Ein Verbot durch die Hintertür? Bundesregierung gefährdet Zukunftsfähigkeit der Arzneimittelversorgung und riskiert höhere Preise für Patienten

Sollten die Verschärfungen für den Versandhandel im Rahmen der Apothekenreform umgesetzt werden, wird ein essenzieller Versorgungsweg abgeschnitten, meint Redcare Pharmacy-CEO Olaf Heinrich. Davon wären mehr als 26 Millionen Patienten betroffen.

OH
22. März 2026
Olaf Heinrich, CEO Redcare Pharmacy
Olaf Heinrich, CEO Redcare Pharmacy (Redcare Pharmacy)

Die Bundesregierung ist dabei, einen essenziellen Versorgungsweg abzuschneiden – ohne jede Evidenz, ohne konkretes Problem und mit enormen Risiken für die Arzneimittelversorgung von Millionen Menschen.

Der Versand von Arzneimitteln unter pharmazeutischer Verantwortung der Apothekenleitung ist seit mehr als zwei Jahrzehnten ein stabiler, gesetzlich anerkannter Bestandteil der Arzneimittelversorgung in Deutschland. Er funktioniert zuverlässig, sicher und ohne strukturelle Qualitäts- oder Sicherheitsdefizite. Genau das bestätigt auch das Bundesgesundheitsministerium, das mehrfach öffentlich erklärt hat, dass keine Hinweise auf Risiken beim Transport vorliegen. Dennoch sind im Rahmen der anstehenden Apothekenreform weitreichende Änderungen bei den ohnehin schon strengen Anforderungen für den Arzneimittelversand geplant.

Es wird diskutiert, zukünftig auch Logistikunternehmen auf pharmazeutische Anforderungen zu verpflichten. Diese pharmazeutische Verantwortung umfasst zum Beispiel die Kontrolle und Dokumentation der Sicherstellung der Arzneimittelqualität während Lagerung und Transport. Logistikunternehmen würden damit in eine Rolle gedrängt, die sie weder erfüllen können noch übernehmen werden. Deutschland würde damit einen eigenständigen, von der bisherigen Praxis abweichenden Kurs einschlagen.

Dieser Systembruch würde einen gesamten Versorgungsweg abschneiden – und zwar abrupt. Dabei ist der Versand eine tragende Säule der Versorgung: Mehr als 26 Millionen Patientinnen und Patienten in Deutschland nutzen ihn regelmäßig. Online-Apotheken decken knapp ein Viertel des verschreibungsfreien Markts (OTC) ab und sorgen für flächendeckenden Zugang zu günstigen Arzneimitteln. Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln liegt der Marktanteil der Online-Apotheken aktuell bei rund zwei Prozent – jedes 50. vom Arzt oder einer Ärztin ausgestellte Rezept wird über den Versandweg beliefert.

Für viele Menschen ist der Versand von Arzneimitteln nicht nur ein ergänzender Versorgungsweg, sondern unverzichtbar. Dazu zählen chronisch Erkrankte sowie Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und all jene, die in Regionen leben, in denen stationäre Apothekenstrukturen zunehmend ausdünnen.

Zugleich profitieren Patientinnen und Patienten gerade im OTC-Bereich vom Wettbewerb. Online-Apotheken bieten in der Regel deutlich günstigere Preise als Vor-Ort-Apotheken. Das entlastet Haushalte – und wirkt als wichtiges Korrektiv, gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten und höherer Zusatzbeiträge. Eine Beschränkung des Versandhandels würde zwangsläufig zu höheren individuellen Arzneimittelkosten führen und gleichzeitig verhindern, dass weitere Effizienzreserven im GKV-System gehoben werden.

Was würde ein solches Verbot durch die Hintertür bedeuten?

- Patientinnen und Patienten verlieren einen etablierten, stabilen Versorgungsweg.

- Die individuellen Arzneimittelkosten steigen. Das führt zu einer vermeidbaren finanziellen Mehrbelastung.

- Die flächendeckende Versorgung fällt zurück in Strukturen, die schon heute überlastet sind.

- Europaweite Anbieter werden diskriminiert – ein klarer Verstoß gegen EU-Recht.

- Nicht zuletzt riskiert Deutschland Staatshaftungsansprüche in Milliardenhöhe.

Die Debatte über die Apothekenversorgung der Zukunft steht jetzt an einem Wendepunkt. Wir müssen entscheiden, was uns als Gesellschaft wichtig ist: der einseitige Schutz eines einzelnen Versorgungswegs oder die Sicherstellung einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und patientenorientierten Arzneimittelversorgung für alle? Wer Letzteres ernst nimmt, muss unterschiedliche Versorgungsformen als gleichwertig anerkennen.

Wir gehen deshalb davon aus, dass die derzeit diskutierten Neuregelungen so nicht in Kraft treten werden. Unabhängig vom fehlenden Regelungsbedarf und der Nicht-Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht wurden die verheerenden Auswirkungen auf die Patientenversorgung bislang noch nicht ausreichend berücksichtigt. Eine zukunftsgerichtete Gesundheitspolitik, die die pharmazeutische Versorgung wirklich stärken möchte, wird diese Herausforderungen im weiteren Verfahren adressieren und ausgewogene Lösungen im Sinne der Patientinnen und Patienten finden.

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Letzte Aktualisierung: 22. März 2026