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Druck von Populisten: Wie schwierig es ist, die Widerstandskraft der Justiz zu stärken

Mit Blick auf AfD-Erfolge warnen Juristen vor politischer Einflussnahme. Streitpunkte sind Weisungsrecht, Richterernennung und Ressourcen. Reformen laufen, doch ein „Vollkaskoschutz“ für die Unabhängigkeit bleibt unmöglich.

18. Februar 2026
Richter am Staatsgerichtshof in Hessen (picture alliance/dpa/Michael Brandt)

Seit dem Erstarken der AfD dreht sich die justizpolitische Debatte um die Frage, wie die Unabhängigkeit der Justiz abgesichert werden kann. Die Justiz ist vulnerabel, sie kann sich nicht selbst gegen Angriffe zur Wehr setzen, sie kann über ihre eigenen Mittel nicht bestimmen. „No sword, no purse“ – die Justiz habe kein Schwert in der Hand und keine Geldbörse in der Tasche. So hat es der amerikanische Gründungsvater Alexander Hamilton beschrieben.

In der Vorausschau auf die Landtagswahlen Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern mahnt der Deutsche Richterbund zu weiteren konkreten Schritten. Der Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn sagt Table.Briefings: „Ich fürchte, die Justiz ist nicht so gut aufgestellt, wie sie es angesichts drohender Gefahren für ihre Unabhängigkeit sein sollte. Ein Blick in die Vereinigten Staaten, nach Polen oder nach Ungarn genügt, um zu erkennen, wie schnell Gerichte massiv unter politischen Einfluss geraten können.“

Einiges ist bereits geschehen. Ende 2024 wurden zentrale Vorgaben zur Struktur und Arbeitsweise des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz festgeschrieben. In eine ähnliche Richtung gehen die Pläne der Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg für das Landesverfassungsgericht. Im Mittelpunkt weiterer Überlegungen steht das – lange umstrittene – Weisungsrecht der Justizminister gegenüber den Staatsanwälten und die Ernennung und Beförderung von Richtern.

Marco Buschmann wollte das Weisungsrecht in seiner Amtszeit regulieren, doch das Gesetz ist dem Ende der Ampel zum Opfer gefallen. Die Nachfolgerin Stefanie Hubig ist zurückhaltend. In ihrem Haus werden verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Abschaffung angeführt, das Weisungsrecht sichere die demokratische Rückbindung, zudem sei die praktische Bedeutung gering. Tatsächlich üben Justizmister das Weisungsrecht nur sehr selten aus, aber das muss ja nicht so bleiben. Benjamin Limbach, der nordrhein-westfälische Justizminister, plädiert dafür, die bestehende Selbstverpflichtung in Bundesrecht festzuschreiben – Weisungsrecht nur bei doppelter Rechtswidrigkeit, wenn also die Staatsanwaltschaft rechtswidrig handelt und der Generalstaatsanwalt nicht eingreift. „Wir müssen die Unabhängigkeit unserer Staatsanwaltschaften jetzt gesetzlich zementieren, damit die Justiz nicht zum Spielball politischer Interessen werden kann“, sagt Limbach Table.Briefings. Die Initiative aus NRW hat allerdings bislang nicht viele Unterstützer.

Auch bei der Ernennung und Beförderung von Richtern hat die Politik mitzureden, Systemfeinde könnten also zerstörerisch wirken. Das ist in Thüringen zu beobachten, wo die AfD die Besetzung der Richterwahlausschüsse blockierte, die die Richter auf Lebenszeit ernennt. Jedes Bundesland ist anders organisiert, ein Flickenteppich an Regelungen. In neun Bundesländern entscheiden Richterwahlausschüsse. Um die Resilienz zu steigern, empfiehlt der Richterbund ein Vetorecht für die Justizvertreter im Ausschuss, um eine politische Dominanz zu verhindern.

In anderen Ländern, etwa Nordrhein-Westfalen, hat die Landesregierung die Ernennung und Beförderung an die Oberlandesgerichte übertragen. Allerdings nicht per Gesetz, sondern per Erlass, der ohne Weiteres von einem neuen Justizminister rückgängig gemacht werden könnte. Bedenkenswert ist auch der Vorschlag, die Beteiligung des Präsidialräte zwingend vorzuschreiben, die als Organe der richterlichen Selbstverwaltung von Richtern gewählt sind. Das Bundesjustizministerium will beim Thema Schöffen tätig werden: Das Erfordernis der Verfassungstreue soll noch vor der nächsten Schöffenwahl 2028 ausdrücklich im Gesetz verankert sein.

Das Problem an all den Erwägungen: Es gibt keinen Vollkaskoschutz auf Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Keine noch so durchdachte Regelung wird sicher verhindern können, dass die Justiz Schaden nimmt. Dafür sind die denkbaren Angriffsformen zu vielfältig. Beispiel Weisungsrecht: Sollte der Justizminister politischen Einfluss ausüben wollen, kann das Weisungsrecht an die Staatsanwaltschaft gefährlich sein. Ist aber die Generalstaatsanwältin anfällig und der Minister steht fest auf dem Boden des Grundgesetzes, könnte das Weisungsrecht schlimmstes verhindern. Ähnlich ist es mit den Mehrheiten: Hat eine extremistische Partei die absolute Mehrheit, kann das Zweidrittelerfordernis segensreich sein. Hat die Partei aber 40 Prozent, kann sie Entscheidungen durch ihre Sperrminorität verhindern.

Der „Pakt für den Rechtsstaat“ soll auf anderem Wege die Resilienz stärken. Er soll den Ländern beim Stellenaufbau und der Digitalisierung helfen. Der Bund will dafür insgesamt 450 Millionen Euro bis 2029 zur Verfügung stellen. Doch bisher gibt es keine Einigung mit den Ländern. Vor allem die Finanzminister stellen sich quer, weil die Finanzierung der insgesamt 2.000 neuen Stellen nach 2029 bei den Landeshaushalten hängen bleibt.

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Letzte Aktualisierung: 18. Februar 2026