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Erscheinungsdatum: 07. Oktober 2025

Krankenhausreform: Kabinett verständigt sich auf Änderung

Krankenhausreform: Kabinett verständigt sich auf Änderung. Die Bundesregierung verändert das Krankenhausgesetz von Karl Lauterbach an zentralen Punkten. Die Koalition hat sich in den Verhandlungen über eine Anpassung der Krankenhausreform geeinigt. Der Gesetzentwurf soll am Mittwoch vom Kabinett verabschiedet werden und liegt Table.Briefings vor. Die Vorhaltevergütung für Krankenhäuser wird demnach um ein Jahr verschoben und tritt erst 2030 in Kraft. Die für 2025 und 2026 geltenden Zuschläge für Geburtshilfe und Pädiatrie werden um ein Jahr verlängert. Fallpauschalen können von Krankenhäusern nur noch bis einschließlich 2030 in bisheriger Höhe abgerechnet werden.  

Die Länder sollen hinsichtlich der Leistungsgruppen mehr Ausnahmen zulassen dürfen, auch wenn die Krankenhäuser die Qualitätskriterien nicht erfüllen. Diese Entscheidung muss künftig aber einvernehmlich mit den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen getroffen werden. Die Koalition möchte laut dem Entwurf so die Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen. Die Leistungsgruppen werden auf 61 begrenzt. Außerdem werden die Kooperationsmöglichkeiten für Krankenhäuser erweitert. Fachkliniken können etwa künftig bei der Ausstattung kooperieren. Eine weitere Änderung: Der bisher von der GKV finanzierte Anteil am Transformationsfonds (25 Milliarden Euro) wird künftig aus Mitteln des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität getragen. Magdalena Latz 

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Letzte Aktualisierung: 08. Oktober 2025

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