Table.Briefing: Europe

Tücken der globalen Steuerreform + Richtlinie gegen Greenwashing + Wahl in Tschechien

  • Europäische Mindeststeuer: Deutschland vor komplizierter Umsetzung
  • Green Claims-Richtlinie: Das sagen Verbraucherschützer und Industrie
  • EU-Monitoring
  • Habeck drängt auf CO₂-Entnahme für 2040-Ziel
  • EU-Kommission: Mehrere Umweltklagen gegen Mitgliedstaaten vor EuGH
  • Kommission stoppt Gesetzgebung zu Fahrzeugdaten
  • EVP-Chef Weber offen für Bündnis Fratelli d’Italia
  • Studie: EU verlagert Umweltfolgen ihres Konsums nach Osten
  • Standpunkt: What’s cooking in Prague
Liebe Leserin, lieber Leser,

als “großen geschichtlichen Moment” im Kampf gegen Steuerdumping hatte Olaf Scholz 2021, damals noch Bundesfinanzminister, die Steuerreform genannt, die Mindeststeuern für global agierende Unternehmen vorsieht. Neben edlen Zielen wie internationale Steuergerechtigkeit hatte die Bundesregierung auch profanere Gründe für ihr Vorgehen und ihre Vorfreude, zuvörderst das enorme Einnahmepotenzial für die Staatskasse. Doch so einfach wird die Umsetzung der Mindestbesteuerungsregeln 2024 nicht, weiß Falk Steiner zu berichten.

Wie außerordentlich nachhaltig das eigene Produkt doch ist, gehört zu den beliebten Versprechungen der Unternehmen. Nur sind diese Angaben nach Beobachtung der EU-Kommission zur Hälfte falsch oder irreführend. Um Verbrauchern künftig verlässliche Informationen zu garantieren, will die EU-Kommission Angaben über die Umweltfreundlichkeit von Produkten regulieren. Leonie Düngefeld kennt die Reaktionen auf die Green Claims-Richtlinie.

Die Tschechen werden heute und am morgigen Samstag ihren neuen Präsidenten wählen. Der frühere Nato-General Petr Pavel hat Umfragen zufolge gute Chancen, sich in der Stichwahl gegen den früheren Ministerpräsidenten Andrej Babiš durchzusetzen. Claire Stam berichtet, wie der Ausgang der Wahl die Richtung der europäischen Politik Prags beeinflussen kann.

Ihr
Matthias Wulff
Bild von Matthias  Wulff

Analyse

Europäische Mindeststeuer: Deutschland vor komplizierter Umsetzung

Sitz der Europäischen Kommission in Brüssel.

Das Ziel der Mindestbesteuerung ist noch am leichtesten erklärt: Gewinne großer Konzerne in einem Land sollen nicht mehr in Niedrigsteuerländer verschoben werden. Stattdessen sollen die Unternehmen ihren mehr oder minder gerechten Anteil an der Finanzierung des Gemeinwesens vor Ort leisten. Dafür sollen Steuern dort gezahlt werden, wo die Gewinne erwirtschaftet werden.

Das sogenannte Zweisäulenmodell, entwickelt von der OECD, wurde von insgesamt über 130 Staaten auf der Welt, inklusive der EU und der USA als wichtigste Akteure akzeptiert. Teil des maßgeblichen EU-US-Deals: Alle Digitalsteuern müssen entfallen – ein Bereich, in dem die Gewinnverschiebung bislang besonders leicht fiel. Stattdessen sollen nun auch Apple, Google, Microsoft und Co über die Mindestbesteuerung zur Kasse gebeten werden.

Dafür sollen unter anderem einheitliche Bemessungsgrundlagen, die sogenannte Income Inclusion Rule (IIR) sorgen. Wird in einem Land dann zu wenig besteuert, also weniger als 15 Prozent effektiver Steuersatz, sollen die Heimatländer der Unternehmen die Differenz zur Mindeststeuer eintreiben. Diese Regelung wird Undertaxed Profit Rule (UTPR) genannt. Wenn also etwa ein Unternehmenszweig in Ungarn bislang einer geringeren Besteuerung unterlag, soll der deutsche Fiskus in Zukunft die Differenz erheben dürfen – und viele Steuervermeidungsmodelle für große Unternehmen unattraktiv werden. Soweit spricht das für enorme Einnahmepotenziale für die Staatskasse.

Staaten rechnen derzeit mit groben Prognosen

Das Münchner ifo-Institut hatte im Auftrag des Bundesfinanzministeriums 2021 vorgerechnet: 6,2 Milliarden Euro könnten zusätzlich in die Bundeskasse strömen, aufwachsend auf 6,9 Milliarden nach zehn Jahren. Das BMF rechnet mit “400 bis 500 inländisch beherrschten Unternehmensgruppen in Deutschland zu rechnen, auf die die in Deutschland einzuführende Regelungen grundsätzlich Anwendung finden.”

Zum Vergleich: das Vereinigte Königreich plant vorläufig mit etwa 2,6 Milliarden Euro (2,3 Milliarden Pfund) Steuermehreinnahmen – für das Jahr 2027. Ob diese Schätzungen realistisch sind, da sind sich die Experten derzeit noch unsicher.

Inländische Mindeststeuerregelung macht den Unterschied

Allerdings: Verhalten sich Niedrigsteuer-Staaten so wie beabsichtigt und erhöhen ihren eigenen Mindeststeuersatz auf 15 Prozent der Berechnung, entfällt diese Grundlage weitgehend. Mit Rückwirkungen auf die Bundeskassen. Denn dann würden aus 6,2 Milliarden Euro eher 1,7 bis 1,8 Milliarden Euro, hat das Ifo 2021 ausgerechnet, wenn Niedrigsteuerländer sich anpassen und Gewinnverlagerungen künftig weniger würden. Ob das passiere, sei derzeit noch nicht absehbar, sagen Fachleute in verschiedenen damit befassten Institutionen.

Ein weiterer Hauptgrund ist die sogenannte QDMTT, die “qualifizierte inländische Mindeststeuer”. Die QDMTT wurde optional in die Beschlüsse aufgenommen, Staaten können davon Gebrauch machen. Deren Hauptziel: Steuersätze grundsätzlich auf der bisherigen Höhe belassen, aber die Differenzen abschöpfen, bevor es andere tun. Die inländischen Regeln würden so angepasst, dass die 15-Prozent-Marke entsprechend der vereinbarten Regeln nicht unterschritten wird.

Dass das ein zweischneidiges Schwert ist, zeigt die Diskussion in den Niederlanden. Um mit anderen EU-Ländern wie Deutschland den Druck vor allem auf Ungarn und Polen zu erhöhen, legten die Niederlande im November einen ersten Entwurf zur öffentlichen Konsultation im eigenen Land vor. Der Druck fruchtete, die EU-Einigung erfolgte Mitte Dezember. Dadurch sind die nationalen Umsetzungen vorerst wieder gebremst. Dass eine QDMTT jedoch nicht nur Freunde findet, hat sich am Niederlande-Beispiel bereits gezeigt. Systemwidrig sei sie, heißt es etwa in einer Stellungnahme der niederländischen Sektion des Tax Justice Networks. “Wenn die Niederlande ebenfalls eine solche Steuer einführen wollen, werden sie auch für andere Länder ein schlechtes Beispiel.”

Deutscher Entwurf soll noch im 1. Quartal kommen

Das Bundesfinanzministerium gibt sich dennoch zuversichtlich. “Ungeachtet der Auswirkungen auf prognostizierte Steuermehreinnahmen zeigen aber die erwarteten Anpassungsreaktionen, dass die Säule 2 den Druck auf Hochsteuerländer sowie deren Anfälligkeit für steueroptimierte Gestaltungen reduzieren kann”, erklärt ein Sprecher auf Anfrage. Man habe beim Münchner ifo-Institut allerdings ergänzend eine weitere Kurzstudie in Auftrag gegeben, die in wenigen Wochen vorliegen und neue Berechnungen beinhalten soll.

Ob auch Deutschland eine QDMTT brauche? Es werde geprüft, “ob eine nationale Mindestbesteuerung Teil des Diskussionsentwurfs werden soll, der im 1. Quartal 2023 veröffentlicht werden soll”, erläutert das BMF.

USA sorgen mit eigenem Modell für Verwirrung

In den USA ist die Einführung einer Mindestbesteuerung bereits einen Schritt weiter: mit dem Inflation Reduction Act wurde auch eine Art Mindeststeuer eingeführt. Allerdings eine, die systematisch von den OECD-Vereinbarungen abweicht und große Lücken aufweist. Weiteres Konfliktpotenzial für das transatlantische Verhältnis der EU, neben allen anderen Streitigkeiten rund um den Inflation Reduction Act (IRA). Und so könnte Olaf Scholz, inzwischen als Kanzler, mit Joe Biden ein weiteres Mal in bester Freundschaft eine Lösung herbeiführen müssen, um seinem einstigen Vorzeigeprojekt den vollen, gewünschten Wumms zu verleihen.

  • Mindeststeuer

Green Claims-Richtlinie: Das sagen Verbraucherschützer und Industrie

Um Greenwashing zu bekämpfen und Verbrauchern verlässliche Informationen zu garantieren, will die EU-Kommission in ihrer Green Claims-Richtlinie Angaben über die Umweltfreundlichkeit von Produkten und Dienstleistungen regulieren. Die Angaben sowie Umwelt-Labels müssen laut dem geleakten Entwurf auf einer wissenschaftlich fundierten Methodik wie dem Umweltfußabdruck basieren.

Ursprünglich wollte die Kommission den Vorschlag für die Richtlinie im November als Teil des zweiten Kreislaufwirtschaftspakets vorstellen, hatte ihn dann jedoch verschoben. Laut ihrer aktuellen Agenda ist der 22. März als Termin für das “Verbraucherpaket” vorgesehen, das neben dem Green Claims-Entwurf auch den mehrfach verschobenen Entwurf zum Recht auf Reparatur umfassen soll.

Methodik der Produktlabels unzuverlässig

Die Kommission beruft sich auf Studien, laut denen die Angaben über die Nachhaltigkeit von Produkten (auf dem Produkt selbst und in der Werbung) in etwa der Hälfte der Fälle falsch oder irreführend sind. Bei einem erheblichen Teil der Produkte sei nicht erkenntlich, ob sich die Angabe auf das gesamte Produkt oder nur auf einen Bestandteil, auf das Unternehmen oder nur auf einzelne Produkte beziehe. Auch die betroffene Phase des Produktlebenszyklus sei in den meisten Fällen nicht ersichtlich.

Dazu kommt die steigende Zahl an Produktlabels in der EU, deren Standards und Methoden sich hinsichtlich ihrer Transparenz, ihres Umfangs, ihrer Überprüfung und Verifizierung erheblich unterscheiden und dadurch unzuverlässig sind.

Alle Produkte und Dienstleistungen betroffen

Von der Richtlinie sollen alle umweltbezogenen Angaben betroffen sein, die in der Kommunikation zwischen Unternehmen und Verbrauchern bereitgestellt werden – außer, sie sind bereits durch andere EU-Rechtsvorschriften abgedeckt. Die aktuelle Fassung des Entwurfs enthält unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Umweltbezogene Angaben über Produkte oder Gewerbetreibende sollen auf der Grundlage einer Methodik begründet werden, die sich auf anerkannte wissenschaftliche Erkenntnisse und internationale Normen sowie weitere Kriterien der Kommission stützt. Nur Umweltangaben, die auf dieser Methodik basieren, dürfen kommuniziert werden.
  • Anhand der Methodik soll außerdem beurteilt werden können, ob positive Umweltauswirkungen in einem bestimmten Bereich zu negativen Umweltauswirkungen in anderen Bereichen führt.
  • Über Delegierte Rechtsakte will die Kommission Produktkategorieregeln nach der Methodik des Umweltfußabdrucks von Produkten und Dienstleistungen (PEFCR, OEFSR) festlegen.
  • Umwelt-Labels müssen auf Zertifizierungssystemen beruhen.
  • Die Mitgliedstaaten sollen Verfahren zur Überprüfung der Begründung von umweltbezogenen Angaben und der Umwelt-Labels einrichten. Sie sollen außerdem Behörden beauftragen, regelmäßig die umweltbezogenen Angaben zu überprüfen, die auf dem EU-Markt verwendet werden. Für den Fall von Verstößen gegen die Regeln sollen Sanktionen festgelegt werden.

CO2-Kompensation als “green claim” irreführend

Positiv sei, dass nicht nur Labels, sondern alle Umweltangaben umfasst werden sollen, sagt Dimitri Vergne vom Europäischen Verbraucherverband BEUC. “Es ist ermutigend, dass die Kommission beabsichtigt, die Rolle der Marktaufsichtsbehörden bei der Bekämpfung von Greenwashing deutlich zu stärken.” Die Behörden würden Geldstrafen gegen Unternehmen verhängen müssen, die Verbraucher mit zweifelhaften Angaben in die Irre führen. Um sicherzustellen, dass die Bußgelder die Unternehmen auch tatsächlich davon abhalten, gegen das Gesetz zu verstoßen, sei es wichtig, dass die Mitgliedstaaten ausreichend hohe Strafen festlegen, sagt Vergne. “Wir hoffen, dass dies in den endgültigen Vorschlag aufgenommen wird.”

Der Vorschlag bezeichnet auch die Verwendung von CO₂-Kompensationen zur Untermauerung von Umweltangaben als problematisch und für die Verbraucher irreführend. Dem stimmt auch Vergne zu. “Bedauerlicherweise geht der Vorschlag jedoch nicht so weit, solche Angaben zu verbieten, was unserer Meinung nach der einzige wirksame Weg wäre, um die Verbraucher vor dieser Art von eklatantem Greenwashing zu schützen.”

Vergne hofft, dass in der endgültigen Fassung des Kommissionsvorschlags noch zwei weitere Aspekte zu finden sein werden: eine Verpflichtung, Belege für eine Umweltangabe zu veröffentlichen, und ein Mandat für die Marktaufsichtsbehörden, regelmäßige Kontrollen durchzuführen. “Diese Aspekte sind von entscheidender Bedeutung, um den Markt ein für alle Mal von irreführenden grünen Angaben und Etiketten zu säubern.”

ECOS: “Keine Angaben besser als falsche Angaben”

“Die verpflichtende Anwendung des Product Environmental Footprint (PEF) und ähnlichen Methoden zur Spezifizierung grüner Angaben wird die Qualität der Umweltinformationen verbessern“, sagt Margaux Le Gallou von der Environmental Coalition of Standards (ECOS). “Wir hoffen, dass die Erkenntnis, dass einige Auswirkungen im PEF noch nicht abgedeckt sind und nicht ignoriert werden sollten – wie die Freisetzung von Mikroplastik oder die biologische Vielfalt -, im endgültigen Vorschlag erhalten bleibt”. Es sei besser, keine Angaben zu machen als Angaben, die auf unzureichenden Methoden beruhten, wenn sie dem entsprechenden Unternehmen einen Vorteil verschafften, so Le Gallou.

Aus Sicht des Industrie- und Arbeitgeberverbands BusinessEurope schadet Greenwashing dem Funktionieren des Binnenmarktes, ist aber bereits seit langer Zeit weitgehend geregelt. “Die EU muss das Risiko von Überschneidungen und Widersprüchen mit bestehenden Initiativen vermeiden“, sagt Pedro Oliveira, Direktor für Rechtsangelegenheiten. “Die europäische Wirtschaft erwartet, dass die EU alle zusätzlichen Regeln in diesem bereits regulierten Bereich im Sinne einer besseren Rechtsetzung’ sorgfältig prüft und begründet.”

Die Kommission will schrittweise vorgehen: Der Green Claims-Vorschlag soll gemeinsam mit der Richtlinie über die Befähigung der Verbraucher zum umweltbewussten Handeln den ersten
Rahmen für den Kampf gegen Greenwashing darstellen. Letztere wurde im März 2022 vorgestellt und wird zurzeit auf Ausschuss-Ebene im Parlament diskutiert. Anhand der Erfahrungen in der Umsetzung beider Richtlinien will die Kommission dann prüfen, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind.

  • Green Claims
  • Greenwashing
  • Nachhaltigkeit
  • Verbraucherschutz

EU-Monitoring

30.01.-31.01.2023
Gemeinsame Sitzung des Haushaltsausschusses (BUDG) und des Haushaltskontrollausschusses (CONT)
Themen: Aussprache zum Haushaltsplan 2022, Aussprache zu den Mittelübertragungen in den Haushaltsplan 2023, Berichtsentwurf zu Eigenmitteln für einen Neubeginn für die Finanzen der EU. Vorläufige Tagesordnung

30.01.-31.01.2023
Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI)
Themen: Entwurf einer Stellungnahme zur Wiederherstellung der Natur, Berichtsentwurf zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit und der langfristigen Widerstandsfähigkeit der Landwirtschaft in der EU, Entwurf einer Stellungnahme zur Bewertung der neuen Mitteilung der Kommission zu den Gebieten in äußerster Randlage. Vorläufige Tagesordnung

30.01.-31.01.2023
Sitzung des Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE)
Themen: Entwurf einer Stellungnahme zur Festlegung von Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU, Entlastung des Haushaltsplans 2021, Entwurf einer Stellungnahme zu harmonisierten Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung (Datengesetz). Vorläufige Tagesordnung

30.01.-31.01.2023
Sitzung des Ausschusses für Erkenntnisse aus der COVID-19-Pandemie und Empfehlungen für die Zukunft (COVI)
Themen: COVID-19-Pandemie: Erfahrungen und Empfehlungen für die Zukunft, Vorstellung verschiedener Studien zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, verschiedene Meinungsaustausche mit Experten. Vorläufige Tagesordnung

30.01.2023 – 10:00 Uhr
Rat der EU: Landwirtschaft und Fischerei
Themen: Gedankenaustausch zur Marktsituation des Agrarsektors (insbesondere in Folge der Invasion der Ukraine), Gedankenaustausch zu den Chancen der Bioökonomie angesichts aktueller Herausforderungen mit besonderem Schwerpunkt auf ländlichen Gebieten, Informationen des Ratsvorsitzes zu den landwirtschaftlichen Aspekten der Überarbeitung der Industrieemissionen-Richtlinie. Vorläufige Tagesordnung

31.01.2023 – 10:00-18:30 Uhr
Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tourismus (TRAN)
Themen: Berichtsentwurf zur Entwicklung einer Strategie der EU für den Radverkehr, Entwurf einer Stellungnahme zur großen Transportinfrastrukturvorhaben in der EU (Umsetzung der Vorhaben und
Überwachung und Kontrolle der EU-Mittel), Berichtsentwurf zum Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe.
Vorläufige Tagesordnung

01.02.2023
Wöchentliche Kommissionssitzung
Themen: Vorbereitungen des Europäischen Rates (EUCO) der Staats- und Regierungschefs am 9. und 10. Februar. Vorläufige Tagesordnung

01.02.2023 – 15:00-20:00 Uhr
Plenartagung des EU-Parlaments: Europäischer Rat, politische Werbung
Themen: Aussprache zur Vorbereitung der außerordentlichen Tagung des Europäischen Rates am 9. und 10. Februar, Aussprache zur Transparenz und zum Targeting politischer Werbung. Vorläufige Tagesordnung

02.02.2023 – 09:00-13:00 Uhr
Plenartagung des EU-Parlaments: Gipfeltreffen EU-Ukraine, Wettbewerbsfähigkeit, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung
Themen: Vorbereitung des Gipfeltreffens EU-Ukraine am 3. Februar, Abstimmung über eine EU-Strategie zur Förderung von industrieller Wettbewerbsfähigkeit, Handel und hochwertigen Arbeitsplätzen, Abstimmung über ein europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der EU. Vorläufige Tagesordnung

03.02.2023
Gipfeltreffen EU-Ukraine
Themen: Die Staats- und Regierungschefs der EU kommen mit der Staatsspitze der Ukraine zusammen. Infos

News

Habeck drängt auf CO₂-Entnahme für 2040-Ziel

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) will sich in der EU dafür einsetzen, CO₂ in großem Maßstab künstlich aus der Atmosphäre zu entfernen. Das geht aus einer Ausschreibung des Ministeriums für einen Beratervertrag hervor.

Anlass ist ein Gesetzesvorschlag zum EU-Klimaziel für 2040, den die Kommission bis Mai 2024 vorlegen muss. Das Wirtschaftsministerium bemängelt, dass Brüssel für die nächsten Jahre vor allem auf die natürliche Speicherung von CO₂ – zum Beispiel in Wäldern und Mooren – setze.

“Reflektierte Diskussion in Osteuropa unterstützen”

“Wie das Kyoto-Protokoll setzt auch der europäische 2030-Rahmen auf Anreize zur Stärkung der natürlichen Senken gegenüber einer Baseline, und zwar bei beschränkter Verrechenbarkeit mit den restlichen Sektoren“, heißt es in der Ausschreibung. “Damit stellt der 2030-Rahmen noch nicht entschieden die Weichen für ausreichende CO₂-Entnahmemaßnahmen, die zur Erreichung des Netto-Null-Emissionen-Ziels notwendig sind.” Mit ihrem angekündigten Rechtsrahmen zur Zertifizierung von CO₂-Entnahmen gehe die EU-Kommission nur einen ersten Schritt.

An dem Projekt will das Bundeswirtschaftsministerium auch zwei weitere EU-Länder beteiligen – “vorwiegend aus Mittel- und Osteuropa”. In jedem der beteiligten Staaten plant das Ministerium einen Workshop mit Stakeholdern. Dabei solle beleuchtet werden, was die Klimaschutzbeiträge aus jedem Sektor jeweils für die nationale Klima- und Energiepolitik bedeuten würden. “Entsprechend wird ein Bericht zusammengestellt, welcher die Diskussion im jeweiligen Land abbildet. Dies soll eine reflektierte Diskussion zum neuen EU-2040-Ziel in den entsprechenden Ländern unterstützen“, heißt es in der Projektbeschreibung. ber

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  • CCS
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  • Klimapolitik
  • Klimaschutz

EU-Kommission: Mehrere Umweltklagen gegen Mitgliedstaaten vor EuGH

Die EU-Kommission hat am Donnerstag mehrere Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen eine Reihe Mitgliedstaaten eingeleitet. Es geht um die versäumte Umsetzung von EU-Richtlinien zu erneuerbaren Energien sowie Umweltschutzmaßnahmen.

Bulgarien und die Slowakei sollen mit einer Geldstrafe belegt werden, fordert die Kommission, da beide Länder die Erneuerbare-Energien-Richtlinie von 2018 nicht in nationales Recht umgesetzt haben. Dies hätte bis Juni 2021 geschehen müssen. Doch auch auf mehrmaligen Hinweis seitens der Kommission seien in Brüssel bis dato keine Mitteilungen über Umsetzungsmaßnahmen aus Bulgarien und der Slowakei eingegangen.

Eine weitere Klage gegen die Slowakei wurde wegen nicht umgesetzter Regeln zur Deponierung von Abfall eingereicht. Gemäß der Deponierichtlinie hätten alte Mülldeponien, die nicht den neuesten Standards entsprechen, bis 2009 geschlossen werden müssen. Zwar habe die Slowakei mehrere nicht konforme Deponien bereits geschlossen und eine Reihe von Deponien saniert. Für 21 slowakische Deponien bestehe jedoch noch Handlungsbedarf, schreibt die Brüsseler Behörde. Sie stellen laut Kommission “wahrscheinlich immer noch eine Gefahr für die Umwelt und die menschliche Gesundheit dar”.

Biodiversitäts-Klage gegen sechs Mitgliedstaaten

Verklagt wurden auch Portugal wegen fehlender Umsetzung der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung, sowie Irland, weil es die Wasserrahmenrichtlinie nicht ordnungsgemäß in nationales Recht übersetzt hat. Die Wasserrahmenrichtlinie hätte bereits Ende 2003 national umgesetzt werden müssen. Doch Irland habe es in fast 20 Jahren nicht geschafft, Kontrollen für die Wasserentnahme, Dämme, Wehre und andere Eingriffe in den natürlichen Wasserfluss zu etablieren, bemängelt die Kommission.

Außerdem wurden insgesamt sechs EU-Staaten von Brüssel verklagt, da sie verschiedene Bestimmungen für “die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten” nicht umgesetzt haben sollen. Bulgarien, Irland, Griechenland, Italien, Lettland und Portugal sollen es versäumt haben, einen Aktionsplan zur Bekämpfung der wichtigsten Einführungs- und Ausbreitungswege von invasiven gebietsfremden Arten zu erstellen. Invasive gebietsfremde Arten seien eine der fünf Hauptursachen für den Verlust der biologischen Vielfalt in Europa und weltweit, so die Kommission. luk

  • Abfall
  • Biodiversität
  • Europäische Kommission

Kommission stoppt Gesetzgebung zu Fahrzeugdaten

Die Kommission legt offenbar die Arbeiten an der gesetzlichen Regelung für den Umgang mit Daten, die in Fahrzeugen anfallen, auf Eis. Ursprünglich war angekündigt, dass es in Ergänzung zum Data Act eine Gesetzgebung für die Automotive-Sparte geben soll. Der Gesetzentwurf der Generaldirektion Grow sollte in diesen Tagen in die kommissionsinterne Folgenabschätzung gehen und bis Juni von der Kommission beschlossen werden.

Nun heißt es in Brüssel, die Arbeiten seien gestoppt. Dagegen protestieren zehn Verbände, darunter der Dachverband der Zulieferindustrie Clepa, in einem Schreiben an Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, das Europe.Table vorliegt. Um den Zugang zu den Daten, die beim Betrieb in dem Fahrzeug anfallen, tobt seit Jahren ein Streit der Lobbyisten: Die Fahrzeughersteller wollen weiter den Zugang zu allen Daten behalten und sie nicht mit Dritten teilen. Versicherer, Zulieferer sowie freie Servicewerkstätten pochen auf Zugang und wollen mit den Daten neue Geschäftsmodelle aufsetzen.

Schon für 2021 versprochen

In dem Schreiben heißt es: Laut Ankündigung der Kommission hätte es den Zugang zu Daten, die beim Betrieb von Fahrzeugen anfallen, schon im Jahr 2021 geben sollen. Wenn der Vorschlag von der Kommission, wie zuletzt vorgesehen, im zweiten Quartal beschlossen würde, hätte die Gesetzgebung noch bis zum Ende des Mandats im Mai 2024 abgeschlossen werden können.

Die sich nun abzeichnende weitere Verzögerung des Vorschlags habe gravierende wirtschaftliche Folgen: Der Regulierungsvorschlag der Kommission hätte das Potenzial, dass mit Geschäftsmodellen, die mit Fahrzeugdaten arbeiten, bis 2030 Nettoerlöse von 5,2 Milliarden Euro zusätzlich erwirtschaftet werden könnten. “Nur eine verbraucher- und wettbewerbsfreundliche Regulierung kann das Marktpotenzial ausschöpfen und Verbraucher wie Unternehmen in die Lage versetzen, die Vorteile von Mobilitätslösungen zu erschließen, die mit Fahrzeugdaten arbeiten”, heißt es in dem Appell an von der Leyen weiter. mgr

  • Autoindustrie

EVP-Chef Weber offen für Bündnis Fratelli d’Italia

Der Chef der Europäischen Volkspartei (EVP), Manfred Weber, hat sich offen für ein Bündnis mit der ultrarechten Partei von Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni gezeigt. “Als Partei- und Fraktionsvorsitzender habe ich die Ambition, dass die EVP bei den Europawahlen in kommenden Jahr so gut abschneidet, dass wir stärkste Kraft bleiben, um die Politik in den folgenden fünf Jahren gestalten zu können”, sagte er der Funke Mediengruppe.

Zwar teile er die Sorge, was die Geschichte von Melonis Partei Fratelli d’Italia angehe. “Aber heute reden wir miteinander, wie wir die großen Fragen Europas gemeinsam als Europäer lösen können”, sagte er. Drei fundamentale Prinzipien der EVP sind laut Weber “pro Rechtsstaat, pro Europa, pro Ukraine”. Meloni sei bei Europa konstruktiv, stehe an der Seite der Ukraine, und beim Rechtsstaat gebe es in Italien keine Probleme, erklärte der deutsche CSU-Politiker.

Die Europaabgeordneten der Fratelli d’Italia sind derzeit Mitglieder der Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer (EKR). Zu dieser zählt zum Beispiel auch die nationalkonservative polnische Regierungspartei PiS und aus Deutschland der frühere AfD-Abgeordnete Lars Patrick Berg. dpa

  • Europawahlen 2024
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Studie: EU verlagert Umweltfolgen ihres Konsums nach Osten

Die Europäische Union lagert ihre Umweltschäden einer Studie zufolge vor allem an ihre östlichen Nachbarn aus. Eine internationale Forschungsgruppe stellte fest, dass von der EU verursachte Belastungen wie Treibhausgas-Emissionen und Materialverbrauch außerhalb der EU zunahmen, während sie innerhalb der Staatengemeinschaft abnahmen. Das geht aus ihrer am Donnerstag im Fachmagazin “Nature Sustainability” veröffentlichten Studie hervor.

“Der Konsum in der EU kommt vor allem Mitgliedstaaten zugute, während er für die östlichen Nachbarn wie Albanien, Montenegro, Serbien, Ukraine und Moldau höhere Umweltbelastungen mit sich bringt”, sagte Co-Autorin Yuli Shan, Professorin an der University of Birmingham. Für keine andere Region falle das Verhältnis von Kosten und Nutzen so nachteilig aus wie für Osteuropa. Darüber hinaus bekämen auch Brasilien, China oder der Nahe Osten die Auswirkungen des “Überkonsums” in der EU zu spüren. Der wirtschaftliche Mehrwert verbleibe hingegen zu 85 Prozent innerhalb der Staatengemeinschaft.

Die Forschungsgruppe fokussierte sich auf zehn umweltschädliche Folgen des Konsums in der EU, darunter die Versiegelung von Flächen, der Verbrauch von Grundwasser oder die Abgabe von Giftstoffen an Böden und Gewässer. In einer Datenanalyse untersuchte die Gruppe, wie sich die Faktoren im Zusammenhang mit dem EU-Konsum zwischen 1995 und 2019 entwickelten. Dabei stützte sie sich auf die Datenbank Exiobase der Europäischen Umweltagentur, die die Umweltfolgen des Konsums nachverfolgt. dpa

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Presseschau

Israels Präsident warnt vor Judenhass im Internet DW
EU will bei Abschiebungen hart durchgreifen – Faeser lehnt Pläne ab WELT
Bergkarabach: Russland kritisiert EU-Mission in Armenien als Provokation ZEIT
USA setzten Wagner-Gruppe auf Terrorliste – Vorreiter für die EU? FR
EU-Kommissionsspitze warnt vor Subventionswettlauf mit USA HANDELSBLATT
Antwort auf IRA: Widerstand gegen EU-Schulden FAZ
EU-Kommission drückt Opfern von Messerattacke Beileid aus SUEDDEUTSCHE
Konsumfolgen im Osten spürbar: EU lenkt Folgen ihrer Umweltsünden ins Ausland N-TV
Erasmus-Gelder: Budapest macht im Streit mit der EU Konzessionen EURONEWS
EU und Großbritannien wollen Status von Gibraltar klären EURACTIV
EU-Drohnenverordnung soll autonomes Fliegen ermöglichen NDR
IW: Norden Deutschlands erhält die meisten EU-Agrarsubventionen NAU
Kein Greenwashing mehr: Wie die EU jetzt Werbung für angeblich nachhaltigen oder klimafreundlichen Produkten strenger kontrollieren will BUSINESSINSIDER
Finale Treibhausgasbilanz 2021: EU-Klimaschutzvorgaben werden eingehalten RECYCLINGMAGAZIN
Ersatz für EU-Geld: London belohnt umweltfreundliche Landwirtschaft HANDELSBLATT
Europäisches Chipgesetz: Was eine Halbleiterkrise ausmacht – laut EU-Parlament HEISE
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French prosecutor investigates greenwashing allegations against TotalEnergies REUTERS

Standpunkt

What’s cooking in Prague?

Von Claire Stam
Schwarz-weiß Portrait von Claire Stam

Vielleicht das traditionellste tschechische Gericht, das Sie in einem Restaurant verlangen können, ist vepřo knedlo zelo – im Wesentlichen Schweinebraten mit Knödeln und einer Beilage aus eingelegtem Kohl. Eine Mahlzeit, die dazu gemacht ist, die winterliche Kälte zu überstehen und die neue tschechische politische Lage.

Das parlamentarische System der Tschechischen Republik räumt der Präsidentschaft begrenzte Befugnisse ein, während die Regierung den Großteil der Exekutivgewalt innehat. “In diesem Sinne ist das tschechische politische System dem deutschen Modell näher als dem französischen”, erklärt ein tschechischer Diplomat. Im Gegensatz dazu ist er der Oberbefehlshaber des Militärs – wie der Präsident der Französischen Republik – und hat die Befugnis, Richter zu ernennen. Er hat auch ein Mitspracherecht bei der Kabinettsbildung, wählt die Zentralbanker aus und ernennt die Richter. “Wenn der Präsident also seinen Einfluss geltend machen will, hat er die Mittel dazu“, fasst er zusammen.

Schwere politische Erbe

Im ersten Wahlgang am 13. und 14. Januar, lag Petr Pavel, der einst als ranghöchster Militär der NATO diente, mit hauchdünnem Vorsprung (35,4 Prozent) vor dem ehemaligen Premierminister Andrej Babiš, einem Chemie-, Agrar- und Medienmagnaten und Führer der stärksten Oppositionspartei (35 Prozent).

Der Gewinner der Wahl am 27. und 28. Januar wird das vierte Staatsoberhaupt in dem mitteleuropäischen Land mit mehr als 10 Millionen Einwohnern seit dem Fall des Kommunismus sein. Er wird die Nachfolge von Präsident Miloš Zeman antreten, der mit seiner Unterstützung für Wladimir Putin – bis zum Einmarsch in die Ukraine – die Verbündeten der Europäischen Union und die politischen Rivalen im eigenen Land gegen sich aufgebracht hat.

Beide Kandidaten waren einst Mitglied der KP

“In dieser Hinsicht wird der neue Präsident tatsächlich das Ende einer Ära markieren. Und eine europäische Richtung in jedem Fall stärker als unter Zeman”, bemerkt der Diplomat. Sie weist jedoch auf eine weitere Ähnlichkeit zwischen den beiden Kandidaten hin, die weitgehend unter dem Radar geflogen ist: ihre Mitgliedschaft in der Kommunistischen Partei während des Kalten Krieges. “Beide Kandidaten waren Mitglieder der Kommunistischen Partei. Man kann also kein schwarz-weißes Bild zwischen den beiden Kandidaten zeichnen, bei dem der eine beispielsweise pro-europäisch und der andere pro-wirtschaftlich ist”, fährt er fort.

Dieses Erbe aus der Sowjetzeit erklärt die hohe Wahlenthaltungsrate von Wählern (31 Prozent), für die es schlichtweg unmöglich ist, ehemalige Kommunisten zu wählen. Er erwähnt zum Beispiel die Generationen von Tschechen, die den Prager Frühling und die anschließende Unterdrückung miterlebt haben. Eine Unterdrückung, die sich letztendlich bis zur Aufhebung des Eisernen Vorhangs erstreckte. 

Werden diese Wahlen also nur ein Einheitsbrei ohne Geschmack und Aroma servieren? “Nein, es gibt durchaus Unterschiede zwischen den beiden Kandidaten”, so der Diplomat weiter.

In den EU-Gremien wird Pavel favorisiert

Pavel, der als Unabhängiger antritt, hat eine weniger konfrontative Haltung als Zeman versprochen. Er hat die Unterstützung einer Reihe von Präsidentschaftskandidaten gewonnen, die in der ersten Runde zusammen mehr als 20 Prozent der Stimmen erhalten haben. Der ehemalige Vorsitzende des NATO-Militärausschusses Pavel hat außerdem zugesagt, sich für LGBTQ-Rechte wie die gleichgeschlechtliche Ehe einzusetzen. “Als er bei der NATO war, hat Pavel in Brüssel gelebt und gearbeitet. Die europäische und internationale Szene kennt er also gut”, kommentiert der Diplomat. Deshalb ist er der Favorit der Brüsseler Bubble, die davon ausgehen, dass ein Sieg von Pavel die EU-weiten Verhandlungen reibungsloser gestalten helfen werden.

Babiš, der als Premierminister wegen der Migrationspolitik und Interessenkonflikten in Bezug auf seine Unternehmen mit der EU aneinandergeraten war, strebt nach seiner Niederlage bei den Parlamentswahlen 2021 eine Rückkehr ins hohe Amt an. Er will ein Gegengewicht zur Mitte-Rechts-Koalition von Premierminister Petr Fiala bilden, der er vorwirft, nicht genug zu tun, um Menschen und Unternehmen bei der Bewältigung der schlimmsten Lebenshaltungskostenkrise seit Jahrzehnten zu helfen.

Babiš diplomatischer Fauxpas

“Babiš liebt es zwar, damit zu prahlen, dass er die Telefonnummer von jedem Staatsoberhaupt in der EU hat, aber dabei begehrt er durchaus diplomatische Fauxpas“, sagte der Diplomat. Zum Beispiel einen Telefonanruf mit “ihm”, dem Premierminister von Estland zu erwähnen, wenn der Premierminister in diesem Fall eine Frau, Kaja Kallas, ist.

Vor allem spricht Babiš gerne über seine Beziehung zu Emmanuel Macron. Am 10. Januar, drei Tage vor dem ersten Wahlgang der Präsidentschaftswahlen, traf sich der tschechische Politiker mit dem französischen Präsidenten in Paris zu einem Gespräch. Obwohl der Elysée-Palast versuchte klarzustellen, dass es sich bei dem Treffen nicht um eine Wahlkampfunterstützung für den Vorsitzenden der größten tschechischen Oppositionspartei handelte, beeilte sich dieser, dies mit einem Foto auf seinem Twitter-Account zu dokumentieren.

  • Präsidentschaftswahlen
  • Tschechien

Europe.Table Redaktion

EUROPE.TABLE REDAKTION

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    Liebe Leserin, lieber Leser,

    als “großen geschichtlichen Moment” im Kampf gegen Steuerdumping hatte Olaf Scholz 2021, damals noch Bundesfinanzminister, die Steuerreform genannt, die Mindeststeuern für global agierende Unternehmen vorsieht. Neben edlen Zielen wie internationale Steuergerechtigkeit hatte die Bundesregierung auch profanere Gründe für ihr Vorgehen und ihre Vorfreude, zuvörderst das enorme Einnahmepotenzial für die Staatskasse. Doch so einfach wird die Umsetzung der Mindestbesteuerungsregeln 2024 nicht, weiß Falk Steiner zu berichten.

    Wie außerordentlich nachhaltig das eigene Produkt doch ist, gehört zu den beliebten Versprechungen der Unternehmen. Nur sind diese Angaben nach Beobachtung der EU-Kommission zur Hälfte falsch oder irreführend. Um Verbrauchern künftig verlässliche Informationen zu garantieren, will die EU-Kommission Angaben über die Umweltfreundlichkeit von Produkten regulieren. Leonie Düngefeld kennt die Reaktionen auf die Green Claims-Richtlinie.

    Die Tschechen werden heute und am morgigen Samstag ihren neuen Präsidenten wählen. Der frühere Nato-General Petr Pavel hat Umfragen zufolge gute Chancen, sich in der Stichwahl gegen den früheren Ministerpräsidenten Andrej Babiš durchzusetzen. Claire Stam berichtet, wie der Ausgang der Wahl die Richtung der europäischen Politik Prags beeinflussen kann.

    Ihr
    Matthias Wulff
    Bild von Matthias  Wulff

    Analyse

    Europäische Mindeststeuer: Deutschland vor komplizierter Umsetzung

    Sitz der Europäischen Kommission in Brüssel.

    Das Ziel der Mindestbesteuerung ist noch am leichtesten erklärt: Gewinne großer Konzerne in einem Land sollen nicht mehr in Niedrigsteuerländer verschoben werden. Stattdessen sollen die Unternehmen ihren mehr oder minder gerechten Anteil an der Finanzierung des Gemeinwesens vor Ort leisten. Dafür sollen Steuern dort gezahlt werden, wo die Gewinne erwirtschaftet werden.

    Das sogenannte Zweisäulenmodell, entwickelt von der OECD, wurde von insgesamt über 130 Staaten auf der Welt, inklusive der EU und der USA als wichtigste Akteure akzeptiert. Teil des maßgeblichen EU-US-Deals: Alle Digitalsteuern müssen entfallen – ein Bereich, in dem die Gewinnverschiebung bislang besonders leicht fiel. Stattdessen sollen nun auch Apple, Google, Microsoft und Co über die Mindestbesteuerung zur Kasse gebeten werden.

    Dafür sollen unter anderem einheitliche Bemessungsgrundlagen, die sogenannte Income Inclusion Rule (IIR) sorgen. Wird in einem Land dann zu wenig besteuert, also weniger als 15 Prozent effektiver Steuersatz, sollen die Heimatländer der Unternehmen die Differenz zur Mindeststeuer eintreiben. Diese Regelung wird Undertaxed Profit Rule (UTPR) genannt. Wenn also etwa ein Unternehmenszweig in Ungarn bislang einer geringeren Besteuerung unterlag, soll der deutsche Fiskus in Zukunft die Differenz erheben dürfen – und viele Steuervermeidungsmodelle für große Unternehmen unattraktiv werden. Soweit spricht das für enorme Einnahmepotenziale für die Staatskasse.

    Staaten rechnen derzeit mit groben Prognosen

    Das Münchner ifo-Institut hatte im Auftrag des Bundesfinanzministeriums 2021 vorgerechnet: 6,2 Milliarden Euro könnten zusätzlich in die Bundeskasse strömen, aufwachsend auf 6,9 Milliarden nach zehn Jahren. Das BMF rechnet mit “400 bis 500 inländisch beherrschten Unternehmensgruppen in Deutschland zu rechnen, auf die die in Deutschland einzuführende Regelungen grundsätzlich Anwendung finden.”

    Zum Vergleich: das Vereinigte Königreich plant vorläufig mit etwa 2,6 Milliarden Euro (2,3 Milliarden Pfund) Steuermehreinnahmen – für das Jahr 2027. Ob diese Schätzungen realistisch sind, da sind sich die Experten derzeit noch unsicher.

    Inländische Mindeststeuerregelung macht den Unterschied

    Allerdings: Verhalten sich Niedrigsteuer-Staaten so wie beabsichtigt und erhöhen ihren eigenen Mindeststeuersatz auf 15 Prozent der Berechnung, entfällt diese Grundlage weitgehend. Mit Rückwirkungen auf die Bundeskassen. Denn dann würden aus 6,2 Milliarden Euro eher 1,7 bis 1,8 Milliarden Euro, hat das Ifo 2021 ausgerechnet, wenn Niedrigsteuerländer sich anpassen und Gewinnverlagerungen künftig weniger würden. Ob das passiere, sei derzeit noch nicht absehbar, sagen Fachleute in verschiedenen damit befassten Institutionen.

    Ein weiterer Hauptgrund ist die sogenannte QDMTT, die “qualifizierte inländische Mindeststeuer”. Die QDMTT wurde optional in die Beschlüsse aufgenommen, Staaten können davon Gebrauch machen. Deren Hauptziel: Steuersätze grundsätzlich auf der bisherigen Höhe belassen, aber die Differenzen abschöpfen, bevor es andere tun. Die inländischen Regeln würden so angepasst, dass die 15-Prozent-Marke entsprechend der vereinbarten Regeln nicht unterschritten wird.

    Dass das ein zweischneidiges Schwert ist, zeigt die Diskussion in den Niederlanden. Um mit anderen EU-Ländern wie Deutschland den Druck vor allem auf Ungarn und Polen zu erhöhen, legten die Niederlande im November einen ersten Entwurf zur öffentlichen Konsultation im eigenen Land vor. Der Druck fruchtete, die EU-Einigung erfolgte Mitte Dezember. Dadurch sind die nationalen Umsetzungen vorerst wieder gebremst. Dass eine QDMTT jedoch nicht nur Freunde findet, hat sich am Niederlande-Beispiel bereits gezeigt. Systemwidrig sei sie, heißt es etwa in einer Stellungnahme der niederländischen Sektion des Tax Justice Networks. “Wenn die Niederlande ebenfalls eine solche Steuer einführen wollen, werden sie auch für andere Länder ein schlechtes Beispiel.”

    Deutscher Entwurf soll noch im 1. Quartal kommen

    Das Bundesfinanzministerium gibt sich dennoch zuversichtlich. “Ungeachtet der Auswirkungen auf prognostizierte Steuermehreinnahmen zeigen aber die erwarteten Anpassungsreaktionen, dass die Säule 2 den Druck auf Hochsteuerländer sowie deren Anfälligkeit für steueroptimierte Gestaltungen reduzieren kann”, erklärt ein Sprecher auf Anfrage. Man habe beim Münchner ifo-Institut allerdings ergänzend eine weitere Kurzstudie in Auftrag gegeben, die in wenigen Wochen vorliegen und neue Berechnungen beinhalten soll.

    Ob auch Deutschland eine QDMTT brauche? Es werde geprüft, “ob eine nationale Mindestbesteuerung Teil des Diskussionsentwurfs werden soll, der im 1. Quartal 2023 veröffentlicht werden soll”, erläutert das BMF.

    USA sorgen mit eigenem Modell für Verwirrung

    In den USA ist die Einführung einer Mindestbesteuerung bereits einen Schritt weiter: mit dem Inflation Reduction Act wurde auch eine Art Mindeststeuer eingeführt. Allerdings eine, die systematisch von den OECD-Vereinbarungen abweicht und große Lücken aufweist. Weiteres Konfliktpotenzial für das transatlantische Verhältnis der EU, neben allen anderen Streitigkeiten rund um den Inflation Reduction Act (IRA). Und so könnte Olaf Scholz, inzwischen als Kanzler, mit Joe Biden ein weiteres Mal in bester Freundschaft eine Lösung herbeiführen müssen, um seinem einstigen Vorzeigeprojekt den vollen, gewünschten Wumms zu verleihen.

    • Mindeststeuer

    Green Claims-Richtlinie: Das sagen Verbraucherschützer und Industrie

    Um Greenwashing zu bekämpfen und Verbrauchern verlässliche Informationen zu garantieren, will die EU-Kommission in ihrer Green Claims-Richtlinie Angaben über die Umweltfreundlichkeit von Produkten und Dienstleistungen regulieren. Die Angaben sowie Umwelt-Labels müssen laut dem geleakten Entwurf auf einer wissenschaftlich fundierten Methodik wie dem Umweltfußabdruck basieren.

    Ursprünglich wollte die Kommission den Vorschlag für die Richtlinie im November als Teil des zweiten Kreislaufwirtschaftspakets vorstellen, hatte ihn dann jedoch verschoben. Laut ihrer aktuellen Agenda ist der 22. März als Termin für das “Verbraucherpaket” vorgesehen, das neben dem Green Claims-Entwurf auch den mehrfach verschobenen Entwurf zum Recht auf Reparatur umfassen soll.

    Methodik der Produktlabels unzuverlässig

    Die Kommission beruft sich auf Studien, laut denen die Angaben über die Nachhaltigkeit von Produkten (auf dem Produkt selbst und in der Werbung) in etwa der Hälfte der Fälle falsch oder irreführend sind. Bei einem erheblichen Teil der Produkte sei nicht erkenntlich, ob sich die Angabe auf das gesamte Produkt oder nur auf einen Bestandteil, auf das Unternehmen oder nur auf einzelne Produkte beziehe. Auch die betroffene Phase des Produktlebenszyklus sei in den meisten Fällen nicht ersichtlich.

    Dazu kommt die steigende Zahl an Produktlabels in der EU, deren Standards und Methoden sich hinsichtlich ihrer Transparenz, ihres Umfangs, ihrer Überprüfung und Verifizierung erheblich unterscheiden und dadurch unzuverlässig sind.

    Alle Produkte und Dienstleistungen betroffen

    Von der Richtlinie sollen alle umweltbezogenen Angaben betroffen sein, die in der Kommunikation zwischen Unternehmen und Verbrauchern bereitgestellt werden – außer, sie sind bereits durch andere EU-Rechtsvorschriften abgedeckt. Die aktuelle Fassung des Entwurfs enthält unter anderem folgende Maßnahmen:

    • Umweltbezogene Angaben über Produkte oder Gewerbetreibende sollen auf der Grundlage einer Methodik begründet werden, die sich auf anerkannte wissenschaftliche Erkenntnisse und internationale Normen sowie weitere Kriterien der Kommission stützt. Nur Umweltangaben, die auf dieser Methodik basieren, dürfen kommuniziert werden.
    • Anhand der Methodik soll außerdem beurteilt werden können, ob positive Umweltauswirkungen in einem bestimmten Bereich zu negativen Umweltauswirkungen in anderen Bereichen führt.
    • Über Delegierte Rechtsakte will die Kommission Produktkategorieregeln nach der Methodik des Umweltfußabdrucks von Produkten und Dienstleistungen (PEFCR, OEFSR) festlegen.
    • Umwelt-Labels müssen auf Zertifizierungssystemen beruhen.
    • Die Mitgliedstaaten sollen Verfahren zur Überprüfung der Begründung von umweltbezogenen Angaben und der Umwelt-Labels einrichten. Sie sollen außerdem Behörden beauftragen, regelmäßig die umweltbezogenen Angaben zu überprüfen, die auf dem EU-Markt verwendet werden. Für den Fall von Verstößen gegen die Regeln sollen Sanktionen festgelegt werden.

    CO2-Kompensation als “green claim” irreführend

    Positiv sei, dass nicht nur Labels, sondern alle Umweltangaben umfasst werden sollen, sagt Dimitri Vergne vom Europäischen Verbraucherverband BEUC. “Es ist ermutigend, dass die Kommission beabsichtigt, die Rolle der Marktaufsichtsbehörden bei der Bekämpfung von Greenwashing deutlich zu stärken.” Die Behörden würden Geldstrafen gegen Unternehmen verhängen müssen, die Verbraucher mit zweifelhaften Angaben in die Irre führen. Um sicherzustellen, dass die Bußgelder die Unternehmen auch tatsächlich davon abhalten, gegen das Gesetz zu verstoßen, sei es wichtig, dass die Mitgliedstaaten ausreichend hohe Strafen festlegen, sagt Vergne. “Wir hoffen, dass dies in den endgültigen Vorschlag aufgenommen wird.”

    Der Vorschlag bezeichnet auch die Verwendung von CO₂-Kompensationen zur Untermauerung von Umweltangaben als problematisch und für die Verbraucher irreführend. Dem stimmt auch Vergne zu. “Bedauerlicherweise geht der Vorschlag jedoch nicht so weit, solche Angaben zu verbieten, was unserer Meinung nach der einzige wirksame Weg wäre, um die Verbraucher vor dieser Art von eklatantem Greenwashing zu schützen.”

    Vergne hofft, dass in der endgültigen Fassung des Kommissionsvorschlags noch zwei weitere Aspekte zu finden sein werden: eine Verpflichtung, Belege für eine Umweltangabe zu veröffentlichen, und ein Mandat für die Marktaufsichtsbehörden, regelmäßige Kontrollen durchzuführen. “Diese Aspekte sind von entscheidender Bedeutung, um den Markt ein für alle Mal von irreführenden grünen Angaben und Etiketten zu säubern.”

    ECOS: “Keine Angaben besser als falsche Angaben”

    “Die verpflichtende Anwendung des Product Environmental Footprint (PEF) und ähnlichen Methoden zur Spezifizierung grüner Angaben wird die Qualität der Umweltinformationen verbessern“, sagt Margaux Le Gallou von der Environmental Coalition of Standards (ECOS). “Wir hoffen, dass die Erkenntnis, dass einige Auswirkungen im PEF noch nicht abgedeckt sind und nicht ignoriert werden sollten – wie die Freisetzung von Mikroplastik oder die biologische Vielfalt -, im endgültigen Vorschlag erhalten bleibt”. Es sei besser, keine Angaben zu machen als Angaben, die auf unzureichenden Methoden beruhten, wenn sie dem entsprechenden Unternehmen einen Vorteil verschafften, so Le Gallou.

    Aus Sicht des Industrie- und Arbeitgeberverbands BusinessEurope schadet Greenwashing dem Funktionieren des Binnenmarktes, ist aber bereits seit langer Zeit weitgehend geregelt. “Die EU muss das Risiko von Überschneidungen und Widersprüchen mit bestehenden Initiativen vermeiden“, sagt Pedro Oliveira, Direktor für Rechtsangelegenheiten. “Die europäische Wirtschaft erwartet, dass die EU alle zusätzlichen Regeln in diesem bereits regulierten Bereich im Sinne einer besseren Rechtsetzung’ sorgfältig prüft und begründet.”

    Die Kommission will schrittweise vorgehen: Der Green Claims-Vorschlag soll gemeinsam mit der Richtlinie über die Befähigung der Verbraucher zum umweltbewussten Handeln den ersten
    Rahmen für den Kampf gegen Greenwashing darstellen. Letztere wurde im März 2022 vorgestellt und wird zurzeit auf Ausschuss-Ebene im Parlament diskutiert. Anhand der Erfahrungen in der Umsetzung beider Richtlinien will die Kommission dann prüfen, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind.

    • Green Claims
    • Greenwashing
    • Nachhaltigkeit
    • Verbraucherschutz

    EU-Monitoring

    30.01.-31.01.2023
    Gemeinsame Sitzung des Haushaltsausschusses (BUDG) und des Haushaltskontrollausschusses (CONT)
    Themen: Aussprache zum Haushaltsplan 2022, Aussprache zu den Mittelübertragungen in den Haushaltsplan 2023, Berichtsentwurf zu Eigenmitteln für einen Neubeginn für die Finanzen der EU. Vorläufige Tagesordnung

    30.01.-31.01.2023
    Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI)
    Themen: Entwurf einer Stellungnahme zur Wiederherstellung der Natur, Berichtsentwurf zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit und der langfristigen Widerstandsfähigkeit der Landwirtschaft in der EU, Entwurf einer Stellungnahme zur Bewertung der neuen Mitteilung der Kommission zu den Gebieten in äußerster Randlage. Vorläufige Tagesordnung

    30.01.-31.01.2023
    Sitzung des Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE)
    Themen: Entwurf einer Stellungnahme zur Festlegung von Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU, Entlastung des Haushaltsplans 2021, Entwurf einer Stellungnahme zu harmonisierten Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung (Datengesetz). Vorläufige Tagesordnung

    30.01.-31.01.2023
    Sitzung des Ausschusses für Erkenntnisse aus der COVID-19-Pandemie und Empfehlungen für die Zukunft (COVI)
    Themen: COVID-19-Pandemie: Erfahrungen und Empfehlungen für die Zukunft, Vorstellung verschiedener Studien zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, verschiedene Meinungsaustausche mit Experten. Vorläufige Tagesordnung

    30.01.2023 – 10:00 Uhr
    Rat der EU: Landwirtschaft und Fischerei
    Themen: Gedankenaustausch zur Marktsituation des Agrarsektors (insbesondere in Folge der Invasion der Ukraine), Gedankenaustausch zu den Chancen der Bioökonomie angesichts aktueller Herausforderungen mit besonderem Schwerpunkt auf ländlichen Gebieten, Informationen des Ratsvorsitzes zu den landwirtschaftlichen Aspekten der Überarbeitung der Industrieemissionen-Richtlinie. Vorläufige Tagesordnung

    31.01.2023 – 10:00-18:30 Uhr
    Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tourismus (TRAN)
    Themen: Berichtsentwurf zur Entwicklung einer Strategie der EU für den Radverkehr, Entwurf einer Stellungnahme zur großen Transportinfrastrukturvorhaben in der EU (Umsetzung der Vorhaben und
    Überwachung und Kontrolle der EU-Mittel), Berichtsentwurf zum Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe.
    Vorläufige Tagesordnung

    01.02.2023
    Wöchentliche Kommissionssitzung
    Themen: Vorbereitungen des Europäischen Rates (EUCO) der Staats- und Regierungschefs am 9. und 10. Februar. Vorläufige Tagesordnung

    01.02.2023 – 15:00-20:00 Uhr
    Plenartagung des EU-Parlaments: Europäischer Rat, politische Werbung
    Themen: Aussprache zur Vorbereitung der außerordentlichen Tagung des Europäischen Rates am 9. und 10. Februar, Aussprache zur Transparenz und zum Targeting politischer Werbung. Vorläufige Tagesordnung

    02.02.2023 – 09:00-13:00 Uhr
    Plenartagung des EU-Parlaments: Gipfeltreffen EU-Ukraine, Wettbewerbsfähigkeit, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung
    Themen: Vorbereitung des Gipfeltreffens EU-Ukraine am 3. Februar, Abstimmung über eine EU-Strategie zur Förderung von industrieller Wettbewerbsfähigkeit, Handel und hochwertigen Arbeitsplätzen, Abstimmung über ein europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der EU. Vorläufige Tagesordnung

    03.02.2023
    Gipfeltreffen EU-Ukraine
    Themen: Die Staats- und Regierungschefs der EU kommen mit der Staatsspitze der Ukraine zusammen. Infos

    News

    Habeck drängt auf CO₂-Entnahme für 2040-Ziel

    Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) will sich in der EU dafür einsetzen, CO₂ in großem Maßstab künstlich aus der Atmosphäre zu entfernen. Das geht aus einer Ausschreibung des Ministeriums für einen Beratervertrag hervor.

    Anlass ist ein Gesetzesvorschlag zum EU-Klimaziel für 2040, den die Kommission bis Mai 2024 vorlegen muss. Das Wirtschaftsministerium bemängelt, dass Brüssel für die nächsten Jahre vor allem auf die natürliche Speicherung von CO₂ – zum Beispiel in Wäldern und Mooren – setze.

    “Reflektierte Diskussion in Osteuropa unterstützen”

    “Wie das Kyoto-Protokoll setzt auch der europäische 2030-Rahmen auf Anreize zur Stärkung der natürlichen Senken gegenüber einer Baseline, und zwar bei beschränkter Verrechenbarkeit mit den restlichen Sektoren“, heißt es in der Ausschreibung. “Damit stellt der 2030-Rahmen noch nicht entschieden die Weichen für ausreichende CO₂-Entnahmemaßnahmen, die zur Erreichung des Netto-Null-Emissionen-Ziels notwendig sind.” Mit ihrem angekündigten Rechtsrahmen zur Zertifizierung von CO₂-Entnahmen gehe die EU-Kommission nur einen ersten Schritt.

    An dem Projekt will das Bundeswirtschaftsministerium auch zwei weitere EU-Länder beteiligen – “vorwiegend aus Mittel- und Osteuropa”. In jedem der beteiligten Staaten plant das Ministerium einen Workshop mit Stakeholdern. Dabei solle beleuchtet werden, was die Klimaschutzbeiträge aus jedem Sektor jeweils für die nationale Klima- und Energiepolitik bedeuten würden. “Entsprechend wird ein Bericht zusammengestellt, welcher die Diskussion im jeweiligen Land abbildet. Dies soll eine reflektierte Diskussion zum neuen EU-2040-Ziel in den entsprechenden Ländern unterstützen“, heißt es in der Projektbeschreibung. ber

    • Carbon Capture
    • CCS
    • Klima & Umwelt
    • Klimapolitik
    • Klimaschutz

    EU-Kommission: Mehrere Umweltklagen gegen Mitgliedstaaten vor EuGH

    Die EU-Kommission hat am Donnerstag mehrere Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen eine Reihe Mitgliedstaaten eingeleitet. Es geht um die versäumte Umsetzung von EU-Richtlinien zu erneuerbaren Energien sowie Umweltschutzmaßnahmen.

    Bulgarien und die Slowakei sollen mit einer Geldstrafe belegt werden, fordert die Kommission, da beide Länder die Erneuerbare-Energien-Richtlinie von 2018 nicht in nationales Recht umgesetzt haben. Dies hätte bis Juni 2021 geschehen müssen. Doch auch auf mehrmaligen Hinweis seitens der Kommission seien in Brüssel bis dato keine Mitteilungen über Umsetzungsmaßnahmen aus Bulgarien und der Slowakei eingegangen.

    Eine weitere Klage gegen die Slowakei wurde wegen nicht umgesetzter Regeln zur Deponierung von Abfall eingereicht. Gemäß der Deponierichtlinie hätten alte Mülldeponien, die nicht den neuesten Standards entsprechen, bis 2009 geschlossen werden müssen. Zwar habe die Slowakei mehrere nicht konforme Deponien bereits geschlossen und eine Reihe von Deponien saniert. Für 21 slowakische Deponien bestehe jedoch noch Handlungsbedarf, schreibt die Brüsseler Behörde. Sie stellen laut Kommission “wahrscheinlich immer noch eine Gefahr für die Umwelt und die menschliche Gesundheit dar”.

    Biodiversitäts-Klage gegen sechs Mitgliedstaaten

    Verklagt wurden auch Portugal wegen fehlender Umsetzung der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung, sowie Irland, weil es die Wasserrahmenrichtlinie nicht ordnungsgemäß in nationales Recht übersetzt hat. Die Wasserrahmenrichtlinie hätte bereits Ende 2003 national umgesetzt werden müssen. Doch Irland habe es in fast 20 Jahren nicht geschafft, Kontrollen für die Wasserentnahme, Dämme, Wehre und andere Eingriffe in den natürlichen Wasserfluss zu etablieren, bemängelt die Kommission.

    Außerdem wurden insgesamt sechs EU-Staaten von Brüssel verklagt, da sie verschiedene Bestimmungen für “die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten” nicht umgesetzt haben sollen. Bulgarien, Irland, Griechenland, Italien, Lettland und Portugal sollen es versäumt haben, einen Aktionsplan zur Bekämpfung der wichtigsten Einführungs- und Ausbreitungswege von invasiven gebietsfremden Arten zu erstellen. Invasive gebietsfremde Arten seien eine der fünf Hauptursachen für den Verlust der biologischen Vielfalt in Europa und weltweit, so die Kommission. luk

    • Abfall
    • Biodiversität
    • Europäische Kommission

    Kommission stoppt Gesetzgebung zu Fahrzeugdaten

    Die Kommission legt offenbar die Arbeiten an der gesetzlichen Regelung für den Umgang mit Daten, die in Fahrzeugen anfallen, auf Eis. Ursprünglich war angekündigt, dass es in Ergänzung zum Data Act eine Gesetzgebung für die Automotive-Sparte geben soll. Der Gesetzentwurf der Generaldirektion Grow sollte in diesen Tagen in die kommissionsinterne Folgenabschätzung gehen und bis Juni von der Kommission beschlossen werden.

    Nun heißt es in Brüssel, die Arbeiten seien gestoppt. Dagegen protestieren zehn Verbände, darunter der Dachverband der Zulieferindustrie Clepa, in einem Schreiben an Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, das Europe.Table vorliegt. Um den Zugang zu den Daten, die beim Betrieb in dem Fahrzeug anfallen, tobt seit Jahren ein Streit der Lobbyisten: Die Fahrzeughersteller wollen weiter den Zugang zu allen Daten behalten und sie nicht mit Dritten teilen. Versicherer, Zulieferer sowie freie Servicewerkstätten pochen auf Zugang und wollen mit den Daten neue Geschäftsmodelle aufsetzen.

    Schon für 2021 versprochen

    In dem Schreiben heißt es: Laut Ankündigung der Kommission hätte es den Zugang zu Daten, die beim Betrieb von Fahrzeugen anfallen, schon im Jahr 2021 geben sollen. Wenn der Vorschlag von der Kommission, wie zuletzt vorgesehen, im zweiten Quartal beschlossen würde, hätte die Gesetzgebung noch bis zum Ende des Mandats im Mai 2024 abgeschlossen werden können.

    Die sich nun abzeichnende weitere Verzögerung des Vorschlags habe gravierende wirtschaftliche Folgen: Der Regulierungsvorschlag der Kommission hätte das Potenzial, dass mit Geschäftsmodellen, die mit Fahrzeugdaten arbeiten, bis 2030 Nettoerlöse von 5,2 Milliarden Euro zusätzlich erwirtschaftet werden könnten. “Nur eine verbraucher- und wettbewerbsfreundliche Regulierung kann das Marktpotenzial ausschöpfen und Verbraucher wie Unternehmen in die Lage versetzen, die Vorteile von Mobilitätslösungen zu erschließen, die mit Fahrzeugdaten arbeiten”, heißt es in dem Appell an von der Leyen weiter. mgr

    • Autoindustrie

    EVP-Chef Weber offen für Bündnis Fratelli d’Italia

    Der Chef der Europäischen Volkspartei (EVP), Manfred Weber, hat sich offen für ein Bündnis mit der ultrarechten Partei von Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni gezeigt. “Als Partei- und Fraktionsvorsitzender habe ich die Ambition, dass die EVP bei den Europawahlen in kommenden Jahr so gut abschneidet, dass wir stärkste Kraft bleiben, um die Politik in den folgenden fünf Jahren gestalten zu können”, sagte er der Funke Mediengruppe.

    Zwar teile er die Sorge, was die Geschichte von Melonis Partei Fratelli d’Italia angehe. “Aber heute reden wir miteinander, wie wir die großen Fragen Europas gemeinsam als Europäer lösen können”, sagte er. Drei fundamentale Prinzipien der EVP sind laut Weber “pro Rechtsstaat, pro Europa, pro Ukraine”. Meloni sei bei Europa konstruktiv, stehe an der Seite der Ukraine, und beim Rechtsstaat gebe es in Italien keine Probleme, erklärte der deutsche CSU-Politiker.

    Die Europaabgeordneten der Fratelli d’Italia sind derzeit Mitglieder der Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer (EKR). Zu dieser zählt zum Beispiel auch die nationalkonservative polnische Regierungspartei PiS und aus Deutschland der frühere AfD-Abgeordnete Lars Patrick Berg. dpa

    • Europawahlen 2024
    • EVP
    • Giorgia Meloni
    • Italien
    • Manfred Weber

    Studie: EU verlagert Umweltfolgen ihres Konsums nach Osten

    Die Europäische Union lagert ihre Umweltschäden einer Studie zufolge vor allem an ihre östlichen Nachbarn aus. Eine internationale Forschungsgruppe stellte fest, dass von der EU verursachte Belastungen wie Treibhausgas-Emissionen und Materialverbrauch außerhalb der EU zunahmen, während sie innerhalb der Staatengemeinschaft abnahmen. Das geht aus ihrer am Donnerstag im Fachmagazin “Nature Sustainability” veröffentlichten Studie hervor.

    “Der Konsum in der EU kommt vor allem Mitgliedstaaten zugute, während er für die östlichen Nachbarn wie Albanien, Montenegro, Serbien, Ukraine und Moldau höhere Umweltbelastungen mit sich bringt”, sagte Co-Autorin Yuli Shan, Professorin an der University of Birmingham. Für keine andere Region falle das Verhältnis von Kosten und Nutzen so nachteilig aus wie für Osteuropa. Darüber hinaus bekämen auch Brasilien, China oder der Nahe Osten die Auswirkungen des “Überkonsums” in der EU zu spüren. Der wirtschaftliche Mehrwert verbleibe hingegen zu 85 Prozent innerhalb der Staatengemeinschaft.

    Die Forschungsgruppe fokussierte sich auf zehn umweltschädliche Folgen des Konsums in der EU, darunter die Versiegelung von Flächen, der Verbrauch von Grundwasser oder die Abgabe von Giftstoffen an Böden und Gewässer. In einer Datenanalyse untersuchte die Gruppe, wie sich die Faktoren im Zusammenhang mit dem EU-Konsum zwischen 1995 und 2019 entwickelten. Dabei stützte sie sich auf die Datenbank Exiobase der Europäischen Umweltagentur, die die Umweltfolgen des Konsums nachverfolgt. dpa

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    • Naher Osten
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    • Umweltschutz

    Presseschau

    Israels Präsident warnt vor Judenhass im Internet DW
    EU will bei Abschiebungen hart durchgreifen – Faeser lehnt Pläne ab WELT
    Bergkarabach: Russland kritisiert EU-Mission in Armenien als Provokation ZEIT
    USA setzten Wagner-Gruppe auf Terrorliste – Vorreiter für die EU? FR
    EU-Kommissionsspitze warnt vor Subventionswettlauf mit USA HANDELSBLATT
    Antwort auf IRA: Widerstand gegen EU-Schulden FAZ
    EU-Kommission drückt Opfern von Messerattacke Beileid aus SUEDDEUTSCHE
    Konsumfolgen im Osten spürbar: EU lenkt Folgen ihrer Umweltsünden ins Ausland N-TV
    Erasmus-Gelder: Budapest macht im Streit mit der EU Konzessionen EURONEWS
    EU und Großbritannien wollen Status von Gibraltar klären EURACTIV
    EU-Drohnenverordnung soll autonomes Fliegen ermöglichen NDR
    IW: Norden Deutschlands erhält die meisten EU-Agrarsubventionen NAU
    Kein Greenwashing mehr: Wie die EU jetzt Werbung für angeblich nachhaltigen oder klimafreundlichen Produkten strenger kontrollieren will BUSINESSINSIDER
    Finale Treibhausgasbilanz 2021: EU-Klimaschutzvorgaben werden eingehalten RECYCLINGMAGAZIN
    Ersatz für EU-Geld: London belohnt umweltfreundliche Landwirtschaft HANDELSBLATT
    Europäisches Chipgesetz: Was eine Halbleiterkrise ausmacht – laut EU-Parlament HEISE
    “Going Dark”: Schwedische EU-Ratsspitze startet Angriff auf Verschlüsselung HEISE
    French prosecutor investigates greenwashing allegations against TotalEnergies REUTERS

    Standpunkt

    What’s cooking in Prague?

    Von Claire Stam
    Schwarz-weiß Portrait von Claire Stam

    Vielleicht das traditionellste tschechische Gericht, das Sie in einem Restaurant verlangen können, ist vepřo knedlo zelo – im Wesentlichen Schweinebraten mit Knödeln und einer Beilage aus eingelegtem Kohl. Eine Mahlzeit, die dazu gemacht ist, die winterliche Kälte zu überstehen und die neue tschechische politische Lage.

    Das parlamentarische System der Tschechischen Republik räumt der Präsidentschaft begrenzte Befugnisse ein, während die Regierung den Großteil der Exekutivgewalt innehat. “In diesem Sinne ist das tschechische politische System dem deutschen Modell näher als dem französischen”, erklärt ein tschechischer Diplomat. Im Gegensatz dazu ist er der Oberbefehlshaber des Militärs – wie der Präsident der Französischen Republik – und hat die Befugnis, Richter zu ernennen. Er hat auch ein Mitspracherecht bei der Kabinettsbildung, wählt die Zentralbanker aus und ernennt die Richter. “Wenn der Präsident also seinen Einfluss geltend machen will, hat er die Mittel dazu“, fasst er zusammen.

    Schwere politische Erbe

    Im ersten Wahlgang am 13. und 14. Januar, lag Petr Pavel, der einst als ranghöchster Militär der NATO diente, mit hauchdünnem Vorsprung (35,4 Prozent) vor dem ehemaligen Premierminister Andrej Babiš, einem Chemie-, Agrar- und Medienmagnaten und Führer der stärksten Oppositionspartei (35 Prozent).

    Der Gewinner der Wahl am 27. und 28. Januar wird das vierte Staatsoberhaupt in dem mitteleuropäischen Land mit mehr als 10 Millionen Einwohnern seit dem Fall des Kommunismus sein. Er wird die Nachfolge von Präsident Miloš Zeman antreten, der mit seiner Unterstützung für Wladimir Putin – bis zum Einmarsch in die Ukraine – die Verbündeten der Europäischen Union und die politischen Rivalen im eigenen Land gegen sich aufgebracht hat.

    Beide Kandidaten waren einst Mitglied der KP

    “In dieser Hinsicht wird der neue Präsident tatsächlich das Ende einer Ära markieren. Und eine europäische Richtung in jedem Fall stärker als unter Zeman”, bemerkt der Diplomat. Sie weist jedoch auf eine weitere Ähnlichkeit zwischen den beiden Kandidaten hin, die weitgehend unter dem Radar geflogen ist: ihre Mitgliedschaft in der Kommunistischen Partei während des Kalten Krieges. “Beide Kandidaten waren Mitglieder der Kommunistischen Partei. Man kann also kein schwarz-weißes Bild zwischen den beiden Kandidaten zeichnen, bei dem der eine beispielsweise pro-europäisch und der andere pro-wirtschaftlich ist”, fährt er fort.

    Dieses Erbe aus der Sowjetzeit erklärt die hohe Wahlenthaltungsrate von Wählern (31 Prozent), für die es schlichtweg unmöglich ist, ehemalige Kommunisten zu wählen. Er erwähnt zum Beispiel die Generationen von Tschechen, die den Prager Frühling und die anschließende Unterdrückung miterlebt haben. Eine Unterdrückung, die sich letztendlich bis zur Aufhebung des Eisernen Vorhangs erstreckte. 

    Werden diese Wahlen also nur ein Einheitsbrei ohne Geschmack und Aroma servieren? “Nein, es gibt durchaus Unterschiede zwischen den beiden Kandidaten”, so der Diplomat weiter.

    In den EU-Gremien wird Pavel favorisiert

    Pavel, der als Unabhängiger antritt, hat eine weniger konfrontative Haltung als Zeman versprochen. Er hat die Unterstützung einer Reihe von Präsidentschaftskandidaten gewonnen, die in der ersten Runde zusammen mehr als 20 Prozent der Stimmen erhalten haben. Der ehemalige Vorsitzende des NATO-Militärausschusses Pavel hat außerdem zugesagt, sich für LGBTQ-Rechte wie die gleichgeschlechtliche Ehe einzusetzen. “Als er bei der NATO war, hat Pavel in Brüssel gelebt und gearbeitet. Die europäische und internationale Szene kennt er also gut”, kommentiert der Diplomat. Deshalb ist er der Favorit der Brüsseler Bubble, die davon ausgehen, dass ein Sieg von Pavel die EU-weiten Verhandlungen reibungsloser gestalten helfen werden.

    Babiš, der als Premierminister wegen der Migrationspolitik und Interessenkonflikten in Bezug auf seine Unternehmen mit der EU aneinandergeraten war, strebt nach seiner Niederlage bei den Parlamentswahlen 2021 eine Rückkehr ins hohe Amt an. Er will ein Gegengewicht zur Mitte-Rechts-Koalition von Premierminister Petr Fiala bilden, der er vorwirft, nicht genug zu tun, um Menschen und Unternehmen bei der Bewältigung der schlimmsten Lebenshaltungskostenkrise seit Jahrzehnten zu helfen.

    Babiš diplomatischer Fauxpas

    “Babiš liebt es zwar, damit zu prahlen, dass er die Telefonnummer von jedem Staatsoberhaupt in der EU hat, aber dabei begehrt er durchaus diplomatische Fauxpas“, sagte der Diplomat. Zum Beispiel einen Telefonanruf mit “ihm”, dem Premierminister von Estland zu erwähnen, wenn der Premierminister in diesem Fall eine Frau, Kaja Kallas, ist.

    Vor allem spricht Babiš gerne über seine Beziehung zu Emmanuel Macron. Am 10. Januar, drei Tage vor dem ersten Wahlgang der Präsidentschaftswahlen, traf sich der tschechische Politiker mit dem französischen Präsidenten in Paris zu einem Gespräch. Obwohl der Elysée-Palast versuchte klarzustellen, dass es sich bei dem Treffen nicht um eine Wahlkampfunterstützung für den Vorsitzenden der größten tschechischen Oppositionspartei handelte, beeilte sich dieser, dies mit einem Foto auf seinem Twitter-Account zu dokumentieren.

    • Präsidentschaftswahlen
    • Tschechien

    Europe.Table Redaktion

    EUROPE.TABLE REDAKTION

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