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Erscheinungsdatum: 04. November 2025

SGB VI: BDA sieht systemwidrige Änderungen

SGB VI: BDA sieht systemwidrige Änderungen. Die Arbeitgeber kritisieren Teile des geplanten SGB VI-Anpassungsgesetzes, das Änderungen für die Sozialverwaltung beinhaltet. So soll ein neues IT-System zur Zusammenarbeit zwischen der BA und den 104 in kommunaler Eigenverantwortung betriebenen Jobcentern entwickelt werden. Der BDA fordert in seiner Stellungnahme, diese Pläne mit der Bundesinitiative zur Registermodernisierung abzustimmen, um „unnötige Doppelarbeiten“ und „überflüssige Kosten“ zu vermeiden.

Systemwidrig ist aus BDA-Sicht die geplante Übertragung der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung für ausländische Fachkräfte auf die BA. Diese verfüge nicht über die Fachkompetenz und könne bestenfalls eine Lotsenfunktion einnehmen. Notwendig sei ein Gesamtkonzept zur Berufsanerkennung und Beratung im Kontext der Work-and-Stay-Agentur (WSA), die als zentrale IT-Plattform die Fachkräfteeinwanderung erleichtern soll. Angebote, die sich an Personen im Ausland richten, müssten zudem aus Steuermitteln finanziert werden, da die Zielgruppe selbst keine Versicherungsbeiträge einzahle. Die Eckpunkte zur WSA sind am Mittwoch als Teil der Entlastungsvorschläge im Kabinett. Okan Bellikli

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Letzte Aktualisierung: 04. November 2025

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