Zukunft der Arbeitsverwaltung: Wo sich A- und B-Länder noch nicht einig sind

20. Januar 2026

Zukunft der Arbeitsverwaltung: Wo sich A- und B-Länder noch nicht einig sind. Vor der geplanten Sondersitzung der Arbeits- und Sozialministerkonferenz am 28. Januar haben die SPD-geführten Bundesländer auf den Vorschlag der B-Seite geantwortet. Diese hatte den Ursprungsentwurf bereits entschärft. Das Dokument liegt Table.Briefings vor, eine Zustimmung der A-Minister steht noch aus. Auf Ablehnung stößt etwa eine Ausweitung des rechtlichen Anspruchs auf Beratung durch einen privaten Arbeitsvermittler. Das stehe im Widerspruch zum Grundtenor des Papiers, wonach die öffentliche Arbeitsverwaltung gestärkt werden soll. Zudem sei man nicht von der Wirksamkeit des Instruments überzeugt.

Ein weiterer Punkt betrifft die Arbeitgeberservices der Bundesagentur für Arbeit. Die teilweise parallel bestehenden Angebote von Arbeitsagenturen und Jobcenter zur Beratung von Unternehmen könnte man aus Sicht der B-Seite zusammenführen. Die A-Seite befürchtet hier eine entsprechende Pflicht, was sie mit Blick auf regionale Besonderheiten und Unterschiede zwischen Stadt und Land als „eher kontraproduktiv“ bewertet. Man sei nach Beantwortung der offenen Fragen aber für eine Neubewertung offen. Okan Bellikli

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Letzte Aktualisierung: 21. Januar 2026