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News|Abtreibungsrecht
Letzte Aktualisierung: 16. April 2024

Paragraf 218: Pro Familia fordert längere Fristen

Laut Paragraf 218 gilt ein Schwangerschaftsabbruch als strafbar, auch wenn er bis zur zwölften Woche in der Regel straffrei bleibt. (picture alliance / SZ Photo | Robert Haas)
In der Debatte um die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen fordert die Beratungsorganisation Pro Familia eine Verlängerung der 12-Wochen-Frist. Diese setze Betroffene zu stark unter Zeitdruck.
Die Beratungsorganisation Pro Familia begrüßt den Vorschlag der Expertenkommission zur reproduktiven Selbstbestimmung, Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafrechts zu regeln und fordert von der Bundesregierung, den Spielraum für eine Verlängerung der Frist zu nutzen. „Die 12-Wochen-Frist setzt Betroffene stark unter Zeitdruck, nicht alle bemerken die Schwangerschaft sofort”, sagte Vorständin Stephanie Schlitt zu Table.Briefings. Das deutsche Gesetz sei eines der restriktivsten in Europa, so die Juristin, die Umsetzung der Kommissionsvorschläge daher „absolut notwendig“.
Pro Familia lehnt zudem die Pflichtberatung ab. Die Verknüpfung, dass eine Schwangere nur eine medizinische Versorgung für den Abbruch bekomme, wenn sie sich zuvor habe beraten lassen, sei problematisch, sagt Schlitt. „Eine fachlich gute Beratung ist durch Freiwilligkeit geprägt.“ Schwangere hätten im Rahmen einer Pflichtberatung Vorbehalte, frei über die eigene Situation zu sprechen oder meinten, sich rechtfertigen zu müssen. Schlitt: „Je mehr Wahlfreiheit Schwangere haben, umso wahrscheinlicher werden die Angebote genommen – auch von Menschen, die eher schwer zu erreichen sind.“