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Erscheinungsdatum: 05. Dezember 2023

Mehr Tempo bei der Klärschlamm-Nutzung gefordert

Bis 2029 sind die Kommunen verpflichtet, ihre Kläranlagen so umzurüsten, dass sich die Phosphorbestandteile zurückgewinnen lassen. Jetzt schlagen die Landes-Umweltminister Alarm: Die Zeit rennt ihnen davon.

Umweltministerkonferenz: Mehr Tempo bei der Klärschlamm-Nutzung. Deutschland hinkt dem selbstgesetzten Ziel hinterher, bis 2029 kommunale Klärschlämme so aufzubereiten, dass daraus Phosphor gewonnen werden kann. Die Umweltministerkonferenz registrierte jetzt „mit Sorge“, dass sechs Jahre nach Verabschiedung der Klärschlammnovelle kaum etwas geschehen sei. Damals war eine Phosphorrückgewinnungspflicht für kommunale Klärschlämme ab 2029 beschlossen worden.

Ab diesem Zeitpunkt darf Klärschlamm nur noch in Ausnahmefällen auf dem Feld ausgebracht werden. Nun registrieren die Umweltminister, dass der verbleibende Zeitraum für Planung, Bau und Genehmigung für die Anlagen „in Anbetracht der üblichen Verfahrensdauer knapp“ werde. Die Technik müsse entwickelt und „in großem Maßstab“ erprobt werden. In Fachkreisen wachse die Befürchtung, dass in den nächsten fünf Jahren „nicht ausreichende Anlagen-Kapazitäten zur Phosphor-Rückgewinnung betriebsbereit sein werden“.

Der deutsche Phosphorbedarf von derzeit 100.000 Tonnen pro Jahr wird bisher zu 100 Prozent importiert. Der Phosphor, der zu den als kritisch eingestuften Rohstoffen gehört, wird in Deutschland ganz überwiegend zu Düngemitteln verarbeitet. Bis zu 46 Prozent des Bedarfs ließen sich aus Klärschlamm und Klärschlammasche gewinnen. Das Bundesumweltministerium soll nun in den nächsten Monaten einen Dialog mit allen Beteiligten organisieren.

Für den Verbraucher werden die Abwassergebühren wohl weiter steigen. Denn, so heißt es in dem Konferenzprotokoll, die Infrastruktur für die Entsorgung der Klärschlämme werde sich „sehr stark verändern“. Klärschlämme müssten künftig verbrannt werden, und der Aufbau der Infrastruktur werde „für alle beteiligten Akteure eine Herausforderung darstellen“. Die Länderregelungen sollten dahingehend überprüft werden, dass „vor 2029 anfallende Kosten auf die Abwassergebühren umlagefähig sind“.

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Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2025

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