementierung kreislauffähiger Prozesse liegen. INFOS & ANMELDUNG
07.02.2024 – 16:30-18:00 Uhr, online
Eurogas, Conference Union Database: Is the EU Ready?
Eurogas addresses the challenges related to the Union Database’s implementation timeline and its impact on imports from third countries. INFOS & REGISTRATION
08.02.2024 – 12:30-13:30 Uhr, online
DGAP, Panel Discussion IPQ Debate on Europe’s Geostrategic Turn
The German Council on Foreign Relations (DGAP) discusses strategies for the EU to live up to its geopolitical aspirations and to strengthen Europe’s security. INFOS & REGISTRATION
08.02.2024 – 14:00 Uhr, online
EBD, Diskussion EWSA im Fokus zum EU-Demokratiepaket
Die Europäische Bewegung Deutschland (EBD) diskutiert das EU-Demokratiepaket, das im Dezember 2023 von der Europäischen Kommission veröffentlicht wurde. INFOS & ANMELDUNG
08.02.2024 – 16:30-17:30 Uhr, online
HBS, Seminar Back on track to Paris? Stock-taking of EU climate and energy targets beyond 2030
The Heinrich-Böll-Stiftung (HBS) discusses what needs to be the level of the EU’s climate and energy ambitions until 2040. INFOS & REGISTRATION
Die EU-Kommission hat dem Hilferuf der europäischen Solarbranche gegen Preisdruck aus China zunächst eine Absage erteilt. Die EU müsse für den grünen Wandel weiterhin Zugriff auf erschwingliche Solarmodule haben, erklärte Finanzkommissarin Mairead McGuinness am Montag im Plenum des Europaparlaments in Straßburg “Jede mögliche Maßnahme muss gegen die Ziele abgewogen werden, die wir uns bei der Energiewende gesetzt haben”, sagte McGuinness.
Die Versorgung des EU-Marktes sei stark von Importen abhängig, räumte die EU-Kommissarin ein. Es werde vor allem aus China importiert. Der Preisverfall sei “eine Chance für Bürger und Solarmodul-Installateure”, und eine “Herausforderung für EU-Solarmodul-Hersteller”, sagte McGuinness. Gegen unfaire Handelspraktiken wie Dumping verfüge die EU über Instrumente.
Die EU-Parlamentarier reagierten unzufrieden auf die Rede der EU-Kommissarin und warnten vor einer chinesischen Dominanz in der Solarbranche. Einige der EU-Abgeordneten wie Engin Eroglu (Freie Wähler) warfen der Kommission vor, das Problem zu unterschätzen. Grünen-Europapolitikerin Henrike Hahn forderte, dass sich die EU-Kommission an die Seite europäischer Firmen stellen müsse.
Europäische Hersteller von Solarmodulen hatten die EU vergangene Woche zu Sofortmaßnahmen aufgefordert, damit lokale Firmen nicht unter dem Preisdruck chinesischer Importe schließen müssen. “In den nächsten vier bis acht Wochen werden die wichtigsten EU-Hersteller von PV-Modulen und ihre europäischen Zulieferer ihre Produktionslinien stilllegen, wenn nicht umgehend substanzielle Notfallmaßnahmen ergriffen werden”, heißt es in dem Schreiben des Branchenverbandes European Solar Manufacturing Council (ESMC) an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Ohne schnelle Hilfe laufe die EU Gefahr, in kürzester Zeit mehr als die Hälfte ihrer Produktionskapazitäten für Photovoltaikmodule zu verlieren.
Die europäische Solarindustrie ist seit dem Sommer durch einen Preissturz stark unter Druck geraten, ausgelöst vor allem durch eine Flut günstiger Solarmodule aus China. ari
Mit ihrem Vorstoß zur Kraftwerksstrategie lässt die Bundesregierung eine neue europarechtliche Beschleunigungsmöglichkeit zur Ausschreibung von gesicherter Leistung außer Acht. Die gewünschte Technologieneutralität hätte die FDP statt über die Einführung eines Kapazitätsmechanismus bis möglichst 2028 auch über einen anderen Weg sicherstellen können.
In der neuen Strommarktverordnung sind nämlich sogenannte Flexibilitätsförderregelungen vorgesehen. Im Prinzip ist das nichts anderes als ein schlanker Kapazitätsmechanismus speziell für Stromspeicher, Lastmanagement in der Industrie und andere technologische Alternativen zu Kraftwerken.
Eingeführt haben die EU-Staaten die neuen Förderregelungen als Turbo-Option, um das langwierige Genehmigungsverfahren für allumfassende Kapazitätsmechanismen zu umgehen. In die Hände spielen könnte der Bundesregierung allerdings, dass die Mitgliedstaaten auch Kapazitätsmechanismen selbst schneller einführen wollen.
Gemäß der neuen Strommarktverordnung muss die EU-Kommission um den Jahreswechsel herum Vorschläge machen, wie sich deren Einführung vereinfachen lässt. Abgeschafft wurde bereits die Voraussetzung, dass Kapazitätsmärkte nur als letztes Mittel zulässig sind.
Derzeit stellt die Verordnung an die Einführung von Kapazitätsmechanismen noch immer hohe Anforderungen – wobei die Definition solcher Finanzspritzen sehr weit gefasst ist und eigentlich kaum Umgehungsmöglichkeiten zulässt. Der Mitgliedstaat muss zum Beispiel im Detail ein Marktversagen am Strommarkt feststellen.
Nötig ist auch eine “umfassende Studie zu den möglichen Auswirkungen dieser Mechanismen auf die benachbarten Mitgliedstaaten” und eine Konsultation der europäischen Nachbarn. Die Interpretation im Regierungslager, dass das neue EU-Strommarktdesign die Hürden für Kapazitätsmechanismen grundlegend geschliffen hätte, ist also höchst fraglich. ber
Eigentlich sollten die EU-Staaten am gestrigen Montag über den Vorschlag der Kommission abstimmen, für dieses Jahr erneut Ausnahmen von der Brachflächenregelung (GLÖZ 8) innerhalb der GAP zuzulassen. Die Abstimmung wurde aber verschoben, wie eine Kommissionssprecherin bestätigte. Bis zum morgigen Mittwoch sollen sich die Mitgliedstaaten nun schriftlich zu dem Vorschlag äußern.
Dass die EU-Länder grünes Licht geben, gilt als wahrscheinlich. Hintergrund der Verzögerung ist, dass die Kommission noch einmal Änderungen an ihrem Vorschlag von vergangener Woche vorgenommen hat.
Dabei geht es um die Vereinbarkeit mit den Ökoregelungen. Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass für 2024 als Alternative zu vier Prozent Brachflächen der GLÖZ 8-Standard auch erfüllt werden kann, indem stattdessen auf sieben Prozent der Fläche Leguminosen oder Zwischenfrüchte angebaut werden können. Dies würde jedoch in einigen Mitgliedstaaten mit Ökoregelungen kollidieren, die auf GLÖZ 8 aufbauen.
So auch in Deutschland: Unter anderem die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) hatte gewarnt, dass die Nutzung der Ausnahme im Widerspruch zur Förderung des Anbaus von Leguminosen über die Ökoregelungen stehe. Der geänderte Entwurf der Kommission (abrufbar auf Englisch hier) sieht vor, die betreffenden Ökoregelungen übergangsweise anzupassen.
Fällt das Votum der Mitgliedstaaten am Mittwoch positiv aus, hat die Bundesregierung im Anschluss 15 Tage Zeit, der Kommission mitzuteilen, ob sie die Ausnahme umsetzen will. Diese träte dann rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft. Trotz seiner früheren Kritik an Lockerungen bei der Flächenstilllegung hat sich Bundesagrarminister Cem Özdemir für die Ausnahmeregelung für 2024 ausgesprochen und will innerhalb der Koalition dafür werben, dass Deutschland in Brüssel zustimmt. In der Vergangenheit hatte Özdemir immer wieder davor gewarnt, Ziele wie Klima- und Artenschutz einerseits und die Ernährungssicherung andererseits gegeneinander auszuspielen.
Auch die EU-Kommission hatte noch vor wenigen Monaten eine Ausnahme bei GLÖZ 8 für 2024 abgelehnt – dass sie diese nun doch vorschlägt, kann als Reaktion auf die Bauernproteste gewertet werden, die zuletzt auch Brüssel erreichten. Allerdings ist die Ausnahme für 2024 enger gefasst als jene, die es bereits im vergangenen Jahr gab.
2023 konnten die Mitgliedstaaten noch den Anbau von Getreide auf den eigentlichen Brachflächen erlauben. Auch das Ziel sei jetzt ein anderes, heißt es von hochrangigen Kommissionsbeamten: Ging es zuvor darum, angesichts hoher Getreidepreise durch den Ukraine-Krieg die heimische Agrarproduktion hochzufahren, stehe jetzt die wirtschaftliche Entlastung der Betriebe im Vordergrund. jd
Nach dem Debakel um die Agrardieselkürzungen will Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir den Landwirten Zugeständnisse machen. Um den Tierhaltern beim Stallumbau finanziell unter die Arme zu greifen, plant er einen “Tierwohl-Cent” einzuführen. Wie Table.Media nun exklusiv erfuhr, hat das BMEL den Fraktionen von SPD, Grünen und FDP vergangene Woche Eckpunkte dafür vorgelegt. Es gibt jedoch Zweifel, ob das Konzept mit europäischem Recht vereinbar ist.
Aus Fraktionskreisen heißt es, das BMEL schlage eine sogenannte nicht-harmonisierte Verbrauchssteuer auf bestimmte tierische Produkte vor. Die Vereinbarkeit mit europäischem Recht will das BMEL gewährleisten. Dem Vernehmen nach soll die Abgabe – ähnlich wie die in Deutschland geltende Kaffeesteuer – von der EU-Harmonisierung ausgenommen werden. Genaue europarechtliche Vorgaben, wie es sie zum Beispiel bei der Kraftstoffsteuer gibt, würden in dem Fall nicht gelten.
Steuerrechtler Till Valentin Meickmann von der Universität Passau bezweifelt, dass das Finanzierungskonzept des Tierwohl-Cents europarechtlich wasserdicht ist. “Erhebliche europarechtliche Risiken” sieht er vor allem darin, dass die zusätzlichen Einnahmen aus der Steuer für die Umgestaltung der Nutztierhaltung hin zu mehr Tierwohl eingesetzt werden soll.
“Eine Steuer, bei der die zusätzliche Belastung wirtschaftlich für inländische Produzenten zumindest teilweise ausgeglichen wird, würde voraussichtlich gegen das europarechtliche Verbot diskriminierender Abgaben verstoßen“, sagt Meickmann. EU-Staaten dürften das Aufkommen einer auf in- und ausländische Produkte erhobenen Steuer grundsätzlich nicht dafür einsetzen, die inländische Produktion dieser Produkte zu fördern.
Rechtssicher wäre dieses Problem nur dadurch zu lösen, dass die Steuer allein auf Produkte aus dem Inland erhoben wird, sagt Meickmann. Er bezweifelt aber, dass die Tierwohlsteuer dann auf den Endverbraucher abgewälzt werden kann. “Letztlich könnte eine Tierwohlsteuer allein auf inländische Produkte dazu führen, dass die inländischen Tierhalter wirtschaftlich auf der zusätzlichen Steuerlast sitzen bleiben.” Damit würde ein “Tierwohl-Cent” seinen eigentlichen Zweck aber verfehlen.
Auch politisch dürfte es schwierig werden, die Koalitionspartner für das Finanzierungsinstrument zu begeistern. Denn: Steuererhöhungen, wie sie das BMEL in dem Papier skizziert, sind mit der FDP nicht zu machen. Erst im Dezember hatte Bundesfinanzminister Lindner Steuererhöhungen zur roten Linie in der Ampel erklärt. heu
Für die AfD ist die EU “ein undemokratisches und reformunfähiges Konstrukt”. Für das neue Bündnis Sahra Wagenknecht befindet sich “der europäische Einigungsprozess in einer Sackgasse”. Beide Parteien ziehen also mit reichlich EU-kritischen Botschaften in den anlaufenden Europawahlkampf.
Wie sehr verfangen solche Botschaften in der deutschen Wählerschaft? Nicht allzu sehr, wenn man einer neuen Studie der Konrad-Adenauer-Stiftung glaubt. Die KAS hat im vergangenen Sommer 4000 Wahlberechtigte in einer repräsentativen Umfrage nach ihren Einstellungen zur EU befragen lassen. Das Ergebnis: 17 Prozent zählt Autor Jochen Roose zur Gruppe der “resignierten Populistischen”, die Politiker auf europäischer Ebene als bürgerfern und desinteressiert am Gemeinwohl betrachten. Zu dieser Gruppe gehört demnach die klare Mehrheit der befragten AfD-Anhänger.
Der Gegenpol der “begeisterten Europafans” ist demnach mit 34 Prozent doppelt so groß, darunter befinden sich die meisten Grünen-Wähler. Dazwischen gibt es noch die “kritischen Europafans” (24 Prozent) und die “unaufgeregt Pragmatischen” (22 Prozent). In den beiden Gruppen bezweifelt nur jeder Sechste, dass es Deutschland in der EU besser geht. Aber der Teil der Unentschlossenen ist groß. Viele in den beiden Gruppen halten die EU für kompliziert und wissen nach eigener Aussage oft wenig über “Brüssel”, manche zweifeln auch an der Aufrichtigkeit der EU-Politiker. Anknüpfungspunkte finden die EU-Kritiker hier also durchaus. Till Hoppe