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Erscheinungsdatum: 22. Juli 2025

Tariftreuegesetz: Worin sich der neue Entwurf von dem der Ampel-Koalition unterscheidet

Tariftreuegesetz: Worin sich der neue Entwurf von dem der Ampel-Koalition unterscheidet. Das Tariftreuegesetz ist am Dienstag in die Ressortabstimmung gegangen. Der Vergleich des aktuellen Entwurfs von Arbeits- und Wirtschaftsministerium mit dem von Herbst 2024 offenbart manchen Unterschied: Vorgaben zu bezahltem Mindestjahresurlaub, Höchstarbeits-, Mindestruhe- und Ruhepausenzeiten sollen jetzt erst bei Aufträgen über zwei Monaten gelten. Zudem soll die Vertragsstrafe bei Verstößen gegen das Tariftreue-Versprechen auf maximal 1 Prozent des Auftragswertes pro Verstoß begrenzt werden, bei mehreren Verstößen auf maximal 10 Prozent. Der alte Entwurf enthielt dazu keine konkreten Vorgaben. Okan Bellikli 

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Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2025

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