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Erscheinungsdatum: 19. Oktober 2025

Reform des Bürgergelds: Was sich bei den Wohnkosten verändert

Reform des Bürgergelds: Was sich bei den Wohnkosten verändert. Schutzmechanismen sollen sicherstellen, dass der in bestimmten Fällen vorgesehene Entzug der Kosten der Unterkunft (KdU) nicht die Falschen trifft. Dazu gehören Härtefallprüfungen etwa für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Kindern. „Wir werden keine Obdachlosigkeit erzeugen“, sagte Bärbel Bas beim Parlamentarischen Abend des Sozialverbands SoVD Ende vergangener Woche. Anhörungen, die auch per Telefon oder Videocall möglich sind, sollen Betroffenen ermöglichen, ihre Situation zu schildern. Liegen wichtige Gründe dafür vor, dass sie sich wiederholt nicht beim Jobcenter gemeldet haben, werden Leistungen nicht gemindert. Zudem hat der Entzug des Regelsatzes sowie der KdU für eine Person keine Auswirkungen auf die übrige sogenannte Bedarfsgemeinschaft, so der Plan. Das heißt, für Kinder und etwaige weitere Elternteile würden weiter Kosten übernommen.

Gleichzeitig soll die Höhe der KdU künftig maximal das Eineinhalbfache der regional unterschiedlichen Angemessenheitsgrenze betragen dürfen. Außerdem können die Kommunen dann eine Quadratmeterhöchstmiete festlegen, wie aus Eckpunkten für die Reform hervorgeht. Das soll verhindern, dass beispielsweise Vermieter sogenannter Schrottimmobilien im Kontext bandenmäßigen Leistungsmissbrauchs überhöhte Miete verlangen. Verstößt die Höhe der Kaltmiete gegen die Mietpreisbremse – sofern diese vor Ort gilt –, gelten die Wohnkosten außerdem als nicht angemessen. In dem Fall müssen Leistungsbezieher von ihrem Vermieter eine Mietsenkung fordern. Rückforderungsansprüche gehen auf das Jobcenter über und werden von der Behörde juristisch beansprucht. Okan Bellikli

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Letzte Aktualisierung: 19. Oktober 2025

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