News
Erscheinungsdatum: 10. August 2025

Krankenhausreform: Länder noch nicht zufrieden mit Warkens Gesetz

Krankenhausreform: Länder noch nicht zufrieden mit Warkens Gesetz. Unter anderem aus Bayern und aus Brandenburg gibt es Rufe nach Nachbesserungen an dem Gesetzentwurf von Nina Warken zur Überarbeitung der Krankenhausreform. Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) sagte Table.Briefings, ihr fehle nach erster Durchsicht des Referentenentwurfs eine Überarbeitung der Definition der Fachkrankenhäuser. „Die Überarbeitung einer derart zentralen Frage auf einen späteren Zeitpunkt im Gesetzgebungsverfahren zu verschieben, sorgt bei den Krankenhäusern und Planungsbehörden für Unsicherheit“, so Gerlach. Außerdem sei unklar, wie der Bund die Betriebskosten der Krankenhäuser auskömmlich finanzieren wolle.  

Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller (parteilos, für BSW) fordert mehr Flexibilität für die Anrechnung der Fachärzte. Ein Mediziner darf dem Gesetz zufolge nur maximal drei der insgesamt 61 Leistungsgruppen anrechnen. „Hier ist mehr Flexibilität nötig, um gerade in der Fläche die Versorgung zu sichern“, kritisiert Müller. Problematisch sei zudem, dass Tageskliniken künftig dieselben Qualitätskriterien wie vollstationäre Einrichtungen erfüllen müssen. Grundsätzlich wird der Referentenentwurf des BMG positiv aufgefasst. Dass die Länder mehr Spielraum für Ausnahmen von Leistungsgruppenvorhaben bekommen und Kooperationen von Kliniken stärker anerkannt werden sollen, kommt bei den zuständigen Landesministern gut an. Maximilian Stascheit 

Letzte Aktualisierung: 10. August 2025
Teilen
Kopiert!