Talk of the town
Erscheinungsdatum: 15. September 2025

Erweiterungsbau des Kanzleramts: Warum der Rechnungshof am Raumbedarf zweifelt

Der Erweiterungsbau des Bundeskanzleramts wird immer teurer – und immer umstrittener. Neben den explodierenden Kosten rückt nun die großzügige Raumplanung in die Kritik. Der Bundesrechnungshof wirft der Regierung vor, die eigenen Vorgaben nicht einzuhalten.

Der Bundesrechnungshof hält die Flächenplanung für den geplanten Erweiterungsbau des Bundeskanzleramts für nicht angemessen. In seinem Bericht zum Kanzleramtsetat 2026 kritisiert er nicht nur die rapide Kostensteigerung, sondern auch das zu großzügige Raumkonzept des Neubaus. Demnach hält die Regierung mit den Plänen für das Kanzleramt die eigenen Flächenvorgaben für Bundesbehörden nicht ein. 

Seit Juli 2023 sind in Neubauten Arbeitsplätze nur noch für 75 Prozent der Stellen angedacht. Pro Arbeitsplatz ist ein Flächenbudget von maximal 18 Quadratmetern vorgesehen. Bis Ende 2026 sollen oberste Bundesbehörden laut Vorgaben des Bundesfinanzministeriums eine Belegungsquote von 0,75 erreichen – also 7,5 Büroräume für zehn Stellen. Als erster Zwischenschritt galt zum 31. März 2025 eine Belegungsquote von 0,9 als Zielmarke. 

Das Kanzleramt plant hingegen im Bestands- und Erweiterungsbau 725 Büroräume für 1.050 Arbeitsplätze. Diese sind nach eigenen Angaben für 940 Stellen vorgesehen. Damit ergibt sich ein Überhang von rund 110 Büroarbeitsplätzen. Im Erweiterungsbau sollen 374 Beschäftigte in 344 Büroräumen unterkommen. Dies entspräche in etwa einer Belegungsquote von 0,9, was den Vorgaben für die erste Zielmarke entsprechen würde. Zum Zeitpunkt der Fertigstellung 2027/2028 müsse jedoch bereits die zweite Stufe (0,75) gelten.

Der BRH empfiehlt daher, die Büroflächen im Erweiterungsbau stärker zu straffen und ein „schlüssiges Belegungskonzept für den Bestands- und Erweiterungsbau“ vorzulegen. Moderne Arbeitskonzepte wie Desksharing ließen sich dank der im Kanzleramt bereits geltenden Homeoffice-Regeln leicht umsetzen. Außerdem sollte das Kanzleramt nach Auffassung des BRH prüfen, ob andere Behörden mit geeigneten Sicherheitsanforderungen im Erweiterungsbau untergebracht werden könnten. Das Argument des Kanzleramts, dass der Einzug anderer mit den Sicherheitsvorkehrungen nicht vereinbar sei, überzeugt die Rechnungsprüfer nicht. Schließlich seien auch in der Vergangenheit Mitarbeiter anderer Behörden dort untergebracht gewesen, etwa die der Ostbeauftragten oder des Nationalen Normenkontrollrats. 

Im Haushaltsentwurf 2026 sind für den Erweiterungsbau 140 Millionen Euro vorgesehen. Die Gesamtkosten sind inzwischen auf 777 Millionen Euro gestiegen – 140 Millionen Euro mehr als ursprünglich anerkannt. Das Kanzleramt begründet diese Mehrkosten mit gestiegenen Baupreisen.

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Letzte Aktualisierung: 15. September 2025

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