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Erscheinungsdatum: 10. November 2025

Nichtraucherschutz-Gesetz: Bund hat weiter verfassungsrechtliche Bedenken

Nichtraucherschutz-Gesetz: Bund hat weiter verfassungsrechtliche Bedenken. Das geht aus dem Entwurf einer Stellungnahme hervor, die Table.Briefings vorliegt. Bereits bei dem im Jahr 2022 vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes (BNichtrSchG) hatte die Regierung Vorbehalte. Die Länder sollten deshalb prüfen, inwieweit sie entsprechende Regelungen selbst einführen könnten, heißt es in der Stellungnahme.

Der Bundesrat hatte den Entwurf zur Änderung des BNichtrSchG Ende September erneut beschlossen. Am Mittwoch soll er im Kabinett thematisiert werden. Ziel ist ein Rauchverbot in geschlossenen Fahrzeugen, wenn Minderjährige oder Schwangere anwesend sind. Erwartungen, dass freiwillig auf das Rauchen im Auto verzichtet werde, hätten sich nicht erfüllt. Ein Verbot würde den gewünschten Erziehungseffekt verfehlen, sagt dagegen Michael von Foerster, Hauptgeschäftsführer des VdR – Der Tabakmittelstand. Stattdessen laufe es ins Leere, da es von der Polizei praktisch nicht umzusetzen sei. Das Krebsforschungszentrum in Heidelberg schätzt, dass derzeit rund eine Million Minderjährige in Deutschland dem Tabakrauch im Auto ausgesetzt sind. Magdalena Latz

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Letzte Aktualisierung: 10. November 2025

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