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Erscheinungsdatum: 13. Juli 2025

Selbstbestimmungsgesetz: Standesämter sollen Daten weiterleiten

Selbstbestimmungsgesetz: Standesämter sollen Daten weiterleiten. Behörden sollen Informationen zu geänderten Vornamen und Geschlechtseinträgen untereinander austauschen. Ein Referentenentwurf aus dem Innenministerium von Alexander Dobrindt sieht vor, dafür ab dem 1. November 2026 drei neue Blätter in die Datensätze des Meldewesens aufzunehmen. Bis dahin laufen technische Vorbereitungen. Die mögliche Weitergabe von Daten zwischen Behörden hatte bereits bei den Verhandlungen zum Selbstbestimmungsgesetz in der Ampel-Koalition für Diskussionen zwischen Innen- und Familienministerium gesorgt. Das BMI befürchtete damals, dass etwa Straftäter durch die Änderung von Vornamen und Geschlecht leichter untertauchen könnten. Daher wurden Behörden vom im Gesetz verankerten Offenbarungsverbot ausgenommen, das die Nennung des früheren Vornamens von Transpersonen („Deadnaming“) unter Strafe stellt. Maximilian Stascheit 

Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2025
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