Resilienz der Justiz: Felor Badenberg will Berliner Verfassungsgericht besser schützen

09. Februar 2026

Resilienz der Justiz: Felor Badenberg will Berliner Verfassungsgericht besser schützen. An diesem Dienstag wird Berlins Justizsenatorin ein Paket an Verfassungsänderungen präsentieren, mit dem das oberste Berliner Gericht stärker vor politischer Einflussnahme geschützt werden soll. Nach Ansicht Badenbergs weist die verfassungsrechtliche Absicherung des Verfassungsgerichtshofs (VerfGH) noch Lücken auf. Bislang können wichtige Bestimmungen, die den Status und die Wählbarkeit des Gerichts und seiner Richter betreffen, mit einfacher Mehrheit geändert werden. Das will Badenberg ändern, indem sie die bislang einfachgesetzlichen Regeln in Berlins Verfassung aufnimmt und damit für künftige Änderungen die Bedingung einer Zweidrittelmehrheit einzieht.

Im Blick hat die CDU-Politikerin vor allem die Absicherung der Unabhängigkeit. Dazu dient die Festschreibung als Verfassungsorgan; die Garantie, dass alle Beschlüsse des VerfGH bindend sind und die Absicherung der Geschäftsordnungsautonomie. Besonders wichtig ist es Badenberg außerdem, sicher zu stellen, dass Berlins Verfassungsrichter nicht den disziplinarrechtlichen Vorschriften anderer Richter unterliegen und damit nach Machtwechseln nicht von politischer Seite unter Druck gesetzt werden könnten. Zur Unabhängigkeit gehört schließlich noch, dass nur der Verfassungsgerichtshof selbst einen Verfassungsrichter aus seinem Amt abberufen kann – und das auch nur, wenn dieser dauerhaft dienstunfähig ist oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten rechtskräftig verurteilt worden ist. Damit all diese Regeln Verfassungsrang erlangen, muss das Abgeordnetenhaus mit einer Zweidrittelmehrheit zustimmen. Stefan Braun

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Letzte Aktualisierung: 09. Februar 2026