• Home|
  • Legalisierung von Cannabis soll erst in sechs Monaten kommen|
Exklusiv
News|Cannabis
Letzte Aktualisierung: 28. Februar 2024

Legalisierung von Cannabis soll erst in sechs Monaten kommen

Berlin: Eine Person zündet einen Joint an. (IMAGO / Stefan Trappe)
In wenigen Wochen sollte das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis in Deutschland in Kraft treten. Doch Minister aus den Ländern haben große Zweifel: der Termin sei nicht haltbar.
Das Cannabisgesetz soll nicht wie geplant zum 1. April 2024 in Kraft treten, sondern erst sechs Monate später. Das bestätigten mehrere Landesminister Table.Media. Sie fordern, das Inkrafttreten auf den 1. Oktober zu verschieben. Der nordrhein-westfälische Landesjustizminister Benjamin Limbach (Grüne) erklärte, dass die Zeit von fünf Wochen zwischen Verabschiedung und Inkrafttreten „nicht annähernd“ ausreiche, „damit die Staatsanwaltschaften und Gerichte in Nordrhein-Westfalen die Regelungen zum rückwirkenden Straferlass fristgerecht umsetzen können“. „Allein in Nordrhein-Westfalen muss in zehntausenden Fällen geprüft werden, ob verhängte Strafen ganz oder teilweise zu erlassen sind“, so Limbach. Auf diese Problematik habe er früh hingewiesen, sei damit vom Bundesgesundheitsminister nicht gehört worden. 
Auch die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) ist verärgert, weil die Justiz mit der geplanten Amnestie in rund 16.000 Fällen überfordert sei. „Es wird unweigerlich landauf, landab zu rechtswidrigen Zuständen und zu Entschädigungspflichten kommen“, sagte Wahlmann Table.Media. „Wenn der Bund die Justizbehörden der Länder sehenden Auges in eine solche Situation laufen lässt, zeugt das von einer gehörigen Ignoranz gegenüber den tatsächlichen Gegebenheiten.“ Das Mindeste, auf das sich Berlin nun einlassen müsse, sei eine Verschiebung um sechs Monate.
Im Bundesrat, der sich in seiner nächsten Sitzung am 22. März mit dem Gesetzentwurf befasst, zeichnet sich eine Mehrheit für die Anrufung eines Vermittlungsausschusses ab. In den kommenden Tagen werden sich die Ausschüsse des Bundesrats mit dem Gesetz befassen.