Krankenhäuser: Freie und private Träger beklagen Benachteiligung. Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken, das Deutsche Rote Kreuz sowie der evangelische und der katholische Krankenhausverband haben am Donnerstag ein Gutachten zur ungleichen Finanzierung deutscher Kliniken durch den Staat vorgestellt. Laut Gutachten ist es gesetzeswidrig, dass Kommunen zwar Defizite kommunaler Krankenhäuser ausgleichen, aber nicht die in privater oder „freigemeinnütziger“ Trägerschaft. Alle Krankenhäuser hätten einen „gesetzlichen Anspruch auf auskömmliche und ausgabengerechte Finanzierung durch Bund und Länder“, sagte die Potsdamer Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf bei der Vorstellung des Gutachtens. Eine Ungleichbehandlung durch die Kommunen verstoße gegen das Grundgesetz und gegen EU-Beihilferecht. In Deutschland sind zwei Drittel aller Krankenhäuser in privater oder freier Trägerschaft.
Laut den Verbänden summiert sich der Defizitausgleich der öffentlichen Hand auf fünf Milliarden Euro im Jahr. Sie führten insbesondere bei der Personalsuche zu Wettbewerbsnachteilen. Kommunale Krankenhäuser würden Pflegekräfte mit „amoralischen“ Vergünstigungen locken, sagte Jens Schick, Vize-CEO der Sana Kliniken. So habe etwa das Klinikum Bad Bramstedt Pflegekräften Wechselprämien von 10.000 Euro, eine andere Klinik habe Pflegern E-Autos versprochen. Die DRK Kliniken Berlin-Köpenick haben Ende August für ein Bündnis von 30 Kliniken Klage gegen das Land Berlin eingereicht, weil der landeseigene Konzern Vivantes 515 Millionen Euro an Sondermitteln vom Land erhalten habe. Für 2023 seien gut 200 Millionen zusätzlich vorgesehen. „Wir sehen uns durch das neue Gutachten in unserer Rechtsauffassung bestätigt, dass das kein fairer Wettbewerb ist“, sagte Christian Friese, DRK Berlin. Gesundheitssenatorin Ina Czyborra (SPD) betonte gegenüber Table.Media, ihr sei die gemeinsame Gesundheitsversorgung durch alle Krankenhausträger wichtig: „Wir haben die Botschaft der privaten und kirchlichen Krankenhausträger gehört und prüfen die Klageschrift.“
Die Verbände und die Gutachterin fordern eine Vorschalt-Finanzierung – noch vor der Krankenhausreform. Andernfalls hätten viele Kliniken keine Chance, überhaupt noch an der Reform teilzunehmen. Karl Lauterbach hat ein derartiges Vorschaltgesetz bereits abgelehnt, auf Nachfrage bekräftigte sein Haus das. Möglicherweise könnte der Vorstoß die Position des Bundesgesundheitsministers in Sachen Reform stärken. An sein Krankenhaustransparenzgesetz, das die Länder im Bundesrat derzeit blockieren, ist die Ausschüttung von rund sechs Milliarden Euro geknüpft – für die Liquidität der Kliniken.