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Erscheinungsdatum: 10. September 2025

Schuldenbremse: Wie die Pensionslasten einbezogen werden könnten

Die versteckten Schulden Deutschlands

Schuldenbremse: Wie die Pensionslasten einbezogen werden könnten. Unmittelbar vor der ersten Sitzung der Reformkommission zur Schuldenbremse an diesem Donnerstag fordert die Stiftung Marktwirtschaft die Berücksichtigung der Pensionslasten in der Schuldenbilanz und eine entsprechende Kapitalvorsorge. Wie aus einer Studie hervorgeht, die Table.Briefings exklusiv vorliegt, werden in den öffentlichen Schuldenstatistiken derzeit weniger als 15 Prozent ausgewiesen. Zu den versteckten (impliziten) Schulden gehören demnach etwa die künftigen Versorgungslasten für Beamte von Bund und Ländern, die ab 2050 auf 1.175 Milliarden Euro berechnet werden. „Bisher ist die Schuldenbremse weitgehend blind gegenüber diesen in der Zukunft liegenden fiskalischen Belastungen“, heißt es. Bei der Verschiebung der Lasten in die Zukunft werde ein „neues Rekordmaß“ erreicht. „Der politische Handlungsspielraum zukünftiger Generationen wird massiv eingeschränkt.“  

Die Stiftung schlägt nun vor, bis 2050 die Beamtenversorgung vollständig auf Kapitaldeckung umzustellen. Dies sei bisher in den Ländern nur in „homöopathischen Dimensionen“ passiert. Zuletzt wurden in Baden-Württemberg und NRW sogar Rückstellungen gestoppt. Auch kritisiert die Stiftung Fehlanreize, weil Bund und Länder kurzfristig kostengünstige Beamte einstellen könnten, die Lasten für Pensionen aber in die Zukunft verlagern.  

Konkret schlagen die Forscher vor, dass ab 2026 für jeden neu eingestellten Beamten jährliche Rückstellungen von 33.000 Euro gebildet werden. Bei angenommenen 40.000 Neueinstellungen lägen die jährlichen Gesamtkosten bei 1,32 Milliarden Euro.  Für alle Bestandsbeamten müsste parallel bis 2049 ein Kapitalstock aufgebaut werden, der die Pensionen ab 2050 sicherstellt. 

Die Forscher mahnen trotz der ökonomischen Notwendigkeit für eine Reform der Schuldenbremse eine grundlegende fiskalische Disziplin an. „Mittel- und langfristig sollten (höhere) öffentlichen Investitionen innerhalb der durch die Schuldenbremse überwachten Kernhaushalte der Gebietskörperschaften und nicht durch wiederkehrende, schuldenfinanzierte Sondervermögen finanziert werden.“ Die intransparenten Schuldenhaushalte gefährdeten die „langfristige Tragfähigkeit der Staatsfinanzen. Michael Bröcker 

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Letzte Aktualisierung: 10. September 2025

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