Krankenhausreform: Was Warken am Ampel-Gesetz verändern will. Gesundheitsministerin Nina Warken will deutliche Änderungen an der Krankenhausreform vornehmen und macht den Ländern dabei weitreichende Zugeständnisse. Wie aus dem Referentenentwurf für das Krankenhausreformanpassungsgesetz hervorgeht, sollen die strikten Qualitätsvorgaben für die Leistungsgruppen deutlich entschärft werden. Damit die flächendeckende Versorgung nicht gefährdet wird, dürfen Bundesländer künftig Kliniken auch dann bestimmte Leistungsbereiche zuweisen, wenn die Häuser die Qualitätskriterien nicht vollständig erfüllen. Alternativ sollen Kooperationen zwischen Kliniken helfen, Anforderungen gemeinsam zu erfüllen. Außerdem werden zentrale Fristen um ein Jahr verschoben. So soll etwa die Vorhaltevergütung, die Kliniken für das Bereitstellen bestimmter Leistungen unabhängig von Fallzahlen bezahlt, erst ab 2028 starten.
Die Änderungen dürften insbesondere ländlichen Regionen zugutekommen, denen durch die Reform Klinikschließungen drohen. Von Krankenkassen und Oppositionspolitikern war in ersten Reaktionen allerdings die Sorge zu vernehmen, dass das zentrale Ziel der Ampel-Reform – eine bessere Versorgung durch Spezialisierungen und Strukturreformen – aufgrund der Ausnahmeregelungen verfehlt werde. „Es ist ein folgenschwerer Kurswechsel – weg von klarer Steuerung, hin zu struktureller Beliebigkeit“, sagte Janosch Dahmen, gesundheitspolitischer Sprecher der Grünen. AOK-Vorstandschefin Carola Reimann kritisierte, dass das Ampel-Gesetz „mit seinem starken Ansatz für mehr Qualität und Patientenschutz deutlich verwässert“ werde. Maximilian Stascheit