Tariftreuegesetz: Viele Aufträge von Sicherheitsbehörden werden nicht erfasst

27. November 2025

Tariftreuegesetz: Viele Aufträge von Sicherheitsbehörden werden nicht erfasst. Der vom Kabinett im Sommer verabschiedete Entwurf sieht einen Schwellenwert von 100.000 Euro – ohne Umsatzsteuer – für Aufträge von Behörden im Sicherheitsbereich vor. Das heißt, diese dürften bei Aufträgen unter dem genannten Wert auch Unternehmen beauftragen, die keinen Tariflohn zahlen. Dass das viele Aufträge betreffen dürfte, zeigt die Antwort auf eine schriftliche Frage des Linken-MdB Pascal Meiser. Beim BKA und beim BSI etwa fielen 2024 mehr als 93 Prozent der erteilten Aufträge für Liefer- und Dienstleistungen unter diese Grenze.

Für die Bundespolizei liegen laut Auskunft des BMI keine Daten vor. Zum Verfassungsschutz heißt es, eine Aufschlüsselung sei nicht möglich, da eine „nicht zu beziffernde immense Zahl an Vorgängen händisch gesichtet werden“ müsste. Meiser kritisiert, dass ausgerechnet in einem Bereich, der mit einem großen Aufwuchs an Mitteln und Aufträgen rechnen könne, „weiter öffentliches Geld an Unternehmen fließen soll, deren Geschäftsmodell auf Lohndumping basiert“. Noch sei im parlamentarischen Verfahren Zeit, das zu verhindern. Okan Bellikli

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Letzte Aktualisierung: 27. November 2025