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Reform der Rente: Die neue Offenheit für große Veränderungen

Die Koalition zeigt sich offen für grundlegende Veränderungen bei der Rente. Nach SPD-Politikern spricht nun auch ein Gutachten die Möglichkeit an, Rentenerhöhungen bei wirtschaftlicher Schwäche zu verschieben.

08. Dezember 2025
Rainer Schlegel (picture alliance / Metodi Popow)

Alles ist möglich – das scheint mit Blick auf die Zukunft der Rente das neue Motto der Koalition zu sein. Nachdem sich am Sonntag Bärbel Bas offen zeigte dafür, den Renteneintritt an die Beitragsjahre zu koppeln, tat das am Montag auch Tim Klüssendorf. Die SPD will ihre Reformbereitschaft deutlich machen – noch bevor die Kommission steht, die das Kabinett am 17. Dezember einsetzen will. Die großen Fragen, um die es gehen wird, stehen im Beschluss des Koalitionsausschusses zum Rentenpaket – darunter flexible Übergänge als Alternative zu einer pauschal längeren Lebensarbeitszeit.

Wie sich die Rentenausgaben bis 2030 entwickeln

Auch beim Rentenniveau gibt es Überlegungen zu einer unterschiedlichen Behandlung verschiedener Gruppen. Der Bundesverband der Rentenberater hat ein Stufenmodell ins Spiel gebracht: 60 Prozent für alle, die eine niedrige Summe unterhalb einer bestimmten Grenze bekommen, 40 Prozent für die oberhalb einer anderen. Er schlägt zudem vor, den Beitragssatz vorzeitig in Richtung des Wertes anzuheben, wie er sich aus der Modellierung für Mitte und Ende der 2030er-Jahre ergibt. Die Differenz sollte aus Sicht des Verbands in einen „Generationenfonds“ fließen, mit dem Ziel, spätere Anhebungen gerechter anzupassen.

Ebenfalls diskutiert werden dürfte die Erhebung von Beiträgen auf Zinsen, Dividenden und Mieteinnahmen sowie die Kopplung der Rente an die Inflation. Zur Debatte äußert sich auch Ex-Bundessozialgerichtspräsident Rainer Schlegel in einem Gutachten für Gesamtmetall, das er am Dienstag auf dem Tag der Metall- und Elektro-Industrie vorstellen will. Ihm zufolge ist es verfassungsrechtlich zulässig, Rentenerhöhungen zu verschieben oder sie von der Einkommensentwicklung abzukoppeln, wie es schon zwischen 1978 und 1981 der Fall gewesen sei. Und zwar dann, wenn eine günstige „wirtschaftliche Entwicklung als Fundament der gesetzlichen Rentenversicherung“ (GRV) wegbricht. Ihm zufolge müsste die Rente also nicht jedes Jahr steigen.

Bei einer „angespannten Haushaltslage“ müsse der Gesetzgeber auch nicht den Bundeszuschuss erhöhen, um das Finanzierungsdefizit der GRV zu decken, so Schlegel. Finanzfragen sind am Dienstag auch Schwerpunkt-Thema auf der Vertreterversammlung der DRV Bund – als einem von 16 Rententrägern – in Berlin. Am Mittwoch folgt die Bundesvertreterversammlung der Rentenversicherung, bei der auch Bas sprechen wird.

Das am Freitag vom Bundestag verabschiedete Rentenpaket enthält eine langjährige Forderung der Versicherung. Die Anhebung der Untergrenze der sogenannten Nachhaltigkeitsrücklage von 0,2 auf 0,3 Monatsausgaben soll sicherstellen, dass Liquiditätsschwankungen nicht zum Problem werden. In manchen Monaten hat die Kasse nämlich mehr Ausgaben als Einnahmen. Doch auch die Erhöhung reicht aus Sicht des Verwaltungsrats nicht aus. Laut Alexander Gunkel, für die Arbeitgeberseite in dem Gremium, müssten zusätzlich die Bundeszuschüsse statt in zwölf künftig in elf monatlichen Raten ausgezahlt werden. Das allerdings steht nicht im Gesetz.

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Letzte Aktualisierung: 08. Dezember 2025