Zukunftspakt Pflege: Schaffung von Notfallbudget vorgesehen

01. Dezember 2025

Zukunftspakt Pflege: Schaffung von Notfallbudget vorgesehen. Durch Ausgaben, die bisher teils für die Kurzzeitpflege aufgewendet wurden, soll unter anderem ein „ambulanter Pflegenotdienst“ finanziert werden. Das geht aus einem nicht abgestimmten Entwurf der Beschlussvorlage Nina Warkens und der für die Pflege zuständigen Landesminister hervor, der Table.Briefings vorliegt. Das Notfallbudget soll es auch ermöglichen, Kurzzeitpflegeplätze für ungeplante Notfälle „vorzuhalten“. Zudem soll bis 2027 von den Pflegekassen ein „Pflegenotfalltelefon“ mit einer bundesweiten Nummer eingerichtet werden. Die Eckpunkte beinhalten außerdem eine freiwillige, regelmäßige Vorsorgeuntersuchung, eine Art Gesundheits-Check-up („U 60+“), um Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu verzögern.

In dem Papier wird auch thematisiert, wie sich die Eigenanteile der Pflegebedürftigen begrenzen lassen. Dazu könnte einerseits im stationären Bereich ein monatlicher Sockelbetrag eingeführt werden. Der würde im Jahr 2027 demnach bei 1.000 bis 1.200 Euro liegen und jährlich dynamisiert. Pflegebedürftige würden dann künftig nur diesen Sockelbetrag zahlen, alle Kosten, die darüber hinausgehen, übernähme in diesem Modell die soziale Pflegeversicherung. Nach einer anderen Variante könnten die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung regelmäßig angepasst werden, „um die realen Kostenentwicklungen im ambulanten und stationären Bereich abzubilden und eine schleichende Entwertung zu vermeiden.“ Die Dynamisierung würde jährlich erfolgen und sich an der Inflationsrate und der Lohnentwicklung orientieren. Zudem könnte eine obligatorische oder freiwillige Zusatzversicherung eingeführt werden. Magdalena Latz

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Letzte Aktualisierung: 01. Dezember 2025