Absage an Palantir: Verfassungsschutz-Entscheidung könnte Signalwirkung entfalten

Mit der Entscheidung des Bundesamts für Verfassungsschutz, künftig auf die französische Software ChapsVision statt auf Palantir zu setzen, gewinnt die Debatte um digitale Souveränität in Deutschland neue Dynamik. Während SPD, Länderregierungen und Teile der Union europäische Alternativen zunehmend offen unterstützen, gerät der Einsatz der umstrittenen US-Software in mehreren Bundesländern politisch unter Druck.

18. Mai 2026
Die Innenminister Joachim Herrmann (Bayern), Herbert Reul (NRW), Roman Poseck (Hessen) und Manuel Hagel (Baden-Württemberg) (picture alliance / Panama Pictures/Dwi Anoraganingrum; Henning Kaiser; Hasan Bratic; Sven Simon/Frank Hoermann)

Die Entscheidung des BfV, künftig nicht das umstrittene Palantir, sondern die französische Datenanalyse-Software ChapsVision zu nutzen, hat Bewegung in die Debatte um die Nutzung des Unternehmens von Peter Thiel gebracht. Der digitalpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Johannes Schätzl begrüßt die Wahl: „Diese Entscheidung ist ein maßgeblicher Schritt hin zu echter europäischer Souveränität und entfaltet zugleich eine große Signalwirkung.“ Er hoffe, dass das Bundesinnenministerium zu einer ähnlichen Einschätzung gelange. Die Entscheidung, ob die Bundespolizei Palantir einsetzen wird, steht noch aus. Aus Ministeriumskreisen ist zu vernehmen, dass Alexander Dobrindt mittlerweile immer weniger auf die US-Software dränge.

Derzeit ist Palantir in vier Bundesländern im Einsatz: Bayern, NRW, Hessen und Baden-Württemberg. Aus dem bayerischen Innenministerium heißt es, dass Bayern das Ziel verfolge, „langfristig unabhängiger und digital souveräner zu werden“. Deshalb beobachte das bayerische Landeskriminalamt auch die Entwicklung von ChapsVision ganz genau. Bayerns Vertrag mit Palantir endet im April 2027. Der Vertrag NRWs mit der US-Software läuft im Herbst dieses Jahres aus, die BfV-Entscheidung könnte die aktuelle Ausschreibung beeinflussen. Innenminister Herbert Reul sagte Table.Briefings: „Wenn europäische Anbieter die Voraussetzungen erfüllen, begrüße ich das.“

Wann Hessens Vertrag mit Palantir endet, ist nicht bekannt. Auch auf Nachfrage wollte sich das hessische Innenministerium dazu nicht äußern. Minister Roman Poseck sagte Table.Briefings: „Für Hessen halte ich an der grundsätzlichen Bereitschaft fest, nach Ende des laufenden Vertrages mit Palantir auf eine europäische Alternative umzusteigen, die gleichwertig ist.“ Laut Poseck existiere eine solche jedoch noch nicht auf dem Markt. Das vom BfV gewählte ChapsVision scheint man in Hessen für nicht passend zu halten: „Die Anwendungsanforderungen für den Verfassungsschutz und die Polizei sind auch nicht ohne Weiteres deckungsgleich“, so Poseck.

In Baden-Württemberg hatte das Innenministerium der Vorgängerregierung ohne Zustimmung der Grünen Palantir eingekauft. Die Grünen stimmten letztlich doch zu, der Rollout der Software sollte im zweiten Quartal 2026 starten. Eine Initiative der Grünen hat derweil das nötige Quorum für eine Urabstimmung über den Einsatz der Software erreicht. Im Koalitionsvertrag der neuen Regierung steht, dass man bis 2030 eine europäische Alternative gefunden haben will – da läuft der Vertrag mit Palantir aus.

Die Linke ist die einzige Partei, die prinzipiell gegen Überwachungssoftware ist. Innenexpertin Clara Bünger sagte der Deutschen Welle mit Blick auf das Erstarken autoritärer Kräfte: „Das eigentliche Problem ist nicht die Herkunft der Software, sondern ihre Logik: das automatisierte Zusammenführen und Rastern riesiger Datenbestände durch einen Geheimdienst.“ Sicherheitsbehörden pochen auf die Analysetools für ihre Datenbanken, weil es ihnen die Ermittlungsarbeit ungemein erleichtern könnte. Mit ihrer grundsätzlichen Kritik steht Die Linke inzwischen alleine da. Noch vor einigen Jahren war ein breites Bündnis aus Grünen, FDP und zivilgesellschaftlichen Organisationen Sturm gegen die Einführung solcher Analyse-Tools gelaufen. Heute geht es ihnen um die Frage, ob die Software aus Europa statt aus den USA kommt.

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Letzte Aktualisierung: 19. Mai 2026