Talk of the town
Erscheinungsdatum: 21. Oktober 2025

Wer bestellt, bezahlt: Warum dieser Grundsatz die MPK dominieren dürfte

Wer trägt auf Dauer die Kosten der Ganztagsschule? (picture alliance / dpa | Matthias Balk)

Das Konnexitätsprinzip bleibt Zündstoff zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Vor der MPK fordert Rheinland-Pfalz’ Regierungschef Schweitzer eine gesetzliche Klarstellung – doch konkrete Beschlüsse fehlen, Lösungen sind frühestens im Dezember zu erwarten

Es ist ein milliardenschwerer Streit. „Handeln die Länder im Auftrage des Bundes, trägt der Bund die sich daraus ergebenden Ausgaben“ – so steht es im Grundgesetz. Eigentlich unmissverständlich. Aber das sogenannte Konnexitätsprinzip bildet die Grundlage für einen Dauerkonflikt. Bund und Länder wälzen seit Jahrzehnten die Verantwortung aufeinander ab, eine dauerhafte Lösung ist bisher nicht in Sicht.

Bei der am Mittwoch beginnenden MPK wird das Thema daher wieder eine herausgehobene Rolle spielen. Dafür will Alexander Schweitzer als Ministerpräsident des Vorsitzlandes Rheinland-Pfalz sorgen. Bereits im Sommer forderte er im Podcast Table.Today eine gesetzliche Regelung, die den Bund in die Pflicht nimmt.

Kommunale Spitzenverbände wie der Städte- und Gemeindebund sehen ihrerseits die Ministerpräsidenten in der Verantwortung. Denn zwischen Kommunen und Landesregierungen besteht das Problem ebenso. „Wir erwarten von den Ländern ein klares Bekenntnis zum Konnexitätsgrundsatz“, sagte DStGB-Hauptgeschäftsführer André Berghegger Table.Briefings. Sie seien verfassungsrechtlich in der Pflicht, den Kommunen die aus Bundes- und Landesgesetzgebung resultierenden Mehrausgaben und Mindereinnahmen zu erstatten. Bislang funktioniere das nicht.

Strittige Beispiele finden sich vor allem im Bereich Bildung und Soziales. Der ab 2026 stufenweise ansteigende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler führt beispielsweise zu Kosten für Personal, Bau und die Instandhaltung von Gebäuden. Zwar beschloss der Bundestag im Juni, das Investitionsprogramm Ganztagsausbau um zwei Jahre zu verlängern, sodass Ausgaben für Bauvorhaben nun bis Mitte 2030 abgerechnet werden können. Der Bund beteiligt sich aber nicht dauerhaft.

Bei vielen Themen werfen die Kommunen den Ländern zudem vor, nicht ausreichend Mittel weiterzugeben oder zur Verfügung zu stellen. Seit der Wohngeld-Reform 2023 zum Beispiel haben deutlich mehr Menschen Anspruch auf die Sozialleistung, was zu hohem Verwaltungsaufwand bei den örtlichen Ämtern geführt hat. Zusätzliches Personal gab es nicht überall. Auf eine Lösung für diese immer wieder auftretenden Probleme müssen die Kommunen aber voraussichtlich noch warten. Denn Beschlussvorlagen zum Thema Konnexität gibt es für diese MPK nicht.

Konkrete Ergebnisse werden erst beim Treffen im Dezember erwartet. Mehrere Länder verweisen auf Anfrage auf die Bund-Länder-AG, die bis dahin Lösungen erarbeiten soll. Hessen zum Beispiel sagt, es setze sich schon länger für das Prinzip ‚Wer bestellt, bezahlt‘ ein. Die Bertelsmann-Stiftung brachte in ihrem Kommunalen Finanzreport 2025 kürzlich einen „Konnexitätsprüfungsausschuss“ ins Spiel. Dieser könnte demnach beim Bundesrat angesiedelt und an Gesetzgebungsprozessen beteiligt werden sowie als Schlichtungsinstanz in Streitfällen fungieren.

Neben der Konnexität will Schweitzer als MPK-Vorsitzender beim Treffen mit seinen Kollegen auch die sogenannte Altschuldenproblematik thematisieren. Am Dienstag warf das Aktionsbündnis Für die Würde unserer Städte Bund und Ländern vor, die Kommunen mit einem „Rekord-Defizit“ alleinzulassen. Mehr als 70 von ihnen aus acht Bundesländern fordern, dass sich Berlin und die anderen Landeshauptstädte stärker an Sozialausgaben beteiligen, mindestens 75 Prozent aus dem Sondervermögen weitergeben und Fördermittel unbürokratischer verteilen. Zudem solle sich der Bund statt mit 250 Millionen Euro pro Jahr, wie es im Koalitionsvertrag angekündigt ist, jährlich mit mindestens 500 Millionen Euro an den Altschulden-Regelungen der Länder beteiligen.

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Letzte Aktualisierung: 21. Oktober 2025

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