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Erscheinungsdatum: 08. September 2025

Länder-Investitionen: Rechnungshof warnt vor „substanzlosem“ Gesetz

Länder-Investitionen: Rechnungshof warnt vor „substanzlosem“ Gesetz. Der Bundesrechnungshof bezeichnet den Gesetzentwurf zur Bereitstellung der Investitionshilfen in Höhe von 100 Milliarden Euro für Länder und Kommunen als „substanzlos“. Er berge das Risiko, dass „das beabsichtigte Mehr an Infrastrukturinvestitionen in den Ländern ausbleibt“, heißt es in einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestags. Vor allem fehle die Sicherstellung der Zusätzlichkeit, also dass Bundesmittel wirklich zu neuen Projekten führen. „Es genügt nicht, dass der Bund lediglich die Ausgaben für Länderaufgaben übernimmt und für Zins und Tilgung der Schulden aufkommt“, heißt es im Bericht.  

Außerdem moniert der Rechnungshof, dass das im Referentenentwurf vorgesehene Doppelförderungsverbot gestrichen wurde. Dadurch könnten Länder ihren Eigenanteil in anderen Programmen durch Bundesmittel ersetzen. Kritisiert wird zudem, dass die Förderbereiche unbegrenzt geöffnet wurden, der Mindestanteil für Kommunen (60 Prozent) entfiel und der Bund keine Rückforderungen bei unwirtschaftlichen oder kurzfristigen Projekten vorsehen kann. Maximilian Stascheit 

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Letzte Aktualisierung: 08. September 2025

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