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Erscheinungsdatum: 27. Oktober 2025

Leistungsmissbrauch: Bas will Arbeitnehmerfreizügigkeit präzisieren

Leistungsmissbrauch: Bas will Arbeitnehmerfreizügigkeit präzisieren. Im Kampf gegen Sozialbetrug will Bärbel Bas an die Frage ran, wann jemand ein „Arbeitnehmer“ im Sinne der EU-Freizügigkeitsrichtlinie ist. „Unser Ziel ist, dass die Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind“, sagte Bas nach einer Konferenz mit Vertretern von Kommunen in Duisburg. Oberbürgermeister Sören Link (SPD) kritisierte, ein Minijob – das sind rund zehn Stunden pro Woche – reiche bisher aus, um Zugang zum Sozialsystem zu erhalten. Bas verwies auf Kommunen, die 20 Stunden voraussetzen. Ob das vor Gericht halte, werde man sehen. Es gebe aber ein erstes Urteil in diese Richtung.

Die Ministerin betonte zugleich, dass das Problem national nicht zu lösen sei. Weil es auf europäischer Ebene aber vielleicht nie eine Einigung gebe, schaue sie darauf, was Deutschland alleine machen könne. Bas betonte, das Problem Leistungsmissbrauch betreffe nicht nur ihr Ressort, sondern auch Wohnen, Finanzen und Inneres. Beim Thema Schulbesuch seien die Landesregierungen gefragt, da dieser oft mit dem Bezug von Sozialleistungen zusammenhänge. Dabei geht es um ein EuGH-Urteil von 2020, wonach EU-Bürgern Geld nicht verweigert werden darf, wenn sie schulpflichtige Kinder haben. Diese gehen dann aber nicht immer wirklich hin. Deshalb drängt Bas hier auf eine entsprechende Meldepflicht an die Jobcenter. Okan Bellikli

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Letzte Aktualisierung: 27. Oktober 2025

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