Wohnungsmangel: Warum die jüngsten Pläne von Lars Klingbeil scheitern könnten

Der Bund plant eine Bundeswohnungsbaugesellschaft: Über ein PPP‑Modell soll der Staat Wohnungen bauen lassen, Kosten senken und die Mietpolitik steuern. Doch rechtliche Hürden, Abstimmungen in der Koalition und Widerstand aus CDU und KfW bremsen das Vorhaben

02. April 2026
SPD-Chef Klingbeil will seine Bauministerin Verena Hubertz beim Wohnungsbau unterstützen (picture alliance/NurPhoto/Emmanuele Contini)

Ginge es nach Lars Klingbeil, baut der Bund bald Wohnungen im „großen Stil“ – so hat es der SPD-Chef zumindest in seiner Bertelsmann-Rede angekündigt. Eine Idee, mit der die Sozialdemokraten schon lange liebäugeln. Dass es in Teilen der Regierung inzwischen ernsthafte Überlegungen dazu gibt, haben die allermeisten Mitarbeiter von Verena Hubertz erst durch Klingbeils Rede erfahren. Denn das Konzept wird seit vergangenem Jahr im Finanzministerium ausgearbeitet.

Fakt ist: In Deutschland fehlen hunderttausende Wohnungen. Das Pestel-Institut geht sogar von 1,4 Millionen fehlenden Einheiten aus. Eigentlich will die Bundesregierung dagegen seit Jahren etwas unternehmen. Aber bislang kommt sie nur in Minischritten voran. Um das zu ändern, soll der Bund nun als Bauherr auftreten. Seit dem vergangenen Jahr arbeitet der Staatssekretär im Finanzministerium, Rolf Bösinger, an einem Plan für eine sogenannte Bundeswohnungsbaugesellschaft. Kein fachfremdes Thema für Bösinger: Er war zuvor Staatssekretär unter Klara Geywitz im Bauministerium.

Wie Table.Briefings erfuhr, könnte die Idee wie folgt aussehen: Es könnte eine Public-Private-Partnership-Gesellschaft gegründet werden – 49 Prozent gehören heimischen Unternehmen, 51 Prozent dem Bund. Der Bund beauftragt dann private Unternehmen sowohl mit dem Bau als auch mit der Bewirtschaftung der Wohnobjekte. Er übernimmt zudem Bürgschaften, wodurch der Eigenkapitalbedarf geringer ausfallen könnte als üblich. Heißt: Der Bund kann sich zu günstigeren Konditionen verschulden. Zudem lassen sich größere Auftragsvolumina bündeln, was gegenüber kleineren Einzelvergaben Kostenvorteile ermöglicht. Der Bund würde also nicht selbst bauen und verwalten, könnte aber die Mietenpolitik mitbestimmen. Durch die Beteiligung privaten Kapitals wäre die Gesellschaft keine klassische Behörde, sondern könnte wie ein reguläres Unternehmen agieren. Darin – ebenso wie in den vergünstigten Zinsen – sehen Experten einen Vorteil.

Eigentlich gibt es schon eine Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, die Bima. Das Portfolio ist allerdings überschaubar: Rund 38.000 Wohnungen verwaltet die Bima, davon stehen knapp 4.000 leer – aus unterschiedlichen Gründen. Statt mehr zu bauen, hat die Bima in den vergangenen Jahren regelmäßig Eigentum veräußert. Jemand, der mit dem neuen Konzept der Bundeswohnungsbaugesellschaft vertraut ist, sagt: Die Bima solle dabei keine Rolle spielen – anders als Ministerin Hubertz in einem Interview mit der SZ andeutete.

Generell habe man sich über die Kommunikation der Ministerin geärgert. Ein so sensibles Thema hätte man inhaltlich besser abstimmen sollen, bevor es breit kommuniziert wird. Denn egal, wie das Modell am Ende aussieht: es braucht eine Grundgesetzänderung. Wohlwissend, dass die CDU gegen eine staatliche Wohnbaugesellschaft ist, hätte man hier mit mehr Fingerspitzengefühl arbeiten müssen, heißt es. Nun versuche man hinter den Kulissen die Christdemokraten doch noch von dem Projekt zu überzeugen.

Ein weiteres Problem könnte die KfW-Bank darstellen. Über sie werden zentrale Fördermittel des Bundes abgewickelt, sie ist damit ein entscheidender Knotenpunkt für das Projekt. Ohne ihre Zustimmung lässt sich das Vorhaben nicht umsetzen. Allerdings hat sich die KfW in der Vergangenheit wiederholt zurückhaltend gezeigt – zuletzt bei Teilen des Deutschlandfonds, wie Table.Briefings erfuhr. Da verweigerte die KfW-Bank ihre Zustimmung, sodass nun nach alternativen Wegen gesucht werden müsse, um die betreffenden Bereiche des Deutschlandfonds umzusetzen. Es gibt also viele Baustellen für das Vorhaben. Meint die SPD es ernst mit der neuen Bundeswohnungsbaugesellschaft, muss das Thema zur Chefsache erklärt werden.

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Letzte Aktualisierung: 02. April 2026