die Debatte um die Schadstoffnorm Euro 7 führt exemplarisch vor, mit welcher Wucht in den kommenden Jahren, eher Jahrzehnten um das richtige Maß an Umweltschutz gerungen werden wird. Euro 7 soll auch die Emission von Feinpartikeln durch Bremsen und Reifen regulieren und das ziemlich lange: Die Hersteller sollen bis zu zehn Jahren oder eine Laufleistung von 200.000 Kilometer für die Einhaltung der Grenzwerte haften. Die Autohersteller halten die Vorgaben für kaum umsetzbar und sehr teuer, die Umweltverbände kritisieren sie als zu lasch, hat Markus Grabitz erfahren.
Vier EU-Kommissare haben gestern eine Initiative vorgestellt, die die EU besser vor Hacker-Angriffen schützen soll. Es ist dann doch enttäuschend wenig und vor allem wenig konkret geworden, berichtet Eric Bonse. Die neue Strategie für den Cyberspace bleibe in wichtigen Fragen vage und ambivalent.
Für das Europäische Parlament ist Corona kein größeres Thema, es gibt wichtigere Aufgaben: 225 Milliarden Euro aus dem Corona-Aufbauinstrument RRF stehen noch zur Verfügung, die sollen jetzt vor allem in die Investitionen für Erneuerbare-Energien-Projekte fließen. Am Donnerstag stimmten die Parlamentarier für einen entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission. Sie wollen zusätzlich zu den Corona-Geldern 20 Milliarden Euro an Zuschüssen bereitstellen.
Euro 7, die neue Schadstoffnorm, soll bei Pkw und Lieferwagen am 1. Juli 2025 und bei Nutzfahrzeugen am 1. Juli 2027 in Kraft treten. Der Vorschlag, den die Kommission Donnerstag beschlossen hat, setzt auch Ziele für die Leistungsfähigkeit von Batterien bei E-Autos.
Bei batterieelektrischen Fahrzeugen und Plug-in-Hybriden muss bis zu einer Laufleistung von 100.000 Kilometern oder einem Alter von fünf Jahren 80 Prozent der Ladeleistung gewährleistet sein. Bis zu einem Alter von acht Jahren oder einer Laufleistung von 160.000 Kilometern darf die Leistung nicht unter 70 Prozent sinken. Bei Lkw fehlen für diese Vorgaben noch die Erfahrungen. Die Kommission will nachliefern, sobald möglich.
Euro 7 will auch die Emission von Feinpartikeln durch Bremsen und Reifen regulieren. Bei Bremsen gibt es bereits für Pkw und Lieferwagen Messgeräte für die Freisetzung von Feinpartikeln. Messgeräte für den Reifenabrieb sind in der Entwicklung. Die Kommission behält sich vor, über Delegierte Rechtsakte für die Dauer von fünf Jahren nach Inkrafttreten von Euro 7 die Grenzwerte für Bremsen und Reifen zu verschärfen.
Die Emissionen jedes einzelnen Fahrzeugs sollen künftig digital übermittelt werden. Dafür werden die internetfähigen Onboard-Diagnose-Geräte genutzt, die bei Neufahrzeugen Pflicht sind. Die Hersteller müssen über längere Laufzeiten sicherstellen, dass die Fahrzeuge die Grenzwerte einhalten. Künftig müssen sie bei Pkw und Lieferwagen für Laufleistungen von 200.000 Kilometern oder zehn Jahre lang haften, falls die Werte nicht eingehalten werden. Bei Lastwagen gilt dies je nach Gewicht für Laufleistungen zwischen 375.000 und 875.000 Kilometer.
Die Schadstoffgrenzwerte wurden sehr unterschiedlich angepasst, wie Europe.Table bereits vorab berichtet hat. Für Benziner-Pkw wurde etwa der Grenzwert für Stickoxide von der geltenden Euro-6-Regulierung übernommen. Für Diesel-Pkw wurde der Grenzwert um etwa 35 Prozent abgesenkt. Deutlich verschärft werden die Grenzwerte für Lieferwagen und leichte und schwere Nutzfahrzeuge. Bei Trucks sollen die Grenzwerte etwa für Stickoxide um bis zu 65 Prozent abgesenkt werden.
Bei einer Schadstoffnorm zählen nicht nur die Grenzwerte, sondern auch die Kriterien, die bei den Testfahrten angelegt werden. Klar ist, dass die Testbedingungen verschärft werden. Unter erschwerten Testbedingungen müssen die Fahrzeuge bei Euro 7 die Werte auch noch bis zu Höhenlagen von 1800 Metern einhalten. Bei Euro 6 lag der Wert bei 1300 Meter.
Der Branchenverband VDA zieht ein sehr kritisches Fazit: “Für Pkw ist Euro 7 bis Juli 2025 terminlich nicht umsetzbar und für Lkw bis Juli 2027 technologisch kaum realisierbar.” Bei schweren Lkw setzte der Vorschlag “unrealistische Ziele”. Die Grenzwerte sollten teils um mehr als den Faktor zehn verschärft werden bei deutlich strengeren Testbedingungen. Besonders hart ins Gericht geht VDA-Präsidentin Hildegard Müller mit dem Vorschlag für die Lieferwagen-Grenzwerte, die angeglichen werden sollen an die Pkw-Werte.
Eine besondere Herausforderung sei der Lachgas-Grenzwert für Transporter bis 3,5 Tonnen: “Das Versprechen der Kommission, dass Euro 7 kein faktisches Verbot des Verbrenners bedeutet, ist somit nicht eingehalten. Die angestrebten Grenzwerte liegen am äußersten Rand dessen, was technologisch machbar ist”, so Müller. Müller warnt vor deutlichen Kostensteigerungen, sollte der Vorschlag nicht entschärft werden.
Ähnlich sieht es BMW-Chef Oliver Zipse, der derzeit dem europäischen Branchenverband ACEA vorsitzt: “Leider wären die Folgen des Vorschlags für die Umwelt sehr überschaubar, während die Kosten für die Hersteller immens wären.” Die Folgen des Vorschlags für die Lastwagen-Hersteller beurteilt Volvo-Chef Martin Lundstedt so: “Um Euro 7 einzuhalten, müssten die Hersteller in großem Maßstab Ingenieurleistung von der Entwicklung CO2-freier Antriebe abziehen und für die Entwicklung der Verbrennertechnologie umwidmen.”
Das hätte massive Folgen für die Transformation: “Das ist nicht gut für das Klima, das ist nicht gut für die Gesundheit der Menschen, und das ist nicht gut für die Industrie.” Benjamin Krieger vom EU-Dachverband der Zulieferer, Clepa, sagt: “Ein ausgewogener Euro-7-Vorschlag fördert die Produktinnovation und verbessert die Luftqualität.” Er mahnt jedoch: Der Vorschlag müsse realistisch bleiben: “Es geht um die Frage, was technisch erreichbar ist mit der Technologie von heute und der nahen Zukunft.”
Der EU-Dachverband von der Umweltorganisation Transport + Environment (T+E) kritisiert den Vorschlag als zu lasch. “Die vorgeschlagenen Grenzwerte für Pkw sind so schwach, sie hätten von den Herstellern selbst kommen können”, sagt Anna Krajinska von T+E. Die Autolobby habe heftig Widerstand gegen alle Reformansätze geleistet. “Jetzt ist die Kommission eingeknickt, Profite der Hersteller sind wichtiger als die Gesundheit der Menschen”, so Krajinka weiter.
Jens Gieseke (CDU) sagt: “Ich lehne strengere Grenzwerte für Auspuffemissionen ab. Gerade erst ist das Verbrenner-Aus für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge ab 2035 ist beschlossen.” Ein weiterer “Investitionszwang” in die in Europa auslaufende Verbrennertechnologie sei das falsche Signal. Michael Bloss (Grüne) sieht es anders: “Die Kommission knickt mal wieder vor der Auto-Lobby ein.” Mit “laxen” Vorschlägen nähme die Kommission in Kauf, dass zusätzlich “100 Millionen umweltschädliche Autos auf EU-Straßen fahren”.
Es geschieht nicht alle Tage, dass vier EU-Kommissare gemeinsam vor die Presse treten, um eine Initiative vorzustellen. Doch für ihre neue Strategie in Sachen “Cyber Defence” und “Military Mobility” haben Margrethe Vestager, Josep Borrell, Thierry Breton und Adina Valean eine Ausnahme gemacht. Vor dem Hintergrund des russischen Kriegs in der Ukraine müssten sich die Europäer neu aufstellen und ihre Verteidigung stärken, so ihre Botschaft.
Die 21-seitige Mitteilung zur “EU Policy on Cyber Defence”, die Borrell vorlegte, enthält jedoch wenig Konkretes. Die Mitgliedstaaten sollten sich “dringend dazu verpflichten, ihre Investitionen in das gesamte Spektrum der Cyberverteidigungs-Fähigkeiten zu erhöhen, einschließlich der aktiven Verteidigungsfähigkeiten”, heißt es darin. Die EU werde sich “mit allen verfügbaren Mitteln” gegen Hacker-Attacken zur Wehr setzen.
Auf die Frage, ob dies auch umstrittene “Hackbacks” einschließt, ging Borrell nicht ein. In der Strategie heißt es, die EU fühle sich “weiterhin uneingeschränkt dem internationalen Recht und den internationalen Normen im Cyberspace verpflichtet”. Bei “Hackbacks” werden die Server des Angreifers lahmgelegt oder kritische Infrastruktur beschädigt. Brüssel setzt in dieser Frage auf strategische Ambiguität – man legt sich nicht fest.
Unklar blieb auch, warum die Kommission ihre Strategie mehr ein halbes Jahr nach Beginn des Krieges in der Ukraine vorlegt, und nicht schon früher. Ist die Gefahr von Cyber-Angriffen gewachsen? Wo sind die größten Sicherheitslücken, wie können sie geschlossen werden? Auch dazu hielten sich die Kommissare bedeckt.
Hier müsse die EU-Kommission noch nachlegen, sagte die liberale Europaabgeordnete Svenja Hahn gegenüber Europe.Table. “Hier erwarte ich klare Vorhaben von der Kommission. IT-Sicherheitslücken dürfen nicht bewusst für staatliche Überwachungsmaßnahmen offengehalten werden, da sie auch immer ein Einfallstor für kriminelle oder feindliche Akteure sind. Wir brauchen ein europaweites Schwachstellenmanagement, das Sicherheitslücken schließt.”
Vestager betonte, dass es bei den Bedrohungen nicht nur um militärische, sondern auch um zivile Infrastruktur gehe. Als Beispiel verwies sie auf die 5G-Netze für die Telekommunikation. Vor allem Deutschland müsse sich besser schützen und Hochrisiko-Ausrüster wie Huawei aus China ausschließen. “It is not only Germany, but it is also Germany”, erklärte sie auf Nachfrage.
Die Länder müssten ihre Anstrengungen auch besser koordinieren, hieß es. Dazu soll ein “Cyber Defense Coordination Center” gegründet werden, auch eine “Cyber Commanders Conference” schlägt die EU-Kommission vor. Borrell sprach sich zudem für eine engere Zusammenarbeit mit der Nato sowie mit der Ukraine und Moldau aus. Die Ukraine sei bei der Cyberverteidigung gegen russische Hacker-Attacken vorbildlich.
Eine gute Nachricht hatte Borrell bei der militärischen Mobilität. Großbritannien will sich dem PESCO-Projekt anschließen. Für London ist dies eine Kehrtwende. Bisher waren die Briten gegen eine Teilnahme an der “Permanent Structured Cooperation”. Bei der Verlegung von schwerem Militärgerät nach Osteuropa sind sie jedoch auf gute Infrastruktur in Kontinentaleuropa angewiesen. Die Mitarbeit soll beim Treffen der EU-Außenminister am Montag formell beschlossen werden.
Auf der internationalen Klimabühne hat die Stimme von Frans Timmermans Gewicht. Nicht nur, weil sich der Vizepräsident der Europäischen Kommission für den Green Deal perfekt in fünf Sprachen ausdrücken kann, sondern weil er der Chefunterhändler der EU ist.
Für die hochkomplexen Verhandlungen ist Timmermans auf sein Team angewiesen – auf die Mitarbeiter der Generaldirektion Klima. Eine zentrale Figur ist Jacob Werksman, Sonderberater der Generaldirektion für internationale Klimabeziehungen und Leiter der EU-Delegation bei der UNFCCC. Werksman stimme sich mit der tschechischen Regierung ab – Tschechien hat gerade die rotierende EU-Ratspräsidentschaft inne, erklärt ein hochrangiger EU-Klimabeamter. “Auf diese Weise stellen wir die Repräsentativität unseres Verhandlungsteams in den verschiedenen internationalen Prozessen sicher.”
“Klima”, wie sie im Berlaymont-Gebäude genannt wird, wurde 2010 im Anschluss an die COP15 in Kopenhagen gegründet. Die Konferenz in Kopenhagen ging als COP aller Katastrophen in die Geschichte ein, war aber auch Ausgangspunkt für eine neue Dynamik, die schließlich zum Pariser Abkommen führte. Die seinerzeit zuständige dänische Kommissarin Connie Hedegaard engagierte sich sehr: “Sie war wirklich maßgeblich an der Wiederbelebung des Klimagipfels nach Kopenhagen beteiligt”, hört man im Berlaymont.
Seit ihrer Gründung gab es in der GD keine größeren Umstrukturierungen, lediglich eine “Anpassung” im Zuge der Vorlage des Gesetzespakets Fit-for-55 im Juli 2021 – ein Paket, das man als die regionale Umsetzung des 2015 verabschiedeten Pariser Abkommens bezeichnen kann. So wurden im Januar 2022 zwei neue Abteilungen geschaffen, wodurch sich ihre Gesamtzahl auf fünf erhöhte.
Die neue Organisation ermöglicht eine horizontale Bearbeitung des Klimathemas, das nun so unterschiedliche Themen wie Landwirtschaft, internationaler Handel oder auch Verteidigung betrifft. Darüber hinaus hat die GD Klima einen zweiten Sonderberater, Dušan Chrenek, der sich auf technologische Aspekte konzentriert. Er arbeitet insbesondere mit der für Innovation und die Dekarbonisierung der Wirtschaft zuständigen Direktion zusammen.
Die Generaldirektion mit 304 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern braucht eine neue Führung, nachdem ihr Generaldirektor Mauro Petriccione im August unerwartet gestorben war. Nach Angaben der Kommission wird über die Ernennung in den kommenden Monaten entschieden.
Timmermans vertritt die EU in Sharm El-Sheikh aber nicht allein: Er muss sich mit der tschechischen Ratspräsidentschaft und den 27 Mitgliedstaaten abstimmen. Eine einzigartige Konstellation auf der internationalen Klimabühne. “Unsere Verhandlungspartner haben gelernt, dieses einzigartige Wesen mit seinen Eigenheiten zu schätzen und ihm zu vertrauen. Wir müssen aber immer wieder erklären, was die EU tut und wer dahinter steht”, erklärt ein Klima-Beamter.
Das UN-Klimasystem beschränkt die Mitgliedschaft nicht auf Nationalstaaten. Im Gegenteil, es ermöglicht Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration (RWI) wie der EU, unter denselben Bedingungen teilzunehmen. Daher darf die EU ihre eigenen Interessen auf multilateraler Ebene vertreten. Das bedeutet, dass sie vor Beginn der internationalen Verhandlungen einen gemeinsamen Standpunkt mit ihren Mitgliedstaaten formulieren muss. Das Mandat der EU wird auf die intern vereinbarten Positionen beschränkt.
“Das macht die EU weniger flexibel in den Verhandlungen, da sie nicht von dem erzielten Kompromiss abweichen kann”, kritisiert ein EU-Diplomat. “Nun kann die Ankunft der Minister in der zweiten Verhandlungswoche dazu führen, dass sich die Linien bewegen.” Die europäischen Klimaminister reisen nächste Woche nach Sharm-El-Sheikh. Sie stimmen sich zweimal am Tag mit der Europäischen Kommission und der tschechischen Ratspräsidentschaft ab. Jetzt kommt also Bewegung in die Verhandlungen.
14.11.-15.11.2022
Rat der EU: Auswärtige Angelegenheiten
Themen: Gedankenaustausch zu Russlands Aggression gegen die Ukraine, Gedankenaustausch zum Westbalkan, Gedankenaustausch zu Verteidigungsfähigkeiten und operativen Gegebenheiten. Vorläufige Tagesordnung
14.11.2022 – 15:00-18:30 Uhr
Sitzung des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (ITRE)
Themen: Gedankenaustausch mit Mechthild Wörsdörfer (stellvertretende Generaldirektorin der GD Energie) über die anstehende Strommarktreform, Berichtsentwurf zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen, Berichtsentwurf zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von “Horizont Europa” hinsichtlich des gemeinsamen Unternehmens für Chips. Vorläufige Tagesordnung
14.11.2022 – 15:00-18:30 Uhr
Sitzung des Ausschusses für Haushaltskontrolle (CONT)
Themen: Berichtsentwurf zur Kontrolle der Finanztätigkeit der Europäischen Investitionsbank, Bericht des Europäischen Rechnungshofs zur Leistung des EU-Haushalts (Stand zum Jahresende 2021), Entlastung des Gesamthaushaltsplans der EU 2021. Vorläufige Tagesordnung
14.11.2022 – 15:00-18:30 Uhr
Sitzung des Ausschusses für Internationalen Handel (INTA)
Themen: Aussprache zum Stand internationaler Handelsverhandlungen (unter Ausschluss der Öffentlichkeit), Entwurf einer Stellungnahme zu den Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit, Aussprache mit der Kommission über die Handelsziele der EU im Vorfeld des
Gipfeltreffens EU-ASEAN im Dezember 2022. Vorläufige Tagesordnung
14.11.2022 – 15:00-18:30 Uhr
Sitzung des Unterausschusses für Sicherheit und Verteidigung (SEDE)
Themen: Gedankenaustausch zur hybriden Kriegsführung: Die Verwundbarkeit von Unterwassernetzen und anderen kritischen europäischen Infrastrukturen. Vorläufige Tagesordnung
14.11.2022 – 15:00-18:30 Uhr
Sitzung des Ausschusses für Erkenntnisse aus der COVID-19-Pandemie und Empfehlungen für die Zukunft (COVI)
Themen: Gedankenaustausch mit Lieve Verboven (Internationale Arbeitsorganisation), Gedankenaustausch mit Jan Willem Goudriaan (Europäischer Gewerkschaftsverband für den Öffentlichen Dienst), Gedankenaustausch mit Claes-Mikael Ståhl (Europäischer Gewerkschaftsbund). Vorläufige Tagesordnung
15.11.-16.11.2022
G20-Gipfel
Themen: Die Präsidenten und Regierungschefs der 20 wichtigsten Industrienationen kommen zu Beratungen zusammen. Infos
15.11.2022
Trilog: RED III
Themen: Die zweite Trilog-Sitzung zum RED-III-Dossier (Richtlinie über erneuerbare Energien) wird mit “harten Diskussionen” über die Definition von grünem Wasserstoff beginnen. Markus Pieper, Hauptverhandlungsführer des Europäischen Parlaments für die Richtlinie über erneuerbare Energien, zufolge ist die Situation im Rat “sehr delikat”, da es unter den Ratsmitgliedern unterschiedliche Auffassungen gibt. Das Parlament werde außerdem “ehrgeizigere” Ziele für die Anwendung von grünem Wasserstoff vorschlagen als der Rat. Der Abgeordnete zeigte sich zuversichtlich, dass die Positionen des Parlaments erfolgreich sein werden, da seine klare und stabile Mehrheit ihm eine solide Verhandlungsbasis verschafft.
15.11.2022 – 10:30 Uhr
Kooperationsrat EU-Kirgisistan
Themen: Bilaterale Beziehungen zwischen der EU und Kirgisistan, weiteres Vorgehen nach der Paraphierung des erweiterten Partnerschafts- und Kooperationsabkommens EU-Kirgisistan, weitere politische Fragen (Verfassungsreformen, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte), Wirtschafts- und Handelsfragen. Infos
16.11.2022
Wöchentliche Kommissionssitzung
Themen: Mitteilung zur Schengen-Erweiterung. Vorläufige Tagesordnung
16.11.2022
Treffen der G7-Innenminister mit EU-Innenkommissarin Johansson
Themen: Austausch zu den gemeinsamen Werten von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten sowie soziale Gerechtigkeit, Gleichstellung und inklusive Digitalisierung. Infos
17.11.2022 – 09:00-12:30 Uhr
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (ECON)
Themen: Entwurf einer Stellungnahme zu den Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit, Berichtsentwurf zu den Märkten für Finanzinstrumente. Vorläufige Tagesordnung
17.11.2022 – 09:00-12:30 Uhr
Sitzung des Ausschusses für Entwicklung (DEVE)
Themen: Präsentation des Jugendaktionsplans, Entwurf einer Stellungnahme zu den Lehren aus den Pandora Papers und anderen Enthüllungen, Gedankenaustausch zur humanitären Lage in der Ukraine vor dem Winter. Vorläufige Tagesordnung
18.11.2022 – 10:00 Uhr
Rat der EU: Allgemeine Angelegenheiten
Themen: Stand der Dinge in den Beziehungen zwischen der EU und UK, Anhörung zu den Werten der EU in Ungarn, Gedankenaustausch zum Arbeitsprogramm der Kommission für 2023. Vorläufige Tagesordnung
In einer späten Sitzung einigten sich die Verhandlungsführer aus EU-Parlament, Rat und Kommission vergangene Nacht auf einen gemeinsamen Nenner bei der Verordnung über Landnutzung und Forstwirtschaft (LULUCF). Demnach wird das Ziel für die natürliche Treibhausgas-Senkleistung des Sektors, aufgeteilt auf die EU-Staaten, auf 310 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente ab 2030 festgelegt.
Das Trilog-Ergebnis stand im Wesentlichen schon im Vorfeld fest und entspricht weitgehend dem Kommissionsvorschlag sowie der Position des Parlaments. Aber die Summe ist höher als die im EU-Klimagesetz ursprünglich vorgesehenen 225 Megatonnen. Das Ergebnis ist damit ein wichtiges Signal, auch in Richtung Weltklimakonferenz COP27 in Sharm el-Sheikh. Mit dem offiziellen Abschluss der Verhandlungen kann das EU-Klimaziel de facto auf 57 Prozent CO2-Einsparung bis 2030 angehoben werden. Das dürfte die Verhandlungsposition der EU-Delegation beim Werben für die Erhöhung der Klimaziele anderer Ländern auf der COP stärken.
Ville Niinistö (Grüne), Berichterstatter des EU-Parlaments, zeigte sich zufrieden: “Wir haben jetzt ein ehrgeizigeres Ziel und strengere Berichterstattungsanforderungen sowie mehr Transparenz. Zum ersten Mal werden in dieser Gesetzgebung die biologische Vielfalt und die Klimakrise gemeinsam betrachtet, und die Mitgliedstaaten müssen auch den Grundsatz ‘Do no significant harm’ berücksichtigen”, so der Europaabgeordnete.
Bis 2025 gelten weiterhin die derzeitigen Vorgaben, wonach die Emissionen des LULUCF-Sektors die CO2-Speicherung nicht übersteigen dürfen. Ab 2026 muss die Senkleistung dann höher sein. Dabei werden die EU-Länder verpflichtet, Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, wenn die Fortschritte bei der Erreichung ihrer Ziele nicht ausreichen.
Strittig war im Trilog bis zuletzt insbesondere die Frage nach der “Flexibilität” dieser nationalen Ziele, um den großen Schwankungen innerhalb des Sektors gerecht werden, die etwa durch Naturkatastrophen oder Dürren ausgelöst werden und von Land zu Land sehr unterschiedlich sein können. Die Ziele könnten damit geringer ausfallen, als zunächst angenommen, solange die EU-weite Gesamtleistung erreicht wird.
Die Mitgliedsstaaten haben deshalb die Möglichkeit, “Speichereinheiten” unter einander zu handeln. Außerdem können überschüssige Emissionsrechte aus dem Effort Sharing genutzt werden, um die LULUCF-Ziele zu erreichen und umgekehrt. Zuletzt war die Senkleistung des Sektors im Zeitraum 2013 bis 2019 in Folge von Trockenheit, Waldbränden und Schädlingen von 322 auf 249 Millionen Tonnen gesunken und nimmt weiter ab.
Entsprechend ist auch die Landwirtschaft gefordert, die bislang deutlich mehr Treibhausgase ausstößt als speichert. Eigene Unterziele für Ackerböden oder Moore sind allerdings in der LULUCF-Verordnung nicht vorgesehen. Wie genau die Ziele also letztlich erreicht werden sollen, bleibt weiter offen und wird teils auf andere Rechtsakte verlagert. Darunter das geplante Gesetz zur Wiederherstellung der Natur (NRL) und der Rechtsrahmen für die Zertifizierung von CO2-Speicherung. til
Die Überarbeitung und Erweiterung der Netzwerk- und Informationssicherheitsrichtlinie NIS für Cybersicherheit ist im Parlament mit großer Mehrheit angenommen worden. “Auch wenn es die beste Cybersicherheitsgesetzgebung ist, die der Kontinent bislang gesehen hat, sollten wir uns nicht zu sehr gratulieren”, mahnte EP-Berichterstatter Bart Groothuis (VVD/Renew) im Plenum. Russland schere sich nicht um die Gesetzgebung, dafür brauche es weitere Maßnahmen.
Groothuis forderte aktive Abwehrmaßnahmen gegen Angriffe, die eine Zusammenarbeit zwischen ISPs und IT-Sicherheitsbehörden voraussetzten, etwa um Domains mit Schadsoftware zu blockieren. Die NIS2 bringe gute Möglichkeiten mit, um risikobehaftete Anbieter zu prüfen. Es brauche aber darüber hinaus auch weitere Gesetzgebung, um etwa Schutz zu bieten, “wenn Staaten mit einem offensiven Programm zum Diebstahl geistigen Eigentums und ihre Unternehmen in unseren Markt eintreten.” Auch Infrastruktur wie Unterseekabel würden zwar in die NIS2 aufgenommen. Aber die Schutzpläne dafür seien unzureichend.
Dass die NIS2 kaum das Ende der Diskussionen sein könne, das sieht auch Margrethe Vestager so. Es gehe “nicht darum, Gesetzeswerke zu verabschieden” – sondern sie anzuwenden, so die Kommissionsvizepräsidentin. Einige Mitgliedstaaten hatten sich im Zuge der bisherigen NIS-Richtlinie auf wenige, besonders schützenswerte Infrastrukturen konzentriert: “Die Zahl der essenziellen und wichtigen Organisationen, die allein in meinem Land nun geschützt werden müssen, beträgt etwa 6.000”, erläuterte die tschechische Piratenabgeordnete Marketa Gregorová (EFA). Bislang seien es nur 350 gewesen.
Mit der NIS2 werden unter anderem die unter die Vorschriften fallenden, betroffenen Sektoren ausgeweitet sowie weitere Anforderungen an die Betreiber kritischer Infrastrukturen. Wer genau unter die Kriterien fallen soll, war lange umstritten – nun ist in zwei Anhängen zur NIS2 definiert, unter welchen Umständen welche Branchen Cybersicherheitsvorgaben unterliegen.
Unmittelbar im Richtlinientext selbst sind dies nur Telekommunikationsanbieter, Vertrauensdiensteanbieter, DNS-Diensteanbieter und Namensregistrare als besonders relevante Elemente der digitalen Welt. Deutschland hatte im Zuge der Überarbeitung des IT-Sicherheitsgesetzes bereits antizipiert, welche Branchen künftig unter die NIS2 fallen würden, der Anpassungsbedarf in Deutschland dürfte daher eher gering ausfallen.
Neu aufgebaut wird ein Schwachstellenregister bei der Europäischen Netzwerksicherheitsbehörde ENISA. Die aber bleibt auch in Zukunft eher schwach und primär koordinierend tätig. Allerdings soll sie die verpflichtend zu erstellenden Cybersicherheitskonzepte der Mitgliedstaaten künftig begutachten. Neu hinzu kommt mit der NIS2 auch eine Kooperationsgruppe für die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und mit der Kommission (Art. 12), ein Cybersecurity-Indicence-Response-Team-Netzwerk und ein Unterstützungsnetzwerk zum koordinierten Management massiver Vorfälle namens EU-CyCLONe.
“Wir haben zuletzt Angriffe auf kritische Infrastruktur in der Union gesehen. Die rechtliche Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten wird die vereinbarte Zeit in Anspruch nehmen, ja, aber wir sollten so viel wie möglich auf freiwilliger Basis vorziehen”, sagte Margrethe Vestager. Die Angreifer würden nicht auf die Umsetzung einer Richtlinie warten, so sie überhaupt die juristische Sprache würdigten oder ihrer mächtig seien, schmunzelte Vestager ins Halbrund des Parlaments. Eine Annahme der NIS2 im Rat in den kommenden Wochen gilt nur noch als Formalie – danach haben die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, den Brüsseler Worten nationale Gesetzesanpassungen folgen zu lassen. fst
Das Europäische Parlament hat gestern final über die Richtlinie über Nachhaltigkeitsberichtspflichten für Unternehmen (CSRD) abgestimmt. Mit einer Mehrheit von 525 Stimmen bei 60 Gegenstimmen und 28 Enthaltungen nahm das Plenum den Vorschlag an, auf den sich Parlament, Rat und Kommission im Juni geeinigt hatten.
Von den neuen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sind rund 50.000 Unternehmen in der EU betroffen. Diese müssen ab 2024 nach einheitlichen Standards genauere Daten über ihre Auswirkungen auf Umwelt, Soziales und Governance offenlegen. Die Vorschriften treten in drei Stufen in Kraft:
Auch der Rat muss den Vorschlag nun noch formell annehmen; dies ist für den 28. November angekündigt. Anschließend wird er unterzeichnet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht, zwanzig Tage später tritt die Richtlinie in Kraft. leo
Das geplante EU-Gesetzespaket zur Stärkung der Versorgung mit strategisch wichtigen Rohstoffen (Critical Raw Materials Act) kommt nach Aussagen der Kommission Ende März 2023. Am Rande der COP27 in Sharm El-Sheik stellte Peter Handley, Referatsleiter für Rohstoffe in der DG Grow, die Pläne der Kommission vor und nannte erstmals einen konkreten Zeitpunkt. Ursprünglich war das Paket für Ende 2022 angekündigt gewesen, zuletzt hatte Binnenmarktkommissar Thierry Breton vom ersten Quartal 2023 gesprochen.
Anfang Oktober hatte Europe.Table bereits den groben Aufbau des Rechtsakts erfahren. Handley nannte nun weitere Details über die geplanten Ziele und Maßnahmen:
Handley betonte die Bedeutung einer sicheren Versorgung mit kritischen Rohstoffen für das Erreichen des Europäischen Green Deal und der Pariser Klimaziele. Im globalen Vergleich hänge Europa hinter China, Japan und den USA her, die bereits früher mit einer aktiven Rohstoffpolitik begonnen hätten. “Wir freuen uns auf eine gute Diskussion mit unseren Partnern in der ganzen Welt, sobald dieser Rechtsakt vorgestellt ist”, sagte Handley. leo
Das Europäische Parlament will angesichts der Energiekrise Gelder aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) für Investitionen in die Energieinfrastruktur nutzen. Am Donnerstag nahm das Plenum die Änderungen zum Kommissionsvorschlag an. Finanziert werden sollen vor allem Erneuerbare-Energien-Projekte, aber auch fossile Energieträger wie Flüssiggas (LNG). Etwa ein Drittel des Geldes soll für grenzübergreifende Projekte genutzt werden.
In den Trilog wollen die Parlamentarier mit der Forderung gehen, dass ein Großteil der Zuschüsse in Höhe von 20 Milliarden Euro dadurch bereitgestellt werden soll, dass Emissionszertifikate früher als geplant verkauft werden. Die EU-Staaten hatten sich hingegen darauf verständigt, vor allem Geld aus dem Innovationsfonds zu nehmen und nur einen kleinen Teil durch Umschichten der Verschmutzungsrechte bereitzustellen.
Das sieht das Parlament kritisch: “Der Rat will den Innovationsfonds plündern, der die Entwicklung innovativer, sauberer Technologien nach vorne bringt”, sagte Peter Liese (CDU). Besonders mit Blick auf die geplanten Investitionen der USA in klimaschonende Technologie sei das ein fatales Signal. Der Vorschlag der EU-Kommission, zusätzliche Zertifikate aus der Marktstabilitätsreserve zu versteigern, um Geld zu sammeln, wurde abgelehnt. Es wurde befürchtet, dass dies zusätzliche Emissionen verursachen würde.
Festgelegt wurde auch, dass Geld aus dem Corona-Aufbaufonds für Energiezwecke umfunktioniert werden kann. Nach Angaben der EU-Kommission stehen noch 225 Milliarden Euro an Darlehen aus dem Corona-Aufbauinstrument RRF zur Verfügung. Das Parlament sprach sich zudem dafür aus, ungenutzte Gelder aus dem EU-Haushalt 2014-2020 für die Investitionen zu nutzen.
“Das ‘Do no significant harm‘-Prinzip soll dabei nur unter strengen Auflagen und in engen Grenzen ausgesetzt werden können. Investitionen in erneuerbare Energie sind unsere Priorität”, sagte Jens Geier (SPD). “Gaspipelines, die notwendig sind, um neue Lieferwege zu erschließen, müssen wasserstofffähig sein, damit die Investition auch Sinn ergibt, wenn die Wasserstoffproduktion hochfährt.” dpa/ber
In den Trilog-Verhandlungen über die Verordnung zu Entwaldungsfreien Lieferketten konnten sich Rat, Parlament und Kommission in dieser Woche zwar in einigen wichtigen Fragen einigen. Bei dem Treffen am Mittwochabend zeichneten sich jedoch gleichzeitig Streitpunkte ab, für die kein zeitnaher Kompromiss in Sicht ist. Dazu gehört vor allem die Einbeziehung des Finanzsektors.
Ziel des zweiten Trilogs war es, sich über die wichtigsten Themen auszutauschen und zu ersten Einigungen zu gelangen. Die tschechische Ratspräsidentschaft will die Verhandlungen möglichst bis Ende des Jahres abschließen. Ob dies gelingt, ist unklar.
Die Verordnung sieht ein Importverbot für zahlreiche Waren vor, wenn für ihre Produktion Wälder abgeholzt wurden. Zu den Themen, die bei der Sitzung am Mittwoch diskutiert wurden, gehörten die Definition von Waldschädigung, die Risikobewertung der Länder, Sorgfaltspflichten, Geolokalisierung, Kontrollen, Sanktionen, Zugang zur Justiz sowie der Geltungsbereich.
In den Fragen der Geolokalisierung, der vereinfachten Sorgfaltspflicht und des Systems zur Länderbewertung konnten die Institutionen einen politischen Kompromiss finden, sodass die Einzelheiten nicht auf technischer Ebene erörtert werden müssen.
Eine weiterhin strittige Frage ist nach Informationen von Europe.Table neben der Ausweitung des Geltungsbereichs (vor allem auf Mais und Kautschuk) und der Definition von Waldschädigung vor allem die Einbeziehung des Finanzsektors. Das Parlament fordert hier zusätzliche Auflagen für Investoren, der Rat habe während der Verhandlungen die Versuche, über den Kommissionsvorschlag hinauszugehen, blockiert, heißt es von einer Quelle im Parlament. Man hoffe deshalb auf mehr Raum für Kompromisse durch die politische Ebene des Rates, eine zeitnahe Einigung wäre jedoch überraschend.
Auch in den Beratungen zum EU-Lieferkettengesetz fordern einige Mitgliedstaaten, den Finanzsektor von den Sorgfaltspflichten auszulassen (Europe.Table berichtete). Luxemburg, Irland und Deutschland haben angedeutet, dass sie Vermögensverwalter und institutionelle Anleger aus dem Geltungsbereich ausschließen wollen, wobei Frankreich und Italien noch weiter gehen und fordern, dass der gesamte Finanzsektor ausgenommen wird, so ein mit den Verhandlungen vertrauter EU-Diplomat.
Eine Gruppe von neun Finanzinstitutionen, darunter die GLS und die Triodos Bank, hatten sich im Vorfeld des Trilogs über Entwaldungsfreie Lieferketten mit einem offenen Brief an die Kommission und den Rat gewandt und die Einbeziehung des Finanzsektors gefordert. “Der Finanzsektor spielt eine Schlüsselrolle für die Gestaltung von Unternehmen und Wirtschaft und damit auch bei der Eindämmung der Entwaldung und Waldschädigung”, heißt es darin.
Die Kommission hatte ihren Vorschlag im November 2021 vorgestellt, das Parlament im September seinen Standpunkt angenommen. Alle Parteien streben weiterhin an, das Dossier unter tschechischer Präsidentschaft bis Ende des Jahres abzuschließen. Der nächste Trilog ist für den 5. Dezember angesetzt. leo/dpa
Das Europäische Parlament hat grünes Licht für ein neues Handelsinstrument gegeben, mit dem Ziel, Übernahmen europäischer Firmen durch hochsubventionierte ausländische Unternehmen zu verhindern. Die EU-Abgeordneten stimmten am Donnerstag mit großer Mehrheit für das Vorhaben, das zeitnah in Kraft treten könnte und gegen Marktverzerrungen ankämpfen soll.
Brüssel will damit auch unterbinden, dass mit Staatsgeld unterstützte Unternehmen aus dem Ausland europäischen Konkurrenten öffentliche Aufträge wegnehmen. Chinesische Firmen könnte das empfindlich treffen.
Das soll das neue Gesetz beinhalten:
Die Botschaft für ausländische Unternehmen sei klar, sagte der im Europaparlament zuständige Abgeordnete, Christophe Hansen. “Sie sind im EU-Binnenmarkt willkommen, wenn sie sich an die Regeln halten. Wer nicht fair spielt, bleibt außen vor.” Brüssel habe damit eine große Gesetzeslücke geschlossen, betonte CDU-Europapolitiker Daniel Caspary. Die chinesische Handelskammer in Brüssel erklärte, eine große Zahl chinesischer Firmen in der EU seien wegen des geplanten Instruments besorgt. Der EU-Rat der Mitgliedstaaten müssen dem Gesetzesvorhaben noch zustimmen. ari
Axel Voss, rechtspolitischer Sprecher der EVP-Fraktion, wird voraussichtlich Berichterstatter für die Richtlinie über KI-Haftung (AI Liability Directive). Die Federführung für den Bericht hat das Parlament jedoch noch nicht offiziell an den Rechtsausschuss (JURI) vergeben. Es bestehe noch Unklarheit über die endgültige Aufteilung mit dem Binnenmarkt- und Verbraucherausschuss (IMCO), erfuhr Europe.Table. Sollte der Rechtsausschuss die Federführung erhalten, werde es aber keine Überraschung sein, wenn Axel Voss der EVP-Berichterstatter werde, hieß es aus seinem Umfeld.
Der Rechtspolitiker war Berichterstatter des Initiativberichts (AIDA) zum AI Act. Beim AI Act selbst hatte es lange Auseinandersetzungen über die Zuteilung des Dossiers gegeben. Die Richtlinie zur KI-Haftung hatte EU-Justizkommissar Didier Reynders Ende September vorgelegt. Einige Tage später twitterte Voss ein gemeinsames Foto mit Reynders und schrieb: “Wir sind bereit, die Zusammenarbeit fortzusetzen und die Diskussion über praktische AI-Haftungsregeln zu führen.”
Gemeinsam mit der Verordnung präsentierte die Kommission auch eine Überarbeitung der allgemeinen Produkthaftungsrichtlinie (PLD). Auch hier könnte ein EVP-Politiker Berichterstatter werden, berichtet Contexte: der belgische Abgeordnete Pascal Arimont. vis
Nasi Goreng, der Superstar unter den Streetfood-Gerichten auf Bali, versucht Geschmacksvielfalt und Nährstoffgehalt miteinander in Einklang zu bringen. Und um ein Gleichgewicht zwischen Klimazielen und dem Bedarf an Energiesicherheit werden sich auch die G20-Staats- und Regierungschefs nächste Woche bemühen müssen.
Tatsächlich werden die Signale, die vom G20-Gipfel am 15. und 16. November ausgehen, für die Ergebnisse, die zwei Tage später auf der COP27 erzielt werden, entscheidend sein. Alden Meyer, Klimaberater des britischen Think-Tanks E3G, analysiert: “Der geopolitische Showdown wird auf Bali und nicht in Sharm El-Sheikh stattfinden, um zu entscheiden, ob die in Glasgow eingegangenen Verpflichtungen zum Kohleausstieg aufrechterhalten und die Maßnahmen beschleunigt werden sollten, um unter 1,5 Grad Celsius zu bleiben.”
“Was die Reihenfolge angeht, hat Bali einen echten Einfluss. Die G20 hält die Karten für den Kampf gegen die globale Erwärmung in der Hand”, sagt Friederike Röder, Vizepräsidentin für Advocacy bei der NGO Global Citizen. Und dieser Gipfel ist umso wichtiger, als es den Sherpas und Ministern nicht gelungen ist, sich über die umstrittenen Themen zu einigen.
Es liegt also an den Staats- und Regierungschefs, den politischen Impuls zu geben. Keine leichte Aufgabe: Anfang September hatten sich die G20-Minister nicht auf eine gemeinsame Erklärung zum Klimaschutz einigen können. Einige Mitglieder, darunter China, Indien und Brasilien, lehnten sogar die Erwähnung des 1,5-Grad-Ziels ab oder revidierten die auf der COP26 so schmerzhaft errungenen Beschlüsse.
“Es ist klar, dass hier die wichtigste Handlungsmöglichkeit liegt, die G20 kann in der Klimafrage enorm viel bewegen”, so Röder weiter. Dies gilt in diesem Jahr umso mehr, als die verschiedenen Auftritte der Staatschefs in Scharm El-Scheich nicht zu größeren Ankündigungen und Initiativen geführt haben und eine Reihe von G20-Ländern, darunter China, Indien, Kanada und Australien, nicht nach Ägypten gereist sind. “Alles bleibt noch zu tun“, fasst sie zusammen.
Obwohl es schwierig ist, ohne die Europäische Union voranzukommen, wird sie von Beobachtern außerhalb der EU aufgrund des Krieges in der Ukraine als schwächer und verwundbarer wahrgenommen als noch vor einem Jahr. “Wir müssen die Führungsrolle und die Glaubwürdigkeit der EU auf der internationalen klima-diplomatischen Bühne wiederherstellen. Denn die Antwort der EU auf den Krieg in der Ukraine, die insbesondere von Deutschland ausging, war die Freigabe von Investitionen für Gas im Ausland”, betont Röder.
die Debatte um die Schadstoffnorm Euro 7 führt exemplarisch vor, mit welcher Wucht in den kommenden Jahren, eher Jahrzehnten um das richtige Maß an Umweltschutz gerungen werden wird. Euro 7 soll auch die Emission von Feinpartikeln durch Bremsen und Reifen regulieren und das ziemlich lange: Die Hersteller sollen bis zu zehn Jahren oder eine Laufleistung von 200.000 Kilometer für die Einhaltung der Grenzwerte haften. Die Autohersteller halten die Vorgaben für kaum umsetzbar und sehr teuer, die Umweltverbände kritisieren sie als zu lasch, hat Markus Grabitz erfahren.
Vier EU-Kommissare haben gestern eine Initiative vorgestellt, die die EU besser vor Hacker-Angriffen schützen soll. Es ist dann doch enttäuschend wenig und vor allem wenig konkret geworden, berichtet Eric Bonse. Die neue Strategie für den Cyberspace bleibe in wichtigen Fragen vage und ambivalent.
Für das Europäische Parlament ist Corona kein größeres Thema, es gibt wichtigere Aufgaben: 225 Milliarden Euro aus dem Corona-Aufbauinstrument RRF stehen noch zur Verfügung, die sollen jetzt vor allem in die Investitionen für Erneuerbare-Energien-Projekte fließen. Am Donnerstag stimmten die Parlamentarier für einen entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission. Sie wollen zusätzlich zu den Corona-Geldern 20 Milliarden Euro an Zuschüssen bereitstellen.
Euro 7, die neue Schadstoffnorm, soll bei Pkw und Lieferwagen am 1. Juli 2025 und bei Nutzfahrzeugen am 1. Juli 2027 in Kraft treten. Der Vorschlag, den die Kommission Donnerstag beschlossen hat, setzt auch Ziele für die Leistungsfähigkeit von Batterien bei E-Autos.
Bei batterieelektrischen Fahrzeugen und Plug-in-Hybriden muss bis zu einer Laufleistung von 100.000 Kilometern oder einem Alter von fünf Jahren 80 Prozent der Ladeleistung gewährleistet sein. Bis zu einem Alter von acht Jahren oder einer Laufleistung von 160.000 Kilometern darf die Leistung nicht unter 70 Prozent sinken. Bei Lkw fehlen für diese Vorgaben noch die Erfahrungen. Die Kommission will nachliefern, sobald möglich.
Euro 7 will auch die Emission von Feinpartikeln durch Bremsen und Reifen regulieren. Bei Bremsen gibt es bereits für Pkw und Lieferwagen Messgeräte für die Freisetzung von Feinpartikeln. Messgeräte für den Reifenabrieb sind in der Entwicklung. Die Kommission behält sich vor, über Delegierte Rechtsakte für die Dauer von fünf Jahren nach Inkrafttreten von Euro 7 die Grenzwerte für Bremsen und Reifen zu verschärfen.
Die Emissionen jedes einzelnen Fahrzeugs sollen künftig digital übermittelt werden. Dafür werden die internetfähigen Onboard-Diagnose-Geräte genutzt, die bei Neufahrzeugen Pflicht sind. Die Hersteller müssen über längere Laufzeiten sicherstellen, dass die Fahrzeuge die Grenzwerte einhalten. Künftig müssen sie bei Pkw und Lieferwagen für Laufleistungen von 200.000 Kilometern oder zehn Jahre lang haften, falls die Werte nicht eingehalten werden. Bei Lastwagen gilt dies je nach Gewicht für Laufleistungen zwischen 375.000 und 875.000 Kilometer.
Die Schadstoffgrenzwerte wurden sehr unterschiedlich angepasst, wie Europe.Table bereits vorab berichtet hat. Für Benziner-Pkw wurde etwa der Grenzwert für Stickoxide von der geltenden Euro-6-Regulierung übernommen. Für Diesel-Pkw wurde der Grenzwert um etwa 35 Prozent abgesenkt. Deutlich verschärft werden die Grenzwerte für Lieferwagen und leichte und schwere Nutzfahrzeuge. Bei Trucks sollen die Grenzwerte etwa für Stickoxide um bis zu 65 Prozent abgesenkt werden.
Bei einer Schadstoffnorm zählen nicht nur die Grenzwerte, sondern auch die Kriterien, die bei den Testfahrten angelegt werden. Klar ist, dass die Testbedingungen verschärft werden. Unter erschwerten Testbedingungen müssen die Fahrzeuge bei Euro 7 die Werte auch noch bis zu Höhenlagen von 1800 Metern einhalten. Bei Euro 6 lag der Wert bei 1300 Meter.
Der Branchenverband VDA zieht ein sehr kritisches Fazit: “Für Pkw ist Euro 7 bis Juli 2025 terminlich nicht umsetzbar und für Lkw bis Juli 2027 technologisch kaum realisierbar.” Bei schweren Lkw setzte der Vorschlag “unrealistische Ziele”. Die Grenzwerte sollten teils um mehr als den Faktor zehn verschärft werden bei deutlich strengeren Testbedingungen. Besonders hart ins Gericht geht VDA-Präsidentin Hildegard Müller mit dem Vorschlag für die Lieferwagen-Grenzwerte, die angeglichen werden sollen an die Pkw-Werte.
Eine besondere Herausforderung sei der Lachgas-Grenzwert für Transporter bis 3,5 Tonnen: “Das Versprechen der Kommission, dass Euro 7 kein faktisches Verbot des Verbrenners bedeutet, ist somit nicht eingehalten. Die angestrebten Grenzwerte liegen am äußersten Rand dessen, was technologisch machbar ist”, so Müller. Müller warnt vor deutlichen Kostensteigerungen, sollte der Vorschlag nicht entschärft werden.
Ähnlich sieht es BMW-Chef Oliver Zipse, der derzeit dem europäischen Branchenverband ACEA vorsitzt: “Leider wären die Folgen des Vorschlags für die Umwelt sehr überschaubar, während die Kosten für die Hersteller immens wären.” Die Folgen des Vorschlags für die Lastwagen-Hersteller beurteilt Volvo-Chef Martin Lundstedt so: “Um Euro 7 einzuhalten, müssten die Hersteller in großem Maßstab Ingenieurleistung von der Entwicklung CO2-freier Antriebe abziehen und für die Entwicklung der Verbrennertechnologie umwidmen.”
Das hätte massive Folgen für die Transformation: “Das ist nicht gut für das Klima, das ist nicht gut für die Gesundheit der Menschen, und das ist nicht gut für die Industrie.” Benjamin Krieger vom EU-Dachverband der Zulieferer, Clepa, sagt: “Ein ausgewogener Euro-7-Vorschlag fördert die Produktinnovation und verbessert die Luftqualität.” Er mahnt jedoch: Der Vorschlag müsse realistisch bleiben: “Es geht um die Frage, was technisch erreichbar ist mit der Technologie von heute und der nahen Zukunft.”
Der EU-Dachverband von der Umweltorganisation Transport + Environment (T+E) kritisiert den Vorschlag als zu lasch. “Die vorgeschlagenen Grenzwerte für Pkw sind so schwach, sie hätten von den Herstellern selbst kommen können”, sagt Anna Krajinska von T+E. Die Autolobby habe heftig Widerstand gegen alle Reformansätze geleistet. “Jetzt ist die Kommission eingeknickt, Profite der Hersteller sind wichtiger als die Gesundheit der Menschen”, so Krajinka weiter.
Jens Gieseke (CDU) sagt: “Ich lehne strengere Grenzwerte für Auspuffemissionen ab. Gerade erst ist das Verbrenner-Aus für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge ab 2035 ist beschlossen.” Ein weiterer “Investitionszwang” in die in Europa auslaufende Verbrennertechnologie sei das falsche Signal. Michael Bloss (Grüne) sieht es anders: “Die Kommission knickt mal wieder vor der Auto-Lobby ein.” Mit “laxen” Vorschlägen nähme die Kommission in Kauf, dass zusätzlich “100 Millionen umweltschädliche Autos auf EU-Straßen fahren”.
Es geschieht nicht alle Tage, dass vier EU-Kommissare gemeinsam vor die Presse treten, um eine Initiative vorzustellen. Doch für ihre neue Strategie in Sachen “Cyber Defence” und “Military Mobility” haben Margrethe Vestager, Josep Borrell, Thierry Breton und Adina Valean eine Ausnahme gemacht. Vor dem Hintergrund des russischen Kriegs in der Ukraine müssten sich die Europäer neu aufstellen und ihre Verteidigung stärken, so ihre Botschaft.
Die 21-seitige Mitteilung zur “EU Policy on Cyber Defence”, die Borrell vorlegte, enthält jedoch wenig Konkretes. Die Mitgliedstaaten sollten sich “dringend dazu verpflichten, ihre Investitionen in das gesamte Spektrum der Cyberverteidigungs-Fähigkeiten zu erhöhen, einschließlich der aktiven Verteidigungsfähigkeiten”, heißt es darin. Die EU werde sich “mit allen verfügbaren Mitteln” gegen Hacker-Attacken zur Wehr setzen.
Auf die Frage, ob dies auch umstrittene “Hackbacks” einschließt, ging Borrell nicht ein. In der Strategie heißt es, die EU fühle sich “weiterhin uneingeschränkt dem internationalen Recht und den internationalen Normen im Cyberspace verpflichtet”. Bei “Hackbacks” werden die Server des Angreifers lahmgelegt oder kritische Infrastruktur beschädigt. Brüssel setzt in dieser Frage auf strategische Ambiguität – man legt sich nicht fest.
Unklar blieb auch, warum die Kommission ihre Strategie mehr ein halbes Jahr nach Beginn des Krieges in der Ukraine vorlegt, und nicht schon früher. Ist die Gefahr von Cyber-Angriffen gewachsen? Wo sind die größten Sicherheitslücken, wie können sie geschlossen werden? Auch dazu hielten sich die Kommissare bedeckt.
Hier müsse die EU-Kommission noch nachlegen, sagte die liberale Europaabgeordnete Svenja Hahn gegenüber Europe.Table. “Hier erwarte ich klare Vorhaben von der Kommission. IT-Sicherheitslücken dürfen nicht bewusst für staatliche Überwachungsmaßnahmen offengehalten werden, da sie auch immer ein Einfallstor für kriminelle oder feindliche Akteure sind. Wir brauchen ein europaweites Schwachstellenmanagement, das Sicherheitslücken schließt.”
Vestager betonte, dass es bei den Bedrohungen nicht nur um militärische, sondern auch um zivile Infrastruktur gehe. Als Beispiel verwies sie auf die 5G-Netze für die Telekommunikation. Vor allem Deutschland müsse sich besser schützen und Hochrisiko-Ausrüster wie Huawei aus China ausschließen. “It is not only Germany, but it is also Germany”, erklärte sie auf Nachfrage.
Die Länder müssten ihre Anstrengungen auch besser koordinieren, hieß es. Dazu soll ein “Cyber Defense Coordination Center” gegründet werden, auch eine “Cyber Commanders Conference” schlägt die EU-Kommission vor. Borrell sprach sich zudem für eine engere Zusammenarbeit mit der Nato sowie mit der Ukraine und Moldau aus. Die Ukraine sei bei der Cyberverteidigung gegen russische Hacker-Attacken vorbildlich.
Eine gute Nachricht hatte Borrell bei der militärischen Mobilität. Großbritannien will sich dem PESCO-Projekt anschließen. Für London ist dies eine Kehrtwende. Bisher waren die Briten gegen eine Teilnahme an der “Permanent Structured Cooperation”. Bei der Verlegung von schwerem Militärgerät nach Osteuropa sind sie jedoch auf gute Infrastruktur in Kontinentaleuropa angewiesen. Die Mitarbeit soll beim Treffen der EU-Außenminister am Montag formell beschlossen werden.
Auf der internationalen Klimabühne hat die Stimme von Frans Timmermans Gewicht. Nicht nur, weil sich der Vizepräsident der Europäischen Kommission für den Green Deal perfekt in fünf Sprachen ausdrücken kann, sondern weil er der Chefunterhändler der EU ist.
Für die hochkomplexen Verhandlungen ist Timmermans auf sein Team angewiesen – auf die Mitarbeiter der Generaldirektion Klima. Eine zentrale Figur ist Jacob Werksman, Sonderberater der Generaldirektion für internationale Klimabeziehungen und Leiter der EU-Delegation bei der UNFCCC. Werksman stimme sich mit der tschechischen Regierung ab – Tschechien hat gerade die rotierende EU-Ratspräsidentschaft inne, erklärt ein hochrangiger EU-Klimabeamter. “Auf diese Weise stellen wir die Repräsentativität unseres Verhandlungsteams in den verschiedenen internationalen Prozessen sicher.”
“Klima”, wie sie im Berlaymont-Gebäude genannt wird, wurde 2010 im Anschluss an die COP15 in Kopenhagen gegründet. Die Konferenz in Kopenhagen ging als COP aller Katastrophen in die Geschichte ein, war aber auch Ausgangspunkt für eine neue Dynamik, die schließlich zum Pariser Abkommen führte. Die seinerzeit zuständige dänische Kommissarin Connie Hedegaard engagierte sich sehr: “Sie war wirklich maßgeblich an der Wiederbelebung des Klimagipfels nach Kopenhagen beteiligt”, hört man im Berlaymont.
Seit ihrer Gründung gab es in der GD keine größeren Umstrukturierungen, lediglich eine “Anpassung” im Zuge der Vorlage des Gesetzespakets Fit-for-55 im Juli 2021 – ein Paket, das man als die regionale Umsetzung des 2015 verabschiedeten Pariser Abkommens bezeichnen kann. So wurden im Januar 2022 zwei neue Abteilungen geschaffen, wodurch sich ihre Gesamtzahl auf fünf erhöhte.
Die neue Organisation ermöglicht eine horizontale Bearbeitung des Klimathemas, das nun so unterschiedliche Themen wie Landwirtschaft, internationaler Handel oder auch Verteidigung betrifft. Darüber hinaus hat die GD Klima einen zweiten Sonderberater, Dušan Chrenek, der sich auf technologische Aspekte konzentriert. Er arbeitet insbesondere mit der für Innovation und die Dekarbonisierung der Wirtschaft zuständigen Direktion zusammen.
Die Generaldirektion mit 304 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern braucht eine neue Führung, nachdem ihr Generaldirektor Mauro Petriccione im August unerwartet gestorben war. Nach Angaben der Kommission wird über die Ernennung in den kommenden Monaten entschieden.
Timmermans vertritt die EU in Sharm El-Sheikh aber nicht allein: Er muss sich mit der tschechischen Ratspräsidentschaft und den 27 Mitgliedstaaten abstimmen. Eine einzigartige Konstellation auf der internationalen Klimabühne. “Unsere Verhandlungspartner haben gelernt, dieses einzigartige Wesen mit seinen Eigenheiten zu schätzen und ihm zu vertrauen. Wir müssen aber immer wieder erklären, was die EU tut und wer dahinter steht”, erklärt ein Klima-Beamter.
Das UN-Klimasystem beschränkt die Mitgliedschaft nicht auf Nationalstaaten. Im Gegenteil, es ermöglicht Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration (RWI) wie der EU, unter denselben Bedingungen teilzunehmen. Daher darf die EU ihre eigenen Interessen auf multilateraler Ebene vertreten. Das bedeutet, dass sie vor Beginn der internationalen Verhandlungen einen gemeinsamen Standpunkt mit ihren Mitgliedstaaten formulieren muss. Das Mandat der EU wird auf die intern vereinbarten Positionen beschränkt.
“Das macht die EU weniger flexibel in den Verhandlungen, da sie nicht von dem erzielten Kompromiss abweichen kann”, kritisiert ein EU-Diplomat. “Nun kann die Ankunft der Minister in der zweiten Verhandlungswoche dazu führen, dass sich die Linien bewegen.” Die europäischen Klimaminister reisen nächste Woche nach Sharm-El-Sheikh. Sie stimmen sich zweimal am Tag mit der Europäischen Kommission und der tschechischen Ratspräsidentschaft ab. Jetzt kommt also Bewegung in die Verhandlungen.
14.11.-15.11.2022
Rat der EU: Auswärtige Angelegenheiten
Themen: Gedankenaustausch zu Russlands Aggression gegen die Ukraine, Gedankenaustausch zum Westbalkan, Gedankenaustausch zu Verteidigungsfähigkeiten und operativen Gegebenheiten. Vorläufige Tagesordnung
14.11.2022 – 15:00-18:30 Uhr
Sitzung des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (ITRE)
Themen: Gedankenaustausch mit Mechthild Wörsdörfer (stellvertretende Generaldirektorin der GD Energie) über die anstehende Strommarktreform, Berichtsentwurf zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen, Berichtsentwurf zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von “Horizont Europa” hinsichtlich des gemeinsamen Unternehmens für Chips. Vorläufige Tagesordnung
14.11.2022 – 15:00-18:30 Uhr
Sitzung des Ausschusses für Haushaltskontrolle (CONT)
Themen: Berichtsentwurf zur Kontrolle der Finanztätigkeit der Europäischen Investitionsbank, Bericht des Europäischen Rechnungshofs zur Leistung des EU-Haushalts (Stand zum Jahresende 2021), Entlastung des Gesamthaushaltsplans der EU 2021. Vorläufige Tagesordnung
14.11.2022 – 15:00-18:30 Uhr
Sitzung des Ausschusses für Internationalen Handel (INTA)
Themen: Aussprache zum Stand internationaler Handelsverhandlungen (unter Ausschluss der Öffentlichkeit), Entwurf einer Stellungnahme zu den Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit, Aussprache mit der Kommission über die Handelsziele der EU im Vorfeld des
Gipfeltreffens EU-ASEAN im Dezember 2022. Vorläufige Tagesordnung
14.11.2022 – 15:00-18:30 Uhr
Sitzung des Unterausschusses für Sicherheit und Verteidigung (SEDE)
Themen: Gedankenaustausch zur hybriden Kriegsführung: Die Verwundbarkeit von Unterwassernetzen und anderen kritischen europäischen Infrastrukturen. Vorläufige Tagesordnung
14.11.2022 – 15:00-18:30 Uhr
Sitzung des Ausschusses für Erkenntnisse aus der COVID-19-Pandemie und Empfehlungen für die Zukunft (COVI)
Themen: Gedankenaustausch mit Lieve Verboven (Internationale Arbeitsorganisation), Gedankenaustausch mit Jan Willem Goudriaan (Europäischer Gewerkschaftsverband für den Öffentlichen Dienst), Gedankenaustausch mit Claes-Mikael Ståhl (Europäischer Gewerkschaftsbund). Vorläufige Tagesordnung
15.11.-16.11.2022
G20-Gipfel
Themen: Die Präsidenten und Regierungschefs der 20 wichtigsten Industrienationen kommen zu Beratungen zusammen. Infos
15.11.2022
Trilog: RED III
Themen: Die zweite Trilog-Sitzung zum RED-III-Dossier (Richtlinie über erneuerbare Energien) wird mit “harten Diskussionen” über die Definition von grünem Wasserstoff beginnen. Markus Pieper, Hauptverhandlungsführer des Europäischen Parlaments für die Richtlinie über erneuerbare Energien, zufolge ist die Situation im Rat “sehr delikat”, da es unter den Ratsmitgliedern unterschiedliche Auffassungen gibt. Das Parlament werde außerdem “ehrgeizigere” Ziele für die Anwendung von grünem Wasserstoff vorschlagen als der Rat. Der Abgeordnete zeigte sich zuversichtlich, dass die Positionen des Parlaments erfolgreich sein werden, da seine klare und stabile Mehrheit ihm eine solide Verhandlungsbasis verschafft.
15.11.2022 – 10:30 Uhr
Kooperationsrat EU-Kirgisistan
Themen: Bilaterale Beziehungen zwischen der EU und Kirgisistan, weiteres Vorgehen nach der Paraphierung des erweiterten Partnerschafts- und Kooperationsabkommens EU-Kirgisistan, weitere politische Fragen (Verfassungsreformen, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte), Wirtschafts- und Handelsfragen. Infos
16.11.2022
Wöchentliche Kommissionssitzung
Themen: Mitteilung zur Schengen-Erweiterung. Vorläufige Tagesordnung
16.11.2022
Treffen der G7-Innenminister mit EU-Innenkommissarin Johansson
Themen: Austausch zu den gemeinsamen Werten von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten sowie soziale Gerechtigkeit, Gleichstellung und inklusive Digitalisierung. Infos
17.11.2022 – 09:00-12:30 Uhr
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (ECON)
Themen: Entwurf einer Stellungnahme zu den Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit, Berichtsentwurf zu den Märkten für Finanzinstrumente. Vorläufige Tagesordnung
17.11.2022 – 09:00-12:30 Uhr
Sitzung des Ausschusses für Entwicklung (DEVE)
Themen: Präsentation des Jugendaktionsplans, Entwurf einer Stellungnahme zu den Lehren aus den Pandora Papers und anderen Enthüllungen, Gedankenaustausch zur humanitären Lage in der Ukraine vor dem Winter. Vorläufige Tagesordnung
18.11.2022 – 10:00 Uhr
Rat der EU: Allgemeine Angelegenheiten
Themen: Stand der Dinge in den Beziehungen zwischen der EU und UK, Anhörung zu den Werten der EU in Ungarn, Gedankenaustausch zum Arbeitsprogramm der Kommission für 2023. Vorläufige Tagesordnung
In einer späten Sitzung einigten sich die Verhandlungsführer aus EU-Parlament, Rat und Kommission vergangene Nacht auf einen gemeinsamen Nenner bei der Verordnung über Landnutzung und Forstwirtschaft (LULUCF). Demnach wird das Ziel für die natürliche Treibhausgas-Senkleistung des Sektors, aufgeteilt auf die EU-Staaten, auf 310 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente ab 2030 festgelegt.
Das Trilog-Ergebnis stand im Wesentlichen schon im Vorfeld fest und entspricht weitgehend dem Kommissionsvorschlag sowie der Position des Parlaments. Aber die Summe ist höher als die im EU-Klimagesetz ursprünglich vorgesehenen 225 Megatonnen. Das Ergebnis ist damit ein wichtiges Signal, auch in Richtung Weltklimakonferenz COP27 in Sharm el-Sheikh. Mit dem offiziellen Abschluss der Verhandlungen kann das EU-Klimaziel de facto auf 57 Prozent CO2-Einsparung bis 2030 angehoben werden. Das dürfte die Verhandlungsposition der EU-Delegation beim Werben für die Erhöhung der Klimaziele anderer Ländern auf der COP stärken.
Ville Niinistö (Grüne), Berichterstatter des EU-Parlaments, zeigte sich zufrieden: “Wir haben jetzt ein ehrgeizigeres Ziel und strengere Berichterstattungsanforderungen sowie mehr Transparenz. Zum ersten Mal werden in dieser Gesetzgebung die biologische Vielfalt und die Klimakrise gemeinsam betrachtet, und die Mitgliedstaaten müssen auch den Grundsatz ‘Do no significant harm’ berücksichtigen”, so der Europaabgeordnete.
Bis 2025 gelten weiterhin die derzeitigen Vorgaben, wonach die Emissionen des LULUCF-Sektors die CO2-Speicherung nicht übersteigen dürfen. Ab 2026 muss die Senkleistung dann höher sein. Dabei werden die EU-Länder verpflichtet, Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, wenn die Fortschritte bei der Erreichung ihrer Ziele nicht ausreichen.
Strittig war im Trilog bis zuletzt insbesondere die Frage nach der “Flexibilität” dieser nationalen Ziele, um den großen Schwankungen innerhalb des Sektors gerecht werden, die etwa durch Naturkatastrophen oder Dürren ausgelöst werden und von Land zu Land sehr unterschiedlich sein können. Die Ziele könnten damit geringer ausfallen, als zunächst angenommen, solange die EU-weite Gesamtleistung erreicht wird.
Die Mitgliedsstaaten haben deshalb die Möglichkeit, “Speichereinheiten” unter einander zu handeln. Außerdem können überschüssige Emissionsrechte aus dem Effort Sharing genutzt werden, um die LULUCF-Ziele zu erreichen und umgekehrt. Zuletzt war die Senkleistung des Sektors im Zeitraum 2013 bis 2019 in Folge von Trockenheit, Waldbränden und Schädlingen von 322 auf 249 Millionen Tonnen gesunken und nimmt weiter ab.
Entsprechend ist auch die Landwirtschaft gefordert, die bislang deutlich mehr Treibhausgase ausstößt als speichert. Eigene Unterziele für Ackerböden oder Moore sind allerdings in der LULUCF-Verordnung nicht vorgesehen. Wie genau die Ziele also letztlich erreicht werden sollen, bleibt weiter offen und wird teils auf andere Rechtsakte verlagert. Darunter das geplante Gesetz zur Wiederherstellung der Natur (NRL) und der Rechtsrahmen für die Zertifizierung von CO2-Speicherung. til
Die Überarbeitung und Erweiterung der Netzwerk- und Informationssicherheitsrichtlinie NIS für Cybersicherheit ist im Parlament mit großer Mehrheit angenommen worden. “Auch wenn es die beste Cybersicherheitsgesetzgebung ist, die der Kontinent bislang gesehen hat, sollten wir uns nicht zu sehr gratulieren”, mahnte EP-Berichterstatter Bart Groothuis (VVD/Renew) im Plenum. Russland schere sich nicht um die Gesetzgebung, dafür brauche es weitere Maßnahmen.
Groothuis forderte aktive Abwehrmaßnahmen gegen Angriffe, die eine Zusammenarbeit zwischen ISPs und IT-Sicherheitsbehörden voraussetzten, etwa um Domains mit Schadsoftware zu blockieren. Die NIS2 bringe gute Möglichkeiten mit, um risikobehaftete Anbieter zu prüfen. Es brauche aber darüber hinaus auch weitere Gesetzgebung, um etwa Schutz zu bieten, “wenn Staaten mit einem offensiven Programm zum Diebstahl geistigen Eigentums und ihre Unternehmen in unseren Markt eintreten.” Auch Infrastruktur wie Unterseekabel würden zwar in die NIS2 aufgenommen. Aber die Schutzpläne dafür seien unzureichend.
Dass die NIS2 kaum das Ende der Diskussionen sein könne, das sieht auch Margrethe Vestager so. Es gehe “nicht darum, Gesetzeswerke zu verabschieden” – sondern sie anzuwenden, so die Kommissionsvizepräsidentin. Einige Mitgliedstaaten hatten sich im Zuge der bisherigen NIS-Richtlinie auf wenige, besonders schützenswerte Infrastrukturen konzentriert: “Die Zahl der essenziellen und wichtigen Organisationen, die allein in meinem Land nun geschützt werden müssen, beträgt etwa 6.000”, erläuterte die tschechische Piratenabgeordnete Marketa Gregorová (EFA). Bislang seien es nur 350 gewesen.
Mit der NIS2 werden unter anderem die unter die Vorschriften fallenden, betroffenen Sektoren ausgeweitet sowie weitere Anforderungen an die Betreiber kritischer Infrastrukturen. Wer genau unter die Kriterien fallen soll, war lange umstritten – nun ist in zwei Anhängen zur NIS2 definiert, unter welchen Umständen welche Branchen Cybersicherheitsvorgaben unterliegen.
Unmittelbar im Richtlinientext selbst sind dies nur Telekommunikationsanbieter, Vertrauensdiensteanbieter, DNS-Diensteanbieter und Namensregistrare als besonders relevante Elemente der digitalen Welt. Deutschland hatte im Zuge der Überarbeitung des IT-Sicherheitsgesetzes bereits antizipiert, welche Branchen künftig unter die NIS2 fallen würden, der Anpassungsbedarf in Deutschland dürfte daher eher gering ausfallen.
Neu aufgebaut wird ein Schwachstellenregister bei der Europäischen Netzwerksicherheitsbehörde ENISA. Die aber bleibt auch in Zukunft eher schwach und primär koordinierend tätig. Allerdings soll sie die verpflichtend zu erstellenden Cybersicherheitskonzepte der Mitgliedstaaten künftig begutachten. Neu hinzu kommt mit der NIS2 auch eine Kooperationsgruppe für die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und mit der Kommission (Art. 12), ein Cybersecurity-Indicence-Response-Team-Netzwerk und ein Unterstützungsnetzwerk zum koordinierten Management massiver Vorfälle namens EU-CyCLONe.
“Wir haben zuletzt Angriffe auf kritische Infrastruktur in der Union gesehen. Die rechtliche Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten wird die vereinbarte Zeit in Anspruch nehmen, ja, aber wir sollten so viel wie möglich auf freiwilliger Basis vorziehen”, sagte Margrethe Vestager. Die Angreifer würden nicht auf die Umsetzung einer Richtlinie warten, so sie überhaupt die juristische Sprache würdigten oder ihrer mächtig seien, schmunzelte Vestager ins Halbrund des Parlaments. Eine Annahme der NIS2 im Rat in den kommenden Wochen gilt nur noch als Formalie – danach haben die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, den Brüsseler Worten nationale Gesetzesanpassungen folgen zu lassen. fst
Das Europäische Parlament hat gestern final über die Richtlinie über Nachhaltigkeitsberichtspflichten für Unternehmen (CSRD) abgestimmt. Mit einer Mehrheit von 525 Stimmen bei 60 Gegenstimmen und 28 Enthaltungen nahm das Plenum den Vorschlag an, auf den sich Parlament, Rat und Kommission im Juni geeinigt hatten.
Von den neuen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sind rund 50.000 Unternehmen in der EU betroffen. Diese müssen ab 2024 nach einheitlichen Standards genauere Daten über ihre Auswirkungen auf Umwelt, Soziales und Governance offenlegen. Die Vorschriften treten in drei Stufen in Kraft:
Auch der Rat muss den Vorschlag nun noch formell annehmen; dies ist für den 28. November angekündigt. Anschließend wird er unterzeichnet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht, zwanzig Tage später tritt die Richtlinie in Kraft. leo
Das geplante EU-Gesetzespaket zur Stärkung der Versorgung mit strategisch wichtigen Rohstoffen (Critical Raw Materials Act) kommt nach Aussagen der Kommission Ende März 2023. Am Rande der COP27 in Sharm El-Sheik stellte Peter Handley, Referatsleiter für Rohstoffe in der DG Grow, die Pläne der Kommission vor und nannte erstmals einen konkreten Zeitpunkt. Ursprünglich war das Paket für Ende 2022 angekündigt gewesen, zuletzt hatte Binnenmarktkommissar Thierry Breton vom ersten Quartal 2023 gesprochen.
Anfang Oktober hatte Europe.Table bereits den groben Aufbau des Rechtsakts erfahren. Handley nannte nun weitere Details über die geplanten Ziele und Maßnahmen:
Handley betonte die Bedeutung einer sicheren Versorgung mit kritischen Rohstoffen für das Erreichen des Europäischen Green Deal und der Pariser Klimaziele. Im globalen Vergleich hänge Europa hinter China, Japan und den USA her, die bereits früher mit einer aktiven Rohstoffpolitik begonnen hätten. “Wir freuen uns auf eine gute Diskussion mit unseren Partnern in der ganzen Welt, sobald dieser Rechtsakt vorgestellt ist”, sagte Handley. leo
Das Europäische Parlament will angesichts der Energiekrise Gelder aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) für Investitionen in die Energieinfrastruktur nutzen. Am Donnerstag nahm das Plenum die Änderungen zum Kommissionsvorschlag an. Finanziert werden sollen vor allem Erneuerbare-Energien-Projekte, aber auch fossile Energieträger wie Flüssiggas (LNG). Etwa ein Drittel des Geldes soll für grenzübergreifende Projekte genutzt werden.
In den Trilog wollen die Parlamentarier mit der Forderung gehen, dass ein Großteil der Zuschüsse in Höhe von 20 Milliarden Euro dadurch bereitgestellt werden soll, dass Emissionszertifikate früher als geplant verkauft werden. Die EU-Staaten hatten sich hingegen darauf verständigt, vor allem Geld aus dem Innovationsfonds zu nehmen und nur einen kleinen Teil durch Umschichten der Verschmutzungsrechte bereitzustellen.
Das sieht das Parlament kritisch: “Der Rat will den Innovationsfonds plündern, der die Entwicklung innovativer, sauberer Technologien nach vorne bringt”, sagte Peter Liese (CDU). Besonders mit Blick auf die geplanten Investitionen der USA in klimaschonende Technologie sei das ein fatales Signal. Der Vorschlag der EU-Kommission, zusätzliche Zertifikate aus der Marktstabilitätsreserve zu versteigern, um Geld zu sammeln, wurde abgelehnt. Es wurde befürchtet, dass dies zusätzliche Emissionen verursachen würde.
Festgelegt wurde auch, dass Geld aus dem Corona-Aufbaufonds für Energiezwecke umfunktioniert werden kann. Nach Angaben der EU-Kommission stehen noch 225 Milliarden Euro an Darlehen aus dem Corona-Aufbauinstrument RRF zur Verfügung. Das Parlament sprach sich zudem dafür aus, ungenutzte Gelder aus dem EU-Haushalt 2014-2020 für die Investitionen zu nutzen.
“Das ‘Do no significant harm‘-Prinzip soll dabei nur unter strengen Auflagen und in engen Grenzen ausgesetzt werden können. Investitionen in erneuerbare Energie sind unsere Priorität”, sagte Jens Geier (SPD). “Gaspipelines, die notwendig sind, um neue Lieferwege zu erschließen, müssen wasserstofffähig sein, damit die Investition auch Sinn ergibt, wenn die Wasserstoffproduktion hochfährt.” dpa/ber
In den Trilog-Verhandlungen über die Verordnung zu Entwaldungsfreien Lieferketten konnten sich Rat, Parlament und Kommission in dieser Woche zwar in einigen wichtigen Fragen einigen. Bei dem Treffen am Mittwochabend zeichneten sich jedoch gleichzeitig Streitpunkte ab, für die kein zeitnaher Kompromiss in Sicht ist. Dazu gehört vor allem die Einbeziehung des Finanzsektors.
Ziel des zweiten Trilogs war es, sich über die wichtigsten Themen auszutauschen und zu ersten Einigungen zu gelangen. Die tschechische Ratspräsidentschaft will die Verhandlungen möglichst bis Ende des Jahres abschließen. Ob dies gelingt, ist unklar.
Die Verordnung sieht ein Importverbot für zahlreiche Waren vor, wenn für ihre Produktion Wälder abgeholzt wurden. Zu den Themen, die bei der Sitzung am Mittwoch diskutiert wurden, gehörten die Definition von Waldschädigung, die Risikobewertung der Länder, Sorgfaltspflichten, Geolokalisierung, Kontrollen, Sanktionen, Zugang zur Justiz sowie der Geltungsbereich.
In den Fragen der Geolokalisierung, der vereinfachten Sorgfaltspflicht und des Systems zur Länderbewertung konnten die Institutionen einen politischen Kompromiss finden, sodass die Einzelheiten nicht auf technischer Ebene erörtert werden müssen.
Eine weiterhin strittige Frage ist nach Informationen von Europe.Table neben der Ausweitung des Geltungsbereichs (vor allem auf Mais und Kautschuk) und der Definition von Waldschädigung vor allem die Einbeziehung des Finanzsektors. Das Parlament fordert hier zusätzliche Auflagen für Investoren, der Rat habe während der Verhandlungen die Versuche, über den Kommissionsvorschlag hinauszugehen, blockiert, heißt es von einer Quelle im Parlament. Man hoffe deshalb auf mehr Raum für Kompromisse durch die politische Ebene des Rates, eine zeitnahe Einigung wäre jedoch überraschend.
Auch in den Beratungen zum EU-Lieferkettengesetz fordern einige Mitgliedstaaten, den Finanzsektor von den Sorgfaltspflichten auszulassen (Europe.Table berichtete). Luxemburg, Irland und Deutschland haben angedeutet, dass sie Vermögensverwalter und institutionelle Anleger aus dem Geltungsbereich ausschließen wollen, wobei Frankreich und Italien noch weiter gehen und fordern, dass der gesamte Finanzsektor ausgenommen wird, so ein mit den Verhandlungen vertrauter EU-Diplomat.
Eine Gruppe von neun Finanzinstitutionen, darunter die GLS und die Triodos Bank, hatten sich im Vorfeld des Trilogs über Entwaldungsfreie Lieferketten mit einem offenen Brief an die Kommission und den Rat gewandt und die Einbeziehung des Finanzsektors gefordert. “Der Finanzsektor spielt eine Schlüsselrolle für die Gestaltung von Unternehmen und Wirtschaft und damit auch bei der Eindämmung der Entwaldung und Waldschädigung”, heißt es darin.
Die Kommission hatte ihren Vorschlag im November 2021 vorgestellt, das Parlament im September seinen Standpunkt angenommen. Alle Parteien streben weiterhin an, das Dossier unter tschechischer Präsidentschaft bis Ende des Jahres abzuschließen. Der nächste Trilog ist für den 5. Dezember angesetzt. leo/dpa
Das Europäische Parlament hat grünes Licht für ein neues Handelsinstrument gegeben, mit dem Ziel, Übernahmen europäischer Firmen durch hochsubventionierte ausländische Unternehmen zu verhindern. Die EU-Abgeordneten stimmten am Donnerstag mit großer Mehrheit für das Vorhaben, das zeitnah in Kraft treten könnte und gegen Marktverzerrungen ankämpfen soll.
Brüssel will damit auch unterbinden, dass mit Staatsgeld unterstützte Unternehmen aus dem Ausland europäischen Konkurrenten öffentliche Aufträge wegnehmen. Chinesische Firmen könnte das empfindlich treffen.
Das soll das neue Gesetz beinhalten:
Die Botschaft für ausländische Unternehmen sei klar, sagte der im Europaparlament zuständige Abgeordnete, Christophe Hansen. “Sie sind im EU-Binnenmarkt willkommen, wenn sie sich an die Regeln halten. Wer nicht fair spielt, bleibt außen vor.” Brüssel habe damit eine große Gesetzeslücke geschlossen, betonte CDU-Europapolitiker Daniel Caspary. Die chinesische Handelskammer in Brüssel erklärte, eine große Zahl chinesischer Firmen in der EU seien wegen des geplanten Instruments besorgt. Der EU-Rat der Mitgliedstaaten müssen dem Gesetzesvorhaben noch zustimmen. ari
Axel Voss, rechtspolitischer Sprecher der EVP-Fraktion, wird voraussichtlich Berichterstatter für die Richtlinie über KI-Haftung (AI Liability Directive). Die Federführung für den Bericht hat das Parlament jedoch noch nicht offiziell an den Rechtsausschuss (JURI) vergeben. Es bestehe noch Unklarheit über die endgültige Aufteilung mit dem Binnenmarkt- und Verbraucherausschuss (IMCO), erfuhr Europe.Table. Sollte der Rechtsausschuss die Federführung erhalten, werde es aber keine Überraschung sein, wenn Axel Voss der EVP-Berichterstatter werde, hieß es aus seinem Umfeld.
Der Rechtspolitiker war Berichterstatter des Initiativberichts (AIDA) zum AI Act. Beim AI Act selbst hatte es lange Auseinandersetzungen über die Zuteilung des Dossiers gegeben. Die Richtlinie zur KI-Haftung hatte EU-Justizkommissar Didier Reynders Ende September vorgelegt. Einige Tage später twitterte Voss ein gemeinsames Foto mit Reynders und schrieb: “Wir sind bereit, die Zusammenarbeit fortzusetzen und die Diskussion über praktische AI-Haftungsregeln zu führen.”
Gemeinsam mit der Verordnung präsentierte die Kommission auch eine Überarbeitung der allgemeinen Produkthaftungsrichtlinie (PLD). Auch hier könnte ein EVP-Politiker Berichterstatter werden, berichtet Contexte: der belgische Abgeordnete Pascal Arimont. vis
Nasi Goreng, der Superstar unter den Streetfood-Gerichten auf Bali, versucht Geschmacksvielfalt und Nährstoffgehalt miteinander in Einklang zu bringen. Und um ein Gleichgewicht zwischen Klimazielen und dem Bedarf an Energiesicherheit werden sich auch die G20-Staats- und Regierungschefs nächste Woche bemühen müssen.
Tatsächlich werden die Signale, die vom G20-Gipfel am 15. und 16. November ausgehen, für die Ergebnisse, die zwei Tage später auf der COP27 erzielt werden, entscheidend sein. Alden Meyer, Klimaberater des britischen Think-Tanks E3G, analysiert: “Der geopolitische Showdown wird auf Bali und nicht in Sharm El-Sheikh stattfinden, um zu entscheiden, ob die in Glasgow eingegangenen Verpflichtungen zum Kohleausstieg aufrechterhalten und die Maßnahmen beschleunigt werden sollten, um unter 1,5 Grad Celsius zu bleiben.”
“Was die Reihenfolge angeht, hat Bali einen echten Einfluss. Die G20 hält die Karten für den Kampf gegen die globale Erwärmung in der Hand”, sagt Friederike Röder, Vizepräsidentin für Advocacy bei der NGO Global Citizen. Und dieser Gipfel ist umso wichtiger, als es den Sherpas und Ministern nicht gelungen ist, sich über die umstrittenen Themen zu einigen.
Es liegt also an den Staats- und Regierungschefs, den politischen Impuls zu geben. Keine leichte Aufgabe: Anfang September hatten sich die G20-Minister nicht auf eine gemeinsame Erklärung zum Klimaschutz einigen können. Einige Mitglieder, darunter China, Indien und Brasilien, lehnten sogar die Erwähnung des 1,5-Grad-Ziels ab oder revidierten die auf der COP26 so schmerzhaft errungenen Beschlüsse.
“Es ist klar, dass hier die wichtigste Handlungsmöglichkeit liegt, die G20 kann in der Klimafrage enorm viel bewegen”, so Röder weiter. Dies gilt in diesem Jahr umso mehr, als die verschiedenen Auftritte der Staatschefs in Scharm El-Scheich nicht zu größeren Ankündigungen und Initiativen geführt haben und eine Reihe von G20-Ländern, darunter China, Indien, Kanada und Australien, nicht nach Ägypten gereist sind. “Alles bleibt noch zu tun“, fasst sie zusammen.
Obwohl es schwierig ist, ohne die Europäische Union voranzukommen, wird sie von Beobachtern außerhalb der EU aufgrund des Krieges in der Ukraine als schwächer und verwundbarer wahrgenommen als noch vor einem Jahr. “Wir müssen die Führungsrolle und die Glaubwürdigkeit der EU auf der internationalen klima-diplomatischen Bühne wiederherstellen. Denn die Antwort der EU auf den Krieg in der Ukraine, die insbesondere von Deutschland ausging, war die Freigabe von Investitionen für Gas im Ausland”, betont Röder.