Digital Services Act: alte Fehler, jetzt europäisch?

Der „Digital Services Act“ ist nach der Datenschutzgrundverordnung die zweite europäische Großtat mit globalem Geltungsanspruch und wesentlicher Teil des Gesamtkonzepts für Europas digitalen Rechtsrahmen der Zukunft. Er soll Plattformgiganten zügeln, Schutzraum für Diskurse schaffen, Recht durchsetzen. Er wird schon jetzt als Grundgesetz für das Internet bezeichnet. Anders als das deutsche Grundgesetz ist dieses Werk allerdings sehr umfangreich, umfasst 122 dicht beschriebene Seiten. Und der DSA soll von den Fehlern des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) lernen, das ist ihm anzusehen. Doch wie beim deutschen Vorgänger gibt es damit Probleme.

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