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Erscheinungsdatum: 29. November 2023

Krankenhausreform: Lauterbach bleibt hart

Karl Lauterbach zeigt sich im Bundestag optimistisch, dass die Länder in Sachen Krankenhausreform nachgeben werden. Der Streit mit der Opposition um das veränderte Cannabis-Gesetz und das nötige Maß an Kinderschutz geht unentschieden aus.

Krankenhausreform: Lauterbach bleibt hart. Nachdem die Länder das Krankenhaustransparenzgesetz am Freitag mit knapper Mehrheit in den Vermittlungsausschuss überwiesen haben, hat sich der Bundesgesundheitsminister am Mittwoch im Bundestag zuversichtlich gezeigt, eine Einigung zu erreichen. Andernfalls nämlich würden die Länder den Kliniken rund sechs Milliarden Euro an Liquidität vorenthalten. „Ich wage mir gar nicht vorzustellen, was das bedeuten würde“, so Karl Lauterbach. Er gehe davon aus, „dass auch die unionsgeführten Länder am Ende vernünftig sein und ihre Krankenhäuser nicht im Stich lassen werden“. Das Gesetz sieht vor, dass die Qualität jedes Krankenhauses öffentlich sichtbar gemacht wird, damit etwa krebskranke Patienten sehen können, wo sie am besten behandelt werden. Viele Länder halten dies jedoch für eine Einmischung in ihre Krankenhausplanung. Sie fordern unabhängig von der Reform mehr Mittel vom Bund für ihre klammen Kliniken. Weitere Mittel aber lehnte Lauterbach ausdrücklich ab.

Um den Kinderschutz beim Cannabis-Gesetz gibt es weiter Streit. Die CDU-Abgeordneten Tino Sorge und Simone Borchardt warfen Lauterbach in der Fragestunde vor, dass der Kinder- und Jugendschutz durch das neue Cannabis-Gesetz noch weiter aufgeweicht würde als bisher schon geplant. Die Ampel-Fraktionen hatten sich am Montag auf zwei Lockerungen geeinigt, auch um den Kontrollaufwand der Polizei zu verringern. So soll künftig ab einem Abstand zu Schulen und Kitas von 100 Metern statt wie zuvor geplant von 200 Metern gekifft werden dürfen und die Maximalmenge am Wohnort von selbst angebautem Cannabis auf 50 Gramm Trockengewicht verdoppelt werden. Die Menge ergebe mehr als 100 Joints im Monat, argumentierte Sorge, und damit einen Überschuss, der an Jugendliche weitergegeben werden könne. Lauterbach erwiderte, dass ein Verkauf an Minderjährige illegal bleibe. Deren Schutz werde sogar erhöht. Das Strafmaß für eine gewerbsmäßige Abgabe an Kinder werde von einem Jahr auf zwei hochgesetzt.

Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2025
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