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Welche Struktur der Sozialstaat jetzt braucht

Der Kommissionsbericht sei eine belastbare Grundlage, schreibt der Unionsabgeordnete. Jetzt müsse zügig der nächste Schritt folgen.

MR
27. Januar 2026
Ist sowohl im Sozial- als auch im Digitalausschuss: Markus Reichel (picture alliance/dpa/Niklas Graeber)

Die Diskussion über die Reform des Sozialstaats findet nicht im luftleeren Raum statt. Nahezu täglich sehen wir, dass wir unser Gemeinwesen grundsätzlich neu und besser organisieren müssen, wenn wir in einer rauen internationalen Umgebung als soziale Marktwirtschaft bestehen wollen. Ohne grundsätzliche Veränderungen wird uns das nicht gelingen. Daran muss der Abschlussbericht der Kommission zur Reform des Sozialstaates (KSR) gemessen werden.

Vertreter der betroffenen Bundesministerien, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände haben unter hohem Zeitdruck und nicht immer einfachen Rahmenbedingungen einen tragfähigen Konsens erarbeitet. Dafür gebührt allen Beteiligten ausdrücklich Dank und Anerkennung. Gleichzeitig gilt: Dieser Bericht ist kein Endpunkt.

Keine Zeit verlieren: Reform jetzt vorbereiten

Wir haben keine Zeit zu verlieren. Die gesellschaftlichen, finanziellen und administrativen Herausforderungen unseres Sozialstaates dulden keinen Aufschub. Wenn wir in dieser Legislaturperiode eine große Reform erreichen wollen, müssen wir jetzt rückwärts rechnen: vom Zieljahr 2029 ausgehend hin zu den notwendigen gesetzlichen, organisatorischen und technischen Vorbereitungen. Das ist ambitioniert – aber machbar. Die Hartz-IV-Reformen haben gezeigt, dass tiefgreifende Veränderungen des Sozialstaates innerhalb einer Legislaturperiode gelingen können, wenn der politische Wille vorhanden ist und die Umsetzung konsequent vorbereitet wird.

Existenzsicherung ordnen statt weiter fragmentieren

Der KSR-Bericht liefert dafür die richtige Richtung. Er benennt klar, dass die gegenwärtige Zersplitterung der existenzsichernden Leistungen an ihre Grenzen gestoßen ist. Unterschiedliche Rechtskreise, abweichende Einkommensbegriffe, komplizierte Anrechnungslogiken und parallele Verwaltungsstrukturen führen in der Praxis zu Intransparenz, Reibungsverlusten und hohen Verwaltungskosten – zulasten der Leistungsberechtigten wie der Kommunen.

Aus meiner Sicht ist die vorgeschlagene Bündelung der existenzsichernden Leistungen in einem Existenzsicherungsgesetz der richtige Weg. Ein einheitlicher gesetzlicher Rahmen schafft die Voraussetzung dafür, zentrale Begriffe wie Einkommen, Bedarf oder Haushaltskonstellationen zu vereinheitlichen oder zumindest eng anzugleichen. Diese begriffliche Klärung ist keine akademische Übung. Sie ist die Voraussetzung dafür, Leistungen verständlich, berechenbar und digital handhabbar zu machen.

Digitalisierung braucht klare Strukturen

Besonders positiv hervorzuheben ist, dass der Bericht Digitalisierung nicht als Selbstzweck beschreibt, sondern als Mittel, um den Sozialstaat wirksamer, transparenter und bürgernäher zu machen. Automatisierte Verfahren, einheitliche Datenstandards und digitale Schnittstellen können nur dann funktionieren, wenn Prozesse klar strukturiert und Zuständigkeiten eindeutig geregelt sind.

In diesem Sinne ist der Bericht auch ein Beleg dafür, wie richtig und notwendig die Einrichtung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung war. Die Verbindung von Fachpolitik und Verwaltungsmodernisierung ist eine zentrale Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung der Reformen.

Erwartungen der Kommunen reichen weiter

So sehr der KSR-Bericht eine solide Grundlage bietet – er behandelt nicht alle Fragen, die in der Gesellschaft und insbesondere auf kommunaler Ebene drängen. Für Städte und Landkreise sind die stark steigenden Sozialausgaben, vor allem in der Eingliederungshilfe – also den Leistungen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung – , von zentraler Bedeutung. Diese Kostenentwicklung wird im Bericht nicht vertieft.

Daraus folgt ein klarer Arbeitsauftrag: Parallel zur Umsetzung der KSR-Empfehlungen muss die Eingliederungshilfe mit hoher Priorität weiterentwickelt werden. Eine Sozialstaatsreform, die diesen Bereich ausblendet, bleibt unvollständig.

Mut zur Veränderung!

Für mich als Mitglied des Bundestags ist entscheidend, dass die Bundesregierung den KSR-Bericht nicht nur zur Kenntnis nimmt, sondern ihn als Arbeitsauftrag versteht. Die Empfehlungen müssen zügig in konkrete Gesetzes-, Organisations- und IT-Vorhaben übersetzt werden. Große Reformen gelingen nur, wenn Exekutive und Legislative von Beginn an eng zusammenarbeiten. Das erfordert nun Gestaltungskraft und Mut.

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Letzte Aktualisierung: 27. Januar 2026