Urteil zu Mietpreisbremse: Unterschiedliche Interpretationen von Union und SPD

LB
17. Februar 2026
Jan-Marco Luczak und Steffen Krach (picture alliance/dts-Agentur | picture alliance/Eventpress/Jeremy Knowles)

Urteil zu Mietpreisbremse: Unterschiedliche Interpretationen von Union und SPD. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Mietpreisbremse weiterhin verfassungsgemäß ist. Union und SPD leiten aus der Entscheidung allerdings unterschiedliche Arbeitsaufträge ab. Der wohnungspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jan-Marco Luczak, sagte Table.Briefings, Karlsruhe erteile „überbordenden Regulierungsfantasien eine klare Absage.“ Demnach dürfe die Regulierung nicht so weit gehen, dass sich die ortsübliche Vergleichsmiete „völlig von den Marktmieten entkoppelt“. Damit bezieht sich der CDU-Politiker auf eine mögliche Verschärfung des Mietrechts, etwa eine Obergrenze für Mieterhöhungen oder die Verlängerung des sogenannten Betrachtungszeitraums bei Mietspiegeln.

Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat erst kürzlich eine Verschärfung des Mietrechts angekündigt. Allerdings enthält ihr Gesetzentwurf nicht die von Luczak genannten Punkte. Auch die Berliner SPD plant weitere Regulierungen des Wohnungsmarkts. Laut Steffen Krach, Spitzenkandidat für die Wahl im Herbst, ist ein Eingriff notwendig und gerechtfertigt. Das Urteil bestätige den Ansatz seiner Partei, „die Mieten in der gesamten Stadt dauerhaft zu regulieren und von einer entfesselten Marktdynamik zu entkoppeln.“ Zudem sieht Krach nun die Möglichkeit, die Mietpreisbremse, die derzeit nur bis 2029 gilt, zu entfristen. Laura Block

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Letzte Aktualisierung: 17. Februar 2026