Wahlkreise: Geänderter Zuschnitt umstritten. Wegen der demografischen Entwicklung soll Bayern bei der nächsten Bundestagswahl einen zusätzlichen Wahlkreis bekommen, in Sachsen-Anhalt wird einer aufgelöst. Umstritten ist, wo der 48. bayerische Wahlkreis eingepasst wird. Die Ampel-Fraktionen hatten sich auf einen neuen Wahlkreis Memmingen-Unterallgäu verständigt, CDU und CSU insistieren auf einen Wahlbezirk in München. Wieder einmal werde „das Wahlrecht manipuliert“ und wieder einmal der Demokratie des Landes „schwerer Schaden zugefügt“, hatte Fraktionschef Friedrich Merz bereits geklagt.
Die Union beklagt eine „Lex Claudia Roth“. Angeblich könne die Kultur-Staatsministerin mithilfe des neuen Wahlkreises ihr Mandat 2025 mit einiger Sicherheit behalten. „Unhaltbare Vorwürfe“, kontert SPD-Innenpolitiker Sebastian Hartmann, es gehe um „minimale Eingriffe“. In vier Sitzungen habe man sich um einen Konsens bemüht, in der letzten am 16. Januar sei die Union ausgestiegen. Unstrittig ist der Sachverhalt in Sachsen-Anhalt, wo der frühere Wahlkreis „Anhalt“ entfällt, der unter anderen die Städte Bitterfeld, Köthen und Staßfurt umfasste. Insgesamt kommt das Land dann nur noch auf acht Wahlkreise.
Der Bundestag soll am Donnerstag entscheiden. Das Plenum steht unter zeitlichem Druck. Bis Ende März müssen die Wahlkreise für die Bundestagswahl 2025 definiert sein, zuvor muss auch der Bundesrat den Zuschnitt absegnen. „Wir können nicht wegen eines Wahlkreises den ganzen Prozess aufhalten“, stellte Hartmann klar. Den neuen Augsburger Wahlkreis hatte der Bundeswahlleiter vorgeschlagen. Auch in Brandenburg bekommen mehrere Wahlkreise einen neuen Zuschnitt.