Krisenresilienz von Kliniken: NRW plant weitreichende Maßnahmen

04. Februar 2026

Krisenresilienz von Kliniken: NRW plant weitreichende Maßnahmen. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes (KHGG NRW) beschlossen, wie am Mittwoch bekannt wurde. Demnach könnte das Gesundheitsministerium künftig per Rechtsverordnung Inhalte sowie qualitative Anforderungen an Krankenhausalarm- und -einsatzpläne festlegen. Bisher gebe es für Krankenhäuser keine „einheitlichen landesweiten Vorgaben, was die Abstimmung der einzelnen Pläne“ erschwere.

Dem Ministerium sollen in besonderen Notfällen oder epidemischen Lagen außerdem deutlich mehr Machtbefugnisse zukommen. Per Rechtsverordnung könnte es mit Zustimmung des Landtags die verpflichtende Aufnahme von Patienten in Krankenhäuser regeln. Die Zuweisung würde durch eine zentrale Koordinierungsstelle erfolgen, die das Ministerium demnach errichten kann. Die neuen Regelungen sollen nach dem Plan der Landesregierung im Herbst in Kraft treten. Die vorgesehenen Änderungen könnten wegweisende Wirkung für das auf Bundesebene geplante Gesundheitssicherstellungsgesetz haben, mit dem die Bundesregierung das Gesundheitssystem besser für Katastrophenfälle aufstellen will. Magdalena Latz

Briefings wie Berlin.Table per E-Mail erhalten

Keine Bankdaten. Keine automatische Verlängerung.

Sie haben bereits das Table.Briefing Abonnement?

Anmelden

Letzte Aktualisierung: 04. Februar 2026