Krankenhausreform: Lauterbach lässt Revolution ruhen. Die vor gut einem Jahr vom Bundesgesundheitsminister als „Revolution“ angekündigte Reform steckt fest. Ein für Januar geplantes Bund-Länder-Treffen zwecks Einigung auf einen Referentenentwurf für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) wurde sang- und klanglos von der Agenda abgesetzt; das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den Ländern nicht den versprochenen neuen Arbeitsentwurf zugestellt. Als nächsten entscheidenden Termin nannte Lauterbach zuletzt die Bundesratssitzung am 2. Februar. Dann sollte das von den Ländern blockierte Krankenhaustransparenzgesetz eine Mehrheit finden, zumal es nicht zustimmungspflichtig ist. Für die Verknüpfung des Transparenzgesetzes mit dem KHVVG gibt es technische Erklärungen. Etwa die, dass die Krankenhäuser erst auf Basis dieses Gesetzes für die Reform wichtige Daten melden müssen, etwa die Anzahl ihrer Besetzung mit Ärzten. Bisher müssen die Kliniken nur aufschlüsseln, wie viel Pflegepersonal sie für ihre Leistungen haben.
Tatsächlich liest sich die Verzögerung des Gesetzes auch als Retourkutsche des Bundes. Vor der gemeinsamen Verabschiedung der Eckpunkte im Juli hatten die Länder offenbar dem Bund ihre Zustimmung zum Transparenzgesetz zugesichert, wenn dieser auf die Einteilung der Krankenhäuser in Level verzichtet. Die Einteilung aller Kliniken in drei Level – von eins für regionale Basisversorger bis drei für universitäre Maximalversorger – war ein Kernelement der Reform. Doch die Länder lehnen diese Einteilung ab. Eine Begründung: Viele Patienten würden dann nur noch in Level 2- oder Level 3-Krankenhäuser gehen. Auch das Transparenzgesetz, mit dem für alle Bürger die Qualität jeder Klinik online sichtbar gemacht werden soll, war von Anfang an strittig. Der Deal war am Ende, dass die Länder es nicht im Bundesrat blockieren würden, wenn dafür die Level wegfielen. „Wir haben die Eckpunkte religiös umgesetzt“, betonte Lauterbach vor Weihnachten.
Die Frage ist, ob die Reform zum politischen Spielball wird. Eigentlich ist sie bitter nötig: Vier von fünf Krankenhäusern schreiben inzwischen rote Zahlen. Die Reform will eine neue Finanzierung einführen, die das Vorhalten des Angebots mehr honoriert als die Menge der erbrachten Leistungen. Doch obwohl an das Transparenzgesetz eine sofortige zusätzliche Liquidität von sechs Milliarden Euro für die Kliniken geknüpft ist, ließen es die Länder durchfallen. Auf den Fluren des BMG kursieren über die Gründe der Ablehnung zwei Theorien. Die erste: Insbesondere die unionsgeführten Länder setzten darauf, dass die gesamte Ampel am Ende über die Not der Kliniken stürzt. Die zweite: Viele Länder wollten die Soforthilfen nicht, um mit der Not der Kliniken Druck auf den Bund für deutlich mehr Geld auszuüben. Tom Bschor, Leiter der für die Reform zuständigen Regierungskommission, zeigt sich optimistisch. Das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts hat aus seiner Sicht einen heilsamen Nebeneffekt: „Den meisten Ländern ist klar geworden, dass man den Bund nicht weiter melken kann“, sagte Bschor zu Table.Media.