den 6. bis 9. Juni 2024 können Sie sich sicherheitshalber im Kalender markieren, denn in diesem Zeitraum werden nach Informationen von Table.Media sehr wahrscheinlich die Europawahlen stattfinden. In Deutschland würde die Wahl damit auf den 9. Juni fallen. Die Parteien bereiten bereits jetzt die Aufstellung der Listen vor. Unter den deutschen Europaabgeordneten dürfte die Nervosität steigen – auch, weil prominente Bundespolitiker nach Straßburg wechseln wollen. Markus Grabitz gibt einen Überblick über Kandidaten und Zeitpläne der Parteien.
Mit ihrem Vorschlag zu geistigem Eigentum will die Kommission das Patentsystem weniger bürokratisch machen und die Zersplitterung des Binnenmarkts verringern. Auch der anhaltende Streit um standardessentielle Patente (SEP) soll entschärft werden. Heftige Auseinandersetzungen um SEP hatte es in den vergangenen Jahren etwa zwischen Mercedes und Nokia gegeben. Das Paket beinhaltet auch einen Vorschlag zu einem EU-weit gültigen rechtlichen Instrument für Zwangslizenzen, das in einem Krisenfall zum Einsatz kommen kann, wie ebenfalls Markus Grabitz berichtet.
Die Verhandlungsführer im EU-Parlament haben eine vorläufige Einigung zum AI Act erzielt. “Wir haben alle hart an diesem Dossier gearbeitet”, sagte Ko-Berichterstatter Dragoș Tudorache (Renew) am Donnerstag. Doch richtig glücklich ist mit dem Ergebnis offenbar niemand, die EVP bezeichnete die Einigung als fragil. Mehr erfahren Sie in den News.
Ich wünsche Ihnen einen guten Start ins Wochenende!
Schon jetzt bereiten die Parteien die Aufstellung der Listen für die Europawahl vor. Deutschland stehen 96 von 705 Sitzen im Straßburger Plenum zu. Es gilt die Faustformel: Für ein Prozent der Wählerstimmen bekommt jede Partei in Deutschland ein Mandat im Straßburger Plenum.
Wahrscheinlich wird es auch bei der nächsten Europawahl keine Sperrklausel geben, sodass auch Vertreter von Kleinstparteien mit einem Stimmanteil von einem Prozent den Einzug schaffen können. Ein Überblick zu den Vorbereitungen der Parteien:
Die Christdemokraten sind die einzige deutsche Gruppe im Europaparlament, die nicht mit einer Bundesliste antritt. Jedes Bundesland hat eine eigene Landesliste. Dies hängt damit zusammen, dass die CSU nur in Bayern antritt und die CDU in den anderen Bundesländern antritt. In der Wahlnacht führt dieser Umstand dazu, dass die Kandidaten auf den hinteren Plätzen lange Zeit Ungewissheit haben. Welche Länderliste zieht, das hängt dann von mehreren Faktoren wie Stimmenzahl und Wahlbeteiligung ab.
Die deutsche Gruppe der CDU/CSU-Abgeordneten im Europaparlament hat in diesem Mandat 30 Mitglieder, darunter sind 23 CDU-Abgeordnete, sechs CSU-Abgeordnete und ein Abgeordneter der Familienpartei. Die Länderlisten werden von den Landesverbänden im Laufe des Jahres gewählt. Baden-Württemberg macht am 13. Mai den Anfang.
Laut Beschluss der Bundespartei soll unter je drei Kandidaten bei der Europawahl mindestens eine Frau sein. NRW-Landeschef Wüst hat angekündigt, dass in NRW das Reißverschlussverfahren gelte, also fünf Frauen auf den ersten zehn Listenplätzen sein sollen. NRW stellt derzeit sechs Unionsabgeordnete in Straßburg, fünf Männer und eine Frau. Bislang hat kein Kandidat aus NRW angekündigt, nicht mehr antreten zu wollen.
Die Sozialdemokraten nehmen bis zum 15. November Kandidaturen für die Europaliste an. Bei einem Europakongress in der dritten Januarwoche will die SPD die Liste abstimmen, die der Parteivorstand vorschlägt. Fest steht, dass Katarina Barley auf Platz eins kandidiert. Es gilt ebenfalls das Reißverschlussverfahren, sodass auf den geraden Plätzen Männer kandidieren und auf den ungeraden Plätzen Frauen. Derzeit sind 16 Sozialdemokraten aus Deutschland im Europaparlament vertreten, sechs Frauen und zehn Männer.
Dem Vernehmen nach streben alle SPD-Abgeordneten eine Kandidatur an. Die Überzahl der Männer erklärt sich damit, dass in der Wahlperiode zwei Frauen ausgeschieden sind und durch Männer ersetzt wurden. Künftig soll es das nicht mehr geben. Bei der Aufstellung der Europaliste muss der Ersatzkandidat künftig das gleiche Geschlecht haben wie der Listenplatzierte.
Die Konkurrenz um aussichtsreiche Listenplätze wird also groß sein. Zwei männliche SPD-Abgeordnete müssen damit rechnen, bei gleichem Wahlergebnis nicht mehr zum Zuge zu kommen. In dieser Woche hat zudem die Bundestagsabgeordnete Michelle Müntefering aus NRW ihre Kandidatur angemeldet.
Nach Informationen von Table.Media will der Parteivorstand, dass bis Listenplatz 26 die Landesverbände ihre Kandidaten entsprechend den Parametern Einwohnerzahl, Mitgliederzahl, Ergebnis der Bundestagswahl platzieren. Zudem sollen “einzelne Kandidierende …relevante Zielgruppen ansprechen”, heißt es in einer Tischvorlage eines Gesprächs von Generalsekretär Kevin Kühnert mit Spitzenvertretern der Landesparteien, das am Montag stattgefunden hat. Es könnte also sein, dass der SPD-Parteivorstand Sonderwünsche für die Liste hat. Bei der letzten Europawahl hatte der Parteivorstand zwei Juso-Kandidaten auf aussichtsreichen Plätzen unterbringen wollen.
Die Bundesliste der Grünen wird bei ihrem Bundesparteitag am 23. November in Karlsruhe gewählt. Derzeit laufen die Verhandlungen zwischen den Landesverbänden über die Positionierung ihrer Kandidaten auf den Listen. Klar ist, dass Fraktionschefin Terry Reintke auf Platz eins antritt. Bei den Grünen kandidieren auf den geraden Plätzen Männer, auf den ungeraden Plätzen Frauen. Um Platz zwei konkurrieren Michael Bloss, der Chef der deutschen Grünen-Gruppe Rasmus Andresen, Daniel Freund und Sergey Lagodinsky.
Derzeit sind 21 deutsche Grüne im Europaparlament vertreten. Vier Abgeordnete von ÖDP, Volt, Piraten und ein Unabhängiger haben sich der Fraktion angeschlossen. Bislang haben Reinhard Bütikofer und Ska Keller, bis September Fraktionschefin, angekündigt, nicht mehr anzutreten. Es wird auch damit gerechnet, dass Nico Semsrott, der für Die Partei ins Parlament eingezogen ist, nicht wieder kandidiert.
Bei der Partei Die Linke wird beim Europaparteitag vom 17. bis 19. November in Augsburg die Liste für die Europawahl abgestimmt. Der Bundesausschuss der Partei schlägt die Liste vor. Es gibt zwei Listen, denen jeweils die Hälfte der Listenplätze zugeordnet sind: Auf der gemischten Liste kandidieren Männer, auf der “Liste zur Sicherung der Mindestquotierung” treten Frauen an.
Die Europaliste anführen wird Parteichef Martin Schirdewan, der auch in Straßburg Co-Vorsitzender der Fraktion ist. Die Linke aus Deutschland entsendet derzeit fünf Abgeordnete in das Europaparlament. Wie zu hören ist, kandidieren Cornelia Ernst, Martina Michels und Helmut Scholz nicht mehr.
Die Liberalen wollen bei einem Europaparteitag im Januar die Liste für die Europawahl abstimmen. Marie-Agnes Strack-Zimmermann will aus der Bundespolitik in die Europapolitik wechseln und wird auf Platz eins der Liste kandidieren. Die bisherige Spitzenkandidatin Nicola Beer soll Vize-Präsidentin der Europäischen Investitionsbank (EIB) werden und tritt nicht mehr an.
Derzeit entsendet die FDP fünf Abgeordnete ins Europaparlament. Die anderen vier Abgeordneten wollen dem Vernehmen nach wieder kandidieren. Der liberalen Fraktion im Europaparlament haben sich aus Deutschland die Freien Wähler Ulrike Müller und Engin Eroglu angeschlossen.
Harmonisierte Patentvorschriften stehen im Zentrum des Kommissionsvorschlags zu geistigem Eigentum. Die Kommission verspricht, dass das Patentsystem unbürokratischer wird, die Zersplitterung des Binnenmarktes zurückgeht und Konflikte beim Zugang zu standardessentiellen Patenten (SEP) entschärft werden.
Das Paket steht im Zusammenhang mit dem Einheitspatent, das bereits am ersten Juni in Kraft treten wird. Starten wird das Einheitspatent zunächst nur in 17 von 27 Mitgliedstaaten.
Das Paket der Kommission umfasst Regulierungsvorschläge in drei Bereichen: standardessentielle Patente, Zwangslizenzen und ergänzende Schutzzertifikate.
Standardessentielle Patente:
Die Kommission schlägt vor, dass ein Kompetenzcenter für SEP beim EUIPO (European Intellectual Property Office) im spanischen Alicante geschaffen wird. Dort sollen SEP registriert werden, es soll eine Datenbank entstehen. Unter Mitarbeit von externen Experten soll es zudem Gutachten zu SEP-Gesamtlizenzgebühren geben. Bei Streitfällen soll mindestens neun Monate verhandelt werden.
Die Regulierung soll für SEP gelten, die nach Inkrafttreten der Regulierung angemeldet wurden. Bei SEP, die bereits am Markt sind, behält sich die Kommission einen Eingriff vor, wenn es massive Probleme zwischen Inhabern und Anwendern gibt. Bei künftigen Patenten will die Kommission festlegen, welche Standards von den Lizenzgebühren und den “FRAND”-Bedingungen ausgeschlossen sind, wenn von ihnen keine Verzerrung des Binnenmarktes droht.
Um den Zugang zu standardessentiellen Patenten (SEP) hat es in der Vergangenheit schwere Auseinandersetzungen gegeben. SEP sind Patente, die für die Anwendung von Schlüsseltechnologien unerlässlich sind. Ein Beispiel sind SEP aus dem Mobilfunkbereich. Seitdem alle Autos mit Typgenehmigung ab 1.4.2018 mit dem automatischen Notrufsystem ecall ausgerüstet sein müssen, sind alle Neufahrzeuge internetfähig. Für jedes gebaute Fahrzeug müssen die Hersteller SEP-Mobilfunkpatente kaufen.
Darum hatte es heftige Auseinandersetzungen etwa zwischen Mercedes und Nokia gegeben. SEP-Besitzer sind verpflichtet, die Rechte an der Nutzung zu “FRAND”-Bedingungen abzugeben. “FRAND” steht für Fair, Reasonable und Non-Discriminatory. Das heißt: Der Inhaber kann nicht frei den Preis für SEP festsetzen, sondern muss sich an Spielregeln halten.
Zwangslizenzen:
Der Staat kann einen Inhaber eines Patents dazu verpflichten, sein geistiges Eigentum auch gegen seinen Willen an einen Nutzer abzugeben. Die rechtliche Grundlage dafür ist in den Mitgliedstaaten vorhanden, weicht aber vielfach voneinander ab. Die Kommission will nun ein EU-weit gültiges rechtliches Instrument für die Zwangslizenzen schaffen. Das Instrument soll in einem Krisenfall, etwa in einer Pandemie oder in einem Kriegsfall, dafür sorgen, dass Medikamente, Impfstoffe oder andere existenziell wichtige Dinge im gesamten Binnenmarkt hergestellt werden können.
Die Zwangslizenz ergänzt weitere Kriseninstrumente für den Binnenmarkt wie das Single Market Emergency Instrument (SMEI), den Chips Act sowie die HERA. Die Kommission würde im Ernstfall die EU-weit gültige Zwangslizenz zuteilen, nachdem sie vorher die Mitgliedstaaten konsultiert hat.
Ergänzende Schutzzertifikate (SPC):
Supplementary Protection Certificates (SPC) sind dazu gedacht, das Einheitspatent zu ergänzen. Ein SPC ist ein Patent auf ein Arzneimittel für Menschen oder Tiere oder ein Pflanzenschutzmittel, dessen Laufzeit um bis zu fünf Jahre verlängert werden kann. Ziel ist, die Erfinder zu Entwicklungen anzuspornen und für Wachstum und Beschäftigung zu sorgen. Für SPC wird ein zentralisiertes Prüfungsverfahren beim EUIPO eingeführt. Die Gültigkeit eines SPC kann auf einen oder mehrere Mitgliedstaaten beschränkt sein.
Die Kommission will mit dem Instrument die hohen Kosten für SPC in der EU senken. Derzeit kostet ein SPC nach Angaben der Kommission 60-mal so viel wie in den USA. Bei einem EU-weiten SPC sollen, so das Versprechen der Kommission, die Gebühren um 55 Prozent sinken. Die Einsparung je Antrag liege bei rund 100.000 Euro.
Der Branchenverband ACEA lobt in Sachen SEP ausdrücklich die “Bemühungen der Kommission, die Transparenz zu verbessern und Mechanismen zu schaffen, die ausgewogenere Lizenzverhandlungen ermöglichen.” Durch hohe Forderungen der SEP-Inhaber würden den Herstellern Mittel entzogen, die sie für die Innovation brauchten. Das wirke sich auch negativ auf Innovationen bei der Mobilfunktechnik im Verkehrsbereich aus.
Markus Ferber (CSU) sagt: “Mit SEP wurde in der Vergangenheit viel Schindluder getrieben.” Die Vorschläge wiesen in die richtige Richtung, kämen aber einige Jahre zu spät. Im Hinblick auf das Register, das bei dem EUIPO geschaffen werden soll, gibt Ferber aber zu bedenken: “Wenn das Register den Lizenzierungsprozess zu sehr bürokratisiert, ist nichts gewonnen.” Tiemo Woelken (SPD) äußert sich zur Patentverlängerung für die gesamte EU: “Innovative Unternehmen profitieren dreifach: Ein einheitliches EU-weit gültiges Zertifikat spart Zeit, Bürokratie und Geld.”
03.05.-04.05.2023
Informelle Ministertagung Beschäftigung und Soziales
Themen: Erörterung der Frage, wie ein Missverhältnis zwischen Qualifikationen und Arbeitsplätzen in Zeiten des Übergangs vermieden werden kann, Erörterung der Frage, wie ein angemessener und nachhaltiger Sozialschutz angesichts des demografischen Übergangs ermöglicht werden kann. Infos
03.05.2023
Wöchentliche Kommissionssitzung
Themen: Verordnung zur Unterstützung der Munitionsproduktion, Empfehlung zur Piraterie von Live-Inhalten, Festlegung eines Sanktionsrahmens für Korruption, Aktualisierung des Rechtsrahmens zur Korruptionsbekämpfung. Vorläufige Tagesordnung
04.05.-05.05.2023
Informelle Ministertagung Gesundheit
Themen: Diskussion über Krisenvorsorge und sicheren Zugang zu Arzneimitteln, Diskussion über die Situation des Gesundheitswesens in der Ukraine, Diskussion über die Sicherstellung des Zugangs zu innovativen und bewährten Arzneimitteln. Infos
04.05.2023
EuGH-Schlussanträge zur Quarantänepflicht während des Urlaubs
Themen: Ein Arbeitnehmer musste während seines Urlaubs unerwartet in Quarantäne. Das Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein möchte vom Gerichtshof wissen, ob das Unionsrecht dem entgegensteht, dass der Urlaubsanspruch auch dann als verbraucht gilt, wenn der Arbeitnehmer während eines genehmigten Urlaubs von einem unvorhersehbaren Ereignis (Quarantäne) betroffen ist. Vorabentscheidungsersuchen
04.05.2023
EuGH-Schlussanträge zur Vollstreckung eines polnischen Strafurteils in Deutschland
Themen: Ein in Deutschland wohnhafter polnischer Staatsangehöriger wurde von einem polnischen Gericht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Das polnische Gericht hat um Prüfung ersucht, ob die Freiheitsstrafe in Deutschland vollstreckt werden könne. Das Landgericht Aachen möchte vom Gerichtshof wissen, ob das Gericht des vollstreckenden Mitgliedstaates (hier das LG Aachen) die Anerkennung des Urteils eines anderen Mitgliedstaats ablehnen kann, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass die Verhältnisse in diesem Mitgliedstaat unvereinbar mit dem Grundrecht auf ein faires Verfahren sind, weil in dem Mitgliedstaat das Justizsystem nicht mehr im Einklang mit dem im EU-Recht verankerten Rechtsstaatsprinzip steht. Vorabentscheidungsersuchen
04.05.2023 – 10:30 Uhr
Rat der EU: Auswärtige Angelegenheiten
Themen: Gedankenaustausch zu den globalen Folgen der russischen Aggression gegen die Ukraine, Gedankenaustausch zur Reform der multilateralen Entwicklungsbanken. Vorläufige Tagesordnung
05.05.2023
EuGH-Verhandlung zur Förderung für Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung am EuGH
Themen: Mit Beschluss vom 3. Juni 2021 genehmigte die Kommission die Verlängerung und Änderung einer bestehenden deutschen Regelung zur Förderung der Stromerzeugung aus neuen, modernisierten und nachgerüsteten hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Deutschland hat diesen Beschluss vor dem Gericht der EU teilweise angefochten. Es macht geltend, dass bestimmte Fördermaßnahmen gar nicht erst als staatliche Beihilfen anzusehen seien und es folglich auch keiner Genehmigung bedurft hätte. Klage
Die Europawahlen werden sehr wahrscheinlich vom 6. bis 9. Juni 2024 stattfinden. Diesen Termin hat das Europaparlament dem Vernehmen nach den Mitgliedstaaten vorgeschlagen.
Der Rat, das Gremium der Mitgliedstaaten, muss dem Termin noch förmlich zustimmen. Wenn es dabei bleibt, fällt die Europawahl in Deutschland auf Sonntag, 9. Juni. mgr
Die Verhandlungsführer im EU-Parlament haben eine vorläufige Einigung zum AI Act erzielt. Die im Binnenmarkt- und Innenausschuss (IMCO, LIBE) erarbeitete Parlamentsposition scheint ein echter Kompromiss zu sein, denn bis zuletzt haben die Verhandler über einzelne Punkte gestritten. Und keiner ist mit dem Ergebnis wirklich glücklich.
“Wir haben alle hart an diesem Dossier gearbeitet”, sagte Ko-Berichterstatter Dragoș Tudorache (Renew) am Donnerstag. Der Vorschlag sei ausgewogen und “verbessert den Kommissionsvorschlag erheblich“. Auch seine Fraktionskollegin Svenja Hahn sagte, “gegen konservative Überwachungswünsche und linke Überregulierungsfantasien” sei ein solider Kompromiss im Parlament gefunden worden.
Am 11. Mai steht die Abstimmung in den beiden federführenden Ausschüssen IMCO und LIBE an. Die Abstimmung im Plenum ist für Juni vorgesehen, sodass der Trilog noch unter der schwedischen Ratspräsidentschaft beginnen kann. Der Rat hatte seine Position bereits im Dezember beschlossen.
Dabei könnte der Kompromiss auch noch platzen: Die Einigung sei “sehr fragil”, sagte Axel Voss (EVP). Die EVP sei in vielen Punkten eigentlich zu weit gegangen, “um den Geist des Kompromisses mitzutragen”. Während die Liberalen und die Grünen ein klares Verbot biometrischer Überwachung im öffentlichen Raum gefordert haben, wollte die EVP lieber keine Technologie vollständig verbieten. Im Kompromiss ist nun vorgesehen, dass biometrische Erkennung in Echtzeit verboten ist. Ex-Post steht sie unter Richtervorbehalt.
Streit gab es auch über den Vorschlag der Grünen, einen Artikel zur Nachhaltigkeit in das Gesetz mit aufzunehmen. Geeinigt haben sich die Verhandler auf einen Zusatz in Artikel 12, wonach die Entwickler den Energie- und Ressourcenverbrauch von KI-Systemen aufzeichnen müssen.
Die Grünen/EFA konnten bei den Verhandlungen einige ihrer Vorschläge unterbringen – etwa den Nachhaltigkeitsaspekt, der nach Ansicht der EVP bereits in anderen Gesetzen geregelt ist, oder das Fundamental Rights Assessment. Doch auch die Grünen sind der Meinung, den anderen Verhandlern weit entgegengekommen zu sein.
Als ein Problem in den Verhandlungen stellte sich der Begriff Hochrisiko-KI-Systeme heraus. Denn wer will mit seinem Produkt schon in eine solche Kategorie fallen? Tatsächlich werden solche KI-Systeme nicht verboten, sondern unterliegen nur bestimmten Pflichten – wie Transparenz, Dokumentation und Registrierung. Die Grünen finden, das sei nicht viel verlangt. Die EVP hält den Bürokratieaufwand für gerade noch vertretbar.
Dass “Allzweck-KI und generative KI wie ChatGPT nicht verboten oder per se als Hochrisiko eingestuft werden sollen, wird Innovation beflügeln”, glaubt Svenja Hahn. Hier auf Qualitätsstandards zu setzen, sei der richtige Weg. vis
Seit Jahren wird gestritten, wann Schadenersatz fällig wird, wenn ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) festgestellt wurde. Im Fall der bulgarischen Nationalen Agentur für Einnahmen (NAP) geht es um Steuer- und Versicherungsdaten, die in weiten Teilen unter die DSGVO-Kategorie besonders schützenswerter Daten fallen.
Ein Hacker hatte sich Zugang zu den Daten der NAP verschafft. Das vorlegende bulgarische Berufungsgericht wollte von den Richtern am Europäischen Gerichtshof wissen, welche Sicherungspflichten die Behörde hätte einhalten müssen – und ob bei Angriffen durch Dritte überhaupt die Schadenersatzpflicht ausgelöst werden kann.
Dies bejahte EuGH-Generalanwalt Giovanni Pitruzella:
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sieht seit dem Auslaufen der Übergangsfristen im Mai 2018 in Artikel 82 die Möglichkeit für immateriellen Schadenersatz grundsätzlich vor. In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Daten in die Hände von Unbefugten gelangen. Grund dafür können Hackerangriffe sein, aber auch ungesicherte Datenbanken, nicht gelöschte oder verlorene Datenträger sind regelmäßige Problemfälle.
Die Rechtsgutachten der Generalanwälte am EuGH ist für die Richter nicht bindend. Das Urteil wird in den kommenden Monaten erwartet. fst
Der Umweltausschuss im EU-Parlament hat gestern den Initiativbericht für Nachbesserungen an der EU-Strategie für kreislauffähige und nachhaltige Textilien angenommen. Fast geschlossen bei nur einer Enthaltung stimmten 68 Abgeordnete für den Berichtsentwurf, den Berichterstatterin Delara Burkhardt (S&D) im Januar vorgestellt hatte. Er sieht vor, die im März 2022 veröffentlichten Pläne der EU-Kommission nachzuschärfen.
Die Abgeordneten fordern strikte Nachhaltigkeitskriterien sowie den verstärkten Schutz von Arbeitsrechten und Sozialstandards. Dazu gehören Maßnahmen gegen die Überproduktion von Textilien, das Verbot des Schredderns und Verbrennens unverkaufter Ware sowie Mindestanforderungen für das Design von Textilien, um Wiederverwendung und Recycling zu fördern.
Das Ziel ist außerdem, durch ehrgeizige, wissenschaftlich fundierte Ziele die Treibhausgasemissionen im gesamten Lebenszyklus des Textilsektors zu reduzieren. Produktionsprozesse sollen weniger energie- und wasserintensiv werden, die Verwendung und Freisetzung von Schadstoffen vermieden und der Material- und Verbrauchsfußabdruck verringert werden.
Der Bericht sieht zudem vor, dass Ökodesign-Anforderungen für alle Textil- und Schuhprodukte vorrangig angenommen werden und dass bei der Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie gesonderte Ziele für die Vermeidung, Sammlung, Wiederverwendung und das Recycling von Textilabfällen sowie für die Beendigung der Deponierung von Textilien festgelegt werden.
Das Plenum muss nun noch über den Initiativbericht abstimmen. Der Termin ist für Ende Mai vorgesehen. leo
Noch vor dem Abschluss der europäischen Strommarktreform drängen mehrere deutsche Energieverbände die Bundesregierung zu schnellen Verbesserungen für das Energy Sharing. Ein Bündnis um den BEE legte am Donnerstag ein Konzept für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften vor, die bereits in der RED II von 2018 vorgesehen waren. Man wolle nicht auf die laufende EU-Reform des Strommarktes warten, hieß es aus dem Verband.
In der Strombinnenmarkt-Richtlinie will die EU-Kommission ein Recht auf gemeinsame Energienutzung einführen. So sollen Haushalte, KMU und öffentliche Einrichtungen von den niedrigen Erzeugungskosten erneuerbarer Energien profitieren. Der Rechtsanspruch entspricht bereits einer Forderung der Verbände, allerdings unterscheidet sich deren Modell zur Umsetzung der RED II von der geplanten Energy-Sharing-Regelung in der Binnenmarkt-Richtlinie.
Die deutschen Verbände streben eine Weiterentwicklung der Bürgerenergiegesellschaften aus dem EEG an. Die gemeinsame Nutzung ist dabei auf Erneuerbaren-Anlagen beschränkt, die zu weit überwiegenden Teilen im Eigentum von Bürgern sind, die im Umkreis wohnen. Die geplante Sharing-Regelung in der Binnenmarkt-Richtlinie geht allerdings viel weiter.
Demnach sollen auch Pacht-, Miet- und Leasingverhältnisse und Teileigentum ausreichen, um als aktiver Kunde Energie gemeinsam zu nutzen oder an andere Verbraucher abzugeben. Räumliche Beschränkungen sind nicht vorgesehen. Der Verbraucherverband BEUC hatte diese Woche kritisiert, dass die Konsumenten im Fall von kleinen Anlagen – in der Regel Fotovoltaik auf Dächern von Wohngebäuden – keinen Anspruch auf Verbraucherrechte haben sollen, und Nachbesserungen im weiteren Verfahren gefordert. ber
Der konservative finnische Politiker Petteri Orpo strebt nach seinem Wahlsieg in dem nordischen Land die Bildung einer Mitte-rechts-Koalition an. Er werde darüber mit der rechtspopulistischen Partei Die Finnen, der Schwedischen Volkspartei und den Christdemokraten verhandeln, gab der 53-Jährige am Donnerstag in Helsinki bekannt. Beginnen sollen die Verhandlungen an diesem Dienstag. Orpo hofft, bis Juni eine Regierung bilden zu können.
Orpos konservative Nationale Sammlungspartei war bei der Parlamentswahl am 2. April stärkste Kraft geworden. Knapp hinter ihr landeten die Rechtspopulisten um Parteichefin Riikka Purra sowie die Sozialdemokraten der bisherigen Ministerpräsidentin Sanna Marin, die seit Ende 2019 an der Spitze der Regierung des nördlichsten Landes der EU steht. Marin bleibt geschäftsführend im Amt, bis eine Nachfolgeregierung gebildet ist.
In den vergangenen Tagen hatte Orpo Sondierungsgespräche mit den Spitzen der Parteien geführt, wichtigstes Thema war ihm dabei die Senkung der Staatsausgaben. Purra dürfte in den anstehenden Verhandlungen vor allem auf einen strikteren Einwanderungskurs pochen – Orpos Konservative wollen dagegen die Einwanderung ausländischer Arbeitskräfte fördern. Auch zwischen den Rechtspopulisten und der Schwedischen Volkspartei gibt es größere Meinungsverschiedenheiten. Die Regierungsverhandlungen werden somit alles andere als einfach.
Anders als in Dänemark, Schweden und Norwegen sind in Finnland Regierungen mit breiter Parlamentsmehrheit üblich. Für eine solche Mehrheit benötigt Orpo entweder die Rechtspopulisten oder die Sozialdemokraten in seiner Koalition sowie zusätzlich mindestens eine der kleineren Parteien. Die von ihm anvisierte Vierer-Koalition würde auf 108 der 200 Mandate im Reichstag von Helsinki kommen. dpa
Anfang Juni wird Éric Andrieu das EU-Parlament verlassen. Dieser Abschied aus dem politischen Leben sei “seit über einem Jahr” vorbereitet worden und sein Nachfolger stehe bereits fest, erzählt der französische Europaabgeordnete im Gespräch mit Table.Media bei einem Orangensaft in der Pressebar des Europäischen Parlaments. Er wird sein Amt an Christophe Clergeau übergeben, den ersten Nichtgewählten auf der Liste der Sozialisten bei den Europawahlen 2019.
Clergeau, der sich selbst als Unternehmer bezeichnet, ist ein Regionalabgeordneter der Sozialistischen Partei für die Region Pays de Loire (Zentralfrankreich) und Mitglied des Europäischen Ausschusses der Regionen. Er wird dasselbe Team behalten und in denselben parlamentarischen Ausschüssen wie sein Vorgänger sitzen. Noch ist Andrieu Mitglied der Ausschüsse für Landwirtschaft und ländliche Gebiete (AGRI), Umwelt und Gesundheit (ENVI) und Zusammenarbeit und Entwicklung (DEVE).
Angesprochen auf das Ergebnis seiner Arbeit, sagt Andrieu: “Ich weiß nicht, ob man vom Erfolg sprechen kann, aber ich denke, ich habe dazu beigetragen, dass man sich der Notwendigkeit bewusst wurde, der Landwirtschaft einen neuen Sinn zu geben und die Verbindung zwischen Landwirtschaft, Ernährung, Gesundheit und biologischer Vielfalt wieder herzustellen.”
In den zehn Jahren seines europäischen Mandats hat Andrieu stets seinen ausgeprägten südfranzösischen Akzent beibehalten. Er stammt aus der Stadt Narbonne am Mittelmeer und wurde damit im Land von Jean Jaures geboren, einer Ikone der französischen Linken. Es ist daher nicht überraschend, dass er 1986, als er 26 Jahre alt war, der Sozialistischen Partei beitrat.
Seit Mai 2012 sitzt Andrieu im Europäischen Parlament und wurde 2014 erster stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und 2017 agrarpolitischer Sprecher der S&D-Fraktion (Sozialdemokraten). Als Gegner von Freihandelsabkommen (TTIP, CETA, MERCOSUR) und Befürworter einer tiefgreifenden Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) machte der Europaabgeordnete den Pestizidrahmen zu seinem Steckenpferd, womit er sich in der Landwirtschaft nicht nur Freunde machte, um es vorsichtig auszudrücken.
Ab 2018 war er Vorsitzender der Kommission zur Untersuchung des Pestizidbewertungsprozesses in Europa (PEST-Kommission). “Diese Funktion war meine größte Leistung“, sagt er. Er kämpfte unter anderem für den Ausstieg aus Glyphosat und das Verbot von Neonikotinoiden, die extrem schädlich für Insekten sind. Aktuell sorgt er sich um die Patente auf neue gentechnisch veränderte Organismen (GVO).
In den Verhandlungen mit der Kommission und dem Rat um die GAP-Reformen “haben wir nie aufgegeben”, sagt Andrieu. Dies gilt umso mehr, als unter den Parlamentariern parteiübergreifend Einigkeit herrschte. “Das ist eine Stärke, die es uns in den Trilogen ermöglicht hat, auch Kämpfe zu gewinnen, die am Anfang unmöglich erschienen”, erinnert er sich.
So freut sich der Parlamentarier, dass es ihm gelungen ist, mehr Regulierung in einen Agrarmarkt zu bringen, der seiner Meinung nach mehr in den Händen der großen Agrarkonzerne als in denen der Landwirte liegt.
“Das ist vielleicht anmaßend, aber wir haben uns in Bezug auf das Umweltbewusstsein weiterentwickelt.” Konkret zeige sich dies in der Beziehung zu wissenschaftlichen Forschungsinstituten im Bereich der Landwirtschaft. “Zu Beginn meines Engagements standen wir eher auf Konfrontationskurs mit den Wissenschaftlern. Sie sagten uns, dass der Produktivismus der Schlüssel zum Erfolg in der Landwirtschaft sei”, erinnert er sich.
Jetzt seien auch Fragen der Umwelt, Ernährung und Biodiversität Teil der wissenschaftlichen Analysen – auch dank der vielen Gespräche mit Andrieu und anderen Abgeordneten. “Und das ist ein sehr großer Fortschritt.”
den 6. bis 9. Juni 2024 können Sie sich sicherheitshalber im Kalender markieren, denn in diesem Zeitraum werden nach Informationen von Table.Media sehr wahrscheinlich die Europawahlen stattfinden. In Deutschland würde die Wahl damit auf den 9. Juni fallen. Die Parteien bereiten bereits jetzt die Aufstellung der Listen vor. Unter den deutschen Europaabgeordneten dürfte die Nervosität steigen – auch, weil prominente Bundespolitiker nach Straßburg wechseln wollen. Markus Grabitz gibt einen Überblick über Kandidaten und Zeitpläne der Parteien.
Mit ihrem Vorschlag zu geistigem Eigentum will die Kommission das Patentsystem weniger bürokratisch machen und die Zersplitterung des Binnenmarkts verringern. Auch der anhaltende Streit um standardessentielle Patente (SEP) soll entschärft werden. Heftige Auseinandersetzungen um SEP hatte es in den vergangenen Jahren etwa zwischen Mercedes und Nokia gegeben. Das Paket beinhaltet auch einen Vorschlag zu einem EU-weit gültigen rechtlichen Instrument für Zwangslizenzen, das in einem Krisenfall zum Einsatz kommen kann, wie ebenfalls Markus Grabitz berichtet.
Die Verhandlungsführer im EU-Parlament haben eine vorläufige Einigung zum AI Act erzielt. “Wir haben alle hart an diesem Dossier gearbeitet”, sagte Ko-Berichterstatter Dragoș Tudorache (Renew) am Donnerstag. Doch richtig glücklich ist mit dem Ergebnis offenbar niemand, die EVP bezeichnete die Einigung als fragil. Mehr erfahren Sie in den News.
Ich wünsche Ihnen einen guten Start ins Wochenende!
Schon jetzt bereiten die Parteien die Aufstellung der Listen für die Europawahl vor. Deutschland stehen 96 von 705 Sitzen im Straßburger Plenum zu. Es gilt die Faustformel: Für ein Prozent der Wählerstimmen bekommt jede Partei in Deutschland ein Mandat im Straßburger Plenum.
Wahrscheinlich wird es auch bei der nächsten Europawahl keine Sperrklausel geben, sodass auch Vertreter von Kleinstparteien mit einem Stimmanteil von einem Prozent den Einzug schaffen können. Ein Überblick zu den Vorbereitungen der Parteien:
Die Christdemokraten sind die einzige deutsche Gruppe im Europaparlament, die nicht mit einer Bundesliste antritt. Jedes Bundesland hat eine eigene Landesliste. Dies hängt damit zusammen, dass die CSU nur in Bayern antritt und die CDU in den anderen Bundesländern antritt. In der Wahlnacht führt dieser Umstand dazu, dass die Kandidaten auf den hinteren Plätzen lange Zeit Ungewissheit haben. Welche Länderliste zieht, das hängt dann von mehreren Faktoren wie Stimmenzahl und Wahlbeteiligung ab.
Die deutsche Gruppe der CDU/CSU-Abgeordneten im Europaparlament hat in diesem Mandat 30 Mitglieder, darunter sind 23 CDU-Abgeordnete, sechs CSU-Abgeordnete und ein Abgeordneter der Familienpartei. Die Länderlisten werden von den Landesverbänden im Laufe des Jahres gewählt. Baden-Württemberg macht am 13. Mai den Anfang.
Laut Beschluss der Bundespartei soll unter je drei Kandidaten bei der Europawahl mindestens eine Frau sein. NRW-Landeschef Wüst hat angekündigt, dass in NRW das Reißverschlussverfahren gelte, also fünf Frauen auf den ersten zehn Listenplätzen sein sollen. NRW stellt derzeit sechs Unionsabgeordnete in Straßburg, fünf Männer und eine Frau. Bislang hat kein Kandidat aus NRW angekündigt, nicht mehr antreten zu wollen.
Die Sozialdemokraten nehmen bis zum 15. November Kandidaturen für die Europaliste an. Bei einem Europakongress in der dritten Januarwoche will die SPD die Liste abstimmen, die der Parteivorstand vorschlägt. Fest steht, dass Katarina Barley auf Platz eins kandidiert. Es gilt ebenfalls das Reißverschlussverfahren, sodass auf den geraden Plätzen Männer kandidieren und auf den ungeraden Plätzen Frauen. Derzeit sind 16 Sozialdemokraten aus Deutschland im Europaparlament vertreten, sechs Frauen und zehn Männer.
Dem Vernehmen nach streben alle SPD-Abgeordneten eine Kandidatur an. Die Überzahl der Männer erklärt sich damit, dass in der Wahlperiode zwei Frauen ausgeschieden sind und durch Männer ersetzt wurden. Künftig soll es das nicht mehr geben. Bei der Aufstellung der Europaliste muss der Ersatzkandidat künftig das gleiche Geschlecht haben wie der Listenplatzierte.
Die Konkurrenz um aussichtsreiche Listenplätze wird also groß sein. Zwei männliche SPD-Abgeordnete müssen damit rechnen, bei gleichem Wahlergebnis nicht mehr zum Zuge zu kommen. In dieser Woche hat zudem die Bundestagsabgeordnete Michelle Müntefering aus NRW ihre Kandidatur angemeldet.
Nach Informationen von Table.Media will der Parteivorstand, dass bis Listenplatz 26 die Landesverbände ihre Kandidaten entsprechend den Parametern Einwohnerzahl, Mitgliederzahl, Ergebnis der Bundestagswahl platzieren. Zudem sollen “einzelne Kandidierende …relevante Zielgruppen ansprechen”, heißt es in einer Tischvorlage eines Gesprächs von Generalsekretär Kevin Kühnert mit Spitzenvertretern der Landesparteien, das am Montag stattgefunden hat. Es könnte also sein, dass der SPD-Parteivorstand Sonderwünsche für die Liste hat. Bei der letzten Europawahl hatte der Parteivorstand zwei Juso-Kandidaten auf aussichtsreichen Plätzen unterbringen wollen.
Die Bundesliste der Grünen wird bei ihrem Bundesparteitag am 23. November in Karlsruhe gewählt. Derzeit laufen die Verhandlungen zwischen den Landesverbänden über die Positionierung ihrer Kandidaten auf den Listen. Klar ist, dass Fraktionschefin Terry Reintke auf Platz eins antritt. Bei den Grünen kandidieren auf den geraden Plätzen Männer, auf den ungeraden Plätzen Frauen. Um Platz zwei konkurrieren Michael Bloss, der Chef der deutschen Grünen-Gruppe Rasmus Andresen, Daniel Freund und Sergey Lagodinsky.
Derzeit sind 21 deutsche Grüne im Europaparlament vertreten. Vier Abgeordnete von ÖDP, Volt, Piraten und ein Unabhängiger haben sich der Fraktion angeschlossen. Bislang haben Reinhard Bütikofer und Ska Keller, bis September Fraktionschefin, angekündigt, nicht mehr anzutreten. Es wird auch damit gerechnet, dass Nico Semsrott, der für Die Partei ins Parlament eingezogen ist, nicht wieder kandidiert.
Bei der Partei Die Linke wird beim Europaparteitag vom 17. bis 19. November in Augsburg die Liste für die Europawahl abgestimmt. Der Bundesausschuss der Partei schlägt die Liste vor. Es gibt zwei Listen, denen jeweils die Hälfte der Listenplätze zugeordnet sind: Auf der gemischten Liste kandidieren Männer, auf der “Liste zur Sicherung der Mindestquotierung” treten Frauen an.
Die Europaliste anführen wird Parteichef Martin Schirdewan, der auch in Straßburg Co-Vorsitzender der Fraktion ist. Die Linke aus Deutschland entsendet derzeit fünf Abgeordnete in das Europaparlament. Wie zu hören ist, kandidieren Cornelia Ernst, Martina Michels und Helmut Scholz nicht mehr.
Die Liberalen wollen bei einem Europaparteitag im Januar die Liste für die Europawahl abstimmen. Marie-Agnes Strack-Zimmermann will aus der Bundespolitik in die Europapolitik wechseln und wird auf Platz eins der Liste kandidieren. Die bisherige Spitzenkandidatin Nicola Beer soll Vize-Präsidentin der Europäischen Investitionsbank (EIB) werden und tritt nicht mehr an.
Derzeit entsendet die FDP fünf Abgeordnete ins Europaparlament. Die anderen vier Abgeordneten wollen dem Vernehmen nach wieder kandidieren. Der liberalen Fraktion im Europaparlament haben sich aus Deutschland die Freien Wähler Ulrike Müller und Engin Eroglu angeschlossen.
Harmonisierte Patentvorschriften stehen im Zentrum des Kommissionsvorschlags zu geistigem Eigentum. Die Kommission verspricht, dass das Patentsystem unbürokratischer wird, die Zersplitterung des Binnenmarktes zurückgeht und Konflikte beim Zugang zu standardessentiellen Patenten (SEP) entschärft werden.
Das Paket steht im Zusammenhang mit dem Einheitspatent, das bereits am ersten Juni in Kraft treten wird. Starten wird das Einheitspatent zunächst nur in 17 von 27 Mitgliedstaaten.
Das Paket der Kommission umfasst Regulierungsvorschläge in drei Bereichen: standardessentielle Patente, Zwangslizenzen und ergänzende Schutzzertifikate.
Standardessentielle Patente:
Die Kommission schlägt vor, dass ein Kompetenzcenter für SEP beim EUIPO (European Intellectual Property Office) im spanischen Alicante geschaffen wird. Dort sollen SEP registriert werden, es soll eine Datenbank entstehen. Unter Mitarbeit von externen Experten soll es zudem Gutachten zu SEP-Gesamtlizenzgebühren geben. Bei Streitfällen soll mindestens neun Monate verhandelt werden.
Die Regulierung soll für SEP gelten, die nach Inkrafttreten der Regulierung angemeldet wurden. Bei SEP, die bereits am Markt sind, behält sich die Kommission einen Eingriff vor, wenn es massive Probleme zwischen Inhabern und Anwendern gibt. Bei künftigen Patenten will die Kommission festlegen, welche Standards von den Lizenzgebühren und den “FRAND”-Bedingungen ausgeschlossen sind, wenn von ihnen keine Verzerrung des Binnenmarktes droht.
Um den Zugang zu standardessentiellen Patenten (SEP) hat es in der Vergangenheit schwere Auseinandersetzungen gegeben. SEP sind Patente, die für die Anwendung von Schlüsseltechnologien unerlässlich sind. Ein Beispiel sind SEP aus dem Mobilfunkbereich. Seitdem alle Autos mit Typgenehmigung ab 1.4.2018 mit dem automatischen Notrufsystem ecall ausgerüstet sein müssen, sind alle Neufahrzeuge internetfähig. Für jedes gebaute Fahrzeug müssen die Hersteller SEP-Mobilfunkpatente kaufen.
Darum hatte es heftige Auseinandersetzungen etwa zwischen Mercedes und Nokia gegeben. SEP-Besitzer sind verpflichtet, die Rechte an der Nutzung zu “FRAND”-Bedingungen abzugeben. “FRAND” steht für Fair, Reasonable und Non-Discriminatory. Das heißt: Der Inhaber kann nicht frei den Preis für SEP festsetzen, sondern muss sich an Spielregeln halten.
Zwangslizenzen:
Der Staat kann einen Inhaber eines Patents dazu verpflichten, sein geistiges Eigentum auch gegen seinen Willen an einen Nutzer abzugeben. Die rechtliche Grundlage dafür ist in den Mitgliedstaaten vorhanden, weicht aber vielfach voneinander ab. Die Kommission will nun ein EU-weit gültiges rechtliches Instrument für die Zwangslizenzen schaffen. Das Instrument soll in einem Krisenfall, etwa in einer Pandemie oder in einem Kriegsfall, dafür sorgen, dass Medikamente, Impfstoffe oder andere existenziell wichtige Dinge im gesamten Binnenmarkt hergestellt werden können.
Die Zwangslizenz ergänzt weitere Kriseninstrumente für den Binnenmarkt wie das Single Market Emergency Instrument (SMEI), den Chips Act sowie die HERA. Die Kommission würde im Ernstfall die EU-weit gültige Zwangslizenz zuteilen, nachdem sie vorher die Mitgliedstaaten konsultiert hat.
Ergänzende Schutzzertifikate (SPC):
Supplementary Protection Certificates (SPC) sind dazu gedacht, das Einheitspatent zu ergänzen. Ein SPC ist ein Patent auf ein Arzneimittel für Menschen oder Tiere oder ein Pflanzenschutzmittel, dessen Laufzeit um bis zu fünf Jahre verlängert werden kann. Ziel ist, die Erfinder zu Entwicklungen anzuspornen und für Wachstum und Beschäftigung zu sorgen. Für SPC wird ein zentralisiertes Prüfungsverfahren beim EUIPO eingeführt. Die Gültigkeit eines SPC kann auf einen oder mehrere Mitgliedstaaten beschränkt sein.
Die Kommission will mit dem Instrument die hohen Kosten für SPC in der EU senken. Derzeit kostet ein SPC nach Angaben der Kommission 60-mal so viel wie in den USA. Bei einem EU-weiten SPC sollen, so das Versprechen der Kommission, die Gebühren um 55 Prozent sinken. Die Einsparung je Antrag liege bei rund 100.000 Euro.
Der Branchenverband ACEA lobt in Sachen SEP ausdrücklich die “Bemühungen der Kommission, die Transparenz zu verbessern und Mechanismen zu schaffen, die ausgewogenere Lizenzverhandlungen ermöglichen.” Durch hohe Forderungen der SEP-Inhaber würden den Herstellern Mittel entzogen, die sie für die Innovation brauchten. Das wirke sich auch negativ auf Innovationen bei der Mobilfunktechnik im Verkehrsbereich aus.
Markus Ferber (CSU) sagt: “Mit SEP wurde in der Vergangenheit viel Schindluder getrieben.” Die Vorschläge wiesen in die richtige Richtung, kämen aber einige Jahre zu spät. Im Hinblick auf das Register, das bei dem EUIPO geschaffen werden soll, gibt Ferber aber zu bedenken: “Wenn das Register den Lizenzierungsprozess zu sehr bürokratisiert, ist nichts gewonnen.” Tiemo Woelken (SPD) äußert sich zur Patentverlängerung für die gesamte EU: “Innovative Unternehmen profitieren dreifach: Ein einheitliches EU-weit gültiges Zertifikat spart Zeit, Bürokratie und Geld.”
03.05.-04.05.2023
Informelle Ministertagung Beschäftigung und Soziales
Themen: Erörterung der Frage, wie ein Missverhältnis zwischen Qualifikationen und Arbeitsplätzen in Zeiten des Übergangs vermieden werden kann, Erörterung der Frage, wie ein angemessener und nachhaltiger Sozialschutz angesichts des demografischen Übergangs ermöglicht werden kann. Infos
03.05.2023
Wöchentliche Kommissionssitzung
Themen: Verordnung zur Unterstützung der Munitionsproduktion, Empfehlung zur Piraterie von Live-Inhalten, Festlegung eines Sanktionsrahmens für Korruption, Aktualisierung des Rechtsrahmens zur Korruptionsbekämpfung. Vorläufige Tagesordnung
04.05.-05.05.2023
Informelle Ministertagung Gesundheit
Themen: Diskussion über Krisenvorsorge und sicheren Zugang zu Arzneimitteln, Diskussion über die Situation des Gesundheitswesens in der Ukraine, Diskussion über die Sicherstellung des Zugangs zu innovativen und bewährten Arzneimitteln. Infos
04.05.2023
EuGH-Schlussanträge zur Quarantänepflicht während des Urlaubs
Themen: Ein Arbeitnehmer musste während seines Urlaubs unerwartet in Quarantäne. Das Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein möchte vom Gerichtshof wissen, ob das Unionsrecht dem entgegensteht, dass der Urlaubsanspruch auch dann als verbraucht gilt, wenn der Arbeitnehmer während eines genehmigten Urlaubs von einem unvorhersehbaren Ereignis (Quarantäne) betroffen ist. Vorabentscheidungsersuchen
04.05.2023
EuGH-Schlussanträge zur Vollstreckung eines polnischen Strafurteils in Deutschland
Themen: Ein in Deutschland wohnhafter polnischer Staatsangehöriger wurde von einem polnischen Gericht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Das polnische Gericht hat um Prüfung ersucht, ob die Freiheitsstrafe in Deutschland vollstreckt werden könne. Das Landgericht Aachen möchte vom Gerichtshof wissen, ob das Gericht des vollstreckenden Mitgliedstaates (hier das LG Aachen) die Anerkennung des Urteils eines anderen Mitgliedstaats ablehnen kann, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass die Verhältnisse in diesem Mitgliedstaat unvereinbar mit dem Grundrecht auf ein faires Verfahren sind, weil in dem Mitgliedstaat das Justizsystem nicht mehr im Einklang mit dem im EU-Recht verankerten Rechtsstaatsprinzip steht. Vorabentscheidungsersuchen
04.05.2023 – 10:30 Uhr
Rat der EU: Auswärtige Angelegenheiten
Themen: Gedankenaustausch zu den globalen Folgen der russischen Aggression gegen die Ukraine, Gedankenaustausch zur Reform der multilateralen Entwicklungsbanken. Vorläufige Tagesordnung
05.05.2023
EuGH-Verhandlung zur Förderung für Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung am EuGH
Themen: Mit Beschluss vom 3. Juni 2021 genehmigte die Kommission die Verlängerung und Änderung einer bestehenden deutschen Regelung zur Förderung der Stromerzeugung aus neuen, modernisierten und nachgerüsteten hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Deutschland hat diesen Beschluss vor dem Gericht der EU teilweise angefochten. Es macht geltend, dass bestimmte Fördermaßnahmen gar nicht erst als staatliche Beihilfen anzusehen seien und es folglich auch keiner Genehmigung bedurft hätte. Klage
Die Europawahlen werden sehr wahrscheinlich vom 6. bis 9. Juni 2024 stattfinden. Diesen Termin hat das Europaparlament dem Vernehmen nach den Mitgliedstaaten vorgeschlagen.
Der Rat, das Gremium der Mitgliedstaaten, muss dem Termin noch förmlich zustimmen. Wenn es dabei bleibt, fällt die Europawahl in Deutschland auf Sonntag, 9. Juni. mgr
Die Verhandlungsführer im EU-Parlament haben eine vorläufige Einigung zum AI Act erzielt. Die im Binnenmarkt- und Innenausschuss (IMCO, LIBE) erarbeitete Parlamentsposition scheint ein echter Kompromiss zu sein, denn bis zuletzt haben die Verhandler über einzelne Punkte gestritten. Und keiner ist mit dem Ergebnis wirklich glücklich.
“Wir haben alle hart an diesem Dossier gearbeitet”, sagte Ko-Berichterstatter Dragoș Tudorache (Renew) am Donnerstag. Der Vorschlag sei ausgewogen und “verbessert den Kommissionsvorschlag erheblich“. Auch seine Fraktionskollegin Svenja Hahn sagte, “gegen konservative Überwachungswünsche und linke Überregulierungsfantasien” sei ein solider Kompromiss im Parlament gefunden worden.
Am 11. Mai steht die Abstimmung in den beiden federführenden Ausschüssen IMCO und LIBE an. Die Abstimmung im Plenum ist für Juni vorgesehen, sodass der Trilog noch unter der schwedischen Ratspräsidentschaft beginnen kann. Der Rat hatte seine Position bereits im Dezember beschlossen.
Dabei könnte der Kompromiss auch noch platzen: Die Einigung sei “sehr fragil”, sagte Axel Voss (EVP). Die EVP sei in vielen Punkten eigentlich zu weit gegangen, “um den Geist des Kompromisses mitzutragen”. Während die Liberalen und die Grünen ein klares Verbot biometrischer Überwachung im öffentlichen Raum gefordert haben, wollte die EVP lieber keine Technologie vollständig verbieten. Im Kompromiss ist nun vorgesehen, dass biometrische Erkennung in Echtzeit verboten ist. Ex-Post steht sie unter Richtervorbehalt.
Streit gab es auch über den Vorschlag der Grünen, einen Artikel zur Nachhaltigkeit in das Gesetz mit aufzunehmen. Geeinigt haben sich die Verhandler auf einen Zusatz in Artikel 12, wonach die Entwickler den Energie- und Ressourcenverbrauch von KI-Systemen aufzeichnen müssen.
Die Grünen/EFA konnten bei den Verhandlungen einige ihrer Vorschläge unterbringen – etwa den Nachhaltigkeitsaspekt, der nach Ansicht der EVP bereits in anderen Gesetzen geregelt ist, oder das Fundamental Rights Assessment. Doch auch die Grünen sind der Meinung, den anderen Verhandlern weit entgegengekommen zu sein.
Als ein Problem in den Verhandlungen stellte sich der Begriff Hochrisiko-KI-Systeme heraus. Denn wer will mit seinem Produkt schon in eine solche Kategorie fallen? Tatsächlich werden solche KI-Systeme nicht verboten, sondern unterliegen nur bestimmten Pflichten – wie Transparenz, Dokumentation und Registrierung. Die Grünen finden, das sei nicht viel verlangt. Die EVP hält den Bürokratieaufwand für gerade noch vertretbar.
Dass “Allzweck-KI und generative KI wie ChatGPT nicht verboten oder per se als Hochrisiko eingestuft werden sollen, wird Innovation beflügeln”, glaubt Svenja Hahn. Hier auf Qualitätsstandards zu setzen, sei der richtige Weg. vis
Seit Jahren wird gestritten, wann Schadenersatz fällig wird, wenn ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) festgestellt wurde. Im Fall der bulgarischen Nationalen Agentur für Einnahmen (NAP) geht es um Steuer- und Versicherungsdaten, die in weiten Teilen unter die DSGVO-Kategorie besonders schützenswerter Daten fallen.
Ein Hacker hatte sich Zugang zu den Daten der NAP verschafft. Das vorlegende bulgarische Berufungsgericht wollte von den Richtern am Europäischen Gerichtshof wissen, welche Sicherungspflichten die Behörde hätte einhalten müssen – und ob bei Angriffen durch Dritte überhaupt die Schadenersatzpflicht ausgelöst werden kann.
Dies bejahte EuGH-Generalanwalt Giovanni Pitruzella:
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sieht seit dem Auslaufen der Übergangsfristen im Mai 2018 in Artikel 82 die Möglichkeit für immateriellen Schadenersatz grundsätzlich vor. In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Daten in die Hände von Unbefugten gelangen. Grund dafür können Hackerangriffe sein, aber auch ungesicherte Datenbanken, nicht gelöschte oder verlorene Datenträger sind regelmäßige Problemfälle.
Die Rechtsgutachten der Generalanwälte am EuGH ist für die Richter nicht bindend. Das Urteil wird in den kommenden Monaten erwartet. fst
Der Umweltausschuss im EU-Parlament hat gestern den Initiativbericht für Nachbesserungen an der EU-Strategie für kreislauffähige und nachhaltige Textilien angenommen. Fast geschlossen bei nur einer Enthaltung stimmten 68 Abgeordnete für den Berichtsentwurf, den Berichterstatterin Delara Burkhardt (S&D) im Januar vorgestellt hatte. Er sieht vor, die im März 2022 veröffentlichten Pläne der EU-Kommission nachzuschärfen.
Die Abgeordneten fordern strikte Nachhaltigkeitskriterien sowie den verstärkten Schutz von Arbeitsrechten und Sozialstandards. Dazu gehören Maßnahmen gegen die Überproduktion von Textilien, das Verbot des Schredderns und Verbrennens unverkaufter Ware sowie Mindestanforderungen für das Design von Textilien, um Wiederverwendung und Recycling zu fördern.
Das Ziel ist außerdem, durch ehrgeizige, wissenschaftlich fundierte Ziele die Treibhausgasemissionen im gesamten Lebenszyklus des Textilsektors zu reduzieren. Produktionsprozesse sollen weniger energie- und wasserintensiv werden, die Verwendung und Freisetzung von Schadstoffen vermieden und der Material- und Verbrauchsfußabdruck verringert werden.
Der Bericht sieht zudem vor, dass Ökodesign-Anforderungen für alle Textil- und Schuhprodukte vorrangig angenommen werden und dass bei der Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie gesonderte Ziele für die Vermeidung, Sammlung, Wiederverwendung und das Recycling von Textilabfällen sowie für die Beendigung der Deponierung von Textilien festgelegt werden.
Das Plenum muss nun noch über den Initiativbericht abstimmen. Der Termin ist für Ende Mai vorgesehen. leo
Noch vor dem Abschluss der europäischen Strommarktreform drängen mehrere deutsche Energieverbände die Bundesregierung zu schnellen Verbesserungen für das Energy Sharing. Ein Bündnis um den BEE legte am Donnerstag ein Konzept für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften vor, die bereits in der RED II von 2018 vorgesehen waren. Man wolle nicht auf die laufende EU-Reform des Strommarktes warten, hieß es aus dem Verband.
In der Strombinnenmarkt-Richtlinie will die EU-Kommission ein Recht auf gemeinsame Energienutzung einführen. So sollen Haushalte, KMU und öffentliche Einrichtungen von den niedrigen Erzeugungskosten erneuerbarer Energien profitieren. Der Rechtsanspruch entspricht bereits einer Forderung der Verbände, allerdings unterscheidet sich deren Modell zur Umsetzung der RED II von der geplanten Energy-Sharing-Regelung in der Binnenmarkt-Richtlinie.
Die deutschen Verbände streben eine Weiterentwicklung der Bürgerenergiegesellschaften aus dem EEG an. Die gemeinsame Nutzung ist dabei auf Erneuerbaren-Anlagen beschränkt, die zu weit überwiegenden Teilen im Eigentum von Bürgern sind, die im Umkreis wohnen. Die geplante Sharing-Regelung in der Binnenmarkt-Richtlinie geht allerdings viel weiter.
Demnach sollen auch Pacht-, Miet- und Leasingverhältnisse und Teileigentum ausreichen, um als aktiver Kunde Energie gemeinsam zu nutzen oder an andere Verbraucher abzugeben. Räumliche Beschränkungen sind nicht vorgesehen. Der Verbraucherverband BEUC hatte diese Woche kritisiert, dass die Konsumenten im Fall von kleinen Anlagen – in der Regel Fotovoltaik auf Dächern von Wohngebäuden – keinen Anspruch auf Verbraucherrechte haben sollen, und Nachbesserungen im weiteren Verfahren gefordert. ber
Der konservative finnische Politiker Petteri Orpo strebt nach seinem Wahlsieg in dem nordischen Land die Bildung einer Mitte-rechts-Koalition an. Er werde darüber mit der rechtspopulistischen Partei Die Finnen, der Schwedischen Volkspartei und den Christdemokraten verhandeln, gab der 53-Jährige am Donnerstag in Helsinki bekannt. Beginnen sollen die Verhandlungen an diesem Dienstag. Orpo hofft, bis Juni eine Regierung bilden zu können.
Orpos konservative Nationale Sammlungspartei war bei der Parlamentswahl am 2. April stärkste Kraft geworden. Knapp hinter ihr landeten die Rechtspopulisten um Parteichefin Riikka Purra sowie die Sozialdemokraten der bisherigen Ministerpräsidentin Sanna Marin, die seit Ende 2019 an der Spitze der Regierung des nördlichsten Landes der EU steht. Marin bleibt geschäftsführend im Amt, bis eine Nachfolgeregierung gebildet ist.
In den vergangenen Tagen hatte Orpo Sondierungsgespräche mit den Spitzen der Parteien geführt, wichtigstes Thema war ihm dabei die Senkung der Staatsausgaben. Purra dürfte in den anstehenden Verhandlungen vor allem auf einen strikteren Einwanderungskurs pochen – Orpos Konservative wollen dagegen die Einwanderung ausländischer Arbeitskräfte fördern. Auch zwischen den Rechtspopulisten und der Schwedischen Volkspartei gibt es größere Meinungsverschiedenheiten. Die Regierungsverhandlungen werden somit alles andere als einfach.
Anders als in Dänemark, Schweden und Norwegen sind in Finnland Regierungen mit breiter Parlamentsmehrheit üblich. Für eine solche Mehrheit benötigt Orpo entweder die Rechtspopulisten oder die Sozialdemokraten in seiner Koalition sowie zusätzlich mindestens eine der kleineren Parteien. Die von ihm anvisierte Vierer-Koalition würde auf 108 der 200 Mandate im Reichstag von Helsinki kommen. dpa
Anfang Juni wird Éric Andrieu das EU-Parlament verlassen. Dieser Abschied aus dem politischen Leben sei “seit über einem Jahr” vorbereitet worden und sein Nachfolger stehe bereits fest, erzählt der französische Europaabgeordnete im Gespräch mit Table.Media bei einem Orangensaft in der Pressebar des Europäischen Parlaments. Er wird sein Amt an Christophe Clergeau übergeben, den ersten Nichtgewählten auf der Liste der Sozialisten bei den Europawahlen 2019.
Clergeau, der sich selbst als Unternehmer bezeichnet, ist ein Regionalabgeordneter der Sozialistischen Partei für die Region Pays de Loire (Zentralfrankreich) und Mitglied des Europäischen Ausschusses der Regionen. Er wird dasselbe Team behalten und in denselben parlamentarischen Ausschüssen wie sein Vorgänger sitzen. Noch ist Andrieu Mitglied der Ausschüsse für Landwirtschaft und ländliche Gebiete (AGRI), Umwelt und Gesundheit (ENVI) und Zusammenarbeit und Entwicklung (DEVE).
Angesprochen auf das Ergebnis seiner Arbeit, sagt Andrieu: “Ich weiß nicht, ob man vom Erfolg sprechen kann, aber ich denke, ich habe dazu beigetragen, dass man sich der Notwendigkeit bewusst wurde, der Landwirtschaft einen neuen Sinn zu geben und die Verbindung zwischen Landwirtschaft, Ernährung, Gesundheit und biologischer Vielfalt wieder herzustellen.”
In den zehn Jahren seines europäischen Mandats hat Andrieu stets seinen ausgeprägten südfranzösischen Akzent beibehalten. Er stammt aus der Stadt Narbonne am Mittelmeer und wurde damit im Land von Jean Jaures geboren, einer Ikone der französischen Linken. Es ist daher nicht überraschend, dass er 1986, als er 26 Jahre alt war, der Sozialistischen Partei beitrat.
Seit Mai 2012 sitzt Andrieu im Europäischen Parlament und wurde 2014 erster stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und 2017 agrarpolitischer Sprecher der S&D-Fraktion (Sozialdemokraten). Als Gegner von Freihandelsabkommen (TTIP, CETA, MERCOSUR) und Befürworter einer tiefgreifenden Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) machte der Europaabgeordnete den Pestizidrahmen zu seinem Steckenpferd, womit er sich in der Landwirtschaft nicht nur Freunde machte, um es vorsichtig auszudrücken.
Ab 2018 war er Vorsitzender der Kommission zur Untersuchung des Pestizidbewertungsprozesses in Europa (PEST-Kommission). “Diese Funktion war meine größte Leistung“, sagt er. Er kämpfte unter anderem für den Ausstieg aus Glyphosat und das Verbot von Neonikotinoiden, die extrem schädlich für Insekten sind. Aktuell sorgt er sich um die Patente auf neue gentechnisch veränderte Organismen (GVO).
In den Verhandlungen mit der Kommission und dem Rat um die GAP-Reformen “haben wir nie aufgegeben”, sagt Andrieu. Dies gilt umso mehr, als unter den Parlamentariern parteiübergreifend Einigkeit herrschte. “Das ist eine Stärke, die es uns in den Trilogen ermöglicht hat, auch Kämpfe zu gewinnen, die am Anfang unmöglich erschienen”, erinnert er sich.
So freut sich der Parlamentarier, dass es ihm gelungen ist, mehr Regulierung in einen Agrarmarkt zu bringen, der seiner Meinung nach mehr in den Händen der großen Agrarkonzerne als in denen der Landwirte liegt.
“Das ist vielleicht anmaßend, aber wir haben uns in Bezug auf das Umweltbewusstsein weiterentwickelt.” Konkret zeige sich dies in der Beziehung zu wissenschaftlichen Forschungsinstituten im Bereich der Landwirtschaft. “Zu Beginn meines Engagements standen wir eher auf Konfrontationskurs mit den Wissenschaftlern. Sie sagten uns, dass der Produktivismus der Schlüssel zum Erfolg in der Landwirtschaft sei”, erinnert er sich.
Jetzt seien auch Fragen der Umwelt, Ernährung und Biodiversität Teil der wissenschaftlichen Analysen – auch dank der vielen Gespräche mit Andrieu und anderen Abgeordneten. “Und das ist ein sehr großer Fortschritt.”