Sozialstaatskommission: Welche vier Länder vertreten sind. Neben den drei kommunalen Spitzenverbänden sind vier Länder in der im September startenden Kommission der Bundesregierung stellvertretend für alle vertreten: Bayern als Vorsitzland der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK), Hamburg (ASMK-Koordinator der A-Länder) sowie Sachsen und Niedersachsen als (Co-) Vorsitzländer der MPK. Das geht aus dem Konzept des BMAS hervor. Die Bundesseite entsendet Vertreter von neun Ressorts, das Kanzleramt hat Anrecht auf Teilnahme. Leiten wird die Kommission Nermin Fazlic, Chef der Grundsatzabteilung im BMAS.
Das Gremium soll sich auf steuerfinanzierte Sozialleistungen fokussieren und auch Grundgesetz-Änderungen prüfen. Bis Jahresende sollen Empfehlungen vorliegen, die Rechtsvereinfachungen, die Zusammenlegung von Leistungen, eine stärkere Digitalisierung sowie den Abbau bürokratischer Hürden umfassen. Das „soziale Schutzniveau“ soll gemäß Koalitionsvertrag gewahrt bleiben. Aus Sicht mancher Fachleute könnte es für eine effektive Reform aber sinnvoll sein, eine Schlechterstellung einzelner Gruppen hinzunehmen, wenn dafür das Gesamtsystem einfacher wird.
Externe Fachleute wie Wissenschaftler, Verbände und die Sozialpartner gehören der Kommission nicht an. Sie sollen im Rahmen von „Stakeholder- und Fachgesprächen“ einbezogen werden. Zudem wird eine Gruppe aus jeweils zwei von den Fraktionen von Union und SPD zu benennenden Mitgliedern die Arbeit der Kommission begleiten. Okan Bellikli, Maximilian Stascheit