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Erbschaftssteuer: Eigentlich wollen alle eine Reform, der SPD-Vorschlag führt aber zu Irritationen

Die SPD will die Erbschaftssteuer reformieren und Erben stärker belasten. Dies sorgt in der Koalition für Irritationen und Warnungen vor einer Schwächung der Unternehmen.

Bärbel Bas und Lars Klingbeil (picture alliance/dpa | Britta Pedersen)

Die Vorschläge der SPD für eine Reform der Erbschaftsteuer sorgen für das erste Koalitionsgrummeln im neuen Jahr. Denn die SPD will zumindest Erben großer Unternehmen künftig stärker belasten. In der Union antwortet man mit Warnungen vor einer weiteren Schwächung der Unternehmen. Dabei sind eigentlich alle – Koalitionspartner, Wirtschaftsweise und Experten – einig: Das Erbschaftsteuerrecht muss reformiert werden.

Die Grafik zeigt den deutlichen Anstieg der Erbschaft- und Schenkungsteuereinnahmen

Die Debatte werde „zum falschen Zeitpunkt“ geführt, so Fraktionschef Jens Spahn am Dienstag. Es gehe darum, den Standort Deutschland zu stärken. Die Pläne der SPD täten das Gegenteil. Spahn erklärte Teilnehmern zufolge, der Vorstoß sei offenbar einer nervösen SPD geschuldet, die mit dem Thema in die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg gehen wolle. Eine Eskalation der Debatte sei aber nicht die richtige Antwort, hieß es im Fraktionsvorstand. Der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Fritz Güntzler, wird mit den Worten zitiert, die Debatte führe zu Unsicherheit und Ängsten bei den Familienunternehmen. Man tue sich keinen Gefallen, wenn nun alle ihre Forderungen aufschreiben würden, die dann ohnehin nicht umgesetzt würden, kritisierte er Teilnehmern zufolge in einer Sitzung der Fachsprecher und des geschäftsführenden Fraktionsvorstands. Das aktuelle Erbschaftsteuergesetz sei 2016 von Union und SPD beschlossen worden, erinnerte Güntzler.

In den Reihen der CDU gibt es nicht nur harte Ablehnung. Mancher Abgeordnete hält eine Debatte über eine größere Steuerreform gar für unausweichlich. So könne man bei der Erbschaftssteuer durchaus über Anpassungen sprechen, dass jedoch Unternehmen mit Privatpersonen gleichgesetzt werden, sei ein grundlegender Fehler. Zugleich werde man sich jetzt nicht von der SPD treiben lassen. Zumal die Sozialdemokraten offenbar genau das vorhatten. Nachdem die CDU zu Beginn des Jahres bereits den Vorschlag gemacht hatte, ein Absenken der Körperschaftssteuer vorzuziehen, wollte man in der SPD nachlegen und in Sachen Erbschaftssteuer den Ton angeben, um Verhandlungsmasse zu schaffen. Dennoch ist Teilen beider Parteien wichtig, dass diskret über das Thema geredet werde. Weder die Union noch die SPD dürften sich dann möglichen Reformvorschlägen verschließen. Wichtig sei nur, dass die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen erhalten bleibe.

Inwieweit das Konzept aus der SPD die Einnahmen des Staates oder die Steuerlast von Erben tatsächlich verändern würde, ist unklar. Denn wie hoch die künftigen Steuersätze sein sollen, lässt die SPD offen. Festgelegt wird lediglich, dass es „nur noch eine Steuerklasse mit progressiven Steuersätzen“ geben soll. Klare Vorgaben gibt es lediglich zu den Freibeträgen. Statt der bisherigen Freibeträge, die im Erbfall oder alle zehn Jahre im Fall einer Schenkung geltend gemacht werden können und deren Höhe vom Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser beziehungsweise Schenkenden abhängt, schlägt die SPD einen „Lebensfreibetrag“ vor, der pro Person eine Million Euro betragen soll. Im Vergleich zu den heutigen Freibeträgen, die etwa für Erbschaften an Kinder 400.000 Euro betragen, wäre der Freibetrag also deutlich höher; im Vergleich zu Fällen, in denen die Möglichkeit der Schenkungen mehrmals genutzt wird, würde der Gesamtfreibetrag dagegen sinken. Der Anteil der Steuer, die auf Schenkungen entfällt, war in den letzten Jahren deutlich gestiegen.

In jedem Fall steigen dürften die Steuern beim Vererben großer Unternehmen. Denn derzeit wird die Erbschaftssteuer bei einem vererbten Wert von mehr als 26 Millionen Euro in den meisten Fällen erlassen. Das will die SPD ändern; künftig soll für Unternehmen ein Freibetrag von fünf Millionen Euro gelten. Wie hoch der Steuersatz ausfallen soll, bleibt aber auch hier offen. Um zu verhindern, dass die Erbschaftsteuer den Fortbestand des Unternehmens gefährdet, soll die Steuer über einen Zeitraum von 20 Jahren abbezahlt werden können.

Mit der Forderung nach Änderungen bei der Erbschaftsteuer ist die SPD keineswegs allein. Auch die Wirtschaftsweisen haben in ihrem jüngsten Jahresgutachten mehrheitlich für einen Lebensfreibetrag und eine Abschaffung der Verschonungsgrenze für Unternehmen plädiert. Die Grünen arbeiten an einem Konzept und haben dafür ein Gutachten beim DIW in Auftrag gegeben. Und nicht zuletzt könnte auch das Bundesverfassungsgericht die Politik zum Handeln zwingen: Dort läuft seit Jahren ein Verfahren, das sich gegen die Ungleichbehandlung von Privat- und Firmenvermögen bei der Erbschaftsteuer richtet. Eine Entscheidung soll noch im Frühjahr fallen.

Die Vorschläge der SPD zum Betriebsvermögen stoßen bei Ökonomen auf Kritik. Laut Institut der deutschen Wirtschaft wären auch mit einem Freibetrag von fünf Millionen Euro immer noch 80.000 Unternehmen von der Steuer betroffen. Der Präsident des Münchner Ifo-Instituts, Clemens Fuest, warnte vor negativen Effekten. „Will man in der aktuellen wirtschaftlichen Lage, in der private Investitionen sehr stark gefallen sind, das Signal geben, dass man Unternehmen noch mehr belastet?“, so Fuest im Podcast Table.Today. Damit würde die Politik die Krise verschärfen. Die Stundungsregeln beim Betriebsvermögen seien zwar richtig, aber der Freibetrag wäre schnell überschritten. Dies könne dazu führen, dass im Erbfall das halbe Unternehmen „enteignet“ werde, kritisierte Fuest. Man könne diesen Vorschlag nur machen, wenn gleichzeitig die Steuersätze sinken würden. Fuest schlägt eine Flat Tax von 10 bis 15 Prozent bei Abschaffung aller Ausnahmen vor. Das ganze Gespräch mit Fuest hören Sie im Podcast ab 5 Uhr hier.

Table.Today mit Michael Bröcker und Helene Bubrowski. "Wie teuer wird Erben?" Plus: Interview mit Lars Jaeger.

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Letzte Aktualisierung: 13. Januar 2026