Rechtskreiswechsel für Ukrainer: Bundesrat hält Kostenplanung für inakzeptabel

02. Februar 2026

Rechtskreiswechsel für Ukrainer: Bundesrat hält Kostenplanung für inakzeptabel. Die Länder stellen infrage, ob der Bund bei dem Gesetz „seine Zusage zur umfänglichen Kostentragung umsetzen wird“. Hintergrund ist der geplante Wechsel für ab April 2025 ankommende Geflüchtete vom Bürgergeld (Bund) ins Asylbewerberleistungsgesetz (Kommunen). In seiner Stellungnahme sieht der Bundesrat zudem „erhebliche Zweifel“, dass die geplante Entlastung zu einer vollständigen Kompensation der Mehrkosten entsprechend der Zusicherung im Koalitionsvertrag führt. Die Regierung betrachte in ihrem Entwurf statt den dauerhaften Kosten nur vorübergehende: „Dies kann so nicht akzeptiert werden.“ Denn die Dauer des Zuzugs und der Verbleib der Geflüchteten wegen des anhaltenden Kriegs seien ungewiss.

Daher müsse der Bund, solange dieser Zustand anhält, die Kosten für Unterbringung und Verpflegung tragen. Die Länder kritisieren zudem, dass den Kommunen eine neue Aufgabe übertragen werden soll: die Prüfung, ob sich die Menschen ausreichend um eine Erwerbstätigkeit bemühen. Für so etwas gebe es die Bundesagentur für Arbeit. Das Ziel der Arbeitsmarktintegration werde durch diese Verlagerung „nicht erreicht, sondern erschwert“. Zudem würden fehlende Fördermöglichkeiten und die nachrangige Behandlung etwa von Sprachförderung und Abschluss-Anerkennung „die nachhaltige Integration deutlich erschweren“. Okan Bellikli

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Letzte Aktualisierung: 02. Februar 2026