Talk of the town
Erscheinungsdatum: 09. Oktober 2025

Bürgergeld: Wie die Koalition einen Verfassungsbruch vermeiden will

Bürgergeld: Wie die Koalition einen Verfassungsbruch vermeiden will. Wenn sie wiederholt Termine nicht einhalten, sollen Bürgergeld-Empfängern künftig neben den Geldleistungen auch die Mietzahlungen gestrichen werden. Dies wäre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2019 rechtswidrig, da Menschen in dem Fall obdachlos würden. Die Richter bezogen sich damals aber auf die im SGB II geregelten Sanktionen. Bei der nun geplanten Regelung handele es sich nicht um eine Sanktion im Sinne des Gerichts, so das BMAS auf Anfrage. Wird die Leistungsstreichung stattdessen im Rahmen der sogenannten Mitwirkungspflichten geregelt, greift das SGB I. Es enthält allgemeine Verfahrensregeln für den Bezug von Sozialleistungen.  

In diesem Fall müsste Karlsruhe eine Verfassungswidrigkeit erst feststellen. Sozialverbände halten dies allerdings für wahrscheinlich, weil die Folgen – der Verlust der Wohnung – die gleichen wären. AWO-Präsident Michael Groß wundert sich, „dass die Bundesregierung so hart an der Grenze der Verfassung operiert und sehenden Auges mit Verfassungsklagen rechnen muss“. Die zuständige SPD-Politikerin Annika Klose sieht „hohe Hürden“ für eine rechtskonforme Ausgestaltung. Sie hofft, dass der aus ihrer Sicht schwierige Bürgergeld-Kompromiss die „vor allem für die Betroffenen sehr schmerzhafte Debatte endlich befrieden kann“. Ihr CDU-Konterpart Marc Biadacz sieht in der Reform die Schaffung eines gerechten Systems, mit dem die soziale Sicherung „wieder auf das Prinzip des Förderns und Forderns zurückkehrt“. Okan Bellikli 

Briefings wie Berlin.Table per E-Mail erhalten

Keine Bankdaten. Keine automatische Verlängerung.

Sie haben bereits das Table.Briefing Abonnement?

Anmelden

Letzte Aktualisierung: 09. Oktober 2025

Teilen
Kopiert!