Krankheitstage belasten die Wirtschaft – das will die Bundesregierung heute beschließen

Mit 82 Milliarden Euro belasten Entgeltfortzahlungen die Arbeitgeber so stark wie nie. Das Kabinett will heute Reformpläne verabschieden, die auch den Umgang mit Krankheitsfällen betreffen.

Arbeitgeber klagen über starke Belastungen durch hohe Krankheitstage – insbesondere im internationalen Wettbewerb. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken will das System nun reformieren. (picture alliance/dpa | Britta Pedersen)

Tesla macht derzeit Schlagzeilen mit der angeblichen Drittelung seines Krankenstands in Grünheide auf unter fünf Prozent. Zugleich steht das Unternehmen in der Kritik, bei vermuteten Fortsetzungserkrankungen die Entgeltfortzahlung zu verweigern und Beschäftigte aufzufordern, ihre Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden und Diagnosen offenzulegen.

Nach aktueller Gesetzeslage leistet der Arbeitgeber pro Erkrankungsfall grundsätzlich bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Bei derselben Krankheit entsteht ein neuer Anspruch nicht automatisch, sondern erst wieder, wenn bestimmte Fristen erfüllt sind; bei einer anderen Krankheit kann ein neuer Anspruch entstehen. Berichten zufolge bestreitet Tesla aktiv das Vorliegen einer Neuerkrankung und stoppt die Zahlung, bis die Mitarbeiterin beziehungsweise der Mitarbeiter das Gegenteil darlegt – was von Arbeitsrechtlern kritisiert wird.

Tatsächlich ist die Belastung für Arbeitgeber in der schwachen konjunkturellen Lage erheblich. Rund 82 Milliarden Euro mussten Arbeitgeber laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) im Jahr 2024 für kranke Mitarbeiter aufbringen. Seit 2010 hat sich die Summe der Entgeltfortzahlungen damit mehr als verdoppelt – was allerdings zu einem Teil auch an den Anstieg der Löhne im gleichen Zeitraum gekoppelt ist.

Am heutigen Mittwoch sollen die Pläne von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) im Kabinett beschlossen werden. Im jüngsten Entwurf, der Table.Briefings vorliegt, sind mehrere Anpassungen bei Krankheitsfällen enthalten.

  • Neu ist eine Teilarbeitsunfähigkeit. Versicherte mit nicht nur geringfügiger Erkrankung und voraussichtlich mehr als vier Wochen Arbeitsunfähigkeit können anteilig weiterarbeiten. Abstufungen gibt es in 25, 50 oder 75 Prozent der regulären Wochenarbeitszeit.

  • Für freiwillig Versicherte, die einen Krankengeldanspruch neu wählen, soll eine Wartezeit von drei Monaten gelten. Wer in dieser Zeit krank wird, soll grundsätzlich noch kein Krankengeld bekommen.

  • Endet ein Beschäftigungsverhältnis während Arbeitsunfähigkeit, sinkt das Krankengeld ab dem Folgetag auf 60 Prozent des Nettoarbeitsentgelts – bisher war das Niveau höher. Für Arbeitnehmer mit Kind sind es den Plänen zufolge 67 Prozent des Nettoarbeitsentgelts.

Table.Documents: Referentenentwurf zur Gesundheitsreform

3,3 Prozent der Beschäftigten verursachten laut AOK 39,9 Prozent aller Fehlzeiten in Deutschland. Diese stark einseitige Verteilung sei der Grund, warum sich die volkswirtschaftliche Debatte um Krankheitstage auf Langzeiterkrankungen konzentrieren müsse, sagt Nicolas Ziebarth, Leiter des Bereichs „Arbeitsmärkte und Sozialversicherungen“ am ZEW Mannheim, zu Table.Briefings. Rund 40 Prozent der Arbeitnehmer fehlten laut dem Forscher in einem gegebenen Jahr keinen einzigen Tag, eine kleine Gruppe mit Krankheitsepisoden von mehr als sechs Wochen produziere dagegen den Großteil der Ausfälle. „Die wenigen Leute produzieren sehr viele Krankheitstage.“

Wirksamer sei eine Kombination aus Teilarbeitsunfähigkeit, wie sie nun vorgesehen ist, und einer Begrenzung der Arbeitgeberlohnfortzahlung. Die vorgeschlagenen Änderungen seien ein Paradigmenwechsel weg vom Schwarz-Weiß-Denken hin zur Restarbeitsfähigkeit. Studien zeigten, dass Beschäftigte etwa nach Burnout oder Depressionen schneller in den Arbeitsmarkt zurückkehrten, wenn sie schrittweise wieder einsteigen können.

Den eigentlichen Hebel sieht Ziebarth aber bei der Lohnfortzahlung selbst. Mit sechs Wochen zu 100 Prozent gehöre Deutschland weltweit zu den großzügigsten Systemen; in Schweden zum Beispiel seien es zwei Wochen bei 80 Prozent. Eine Begrenzung der Arbeitgeberzahlung auf einmalig vier oder sechs Wochen pro Jahr ist laut Ziebarth ökonomisch ein möglicher Ansatz. „Selbst wenn die Lohnfortzahlung auf einmalig vier Wochen begrenzt wird, liegt Deutschland noch in der internationalen Spitzengruppe.“

Krankheitstage: So liegt Deutschland im europäischen Vergleich. Bitte den Bilderdownload in den Einstellungen oberhalb dieses Briefings aktivieren.
Ein internationaler Vergleich krankheitsbedingter Fehlzeiten ist schwierig. Eine vergleichbare Grundlage bieten die OECD‑Daten aus der EU‑Arbeitskräfteerhebung, die auf einheitlichen Standards und Selbstangaben beruhen.

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Letzte Aktualisierung: 29. April 2026