Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie: BDA und DGB machen Druck – von verschiedenen Seiten

Deutschland verpasst die EU-Frist zur Entgelttransparenz am 7. Juni. Der DGB kritisiert die Verzögerung, die BDA fordert eine Überarbeitung der Richtlinie.

23. Mai 2026

Deutschland wird die von der EU gesetzte Frist reißen, bis zum 7. Juni Vorgaben zur Durchsetzung des Prinzips Equal Pay umzusetzen. Das kritisiert der DGB: Dass bisher weder ein Referentenentwurf noch ein Termin für eine Verbändeanhörung bekannt sind, sei fahrlässig, sagte Vorstandsmitglied Elke Hannack Table.Briefings. Zuletzt war eine Kabinettsentscheidung am 27. Mai vorgesehen, in einem neuen Zeitplan ist vom 24. Juni die Rede. Arbeitgeber, die sich bisher gar nicht mit der Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) beschäftigt haben, „werden mit ihren Prüfpflichten unter Druck geraten, je länger die Bundesregierung die Gesetzgebung hinauszögert“, so Hannack. Die übrigen Betriebe wiederum könnten sich nicht zielgenau vorbereiten, weil die konkreten Regelungen noch nicht vorliegen.

Die BDA wiederum fordert eine Aussetzung und Überarbeitung der Richtlinie. Sollte sich die Regierung in Brüssel nicht dafür einsetzen, werde das Vorhaben „zum bürokratischen Rohrkrepierer“, sagte Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter. Denn in seiner jetzigen Form sei es nicht umsetzbar, Berichts- und Prüfpflichten müssten deutlich reduziert werden. Die Arbeitgeber befürchten einen Eingriff in die Tarifautonomie und mahnen an, es dürfe keine direkte oder indirekte Kontrolle von außen geben. Hintergrund ist die Vorgabe, dass auch tariflich geregelte Löhne darauf überprüfbar sein müssen, ob Frauen und Männer für „gleiche oder gleichwertige Arbeit“ gleich bezahlt werden. Gleichzeitig steht in der ETRL, sie habe „keine Auswirkungen auf die unterschiedlichen nationalen Systeme zur Lohnfestlegung“.

Hannack und Kampeter waren beide Mitglied einer BMBFSFJ-Kommission zur „bürokratiearmen“ Umsetzung der Richtlinie. Sie stellte ihren Bericht Ende 2025 vor, ein Konsens konnte bis heute nicht gefunden werden. Das Ministerium teilte auf Anfrage mit, die konsequente Durchsetzung gleichen Lohns sei „auch eine Frage der wirtschaftlichen Vernunft“. Die Frühkoordinierung zum Gesetz laufe bereits – Ziel ist demnach, die „Belastungen der Wirtschaft auf ein Minimum zu begrenzen“. Die EU-Kommission will sich vor Ablauf der Frist nicht zu einem möglichen Vertragsverletzungsverfahren äußern. Okan Bellikli

Mehr zur Debatte über das Gesetz lesen Sie am Montagabend im Berlin.Table.

Briefings wie CEO.Table per E-Mail erhalten

Keine Bankdaten. Keine automatische Verlängerung.

Sie haben bereits das Table.Briefing Abonnement?

Anmelden

Letzte Aktualisierung: 24. Mai 2026