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Erscheinungsdatum: 14. Juli 2025

Richterwahl I: Spahn sieht Fehler in der Koalition – ein wenig auch bei sich.

Richterwahl I: Spahn sieht Fehler in der Koalition – ein wenig auch bei sich. Unionsfraktionschef Jens Spahn hat Fehler in der Vorbereitung der am Freitag gescheiterten Wahl von Richtern am Bundesverfassungsgericht eingeräumt. Auf einer gemeinsamen Klausurtagung der geschäftsführenden Vorstände von CDU/CSU und SPD Ende August solle über die künftige Zusammenarbeit der Regierungsfraktionen gesprochen werden, kündigte Spahn in einem Schreiben an die Mitglieder seiner Fraktion an, das Table.Briefings vorliegt. In der Union hatte es Widerstand gegen die von der SPD nominierte Jura-Professorin Frauke Brosius-Gersdorf gegeben. Ihre Wahl und die zweier weiterer Kandidaten war kurzfristig abgesetzt worden.  

„Die Dimension der grundlegenden und inhaltlich fundierten Bedenken gegen eine der Kandidatinnen haben wir unterschätzt“, schreibt Spahn, ohne das „Wir“ näher einzugrenzen. Auch seien „wir in den Koalitionsfraktionen“ gegen Emotionalisierung und Polarisierung der Debatte, die – anders als Argumente in der Sache – „von außen“ gekommen seien, „nicht gut gewappnet“ gewesen. Es ärgere ihn sehr, dass die positive Bilanz der ersten Regierungswochen „durch die Ereignisse der letzten Woche im Zusammenhang mit der Richterwahl überschattet“ wurde. Dass er daran eine Verantwortung trage, „ist mir bewusst“.  

Mit Blick auf die eigene Fraktion räumt Spahn Versäumnisse ein: „Dass dabei der Eindruck entstehen konnte, ein Plagiatsverdacht wäre unser zentrales Bedenken, hätte nicht passieren dürfen.“ Am Freitagmorgen waren vermeintliche Plagiatsvorwürfe gegen Brosius-Gersdorf bekannt geworden. Dies war in der Union verschiedentlich als Grund genannt worden, ihr die Zustimmung endgültig zu verweigern. „Die Notbremse am Freitag kam zu spät. Wir waren am Freitag nicht mehr in der Lage, einen Kompromiss mit der SPD zu finden. Daran haben beide Seiten ihren Anteil“, schreibt Spahn. Es sei leider nicht mehr möglich gewesen, die zwei unstrittigen Wahlvorschläge zur Abstimmung zu stellen „und damit auch parlamentarische Normalität auszudrücken“. Sven Siebert 

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Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2025

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