die deutsch-französischen Beziehungen sind nicht die besten derzeit, auch Olaf Scholz und Emmanuel Macron harmonieren noch nicht so recht. Ein für Montag angesetztes Telefonat zwischen Kanzler und Präsidenten ließ Macron dem Vernehmen nach platzen.
Einen Affront des Präsidenten sieht man im Kanzleramt darin aber nicht: Macron habe den Slot mehrfach kurzfristig verschieben müssen, weil ein Kameramann bei einem Interview im Élysée-Palast einen Herzinfarkt erlitten habe, heißt es in Berliner Regierungskreisen. Deshalb sei das Gespräch in dem dafür vorgesehenen Zeitfenster nicht zustande gekommen.
Macron reiste so nach Washington, ohne sich vorher mit Scholz extra abgestimmt zu haben. Die meisten Beobachter bezweifeln, dass er US-Präsident Joe Biden echte Zugeständnisse beim Inflation Reduction Act abringen kann. Die Augen richten sich auf den Handels- und Wettbewerbsrat (TTC) am Montag. Den Entwurf der Abschlusserklärung ließen die EU-Botschafter gestern aber durchfallen – ihnen gingen die Passagen zum IRA nicht weit genug. Die Kommission muss nun nachverhandeln.
Heute diskutieren die Minister beim Wettbewerbsfähigkeitsrat in Brüssel über europäische Antworten auf das US-Förderprogramm für klimafreundliche Technologien, ohne Öffentlichkeit beim Mittagessen. Bereits gestern Abend hatte Thierry Breton ihnen das Vorhaben der Clean Tech Europe-Plattform vorgestellt.
Bis 19. Dezember müssen auch die Finanzminister im Ecofin-Rat eine Antwort finden. Dort geht es um viele Milliarden Euro für Ungarn, die die EU-Kommission zurückhalten will, weil das Land wichtige Meilensteine noch nicht erreicht hat. Eric Bonse mit den Details.
Charlotte Wirth berichtet von der Gesetzesreform zum Verpackungsabfall, die die EU-Kommission gestern vorgestellt hat. Die hohen Auflagen für Verpackungsmaterial gefallen nicht jedem.
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Der Streit mit Ungarn über den Rechtsstaat weitet sich aus. Nachdem die EU-Kommission bereits im September 7,5 Milliarden Euro aus dem EU-Budget eingefroren hatte, will sie nun auch die Auszahlung von 5,8 Milliarden Euro aus dem europäischen Wiederaufbaufonds zurückstellen. Ungarn habe die vereinbarten “Meilensteine” zur Bekämpfung der Korruption und zum Schutz des Rechtsstaats nicht oder nur teilweise umgesetzt, sagte Budgetkommissar Johannes Hahn am Mittwoch in Brüssel.
“Während eine Reihe von Reformen durchgeführt oder im Gange sind, hat Ungarn zentrale Aspekte der 17 erforderlichen Abhilfemaßnahmen nicht angemessen umgesetzt”, heißt es in einer Mitteilung der Kommission. Man sei zu dem Schluss gekommen, dass nach wie vor wesentliche Schritte erforderlich seien, um verbleibende Risiken für den EU-Haushalt in Ungarn zu beseitigen. Die Auszahlung wird an 27 neue “Super-Meilensteine” gebunden, darunter die zuvor vereinbarten 17 Maßnahmen.
Nun richten sich alle Blicke auf die Finanzminister. Sie müssen der Empfehlung der Kommission bis zum 19. Dezember mit qualifizierter Mehrheit zustimmen. Dafür sind 55 Prozent der 27 Länder nötig, die mindestens 65 Prozent der Gesamtbevölkerung der EU repräsentieren. Beim nächsten Ecofin-Treffen am kommenden Dienstag werde noch keine Entscheidung erwartet, hieß es in Brüsseler Ratskreisen. Möglicherweise werde es dafür einen Sonderrat im Dezember geben.
Bundesaußenministerin Annalena Baerbock kündigte an, dass Deutschland “auf Grundlage der Empfehlung der EU-Kommission” über das mögliche Einfrieren von EU-Geldern für Ungarn abstimmen werde. Das deutsche “Ja” gilt als sicher, doch andere EU-Länder zögern. Einige Staaten fürchten, dass auch ihnen Finanz-Sanktionen drohen könnten. Andere, eher rechte Regierungen haben bisher zu Ungarn gehalten und wollen nun einer Entscheidung ausweichen. Der Rat könnte daher auf Zeit spielen.
Zudem gibt es die Sorge, dass Ungarn bei Geldentzug wichtige EU-Entscheidungen blockieren könnte. Schon jetzt steht die rechtsnationale Regierung in Budapest auf der Bremse. So blockiert sie die Auszahlung einer 18 Milliarden Euro schweren, schuldenfinanzierten neuen Finanzhilfe an die Ukraine. Auch ein seit Jahren geplantes globales Steuerabkommen liegt wegen des Vetos aus Budapest auf Eis. Regierungschef Viktor Orbán versuche, die EU zu erpressen, heißt es in Brüssel.
Orbán könnte sogar noch weiter gehen. So hat er angekündigt, keine weiteren EU-Sanktionen gegen Russland mehr mittragen zu wollen. Dafür ist Einstimmigkeit nötig. Zudem könnte er versuchen, den Streit in den Europäischen Rat zu tragen. Beim nächsten EU-Gipfel am 15. und 16. Dezember steht eine Aufstockung der Friedensfazilität auf der Tagesordnung, die für Waffenlieferungen an die Ukraine genutzt wird. Ein ungarisches Veto würde die Handlungsfähigkeit der EU infrage stellen.
Hahn versuchte, die Aussetzung von EU-Zahlungen von der Ukraine-Politik zu trennen. Es sehe zwar so aus, als gebe es aus ungarischer Sicht einen Zusammenhang. Sachlich sei dies jedoch nicht zu begründen. So müsse Ungarn für den geplanten EU-Kredit an die Ukraine zunächst gar nichts zahlen. Erst 2024 kämen Kosten auf Budapest zu; der ungarische Anteil von 6 Millionen Euro an den Zinsen sei jedoch “kein Grund, um nicht teilzunehmen”.
Ungarn zeigte sich kompromissbereit. Verhandlungsführer Tibor Navracsics wies darauf hin, dass einige Reform-Gesetze nur noch verabschiedet werden müssten. “Wir sind noch nicht an der Ziellinie.” Ungarn stehe im ständigen Dialog mit der Kommission und sei zu Zugeständnissen bereit. Dass die Kommission den Wiederaufbauplan gebilligt habe, sei ein “signifikanter Fortschritt”. Er rechne mit der Auszahlung der eingefrorenen Gelder im kommenden Jahr.
Das Europaparlament warnte davor, Ungarn allzu schnell entgegenzukommen. Orbán brauche das Geld aus Brüssel, sagte der CSU-Finanzexperte Markus Ferber. “Die ungarische Wirtschaft steht am Rande einer Rezession, die Kritik an Orbáns Wirtschaftspolitik nimmt zu. Da käme eine Milliardenzahlung aus Brüssel gerade recht.”
Die Mitgliedstaaten dürften es Orbán nicht durchgehen lassen, wenn er wichtige Entscheidungen blockiert, um im Gegenzug weiterhin EU-Gelder zu bekommen, kommentierte die Ko-Vorsitzende der Grünen Terry Reintke. Es gehe nicht nur um Ungarn. “Wenn die EU nicht in der Lage ist, grundlegende demokratische Standards und die Rechtsstaatlichkeit in einem Mitgliedstaat durchzusetzen, dann ist sie nicht länger eine Gemeinschaft der Demokratien”.
Die Kommission zeigt sich ambitioniert. Mit der gestern vorgestellten Reform der Verpackungsverordnung will sie Produzenten und Mitgliedstaaten zur Verantwortung ziehen. Recycling und Wiederverwendung sollen zur Norm werden.
Dabei setzt die Kommission insbesondere auf die Wiederverwertbarkeit von Verpackungen und legt dafür strenge Quoten fest. Beispiel: 90 Prozent der Verpackungen großer Haushaltsgeräte müssen ab 2030 wiederverwendbar sein. Für heiße und kalte Getränke gelten Vorgaben von 20 Prozent bis 2030 und 80 Prozent bis 2040; für Lebensmittelcontainer sind es 10 und 40 Prozent.
Lob gibt es dafür von Bundesumweltministerin Steffi Lemke. Deutschland würde zwar bereits einige Vorgaben umsetzen, denkbar seien allerdings eine Mehrwegangebotspflicht für Getränke im Handel sowie ein Verbot, Speisen vor Ort auf Einmalgeschirr anzubieten.
In einem früheren Entwurf waren die Vorgaben allerdings noch strenger. Die Kommission habe ihre Ambitionen deutlich zurückgeschraubt, kritisiert deswegen der Europäische Umweltverband EEB.
Der Verband der Verpackungshersteller Europen bemängelt hingegen den starken Fokus auf Wiederverwertung: Die Kommission würde die Bedeutung des Recyclings bei der Transformation von Abfall in wichtige Sekundärrohstoffe vernachlässigen. Ebenfalls vernachlässigt habe die Kommission, dass sich ihr Vorschlag nur mithilfe von Investments in die nötige Rahmeninfrastruktur umsetzen lässt, bedauert Europen.
Es gäbe keine Konkurrenz zwischen Recycling und Wiederverwendung, konterte hingegen gestern die Kommission. “Wir produzieren mehr und schneller Abfall als wir recyceln. Damit gehen jährlich 30 Tonnen Abfall verloren”, sagte Umweltkommissar Virginijus Sinkevicius.
Laut Kommissionsvorschlag müssen Hersteller die Recyclebarkeit, Wiederverwendung und Zusammensetzung ihrer Produkte mit- und überdenken. Für jedes Verpackungsmaterial will sie sogenannte “Design for Recycling”-Kriterien festlegen.
Künftig soll es konkrete Leistungsklassen für Verpackungsprodukte von A bis E geben. Bewertungskriterien sind etwa Recyclebarkeit des Produktes und der Gehalt an recyceltem Plastik. Nach dieser Skala richtet sich auch die erweiterte Herstellerverantwortung, im Rahmen derer Produzenten finanzielle Beiträge leisten müssen. Mitgliedstaaten können die Herstellerverantwortung als Instrument nutzen, um den Verpackungsmüll pro Kopf zu senken.
Hersteller müssen außerdem garantieren und demonstrieren, dass ihre Produkte den neuen Normen entsprechen. Sie können sich dazu in Kollektiven organisieren, doch diese müssen von den jeweiligen Mitgliedstaaten genehmigt werden. Künftig dürfen nur Produzenten Verpackungen herstellen, die sich in nationale Register eintragen.
24 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung können die EU27 denn auch Strafen erlassen, wenn Produzenten, Zulieferer und Hersteller die Auflagen der Verordnung nicht erfüllen.
Klare Forderungen gibt es auch dazu, wie viel Prozent des Verpackungsmaterials künftig aus recyceltem Plastik bestehen darf. Ab 2030 gelten Minimalwerte von bis zu 35 Prozent, ab 2040 von bis zu 65 Prozent, wie Europe.Table am Dienstag berichtete.
Der Vorschlag vermittelt allerdings den Eindruck, dass die Kommission selbst an der Umsetzbarkeit dieser Vorgaben zweifelt: Sie behält sich das Recht vor, Derogationen per delegiertem Rechtsakt zu erlassen, wenn die Normen nicht umsetzbar sind, beispielsweise wenn die Technologie noch nicht so weit ist.
Die strengen Auflagen bergen die Gefahr, dass zukünftig statt Plastik eher Karton und Papier zu Verpackungsmaterialien der Wahl werden. Diese seien allerdings nicht zwingend nachhaltiger, warnt S&D Berichterstatterin für entwaldungsfreie Lieferketten, Delara Burkhardt (SPD).
Auch auf den Umfang von Verpackungen will die Kommission einwirken: Hohlräumen und die Nutzung von Platzfüllern soll reduziert werden. Beispiel: Für Sammelverpackungen, Transportverpackungen oder E-Commerce-Verpackungen gilt ein Hohlraum-Verhältnis von 40 Prozent. Gemeint ist die Differenz zwischen dem Volumen der Verkaufsverpackung (“grouped packaging”) und der Einzelverpackung (“sales packaging”).
Die Kommission setzt außerdem auf eine harmonisierte Etikettierung von Verpackungen. Spätestens 42 Monate nach Inkrafttreten müssen die Hersteller etwa Informationen zu Zusammensetzung und Wiederverwertung der Produkte angeben. Ab 2028 müssen die Labels zusätzlich Angaben zur Einsammlung jedes Materials enthalten.
Ferner plant die Kommission Maximalwerte für Schwermetalle wie Blei, Kadmium, Merkur und sechswertiges Chrom. In einem früheren Entwurf wollte die Kommission darüber hinaus den Gebrauch von Styropor verbieten, dies wurde nun aber fallen gelassen.
Auch für Mitgliedstaaten gelten künftig strengere Auflagen. Sie müssen den Verpackungsmüll pro Kopf bis 2030 um 5 Prozent, 2035 um zehn Prozent und 2040 um 15 Prozent senken.
Die Kommission will außerdem festlegen, wie viel Verpackungsmüll die EU27 jährlich produzieren dürfen, sowie wie viel sie recyceln müssen: Bis Dezember 2025 sind das etwa 65 Prozent des Gesamtgewichtes des Verpackungsmülls, bis 2030 sind es gar 70 Prozent.
Mitgliedstaaten müssen zudem bis 2029 Systeme für Sammlung, Pfand und Rücknahme von Flaschen und Dosen einrichten. Für Länder wie Deutschland, das schon lange ein Pfandsystem betreibt, dürfte das kein Problem sein. Länder wie Luxemburg, in denen neben den Einwohnern täglich etwa 200.000 Grenzgänger Verpackungsmüll verursachen, dürfte das problematischer werden. Die Kommission schlägt daher eine opt-out Klausel für Staaten vor, die mindestens 90 Prozent der Flaschen einzeln einsammeln können.
Letztlich müssen Mitgliedstaaten sogar dafür sorgen, dass der pro Kopf Gebrauch von Plastiktüten bis 2025 auf 40 Tüten jährlich sinkt. Insbesondere leichte Plastiktüten, wie sie etwa gebraucht werden, um lose Lebensmittel zu verpacken, müssen unter industriellen Bedingungen kompostierbar sein.
Das bedeutet allerdings, dass die Mitgliedstaaten dafür sorgen müssen, dass solche Tüten separat eingesammelt werden und sie über die nötige Infrastruktur verfügen. Genaue Regeln für kompostierbaren Plastik legt ein zweiter Entwurf fest, den die Kommission gestern vorlegte.
02.12.2022 – 10:30 Uhr, online
EBD, Diskussion Berichterstatter im Dialog: EU-Gasmarkt reformieren
Jens Geier, Berichterstatter im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie des EU-Parlaments (ITRE), wird bei dieser Veranstaltung der Europäischen Bewegung Deutschland (EBD) die Überarbeitung der Richtlinie über den Gasmarkt vorstellen. INFOS
05.12.2022 – 10:00-14:00 Uhr, Berlin
D21, Diskussion Sitzung der AG Datendemokratie
Die Relevanz einer Datenstrategie, die Herausforderungen im Umgang mit Daten und mögliche Lösungswege werden bei der Sitzung der AG Datendemokratie der Initiative D21 diskutiert. INFOS & ANMELDUNG
05.12.2022 – 17:30-20:00 Uhr, Bonn
FES, Konferenz Sicherheitspolitisches Forum
Bei dieser Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) werden die Herausforderungen, die aufgrund des Ukraine-Krieges auf die deutsche und europäische Sicherheitspolitik zukommen, thematisiert. INFOS & ANMELDUNG
05.12.2022 – 18:00-19:30 Uhr, online
KAS, Diskussion Fracking in Deutschland – Gefahr oder Chance?
Anlässlich des Ukraine-Krieges und der damit verbundenen Energiekrise werden bei der Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) Argumente für und gegen Fracking in Deutschland diskutiert. INFOS & ANMELDUNG
05.12.2022 – 18:30 Uhr, Düsseldorf
KAS, Diskussion Was kostet die Freiheit? Zur Zukunft der westlichen Sicherheitspolitik
Wie die internationale Politik auf bedrohliche Entwicklungen reagieren sollte, um Sicherheit und Freiheit zu sichern, wird das Thema dieser Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) sein. INFOS & ANMELDUNG
05.12.-06.12.2022, Berlin
ISWA, Seminar Europa in der Zeitenwende
Im Zentrum der Veranstaltung des Instituts für Sozial- und Wirtschaftspolitische Ausbildung (ISWA) steht die Frage ob die wirtschaftspolitischen Prioritäten der EU, angesichts der veränderten Lage durch Corona-Pandemie und Ukraine-Krieg, richtig angepasst wurden. INFOS & ANMELDUNG
06.12.2022 – 08:00-24:00 Uhr, Brüssel (Belgien)/ online
Eco, Roundtable The Future of the Trans-Atlantic Data Privacy Framework
The Association of the Internet Industry (Eco) is hosting a discussion on the latest developments in the implementation of the Trans-Atlantic Data Privacy Framework. INFOS & REGISTRATION
06.12.2022 – 09:00-17:00 Uhr, Siegen/ online
Konferenz IT-Sicherheitstag NRW
Die richtige Vorbereitung von Unternehmen auf mögliche Cyber-Attacken, praktische Tipps zum Datenschutz und zur Sensibilisierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind die Themen des IT-Sicherheitstages. INFOS & ANMELDUNG
06.12.2022 – 10:00-12:30 Uhr, online
Digitaler Mittelstand, Konferenz What’s Next? Digitaler Mittelstand mit Strategie
Das Thema dieser Konferenz ist die nachhaltige Umsetzung einer digitalen Strategie im eigenen Unternehmen. INFOS & ANMELDUNG
06.12.2022 – 12:00-13:00 Uhr, online
DIHK, Seminar Aktuelles zur Energiekrise am Mittag
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) informiert über die aktuellen Entwicklungen auf den Energiemärkten und die politischen Geschehnisse in Deutschland und der EU. ANMELDUNG
06.12.2022 – 16:00-17:00 Uhr, Berlin
ECFR, Panel Discussion Securing Critical Raw Materials: Europe’s strategy to compete
This forum of the European Council on Foreign Relations (ECFR) on Critical Raw Materials (CRMs) will address the development of a European CRM diplomacy toolkit. INFOS & REGISTRATION
06.12.-07.12.2022, Mainz
Konferenz Aufbau eines schnellen und smarten digitalen Deutschlands
Der Netzwerk-Ausbau in Deutschland, moderne Konnektivität, technologische Innovationen und digitale Kompetenzen sind einige Themen der Konferenz Connected Germany. INFOS & TICKETS
Mit der Trilog-Einigung zur Einbeziehung des Maritim-Sektors in das europäische Emissionshandelssystem (ETS) würden laut Parlamentsberichterstatter Peter Liese (EVP) bis 2030 rund 120 Millionen Tonnen CO2 weniger ausgestoßen. In der Nacht auf Mittwoch kamen die Verhandler von EU-Parlament, Kommission und Rat überein, dass die Emissionen von Hochsee- und Binnenschiffen ab 5000 Bruttoregistertonnen in das ETS aufgenommen werden.
Reedereien und Schiffsbetreiber müssen somit künftig für ihre Treibhausgasemissionen Emissionsrechte kaufen. Dabei werden nicht nur CO2-Emissionen mit einem Preis versehen, sondern auch Methan- oder Ammoniakemissionen. Dies solle verhindern, dass Schiffe zwar auf umweltfreundlichere Methan- oder Ammoniakantriebe umsteigen, dann aber den Austritt dieser Treibhausgase in die Atmosphäre nicht reduzierten, sagt Liese.
Durch die Aufnahme der Schifffahrt ins ETS wird die verfügbare Menge an Emissionsrechten im Markt entsprechend erweitert. Doch entsprechend des vorhandenen Cap-and-Trade-Systems des ETS sinkt die jährliche Menge an Emissionsrechten, wodurch der Preis steigt, und Unternehmen gezwungen sind, Emissionen zu reduzieren.
Fahrten ins EU-Ausland unterliegen nur zur Hälfte dem ETS. Heißt: Für 50 Prozent der Emissionen einer Fahrt von einem EU-Hafen in einen Nicht-EU-Hafen oder andersherum müssen CO2-Zertifikate eingekauft werden. Das Parlament hatte auch hier eine vollständige Einbeziehung gefordert, war jedoch am Widerstand der Mitgliedstaaten gescheitert.
Zudem soll die Einbeziehung schrittweise passieren:
Zwar gäbe es darüber eine Einigung zwischen Parlamentsberichterstattern und der tschechischen Ratspräsidentschaft, erklärte Liese am Mittwoch. Doch sei der Text über die schrittweise Einführung nach wie vor nur in Klammern, da die Mitgliedstaaten noch zustimmen müssten. Die endgültige Finalisierung könne daher erst beim nächsten Trilog Mitte Dezember vorgenommen werden.
Der Erlös aus 20 Millionen Emissionsrechten soll zudem zweckgebunden in den EU-Innovationsfonds fließen und für die Dekarbonisierung der Schifffahrtsbranche eingesetzt werden. Bei einem durchschnittlichen CO2-Preis von 100 Euro pro Tonne wären das zwei Milliarden Euro. Allerdings betont Liese, dass diese Summe ein “Minimum, kein Maximum” sei. Er erhoffe sich deutlich höhere Investitionen in den Wechsel zu klimafreundlicheren Antriebsmöglichkeiten. luk
In der europäischen Debatte um ein neues Strommarktdesign sieht das Bundeswirtschaftsministerium keinen größeren Reformbedarf für den Spotmarkt. “Im Grunde funktioniert der kurzfristige Strommarkt“, sagte der Leiter der Stromabteilung im BMWK, Volker Oschmann, gestern in Berlin. Sinnvoll seien allenfalls kleine, “evolutionäre” Verbesserungen.
Die EU-Kommission will im Februar oder März einen Gesetzentwurf für eine umfassende und langfristige Reform des Strommarktes vorlegen. Anlass sind die stark gestiegenen Gaspreise, die auch die Strompreise nach oben gezogen haben. Für Ende des Jahres hat die Kommission eine Konsultation zu der Reform angekündigt, das BMWK erwartet sie für den 16. Dezember.
Allerdings hat auch das Wirtschaftsministerium eine Reform des Strommarktes angekündigt. Die zuständige Stakeholder-Plattform soll Ende Januar oder im Februar aufgelegt werden und auch die Debatte auf EU-Ebene begleiten. Im Vordergrund stehen laut Oschmann drei Themen:
Der Verfügbarkeit von Leistung müsse künftig ein expliziter Wert zugewiesen werden, sagte Dennis Rendschmidt, Geschäftsführer von VDMA Power Systems, bei der Vorstellung des Ergebnispapiers eines Industriebündnisses, in dem sich bereits wichtige Energieverbände und Netzbetreiber organisiert haben.
Der BDEW warnte davor, Notfallmaßnahmen für langfristige Reformen zu nutzen. “In einer Krise ändert man kein System”, sagte die Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung, Kerstin Andreae. “Wir wollen nicht technologiespezifische Ausschreibungen, sondern ein Marktsegment. Alle Technologien müssen gleichberechtigt an diesem Markt teilnehmen.”
Dies lässt sich auch als Kritik an Staaten wie Griechenland verstehen, zwei getrennte Märkte für günstige erneuerbare Energien und konventionelle Kraftwerke mit gesicherter Leistung zu schaffen. Ähnlich hatte sich am Montag im Itre bereits der Direktor der europäischen Aufsichtsbehörde ACER geäußert. Falls der Strommarkt aufgespalten werde, bestehe die Gefahr, den Anreiz für Investitionen zu nehmen, die langfristig zu Kostenvorteilen führen könnten, sagte Christian Zinglersen.
In der Diskussion werde außerdem nicht ausreichend berücksichtigt, wie schnell sich Reformen des Strommarktes umsetzen lassen. Die Mitgliedstaaten seien immer noch damit beschäftigt, das Clean Energy Package umzusetzen, warnte Zinglersen. Erste Vorschläge dazu hatte die Kommission 2016 vorgelegt, beschlossen hatten es die EU-Institutionen 2019. ber
Das Bundeskabinett hat gestern formell den deutschen Austritt aus dem Energiechartavertrag (ECT) beschlossen. Bereits Mitte November hatte die Bundesregierung die Entscheidung angekündigt. “Die Energiecharta ist nicht mit der Transformation des Energiesystems vereinbar”, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) gestern vor der Presse. Allein das sei ein auch starker Grund für einen EU-Austritt aus der Charta.
Die Europäische Kommission habe zwar im Sinne der Modernisierung des umstrittenen Investorenschutzvertrags verhandelt, doch die Ergebnisse seien nicht ausreichend. Der Vertrag behindere die Klimapolitik, begründete Habeck die Entscheidung. Es könne nicht sein, dass Investoren vor privaten Schiedsgerichten gegen Staaten oder staatliche Beschlüsse klagen.
Allerdings wird dieses Klagerisiko für Deutschland noch weitere 20 Jahre bestehen bleiben. So sieht es die Ausstiegsklausel der Charta vor. Das sei eine bittere Nachricht, sie spreche aber nicht gegen einen Austritt, kommentierte Habeck.
Neben Deutschland haben in den vergangenen Wochen auch Frankreich, Spanien, Polen, die Niederlande und Luxemburg ihren Austritt aus dem Investorenschutzvertrag angekündigt. Italien ist bereits aus der Charta ausgetreten.
Die ECT-Staaten sollten am 22. November eigentlich über die Reform der Charta abstimmen. Doch die Abstimmung musste verschoben werden. Die EU-Kommission hatte kein Mandat, um an der Abstimmung teilzunehmen, nachdem sich im Rat keine qualifizierte Mehrheit für die Reform des Investorenschutzvertrags finden ließ. Damit fehlte am 22. November das nötige Quorum. Auch Deutschland hatte sich bei der Abstimmung enthalten. cw
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck will einen staatlichen Einstieg beim Stromnetzbetreiber Tennet prüfen. Der Grünen-Politiker sagte am Mittwoch, es gebe mit Tennet Gespräche, die die Finanzsituation für das Deutschlandgeschäft noch einmal analysierten.
Er könne die Gespräche nicht weiter kommentieren. Er mache aber keinen Hehl daraus, dass er es für klug hielte, wenn die öffentliche Hand ihren Teil zur Entstehung einer öffentlichen Infrastruktur leisten könne.
Ein Tochterunternehmen des niederländischen Konzerns Tennet ist einer der Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland und hat eine wichtige Rolle beim Ausbau der Stromnetze im Zuge der Energiewende. Habeck verwies auch darauf, dass der Netzbetreiber Transnet BW Anteilseigner suche, um seinen Kapitalstock zu vergrößern.
Das Nachrichtenportal Pioneer hatte berichtet, die Bundesregierung wolle die auf Eis gelegten Verhandlungen mit den Niederlanden über einen Einstieg bei Tennet wieder aufnehmen. Das gehe aus einer Mitteilung des Bundesfinanzministeriums an den Haushaltsausschuss des Bundestages hervor.
2020 hatten die deutsche und die niederländische Regierung eine Absichtserklärung geschlossen. Diese sah ein gemeinsames Vorgehen vor, um die Kapitalbasis von Tennet zu stärken. Dabei sollten auch Optionen bezüglich Investitionen und Beteiligungen seitens Deutschlands und der Niederlande untersucht werden. Die Muttergesellschaft des Netzbetreibers, die Tennet Holding, gehört dem niederländischen Staat.
Deutschland ist bereits über die Staatsbank KfW am Netzbetreiber 50 Hertz beteiligt. Damit wurde der Einstieg eines chinesischen Investors verhindert. dpa
Die EU-Kommission will eingefrorenes Vermögen der russischen Zentralbank nutzen, um Russland nach einem möglichen Ende des Kriegs gegen die Ukraine zu Reparationszahlungen zu zwingen. Wie Beamte am Mittwoch erklärten, könnte die Wiederfreigabe der Mittel an ein Friedensabkommen geknüpft werden, das auch russische Entschädigungen umfasst. Im Zuge der gegen Russland verhängten Sanktionen wurden demzufolge bereits etwa 300 Milliarden Euro an Zentralbank-Reserven blockiert.
Nach dem Willen der EU-Kommission sollen außerdem Erlöse aus eingefrorenen Vermögenswerten für den Wiederaufbau in der Ukraine genutzt werden können. Kurzfristig könne eine Struktur geschaffen werden, um durch Sanktionen blockierte Mittel zu verwalten und zu investieren, erklärte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.
Fortschritte gibt es nach Angaben aus der EU-Kommission auch bei der Rechtsgrundlage für die Enteignung russischer Oligarchen. Die Umgehung von Sanktionen – etwa wenn Vermögen auf Dritte übertragen wird – wurde jüngst in die Liste der EU-Verbrechen aufgenommen.
Das soll es der Kommission im nächsten Schritt ermöglichen, Mindeststrafe vorzuschlagen. So sollen etwa Jachten, Hubschrauber, Immobilien und Kunstwerke von Menschen, die gegen EU-Sanktionen verstoßen, künftig leichter konfisziert werden können.
In welchem Maß die eingefrorenen Vermögenswerte russischer Oligarchen im Wert von knapp 19 Milliarden Euro davon betroffen sein könnten, blieb zunächst unklar. Die Regelung soll nicht rückwirkend gelten.
Die Vorschläge sollen nun mit den EU-Staaten sowie internationalen Partnern abgestimmt werden. “Der Schaden der Ukraine wird auf 600 Milliarden Euro geschätzt”, sagte von der Leyen. “Russland und seine Oligarchen müssen die Ukraine für die Schäden entschädigen und die Kosten für den Wiederaufbau des Landes tragen.”
Die Vorschläge bleiben damit hinter den Wünschen aus der Ukraine zurück. Vertreter des Landes hatten in der Vergangenheit immer wieder gefordert, Vermögenswerte des russischen Staates zu beschlagnahmen und der Ukraine für den Wiederaufbau des Landes zur Verfügung zu stellen. In Europa werden neben rechtlichen Schwierigkeiten auch politische Risiken gesehen. So wird befürchtet, dass Länder wie Russland und China in Reaktion auf Enteignungen ein alternatives internationales Finanzsystem aufbauen könnten.
Mit den aktuellen Vorschlägen will die EU-Kommission sowohl das Recht auf Eigentum als auch die Staatenimmunität wahren. Letztere ist ein Grundsatz des Völkerrechts und schützt Staaten unter anderem vor der Zwangsvollstreckung seiner Guthaben und Vermögenswerte.
Im Namen der Europäischen Kommission schlug von der Leyen zudem vor, zur Verfolgung von Verbrechen in Zusammenhang mit Russlands Krieg gegen die Ukraine ein spezialisiertes Gericht aufzubauen. “Wir sind bereit, mit der internationalen Gemeinschaft zusammenzuarbeiten, um dieses Fachgericht möglichst umfassend international zu unterstützen”, sagte sie in Brüssel. Der russische Einmarsch in die Ukraine habe Tod, Verwüstung und unsägliches Leid gebracht. dpa
Twitters Kurs ist ungewiss. Nach Entlassungen und Kündigungen steht in Frage, ob und inwiefern die Social-Media-Plattform sich an geltendes und künftiges Recht in der EU halten will und kann. EU-Digitalkommissar Thierry Breton hat laut Kommissionsangaben nun mit Twitter-Eigentümer und CEO Elon Musk besprochen, wie die Plattform sich auf den Digital Services Act (DSA) vorzubereiten habe.
“Ich begrüße Elon Musks Aussagen, dass Twitter 2.0 für den DSA vorbereitet werden soll”, ließ der Kommissar am Abend mitteilen. Die Plattform habe eine Menge Arbeit vor sich. Twitter müsse transparente Nutzungsbedingungen einführen, die Moderation von Inhalten deutlich verstärken und die Meinungsfreiheit schützen, entschlossen gegen Desinformation vorgehen und gezielte Werbung einschränken, so Thierry Breton.
“All das benötigt genügend KI und Mitarbeiter, sowohl was die Anzahl als auch die Fähigkeiten betrifft.” Musk habe ihm zugesagt, dass Kommissionsmitarbeiter einen “Stresstest” im Twitter-Hauptquartier zu Beginn des Jahres 2023 durchführen würden. Damit solle Twitter sich schon vor Erreichen der Umsetzungsfristen auf die DSA-Pflichten einstellen können.
Twitter wird die ersten Pflichten aus dem DSA schrittweise im kommenden Jahr umzusetzen haben, wenn die Plattform in der EU dann noch mehr als 45 Millionen Nutzer erreicht. Damit würde sie als sehr große Plattform eingestuft wird. Das gilt derzeit als wahrscheinlich. Twitter unterfiele dann unmittelbar der Aufsicht der EU-Kommission. Breton und Musk pflegen seit einiger Zeit eine spezielle Beziehung zueinander, sowohl über Twitter als auch bei Treffen äußern sich beide auffallend respektvoll übereinander. fst
Die Minister müssen heute beim Rat für Wettbewerbsfähigkeit entscheiden, ob der Finanzsektor unter das Sorgfaltspflichtengesetz fallen soll oder nicht. Die tschechische Ratspräsidentschaft konnte gestern im Ausschuss der ständigen Vertreter keinen Kompromiss erzielen.
Paris drängt darauf, dass die Finanzbranche gänzlich vom Gesetz ausgenommen wird. Zwar versuchte die tschechische Ratspräsidentschaft gestern, Frankreich mit einem Kompromisspapier entgegenzukommen. Doch sie konnte keine Mehrheit gewinnen. Frankreich drohte zuletzt, eine Sperrminorität zu bilden, sollten Finanzdienstleister Sorgfaltspflicht leisten. Spanien, die Slowakei und Italien unterstützen Paris dabei.
Deutschland wolle den Text auch mittragen, wenn die Minister heute im Sinne Frankreichs votieren, heißt es in Verhandlungskreisen. Andere Mitgliedstaaten hätten ihre Position zum Ratskompromiss, den Europe.Table gestern analysierte, noch nicht endgültig festgelegt. Die Präsidentschaft sei aber optimistisch, dass es heute zu einer Einigung kommt. cw
Der Vorschlag der Kommission für die Reform der Tabaksteuer kommt nun doch nicht am kommenden Mittwoch. Sie ist von der Liste der Punkte, die für die Kommissionssitzung in der nächsten Woche vorgesehen sind, gestrichen worden. Nun ist erst im neuen Jahr damit zu rechnen.
Wie Europe.Table berichtete, will die Kommission drastisch höhere Mindestverbrauchsteuern für alle Tabakprodukte vorschlagen, aber auch für alternative Tabakprodukte wie Heat-not-Burn und E-Zigaretten.
Einem Entwurf zufolge, der Europe.Table vorliegt, soll die Steuer auf Zigaretten verdoppelt, die Steuer auf Zigarillos und Zigarren sogar um den Faktor neun steigen. Einer höheren Tabaksteuer müssten die Mitgliedstaaten einstimmig zustimmen, das Europaparlament kann nur seine Meinung abgeben, aber nicht mitbestimmen. mgr
Wenn Sie 100 Euro ausgeben müssten, um eine Tonne CO2-Emissionen verschwinden zu lassen, würden Sie es tun? Fragen wie diese stellt Timo Goeschl den Teilnehmenden seiner Studien. Goeschl ist Professor für Umweltökonomik an der Universität Heidelberg. Dort erforscht er unter anderem, was die Menschen für mehr Klimaschutz bereit sind zu zahlen.
Der 52-Jährige hat Wirtschaftswissenschaften in Innsbruck und an der University Notre Dame in den USA studiert, seine Doktorarbeit hat er in Cambridge geschrieben. “Ich habe immer nach etwas gesucht, wo ich die Wirtschafts- mit den Naturwissenschaften verbinden konnte”, sagt Goeschl. Heute arbeitet er mit Physikerinnen und Geografen zusammen an Forschungsprojekten.
In der European Association of Environmental and Resource Economists (EAERE) hat sich Goeschl mit etwa 1200 anderen europäischen Umweltökonominnen und -ökonomen zusammengeschlossen. Er engagiert sich als Vertreter für Deutschland bei EAERE, als Schnittstelle zwischen Mitgliedern in Deutschland und dem europäischen Vorstand.
EAERE äußert sich immer wieder zur europäischen Klimapolitik, eine Erklärung zu den aktuellen Gesetzesvorhaben der EU aus dem Juni haben mehr als 1000 Forscherinnen und Forscher unterschrieben. Darin unterstützen sie die Vorhaben der EU und insbesondere den europäischen Emissionshandel. Mit Erklärungen wie dieser wolle EAERE Politikerinnen und Politiker unterstützen, die sich in Brüssel für Klimapolitik einsetzen, sagt Timo Goeschl: “Wir wollen zeigen, dass es einen Konsens gibt und dass sich die Politik hier auf uns berufen kann.”
Goeschl wünscht sich mehr Aufmerksamkeit aus der Politik für die ökonomische Dimension bei Klimafragen. Aus dem gleichen Grund hat EAERE ein Policy Outreach Committee. Wie die Vorschläge aufgenommen würden, hänge stark vom Land ab, sagt Goeschl: “In Deutschland fällt es Umweltökonomen nicht leicht, gehört zu werden.”
Er selbst hat den Bundestag schon einmal zu den Folgen von Geo-Engineering beraten, also Methoden, die zum Beispiel CO2 aus der Atmosphäre entfernen sollen. An der Universität Heidelberg forscht Goeschl weiter daran, wie Menschen zu mehr Klimaschutz bewegt werden können. Eine These: Wenn wir die Emissionen in unserem Stadtteil direkt sehen könnten, würden wir eher selbst aktiv werden. In einem anderen Projekt forscht Goeschl mit einem Team aus Psychologen und Biologinnen am Viktoriasee in Ostafrika, es geht um die Folgen der Fischerei im See.
Für realistische Ergebnisse bräuchten all diese Forschungsprojekte immer die Perspektive eines Umweltökonomen, sagt Goeschl: “Wir kümmern uns um die Effizienz, denn sonst kümmert sich keiner darum.” Jana Hemmersmeier
die deutsch-französischen Beziehungen sind nicht die besten derzeit, auch Olaf Scholz und Emmanuel Macron harmonieren noch nicht so recht. Ein für Montag angesetztes Telefonat zwischen Kanzler und Präsidenten ließ Macron dem Vernehmen nach platzen.
Einen Affront des Präsidenten sieht man im Kanzleramt darin aber nicht: Macron habe den Slot mehrfach kurzfristig verschieben müssen, weil ein Kameramann bei einem Interview im Élysée-Palast einen Herzinfarkt erlitten habe, heißt es in Berliner Regierungskreisen. Deshalb sei das Gespräch in dem dafür vorgesehenen Zeitfenster nicht zustande gekommen.
Macron reiste so nach Washington, ohne sich vorher mit Scholz extra abgestimmt zu haben. Die meisten Beobachter bezweifeln, dass er US-Präsident Joe Biden echte Zugeständnisse beim Inflation Reduction Act abringen kann. Die Augen richten sich auf den Handels- und Wettbewerbsrat (TTC) am Montag. Den Entwurf der Abschlusserklärung ließen die EU-Botschafter gestern aber durchfallen – ihnen gingen die Passagen zum IRA nicht weit genug. Die Kommission muss nun nachverhandeln.
Heute diskutieren die Minister beim Wettbewerbsfähigkeitsrat in Brüssel über europäische Antworten auf das US-Förderprogramm für klimafreundliche Technologien, ohne Öffentlichkeit beim Mittagessen. Bereits gestern Abend hatte Thierry Breton ihnen das Vorhaben der Clean Tech Europe-Plattform vorgestellt.
Bis 19. Dezember müssen auch die Finanzminister im Ecofin-Rat eine Antwort finden. Dort geht es um viele Milliarden Euro für Ungarn, die die EU-Kommission zurückhalten will, weil das Land wichtige Meilensteine noch nicht erreicht hat. Eric Bonse mit den Details.
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Der Streit mit Ungarn über den Rechtsstaat weitet sich aus. Nachdem die EU-Kommission bereits im September 7,5 Milliarden Euro aus dem EU-Budget eingefroren hatte, will sie nun auch die Auszahlung von 5,8 Milliarden Euro aus dem europäischen Wiederaufbaufonds zurückstellen. Ungarn habe die vereinbarten “Meilensteine” zur Bekämpfung der Korruption und zum Schutz des Rechtsstaats nicht oder nur teilweise umgesetzt, sagte Budgetkommissar Johannes Hahn am Mittwoch in Brüssel.
“Während eine Reihe von Reformen durchgeführt oder im Gange sind, hat Ungarn zentrale Aspekte der 17 erforderlichen Abhilfemaßnahmen nicht angemessen umgesetzt”, heißt es in einer Mitteilung der Kommission. Man sei zu dem Schluss gekommen, dass nach wie vor wesentliche Schritte erforderlich seien, um verbleibende Risiken für den EU-Haushalt in Ungarn zu beseitigen. Die Auszahlung wird an 27 neue “Super-Meilensteine” gebunden, darunter die zuvor vereinbarten 17 Maßnahmen.
Nun richten sich alle Blicke auf die Finanzminister. Sie müssen der Empfehlung der Kommission bis zum 19. Dezember mit qualifizierter Mehrheit zustimmen. Dafür sind 55 Prozent der 27 Länder nötig, die mindestens 65 Prozent der Gesamtbevölkerung der EU repräsentieren. Beim nächsten Ecofin-Treffen am kommenden Dienstag werde noch keine Entscheidung erwartet, hieß es in Brüsseler Ratskreisen. Möglicherweise werde es dafür einen Sonderrat im Dezember geben.
Bundesaußenministerin Annalena Baerbock kündigte an, dass Deutschland “auf Grundlage der Empfehlung der EU-Kommission” über das mögliche Einfrieren von EU-Geldern für Ungarn abstimmen werde. Das deutsche “Ja” gilt als sicher, doch andere EU-Länder zögern. Einige Staaten fürchten, dass auch ihnen Finanz-Sanktionen drohen könnten. Andere, eher rechte Regierungen haben bisher zu Ungarn gehalten und wollen nun einer Entscheidung ausweichen. Der Rat könnte daher auf Zeit spielen.
Zudem gibt es die Sorge, dass Ungarn bei Geldentzug wichtige EU-Entscheidungen blockieren könnte. Schon jetzt steht die rechtsnationale Regierung in Budapest auf der Bremse. So blockiert sie die Auszahlung einer 18 Milliarden Euro schweren, schuldenfinanzierten neuen Finanzhilfe an die Ukraine. Auch ein seit Jahren geplantes globales Steuerabkommen liegt wegen des Vetos aus Budapest auf Eis. Regierungschef Viktor Orbán versuche, die EU zu erpressen, heißt es in Brüssel.
Orbán könnte sogar noch weiter gehen. So hat er angekündigt, keine weiteren EU-Sanktionen gegen Russland mehr mittragen zu wollen. Dafür ist Einstimmigkeit nötig. Zudem könnte er versuchen, den Streit in den Europäischen Rat zu tragen. Beim nächsten EU-Gipfel am 15. und 16. Dezember steht eine Aufstockung der Friedensfazilität auf der Tagesordnung, die für Waffenlieferungen an die Ukraine genutzt wird. Ein ungarisches Veto würde die Handlungsfähigkeit der EU infrage stellen.
Hahn versuchte, die Aussetzung von EU-Zahlungen von der Ukraine-Politik zu trennen. Es sehe zwar so aus, als gebe es aus ungarischer Sicht einen Zusammenhang. Sachlich sei dies jedoch nicht zu begründen. So müsse Ungarn für den geplanten EU-Kredit an die Ukraine zunächst gar nichts zahlen. Erst 2024 kämen Kosten auf Budapest zu; der ungarische Anteil von 6 Millionen Euro an den Zinsen sei jedoch “kein Grund, um nicht teilzunehmen”.
Ungarn zeigte sich kompromissbereit. Verhandlungsführer Tibor Navracsics wies darauf hin, dass einige Reform-Gesetze nur noch verabschiedet werden müssten. “Wir sind noch nicht an der Ziellinie.” Ungarn stehe im ständigen Dialog mit der Kommission und sei zu Zugeständnissen bereit. Dass die Kommission den Wiederaufbauplan gebilligt habe, sei ein “signifikanter Fortschritt”. Er rechne mit der Auszahlung der eingefrorenen Gelder im kommenden Jahr.
Das Europaparlament warnte davor, Ungarn allzu schnell entgegenzukommen. Orbán brauche das Geld aus Brüssel, sagte der CSU-Finanzexperte Markus Ferber. “Die ungarische Wirtschaft steht am Rande einer Rezession, die Kritik an Orbáns Wirtschaftspolitik nimmt zu. Da käme eine Milliardenzahlung aus Brüssel gerade recht.”
Die Mitgliedstaaten dürften es Orbán nicht durchgehen lassen, wenn er wichtige Entscheidungen blockiert, um im Gegenzug weiterhin EU-Gelder zu bekommen, kommentierte die Ko-Vorsitzende der Grünen Terry Reintke. Es gehe nicht nur um Ungarn. “Wenn die EU nicht in der Lage ist, grundlegende demokratische Standards und die Rechtsstaatlichkeit in einem Mitgliedstaat durchzusetzen, dann ist sie nicht länger eine Gemeinschaft der Demokratien”.
Die Kommission zeigt sich ambitioniert. Mit der gestern vorgestellten Reform der Verpackungsverordnung will sie Produzenten und Mitgliedstaaten zur Verantwortung ziehen. Recycling und Wiederverwendung sollen zur Norm werden.
Dabei setzt die Kommission insbesondere auf die Wiederverwertbarkeit von Verpackungen und legt dafür strenge Quoten fest. Beispiel: 90 Prozent der Verpackungen großer Haushaltsgeräte müssen ab 2030 wiederverwendbar sein. Für heiße und kalte Getränke gelten Vorgaben von 20 Prozent bis 2030 und 80 Prozent bis 2040; für Lebensmittelcontainer sind es 10 und 40 Prozent.
Lob gibt es dafür von Bundesumweltministerin Steffi Lemke. Deutschland würde zwar bereits einige Vorgaben umsetzen, denkbar seien allerdings eine Mehrwegangebotspflicht für Getränke im Handel sowie ein Verbot, Speisen vor Ort auf Einmalgeschirr anzubieten.
In einem früheren Entwurf waren die Vorgaben allerdings noch strenger. Die Kommission habe ihre Ambitionen deutlich zurückgeschraubt, kritisiert deswegen der Europäische Umweltverband EEB.
Der Verband der Verpackungshersteller Europen bemängelt hingegen den starken Fokus auf Wiederverwertung: Die Kommission würde die Bedeutung des Recyclings bei der Transformation von Abfall in wichtige Sekundärrohstoffe vernachlässigen. Ebenfalls vernachlässigt habe die Kommission, dass sich ihr Vorschlag nur mithilfe von Investments in die nötige Rahmeninfrastruktur umsetzen lässt, bedauert Europen.
Es gäbe keine Konkurrenz zwischen Recycling und Wiederverwendung, konterte hingegen gestern die Kommission. “Wir produzieren mehr und schneller Abfall als wir recyceln. Damit gehen jährlich 30 Tonnen Abfall verloren”, sagte Umweltkommissar Virginijus Sinkevicius.
Laut Kommissionsvorschlag müssen Hersteller die Recyclebarkeit, Wiederverwendung und Zusammensetzung ihrer Produkte mit- und überdenken. Für jedes Verpackungsmaterial will sie sogenannte “Design for Recycling”-Kriterien festlegen.
Künftig soll es konkrete Leistungsklassen für Verpackungsprodukte von A bis E geben. Bewertungskriterien sind etwa Recyclebarkeit des Produktes und der Gehalt an recyceltem Plastik. Nach dieser Skala richtet sich auch die erweiterte Herstellerverantwortung, im Rahmen derer Produzenten finanzielle Beiträge leisten müssen. Mitgliedstaaten können die Herstellerverantwortung als Instrument nutzen, um den Verpackungsmüll pro Kopf zu senken.
Hersteller müssen außerdem garantieren und demonstrieren, dass ihre Produkte den neuen Normen entsprechen. Sie können sich dazu in Kollektiven organisieren, doch diese müssen von den jeweiligen Mitgliedstaaten genehmigt werden. Künftig dürfen nur Produzenten Verpackungen herstellen, die sich in nationale Register eintragen.
24 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung können die EU27 denn auch Strafen erlassen, wenn Produzenten, Zulieferer und Hersteller die Auflagen der Verordnung nicht erfüllen.
Klare Forderungen gibt es auch dazu, wie viel Prozent des Verpackungsmaterials künftig aus recyceltem Plastik bestehen darf. Ab 2030 gelten Minimalwerte von bis zu 35 Prozent, ab 2040 von bis zu 65 Prozent, wie Europe.Table am Dienstag berichtete.
Der Vorschlag vermittelt allerdings den Eindruck, dass die Kommission selbst an der Umsetzbarkeit dieser Vorgaben zweifelt: Sie behält sich das Recht vor, Derogationen per delegiertem Rechtsakt zu erlassen, wenn die Normen nicht umsetzbar sind, beispielsweise wenn die Technologie noch nicht so weit ist.
Die strengen Auflagen bergen die Gefahr, dass zukünftig statt Plastik eher Karton und Papier zu Verpackungsmaterialien der Wahl werden. Diese seien allerdings nicht zwingend nachhaltiger, warnt S&D Berichterstatterin für entwaldungsfreie Lieferketten, Delara Burkhardt (SPD).
Auch auf den Umfang von Verpackungen will die Kommission einwirken: Hohlräumen und die Nutzung von Platzfüllern soll reduziert werden. Beispiel: Für Sammelverpackungen, Transportverpackungen oder E-Commerce-Verpackungen gilt ein Hohlraum-Verhältnis von 40 Prozent. Gemeint ist die Differenz zwischen dem Volumen der Verkaufsverpackung (“grouped packaging”) und der Einzelverpackung (“sales packaging”).
Die Kommission setzt außerdem auf eine harmonisierte Etikettierung von Verpackungen. Spätestens 42 Monate nach Inkrafttreten müssen die Hersteller etwa Informationen zu Zusammensetzung und Wiederverwertung der Produkte angeben. Ab 2028 müssen die Labels zusätzlich Angaben zur Einsammlung jedes Materials enthalten.
Ferner plant die Kommission Maximalwerte für Schwermetalle wie Blei, Kadmium, Merkur und sechswertiges Chrom. In einem früheren Entwurf wollte die Kommission darüber hinaus den Gebrauch von Styropor verbieten, dies wurde nun aber fallen gelassen.
Auch für Mitgliedstaaten gelten künftig strengere Auflagen. Sie müssen den Verpackungsmüll pro Kopf bis 2030 um 5 Prozent, 2035 um zehn Prozent und 2040 um 15 Prozent senken.
Die Kommission will außerdem festlegen, wie viel Verpackungsmüll die EU27 jährlich produzieren dürfen, sowie wie viel sie recyceln müssen: Bis Dezember 2025 sind das etwa 65 Prozent des Gesamtgewichtes des Verpackungsmülls, bis 2030 sind es gar 70 Prozent.
Mitgliedstaaten müssen zudem bis 2029 Systeme für Sammlung, Pfand und Rücknahme von Flaschen und Dosen einrichten. Für Länder wie Deutschland, das schon lange ein Pfandsystem betreibt, dürfte das kein Problem sein. Länder wie Luxemburg, in denen neben den Einwohnern täglich etwa 200.000 Grenzgänger Verpackungsmüll verursachen, dürfte das problematischer werden. Die Kommission schlägt daher eine opt-out Klausel für Staaten vor, die mindestens 90 Prozent der Flaschen einzeln einsammeln können.
Letztlich müssen Mitgliedstaaten sogar dafür sorgen, dass der pro Kopf Gebrauch von Plastiktüten bis 2025 auf 40 Tüten jährlich sinkt. Insbesondere leichte Plastiktüten, wie sie etwa gebraucht werden, um lose Lebensmittel zu verpacken, müssen unter industriellen Bedingungen kompostierbar sein.
Das bedeutet allerdings, dass die Mitgliedstaaten dafür sorgen müssen, dass solche Tüten separat eingesammelt werden und sie über die nötige Infrastruktur verfügen. Genaue Regeln für kompostierbaren Plastik legt ein zweiter Entwurf fest, den die Kommission gestern vorlegte.
02.12.2022 – 10:30 Uhr, online
EBD, Diskussion Berichterstatter im Dialog: EU-Gasmarkt reformieren
Jens Geier, Berichterstatter im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie des EU-Parlaments (ITRE), wird bei dieser Veranstaltung der Europäischen Bewegung Deutschland (EBD) die Überarbeitung der Richtlinie über den Gasmarkt vorstellen. INFOS
05.12.2022 – 10:00-14:00 Uhr, Berlin
D21, Diskussion Sitzung der AG Datendemokratie
Die Relevanz einer Datenstrategie, die Herausforderungen im Umgang mit Daten und mögliche Lösungswege werden bei der Sitzung der AG Datendemokratie der Initiative D21 diskutiert. INFOS & ANMELDUNG
05.12.2022 – 17:30-20:00 Uhr, Bonn
FES, Konferenz Sicherheitspolitisches Forum
Bei dieser Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) werden die Herausforderungen, die aufgrund des Ukraine-Krieges auf die deutsche und europäische Sicherheitspolitik zukommen, thematisiert. INFOS & ANMELDUNG
05.12.2022 – 18:00-19:30 Uhr, online
KAS, Diskussion Fracking in Deutschland – Gefahr oder Chance?
Anlässlich des Ukraine-Krieges und der damit verbundenen Energiekrise werden bei der Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) Argumente für und gegen Fracking in Deutschland diskutiert. INFOS & ANMELDUNG
05.12.2022 – 18:30 Uhr, Düsseldorf
KAS, Diskussion Was kostet die Freiheit? Zur Zukunft der westlichen Sicherheitspolitik
Wie die internationale Politik auf bedrohliche Entwicklungen reagieren sollte, um Sicherheit und Freiheit zu sichern, wird das Thema dieser Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) sein. INFOS & ANMELDUNG
05.12.-06.12.2022, Berlin
ISWA, Seminar Europa in der Zeitenwende
Im Zentrum der Veranstaltung des Instituts für Sozial- und Wirtschaftspolitische Ausbildung (ISWA) steht die Frage ob die wirtschaftspolitischen Prioritäten der EU, angesichts der veränderten Lage durch Corona-Pandemie und Ukraine-Krieg, richtig angepasst wurden. INFOS & ANMELDUNG
06.12.2022 – 08:00-24:00 Uhr, Brüssel (Belgien)/ online
Eco, Roundtable The Future of the Trans-Atlantic Data Privacy Framework
The Association of the Internet Industry (Eco) is hosting a discussion on the latest developments in the implementation of the Trans-Atlantic Data Privacy Framework. INFOS & REGISTRATION
06.12.2022 – 09:00-17:00 Uhr, Siegen/ online
Konferenz IT-Sicherheitstag NRW
Die richtige Vorbereitung von Unternehmen auf mögliche Cyber-Attacken, praktische Tipps zum Datenschutz und zur Sensibilisierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind die Themen des IT-Sicherheitstages. INFOS & ANMELDUNG
06.12.2022 – 10:00-12:30 Uhr, online
Digitaler Mittelstand, Konferenz What’s Next? Digitaler Mittelstand mit Strategie
Das Thema dieser Konferenz ist die nachhaltige Umsetzung einer digitalen Strategie im eigenen Unternehmen. INFOS & ANMELDUNG
06.12.2022 – 12:00-13:00 Uhr, online
DIHK, Seminar Aktuelles zur Energiekrise am Mittag
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) informiert über die aktuellen Entwicklungen auf den Energiemärkten und die politischen Geschehnisse in Deutschland und der EU. ANMELDUNG
06.12.2022 – 16:00-17:00 Uhr, Berlin
ECFR, Panel Discussion Securing Critical Raw Materials: Europe’s strategy to compete
This forum of the European Council on Foreign Relations (ECFR) on Critical Raw Materials (CRMs) will address the development of a European CRM diplomacy toolkit. INFOS & REGISTRATION
06.12.-07.12.2022, Mainz
Konferenz Aufbau eines schnellen und smarten digitalen Deutschlands
Der Netzwerk-Ausbau in Deutschland, moderne Konnektivität, technologische Innovationen und digitale Kompetenzen sind einige Themen der Konferenz Connected Germany. INFOS & TICKETS
Mit der Trilog-Einigung zur Einbeziehung des Maritim-Sektors in das europäische Emissionshandelssystem (ETS) würden laut Parlamentsberichterstatter Peter Liese (EVP) bis 2030 rund 120 Millionen Tonnen CO2 weniger ausgestoßen. In der Nacht auf Mittwoch kamen die Verhandler von EU-Parlament, Kommission und Rat überein, dass die Emissionen von Hochsee- und Binnenschiffen ab 5000 Bruttoregistertonnen in das ETS aufgenommen werden.
Reedereien und Schiffsbetreiber müssen somit künftig für ihre Treibhausgasemissionen Emissionsrechte kaufen. Dabei werden nicht nur CO2-Emissionen mit einem Preis versehen, sondern auch Methan- oder Ammoniakemissionen. Dies solle verhindern, dass Schiffe zwar auf umweltfreundlichere Methan- oder Ammoniakantriebe umsteigen, dann aber den Austritt dieser Treibhausgase in die Atmosphäre nicht reduzierten, sagt Liese.
Durch die Aufnahme der Schifffahrt ins ETS wird die verfügbare Menge an Emissionsrechten im Markt entsprechend erweitert. Doch entsprechend des vorhandenen Cap-and-Trade-Systems des ETS sinkt die jährliche Menge an Emissionsrechten, wodurch der Preis steigt, und Unternehmen gezwungen sind, Emissionen zu reduzieren.
Fahrten ins EU-Ausland unterliegen nur zur Hälfte dem ETS. Heißt: Für 50 Prozent der Emissionen einer Fahrt von einem EU-Hafen in einen Nicht-EU-Hafen oder andersherum müssen CO2-Zertifikate eingekauft werden. Das Parlament hatte auch hier eine vollständige Einbeziehung gefordert, war jedoch am Widerstand der Mitgliedstaaten gescheitert.
Zudem soll die Einbeziehung schrittweise passieren:
Zwar gäbe es darüber eine Einigung zwischen Parlamentsberichterstattern und der tschechischen Ratspräsidentschaft, erklärte Liese am Mittwoch. Doch sei der Text über die schrittweise Einführung nach wie vor nur in Klammern, da die Mitgliedstaaten noch zustimmen müssten. Die endgültige Finalisierung könne daher erst beim nächsten Trilog Mitte Dezember vorgenommen werden.
Der Erlös aus 20 Millionen Emissionsrechten soll zudem zweckgebunden in den EU-Innovationsfonds fließen und für die Dekarbonisierung der Schifffahrtsbranche eingesetzt werden. Bei einem durchschnittlichen CO2-Preis von 100 Euro pro Tonne wären das zwei Milliarden Euro. Allerdings betont Liese, dass diese Summe ein “Minimum, kein Maximum” sei. Er erhoffe sich deutlich höhere Investitionen in den Wechsel zu klimafreundlicheren Antriebsmöglichkeiten. luk
In der europäischen Debatte um ein neues Strommarktdesign sieht das Bundeswirtschaftsministerium keinen größeren Reformbedarf für den Spotmarkt. “Im Grunde funktioniert der kurzfristige Strommarkt“, sagte der Leiter der Stromabteilung im BMWK, Volker Oschmann, gestern in Berlin. Sinnvoll seien allenfalls kleine, “evolutionäre” Verbesserungen.
Die EU-Kommission will im Februar oder März einen Gesetzentwurf für eine umfassende und langfristige Reform des Strommarktes vorlegen. Anlass sind die stark gestiegenen Gaspreise, die auch die Strompreise nach oben gezogen haben. Für Ende des Jahres hat die Kommission eine Konsultation zu der Reform angekündigt, das BMWK erwartet sie für den 16. Dezember.
Allerdings hat auch das Wirtschaftsministerium eine Reform des Strommarktes angekündigt. Die zuständige Stakeholder-Plattform soll Ende Januar oder im Februar aufgelegt werden und auch die Debatte auf EU-Ebene begleiten. Im Vordergrund stehen laut Oschmann drei Themen:
Der Verfügbarkeit von Leistung müsse künftig ein expliziter Wert zugewiesen werden, sagte Dennis Rendschmidt, Geschäftsführer von VDMA Power Systems, bei der Vorstellung des Ergebnispapiers eines Industriebündnisses, in dem sich bereits wichtige Energieverbände und Netzbetreiber organisiert haben.
Der BDEW warnte davor, Notfallmaßnahmen für langfristige Reformen zu nutzen. “In einer Krise ändert man kein System”, sagte die Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung, Kerstin Andreae. “Wir wollen nicht technologiespezifische Ausschreibungen, sondern ein Marktsegment. Alle Technologien müssen gleichberechtigt an diesem Markt teilnehmen.”
Dies lässt sich auch als Kritik an Staaten wie Griechenland verstehen, zwei getrennte Märkte für günstige erneuerbare Energien und konventionelle Kraftwerke mit gesicherter Leistung zu schaffen. Ähnlich hatte sich am Montag im Itre bereits der Direktor der europäischen Aufsichtsbehörde ACER geäußert. Falls der Strommarkt aufgespalten werde, bestehe die Gefahr, den Anreiz für Investitionen zu nehmen, die langfristig zu Kostenvorteilen führen könnten, sagte Christian Zinglersen.
In der Diskussion werde außerdem nicht ausreichend berücksichtigt, wie schnell sich Reformen des Strommarktes umsetzen lassen. Die Mitgliedstaaten seien immer noch damit beschäftigt, das Clean Energy Package umzusetzen, warnte Zinglersen. Erste Vorschläge dazu hatte die Kommission 2016 vorgelegt, beschlossen hatten es die EU-Institutionen 2019. ber
Das Bundeskabinett hat gestern formell den deutschen Austritt aus dem Energiechartavertrag (ECT) beschlossen. Bereits Mitte November hatte die Bundesregierung die Entscheidung angekündigt. “Die Energiecharta ist nicht mit der Transformation des Energiesystems vereinbar”, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) gestern vor der Presse. Allein das sei ein auch starker Grund für einen EU-Austritt aus der Charta.
Die Europäische Kommission habe zwar im Sinne der Modernisierung des umstrittenen Investorenschutzvertrags verhandelt, doch die Ergebnisse seien nicht ausreichend. Der Vertrag behindere die Klimapolitik, begründete Habeck die Entscheidung. Es könne nicht sein, dass Investoren vor privaten Schiedsgerichten gegen Staaten oder staatliche Beschlüsse klagen.
Allerdings wird dieses Klagerisiko für Deutschland noch weitere 20 Jahre bestehen bleiben. So sieht es die Ausstiegsklausel der Charta vor. Das sei eine bittere Nachricht, sie spreche aber nicht gegen einen Austritt, kommentierte Habeck.
Neben Deutschland haben in den vergangenen Wochen auch Frankreich, Spanien, Polen, die Niederlande und Luxemburg ihren Austritt aus dem Investorenschutzvertrag angekündigt. Italien ist bereits aus der Charta ausgetreten.
Die ECT-Staaten sollten am 22. November eigentlich über die Reform der Charta abstimmen. Doch die Abstimmung musste verschoben werden. Die EU-Kommission hatte kein Mandat, um an der Abstimmung teilzunehmen, nachdem sich im Rat keine qualifizierte Mehrheit für die Reform des Investorenschutzvertrags finden ließ. Damit fehlte am 22. November das nötige Quorum. Auch Deutschland hatte sich bei der Abstimmung enthalten. cw
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck will einen staatlichen Einstieg beim Stromnetzbetreiber Tennet prüfen. Der Grünen-Politiker sagte am Mittwoch, es gebe mit Tennet Gespräche, die die Finanzsituation für das Deutschlandgeschäft noch einmal analysierten.
Er könne die Gespräche nicht weiter kommentieren. Er mache aber keinen Hehl daraus, dass er es für klug hielte, wenn die öffentliche Hand ihren Teil zur Entstehung einer öffentlichen Infrastruktur leisten könne.
Ein Tochterunternehmen des niederländischen Konzerns Tennet ist einer der Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland und hat eine wichtige Rolle beim Ausbau der Stromnetze im Zuge der Energiewende. Habeck verwies auch darauf, dass der Netzbetreiber Transnet BW Anteilseigner suche, um seinen Kapitalstock zu vergrößern.
Das Nachrichtenportal Pioneer hatte berichtet, die Bundesregierung wolle die auf Eis gelegten Verhandlungen mit den Niederlanden über einen Einstieg bei Tennet wieder aufnehmen. Das gehe aus einer Mitteilung des Bundesfinanzministeriums an den Haushaltsausschuss des Bundestages hervor.
2020 hatten die deutsche und die niederländische Regierung eine Absichtserklärung geschlossen. Diese sah ein gemeinsames Vorgehen vor, um die Kapitalbasis von Tennet zu stärken. Dabei sollten auch Optionen bezüglich Investitionen und Beteiligungen seitens Deutschlands und der Niederlande untersucht werden. Die Muttergesellschaft des Netzbetreibers, die Tennet Holding, gehört dem niederländischen Staat.
Deutschland ist bereits über die Staatsbank KfW am Netzbetreiber 50 Hertz beteiligt. Damit wurde der Einstieg eines chinesischen Investors verhindert. dpa
Die EU-Kommission will eingefrorenes Vermögen der russischen Zentralbank nutzen, um Russland nach einem möglichen Ende des Kriegs gegen die Ukraine zu Reparationszahlungen zu zwingen. Wie Beamte am Mittwoch erklärten, könnte die Wiederfreigabe der Mittel an ein Friedensabkommen geknüpft werden, das auch russische Entschädigungen umfasst. Im Zuge der gegen Russland verhängten Sanktionen wurden demzufolge bereits etwa 300 Milliarden Euro an Zentralbank-Reserven blockiert.
Nach dem Willen der EU-Kommission sollen außerdem Erlöse aus eingefrorenen Vermögenswerten für den Wiederaufbau in der Ukraine genutzt werden können. Kurzfristig könne eine Struktur geschaffen werden, um durch Sanktionen blockierte Mittel zu verwalten und zu investieren, erklärte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.
Fortschritte gibt es nach Angaben aus der EU-Kommission auch bei der Rechtsgrundlage für die Enteignung russischer Oligarchen. Die Umgehung von Sanktionen – etwa wenn Vermögen auf Dritte übertragen wird – wurde jüngst in die Liste der EU-Verbrechen aufgenommen.
Das soll es der Kommission im nächsten Schritt ermöglichen, Mindeststrafe vorzuschlagen. So sollen etwa Jachten, Hubschrauber, Immobilien und Kunstwerke von Menschen, die gegen EU-Sanktionen verstoßen, künftig leichter konfisziert werden können.
In welchem Maß die eingefrorenen Vermögenswerte russischer Oligarchen im Wert von knapp 19 Milliarden Euro davon betroffen sein könnten, blieb zunächst unklar. Die Regelung soll nicht rückwirkend gelten.
Die Vorschläge sollen nun mit den EU-Staaten sowie internationalen Partnern abgestimmt werden. “Der Schaden der Ukraine wird auf 600 Milliarden Euro geschätzt”, sagte von der Leyen. “Russland und seine Oligarchen müssen die Ukraine für die Schäden entschädigen und die Kosten für den Wiederaufbau des Landes tragen.”
Die Vorschläge bleiben damit hinter den Wünschen aus der Ukraine zurück. Vertreter des Landes hatten in der Vergangenheit immer wieder gefordert, Vermögenswerte des russischen Staates zu beschlagnahmen und der Ukraine für den Wiederaufbau des Landes zur Verfügung zu stellen. In Europa werden neben rechtlichen Schwierigkeiten auch politische Risiken gesehen. So wird befürchtet, dass Länder wie Russland und China in Reaktion auf Enteignungen ein alternatives internationales Finanzsystem aufbauen könnten.
Mit den aktuellen Vorschlägen will die EU-Kommission sowohl das Recht auf Eigentum als auch die Staatenimmunität wahren. Letztere ist ein Grundsatz des Völkerrechts und schützt Staaten unter anderem vor der Zwangsvollstreckung seiner Guthaben und Vermögenswerte.
Im Namen der Europäischen Kommission schlug von der Leyen zudem vor, zur Verfolgung von Verbrechen in Zusammenhang mit Russlands Krieg gegen die Ukraine ein spezialisiertes Gericht aufzubauen. “Wir sind bereit, mit der internationalen Gemeinschaft zusammenzuarbeiten, um dieses Fachgericht möglichst umfassend international zu unterstützen”, sagte sie in Brüssel. Der russische Einmarsch in die Ukraine habe Tod, Verwüstung und unsägliches Leid gebracht. dpa
Twitters Kurs ist ungewiss. Nach Entlassungen und Kündigungen steht in Frage, ob und inwiefern die Social-Media-Plattform sich an geltendes und künftiges Recht in der EU halten will und kann. EU-Digitalkommissar Thierry Breton hat laut Kommissionsangaben nun mit Twitter-Eigentümer und CEO Elon Musk besprochen, wie die Plattform sich auf den Digital Services Act (DSA) vorzubereiten habe.
“Ich begrüße Elon Musks Aussagen, dass Twitter 2.0 für den DSA vorbereitet werden soll”, ließ der Kommissar am Abend mitteilen. Die Plattform habe eine Menge Arbeit vor sich. Twitter müsse transparente Nutzungsbedingungen einführen, die Moderation von Inhalten deutlich verstärken und die Meinungsfreiheit schützen, entschlossen gegen Desinformation vorgehen und gezielte Werbung einschränken, so Thierry Breton.
“All das benötigt genügend KI und Mitarbeiter, sowohl was die Anzahl als auch die Fähigkeiten betrifft.” Musk habe ihm zugesagt, dass Kommissionsmitarbeiter einen “Stresstest” im Twitter-Hauptquartier zu Beginn des Jahres 2023 durchführen würden. Damit solle Twitter sich schon vor Erreichen der Umsetzungsfristen auf die DSA-Pflichten einstellen können.
Twitter wird die ersten Pflichten aus dem DSA schrittweise im kommenden Jahr umzusetzen haben, wenn die Plattform in der EU dann noch mehr als 45 Millionen Nutzer erreicht. Damit würde sie als sehr große Plattform eingestuft wird. Das gilt derzeit als wahrscheinlich. Twitter unterfiele dann unmittelbar der Aufsicht der EU-Kommission. Breton und Musk pflegen seit einiger Zeit eine spezielle Beziehung zueinander, sowohl über Twitter als auch bei Treffen äußern sich beide auffallend respektvoll übereinander. fst
Die Minister müssen heute beim Rat für Wettbewerbsfähigkeit entscheiden, ob der Finanzsektor unter das Sorgfaltspflichtengesetz fallen soll oder nicht. Die tschechische Ratspräsidentschaft konnte gestern im Ausschuss der ständigen Vertreter keinen Kompromiss erzielen.
Paris drängt darauf, dass die Finanzbranche gänzlich vom Gesetz ausgenommen wird. Zwar versuchte die tschechische Ratspräsidentschaft gestern, Frankreich mit einem Kompromisspapier entgegenzukommen. Doch sie konnte keine Mehrheit gewinnen. Frankreich drohte zuletzt, eine Sperrminorität zu bilden, sollten Finanzdienstleister Sorgfaltspflicht leisten. Spanien, die Slowakei und Italien unterstützen Paris dabei.
Deutschland wolle den Text auch mittragen, wenn die Minister heute im Sinne Frankreichs votieren, heißt es in Verhandlungskreisen. Andere Mitgliedstaaten hätten ihre Position zum Ratskompromiss, den Europe.Table gestern analysierte, noch nicht endgültig festgelegt. Die Präsidentschaft sei aber optimistisch, dass es heute zu einer Einigung kommt. cw
Der Vorschlag der Kommission für die Reform der Tabaksteuer kommt nun doch nicht am kommenden Mittwoch. Sie ist von der Liste der Punkte, die für die Kommissionssitzung in der nächsten Woche vorgesehen sind, gestrichen worden. Nun ist erst im neuen Jahr damit zu rechnen.
Wie Europe.Table berichtete, will die Kommission drastisch höhere Mindestverbrauchsteuern für alle Tabakprodukte vorschlagen, aber auch für alternative Tabakprodukte wie Heat-not-Burn und E-Zigaretten.
Einem Entwurf zufolge, der Europe.Table vorliegt, soll die Steuer auf Zigaretten verdoppelt, die Steuer auf Zigarillos und Zigarren sogar um den Faktor neun steigen. Einer höheren Tabaksteuer müssten die Mitgliedstaaten einstimmig zustimmen, das Europaparlament kann nur seine Meinung abgeben, aber nicht mitbestimmen. mgr
Wenn Sie 100 Euro ausgeben müssten, um eine Tonne CO2-Emissionen verschwinden zu lassen, würden Sie es tun? Fragen wie diese stellt Timo Goeschl den Teilnehmenden seiner Studien. Goeschl ist Professor für Umweltökonomik an der Universität Heidelberg. Dort erforscht er unter anderem, was die Menschen für mehr Klimaschutz bereit sind zu zahlen.
Der 52-Jährige hat Wirtschaftswissenschaften in Innsbruck und an der University Notre Dame in den USA studiert, seine Doktorarbeit hat er in Cambridge geschrieben. “Ich habe immer nach etwas gesucht, wo ich die Wirtschafts- mit den Naturwissenschaften verbinden konnte”, sagt Goeschl. Heute arbeitet er mit Physikerinnen und Geografen zusammen an Forschungsprojekten.
In der European Association of Environmental and Resource Economists (EAERE) hat sich Goeschl mit etwa 1200 anderen europäischen Umweltökonominnen und -ökonomen zusammengeschlossen. Er engagiert sich als Vertreter für Deutschland bei EAERE, als Schnittstelle zwischen Mitgliedern in Deutschland und dem europäischen Vorstand.
EAERE äußert sich immer wieder zur europäischen Klimapolitik, eine Erklärung zu den aktuellen Gesetzesvorhaben der EU aus dem Juni haben mehr als 1000 Forscherinnen und Forscher unterschrieben. Darin unterstützen sie die Vorhaben der EU und insbesondere den europäischen Emissionshandel. Mit Erklärungen wie dieser wolle EAERE Politikerinnen und Politiker unterstützen, die sich in Brüssel für Klimapolitik einsetzen, sagt Timo Goeschl: “Wir wollen zeigen, dass es einen Konsens gibt und dass sich die Politik hier auf uns berufen kann.”
Goeschl wünscht sich mehr Aufmerksamkeit aus der Politik für die ökonomische Dimension bei Klimafragen. Aus dem gleichen Grund hat EAERE ein Policy Outreach Committee. Wie die Vorschläge aufgenommen würden, hänge stark vom Land ab, sagt Goeschl: “In Deutschland fällt es Umweltökonomen nicht leicht, gehört zu werden.”
Er selbst hat den Bundestag schon einmal zu den Folgen von Geo-Engineering beraten, also Methoden, die zum Beispiel CO2 aus der Atmosphäre entfernen sollen. An der Universität Heidelberg forscht Goeschl weiter daran, wie Menschen zu mehr Klimaschutz bewegt werden können. Eine These: Wenn wir die Emissionen in unserem Stadtteil direkt sehen könnten, würden wir eher selbst aktiv werden. In einem anderen Projekt forscht Goeschl mit einem Team aus Psychologen und Biologinnen am Viktoriasee in Ostafrika, es geht um die Folgen der Fischerei im See.
Für realistische Ergebnisse bräuchten all diese Forschungsprojekte immer die Perspektive eines Umweltökonomen, sagt Goeschl: “Wir kümmern uns um die Effizienz, denn sonst kümmert sich keiner darum.” Jana Hemmersmeier