Reform des Mietrechts: Kommission weit entfernt von Kompromissen

13. Mai 2026

Reform des Mietrechts: Kommission weit entfernt von Kompromissen. Die vom BMJV eingesetzte „Expertengruppe Mietrecht“ dürfte sich schwertun, eine von beiden Seiten getragene Einigung zu erzielen. Das legen die Protokolle der ersten vier Sitzungen des seit September tagenden Gremiums nahe. Schon in der ersten Sitzung bestand beispielsweise nicht einmal darüber Konsens, ob die Verlängerung der Mietpreisbremse durch die Regierung verfassungskonform ist. In der Zwischenzeit hat das Bundesverfassungsgericht im Februar entschieden, dass die von der vorletzten Koalition beschlossene Ausdehnung bis 2025 rechtens war. Der aktuelle Bundestag verlängerte sie bis 2029.

In der Kommission gibt es Unterarbeitsgruppen, etwa zu Untervermietungen und zu den Folgen des Tods eines Mieters. Im Fokus steht eine Bußgeld-Regelung für Verstöße gegen die Mietpreisbremse und eine Reform zur Präzisierung der Mietwucher-Vorschrift. Letztere setzt voraus, dass dem Vermieter das „Ausnutzen“ einer Notlage nachgewiesen wird. Weil dies in der Praxis schwer ist, will die Mieterseite diesen Punkt streichen. Hierüber wurde „intensiv“ diskutiert, aber keine Einigkeit erzielt, heißt es in einem Protokoll. Das nächste Treffen findet am 20. Mai statt. Okan Bellikli

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Letzte Aktualisierung: 13. Mai 2026